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Bis wann darf ich mit unter 16 Jahren im stadion bleiben?

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Ich habe vor, gegen den FCK mit freunden alleine ins stadion zu gehen, jedoch sind wir noch nicht 16. Und das Spiel geht ja mindestens bis 22:15 Uhr, ich meine jedoch mal gehört zu haben ,dass man sich mit unter 16 jahren laut gesetz nur bis 22 uhr bei öffentlichen Verantstalungen aufhalten darf. Weiss jemand vllt genaueres oder hatte jemand schon mal Probleme damit?
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Also ich war schon öfters bei so Abend spielen ohne "erwachsene begleitperson" und ich hatte bis jetzt nie probleme
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Im Stadion gelten die gleichen Gesetze wie für jede andere Veranstaltung oder Kneipe auch. Ob es dann kontrolliert wird, das ist wieder was anderes.
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Also als ich noch unter 16 war hatte ich auch nie Probleme.
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Ich denke bei diesem spiel wird die polizei andere probleme haben.
man kann es auch zu genau mit den gesetzen nehmen. Kein polizist der welt wird sich darum kümmern.
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Früher auf den Dorfparties wurde immer pünktlich um 22 Uhr durchgesagt, wer die Party verlassen soll. Das stelle ich mir im Stadion irgendwie witzig vor.
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propain schrieb:
Im Stadion gelten die gleichen Gesetze wie für jede andere Veranstaltung oder Kneipe auch. Ob es dann kontrolliert wird, das ist wieder was anderes.


Das ist so nicht richtig, das JuSchG kent nur Tanzveranstaltungen, Spielhallen oder Gaststätten, wo es zeitliche Regelungen gibt.

Auf Konzert-oder Sportveranstaltungen gilt das alles nicht, da kannst du mit Erlaubnis der Eltern auch unter 16 länger hingehen.

http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/BJNR273000002.html#BJNR273000002BJNG000200000
http://www.jugendschutzaktiv.de/informationen_fuer_gewerbetreibende_und_veranstalter/diskotheken_und_konzerte/dok/36.php
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giordani schrieb:
propain schrieb:
Im Stadion gelten die gleichen Gesetze wie für jede andere Veranstaltung oder Kneipe auch. Ob es dann kontrolliert wird, das ist wieder was anderes.


Das ist so nicht richtig, das JuSchG kent nur Tanzveranstaltungen, Spielhallen oder Gaststätten, wo es zeitliche Regelungen gibt.

Auf Konzert-oder Sportveranstaltungen gilt das alles nicht, da kannst du mit Erlaubnis der Eltern auch unter 16 länger hingehen.

http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/BJNR273000002.html#BJNR273000002BJNG000200000
http://www.jugendschutzaktiv.de/informationen_fuer_gewerbetreibende_und_veranstalter/diskotheken_und_konzerte/dok/36.php



Vielen Dank für die Antwort ersmal, aber ich finde dort nichts konkret über Sportverantstaltungen.
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giordani schrieb:
propain schrieb:
Im Stadion gelten die gleichen Gesetze wie für jede andere Veranstaltung oder Kneipe auch. Ob es dann kontrolliert wird, das ist wieder was anderes.


Das ist so nicht richtig, das JuSchG kent nur Tanzveranstaltungen, Spielhallen oder Gaststätten, wo es zeitliche Regelungen gibt.

Auf Konzert-oder Sportveranstaltungen gilt das alles nicht, da kannst du mit Erlaubnis der Eltern auch unter 16 länger hingehen.

http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/BJNR273000002.html#BJNR273000002BJNG000200000
http://www.jugendschutzaktiv.de/informationen_fuer_gewerbetreibende_und_veranstalter/diskotheken_und_konzerte/dok/36.php



Mal ganz blöd gefragt: Wenn ich jetzt mit 16 Jahren bis 6 Uhr Morgens auf der Straße rumhängen würd, könnte man mir nix? Ich bin ja auf keiner Veranstaltung.
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Lasst euch einen Bart wachsen und färbt Haare und Bart grau, dann wirkt ihr älter!  ,-)
Ihr könnt es aber auch sein lassen und so versuchen. Denke nicht, dass euch jemand deswegen um 22:00 Uhr nach Hause schickt. Zur Not lasst euch eine Einverständniserklärung von euren Eltern schreiben. Ausweiskopie und Tel. Nr. dazu, dann sollte das reichen im Notfall. Wenn ihr es nicht gerade drauf anlegt aufzufallen, dann wird die Polizei sicher ganz andere Besucher ins Auge fassen und euch gar nicht bemerken.

Viel Spaß!
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SGEMoe schrieb:
giordani schrieb:
propain schrieb:
Im Stadion gelten die gleichen Gesetze wie für jede andere Veranstaltung oder Kneipe auch. Ob es dann kontrolliert wird, das ist wieder was anderes.


Das ist so nicht richtig, das JuSchG kent nur Tanzveranstaltungen, Spielhallen oder Gaststätten, wo es zeitliche Regelungen gibt.

Auf Konzert-oder Sportveranstaltungen gilt das alles nicht, da kannst du mit Erlaubnis der Eltern auch unter 16 länger hingehen.

http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/BJNR273000002.html#BJNR273000002BJNG000200000
http://www.jugendschutzaktiv.de/informationen_fuer_gewerbetreibende_und_veranstalter/diskotheken_und_konzerte/dok/36.php



Mal ganz blöd gefragt: Wenn ich jetzt mit 16 Jahren bis 6 Uhr Morgens auf der Straße rumhängen würd, könnte man mir nix? Ich bin ja auf keiner Veranstaltung.


Dir vielleicht nicht, Deinen Eltern aber schon.
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Sollte das kontrolliert werden, (was ich ganz stark bezweifle), einfach zum nächsten Erwachsenen Papa sagen  ,-)
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eSGEhtgutab schrieb:
Sollte das kontrolliert werden, (was ich ganz stark bezweifle), einfach zum nächsten Erwachsenen Papa sagen  ,-)  


Das könnte lustig werden, wenn der mit seiner Frau im Stadion ist  
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sgevolker schrieb:
eSGEhtgutab schrieb:
Sollte das kontrolliert werden, (was ich ganz stark bezweifle), einfach zum nächsten Erwachsenen Papa sagen  ,-)  


Das könnte lustig werden, wenn der mit seiner Frau im Stadion ist    


   
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Punkt 22 Uhr kämmen nach meiner Erfahrung immer Spezialkommandos der hessischen Polizei die Blöcke durch, um unter 16 Jährige herauszuholen!  
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Flecki68 schrieb:
sgevolker schrieb:
eSGEhtgutab schrieb:
Sollte das kontrolliert werden, (was ich ganz stark bezweifle), einfach zum nächsten Erwachsenen Papa sagen  ,-)  


Das könnte lustig werden, wenn der mit seiner Frau im Stadion ist    


   



muhahaha
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SGEMoe schrieb:
giordani schrieb:
propain schrieb:
Im Stadion gelten die gleichen Gesetze wie für jede andere Veranstaltung oder Kneipe auch. Ob es dann kontrolliert wird, das ist wieder was anderes.


Das ist so nicht richtig, das JuSchG kent nur Tanzveranstaltungen, Spielhallen oder Gaststätten, wo es zeitliche Regelungen gibt.

Auf Konzert-oder Sportveranstaltungen gilt das alles nicht, da kannst du mit Erlaubnis der Eltern auch unter 16 länger hingehen.

http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/BJNR273000002.html#BJNR273000002BJNG000200000
http://www.jugendschutzaktiv.de/informationen_fuer_gewerbetreibende_und_veranstalter/diskotheken_und_konzerte/dok/36.php



Mal ganz blöd gefragt: Wenn ich jetzt mit 16 Jahren bis 6 Uhr Morgens auf der Straße rumhängen würd, könnte man mir nix? Ich bin ja auf keiner Veranstaltung.


Richtig. Es gibt keinerlei Gesetz was den Aufenthalt im Freien altersmäßig regelt.
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william-proell schrieb:
giordani schrieb:
propain schrieb:
Im Stadion gelten die gleichen Gesetze wie für jede andere Veranstaltung oder Kneipe auch. Ob es dann kontrolliert wird, das ist wieder was anderes.


Das ist so nicht richtig, das JuSchG kent nur Tanzveranstaltungen, Spielhallen oder Gaststätten, wo es zeitliche Regelungen gibt.

Auf Konzert-oder Sportveranstaltungen gilt das alles nicht, da kannst du mit Erlaubnis der Eltern auch unter 16 länger hingehen.

http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/BJNR273000002.html#BJNR273000002BJNG000200000
http://www.jugendschutzaktiv.de/informationen_fuer_gewerbetreibende_und_veranstalter/diskotheken_und_konzerte/dok/36.php



Vielen Dank für die Antwort ersmal, aber ich finde dort nichts konkret über Sportverantstaltungen.


Du findest dort (JuSchG) auch nichts konkret über Konzertveranstaltungen, da steht nur das was konkret mit Einschränkungen verbunden ist. Und Sport und Konzerte sind nicht gesetzlich geregelt.
Es sei denn das Konzert findet in einer Gaststätte/Diskothek statt, dann greifen wieder die Paragraphen die den Aufenthalt in solchen Orten regeln
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ThSt14 schrieb:
Ich denke bei diesem spiel wird die polizei andere probleme haben.
man kann es auch zu genau mit den gesetzen nehmen. Kein polizist der welt wird sich darum kümmern.


sehe ich haargenauso.. und wenn du doch kontrolliert werden solltest(warum überhaupt?!), haste nen kostenlosen shuttle service nach hause
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giordani schrieb:
Richtig. Es gibt keinerlei Gesetz was den Aufenthalt im Freien altersmäßig regelt.


Weil es auch nicht notwendig ist, da dies über die Fürsorgepflicht der Eltern geregelt ist. Im Zweifel bekommen die Eltern eine auf den deckel, wenn 12-jährige Nachts um zwei draußen rumspringen (ohne Aufsicht).


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