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Verwarnungsgeld / Strafzettel

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pelo schrieb:
Ich habe mindestens schon 30 mal auf dem Gehweg in der Isenburger Schneise geparkt,nachdem mir beim ersten mal auf meine Frage von Frankfurtern gesagt wurde,dass hier bei Fussballspielen nicht verwarnt würde.

Von diesen 30mal Parken hatte ich 29mal Glück....


Dann leg im Geiste die 35 Euro Strafe auf die 30 mal Parken um, dann kostet dich das Parken pro Spiel nur noch 1 Euro.
Günstiger parken zu einem Spiel geht kaum noch.

Bei uns machen die Mädels stets Fotos vom Vergehen, das zur Beweislage. Und ist es nicht so, dass bei Ordnungswidrigkeiten immer der Halter für das Vergehen haftet, egal wer dieses begangen hat?
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sgevolker schrieb:

Ich habe, wie gesagt, die komplette Rückrunde dort geparkt ohne Strafzettel.

Ganz schlechter Einwand, blos weil etwas 16mal gut ging muss es noch lange nicht richtig gewesen sein.
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Friendly_Fire schrieb:
pelo schrieb:
Ich habe mindestens schon 30 mal auf dem Gehweg in der Isenburger Schneise geparkt,nachdem mir beim ersten mal auf meine Frage von Frankfurtern gesagt wurde,dass hier bei Fussballspielen nicht verwarnt würde.

Von diesen 30mal Parken hatte ich 29mal Glück....


Dann leg im Geiste die 35 Euro Strafe auf die 30 mal Parken um, dann kostet dich das Parken pro Spiel nur noch 1 Euro.
Günstiger parken zu einem Spiel geht kaum noch.

Bei uns machen die Mädels stets Fotos vom Vergehen, das zur Beweislage. Und ist es nicht so, dass bei Ordnungswidrigkeiten immer der Halter für das Vergehen haftet, egal wer dieses begangen hat?






Ich habe mich nicht über die Verwarnung beklagt.Sie wurde zu Recht ausgestellt u. hätte sogar noch höher ausfallen können,als die 15E die ich bezahlen musste.
Ich habe über 1St dort mein FZ abgestellt u. das hätte dann 25E gekostet.
So gesehen habe ich 10E "gespart"
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Ascheberscher_Bub schrieb:
pelo schrieb:
Du bist dort ohne Genehmigung eingefahren u.hast dein Fz abgestellt.

Auch eine Ordnungswidrigkeit muss einem in Deutschland erstmal nachgewiesen werden.

Wie der Threaderöffner schreibt wird ihm ja vorgeworfen "als Führer des Pkw xxxx [...] das angegebene Fahrzeug abgestellt" zu haben.

Dass er aber diesen PKW dort wirklich selbst abgestellt hat ist auch einem Fahrzeughalter regelmäßig nicht nachzuweisen. Es sei denn er wäre beim Parken dort von dem Anzeigenden beobachtet worden. Das ist aber ja eher unwahrscheinlich.

Ob der Threaderöffner der Halter des Fahrzeugs ist spielt keine Rolle, das Fahrzeug kann ebenso von anderen Personen dort abgestellt worden sein. Es entspricht ja auch durchaus der Lebenswirklichkeit, dass Autos auch von (Ehe-) Partnern, Kindern und anderen Verwandten oder auch Freunden bewegt (und auch mal falsch geparkt) werden.

Um um die Zahlung herum zu kommen reicht es also aus auf den Bettelbrief zu antworten, dass man das Auto am fraglichen Tag nicht an der bezeichneten Stelle abgestellt habe.

Ein Bußgeldbescheid (inkl. Mehrforderung von 23,50€ für Gebühren und Auslagen) ist nicht zu erwarten, da es für diesen an Rechtsgrundlage fehlt, da gegen den Betroffenen wohl absolut keine Beweise vorliegen.

Da auch gegen sonst niemanden ein Tatverdacht geschweige denn Beweise vorliegen wird das Verfahren eingestellt werden.

Bei Park- oder Haltverstößen gegen die Straßenverkehrsordnung sieht das Straßenverkehrsgesetz in solchen Fällen vor, dass dem Halter die Kosten für die erfolglose Fahrerermittlung (die in Wahrheit ja gar nicht stattfindet, da ohne Chance auf Erfolg) auferlegt werden können. Diese sind bei 18,50€ gedeckelt.
§ 25a StVG

Im hessischen Feld- und Forstschutzgesetz habe ich eine solche Konstenübernahmepflicht nicht gefunden...


Sach mal bist du Profi- Falschparker ?

Kennst dich ganz gut aus,das wissen nicht viele,muss ich sagen.
Stimmt fast alles was du schreibst.
Man kann tätsächlich auf diese Art versuchen ,eine Einstellung des Verwarnungsverfahren zu bewirken.
Klappt aber nur,wenn die Person die die Verwarnung ausstellt,keine weiteren Zeugen hat,die den Fahrer identifizieren könnte.
Wahrscheinlich hat sie die auch nicht. Aber so ganz sicher,weiss man das eben auch nicht.

Aber gehn wir mal davon aus, das Verwarnungsverfahren wird eingestellt.  

Die Kosten für die Fahrerermittlung würden "Spacelord "trotzdem auferlegt werden.

Diese ergeben sich nicht aus dem Hessischen Forst u. Feldschutzgesetz,sondern aus dem Strassenverkehrsgesetz,denn dieses bleibt durch diesen Verstoss unberührt.

Wenn "Spacelord" also Glück hätte,könnte er möglicherweise,damit einmal durchkommen.

Beim nächsten derartigen Versuch ,gibts dann mit Sicherheit eine Fahrtenbuch Auflage.
Da würde ich dann doch lieber 35E zahlen.
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Friendly_Fire schrieb:
pelo schrieb:
Ich habe mindestens schon 30 mal auf dem Gehweg in der Isenburger Schneise geparkt,nachdem mir beim ersten mal auf meine Frage von Frankfurtern gesagt wurde,dass hier bei Fussballspielen nicht verwarnt würde.

Von diesen 30mal Parken hatte ich 29mal Glück....


Dann leg im Geiste die 35 Euro Strafe auf die 30 mal Parken um, dann kostet dich das Parken pro Spiel nur noch 1 Euro.
Günstiger parken zu einem Spiel geht kaum noch.

Bei uns machen die Mädels stets Fotos vom Vergehen, das zur Beweislage. Und ist es nicht so, dass bei Ordnungswidrigkeiten immer der Halter für das Vergehen haftet, egal wer dieses begangen hat?






Es ist bei OWI-Verfahren zb.im ruhenden Verkehr nicht so,dass der Halter  automatisch haftet,auch wenn jemand anderes gefahren ist.

Du könntest ja dein auf dich zugelassenes FZ jemand geliehen haben u.dieser jemand begeht dann eine OWI.

Da du als FZ Halter automatisch angeschrieben wirst,teilst du dann der Ordnungsbehörde mit,wer das FZ zum fraglichen Zeitpunkt gefahren hat (Name u. Anschrift).

Das Verfahren wird dann auf den tatsächlichen Fahrer umgestellt.
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Generell gibt es in Deutschlaand - im Gegensatz zu Österreich - keine Halterhaftung. Der Halter ist zur Nennung des Fahrers / Fahrzeugführers verpflichtet, insofern eine Ordnungswidrigkeit vorliegt.
Bei Verweigerung der Nennung wird ggf. die Führung eines Fahrtenbuchs auferlegt.
Ich habe auch schon mitgekriegt, dass ein einfaches "ich wars nicht" dazu geführt hat, dass die Polizei mit nem Foto vor der Tür stand und fragte, wer das sei (das war allerdings bei einem Geschwindigkeitsverstoss mit Rotblitzgewitter)
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propain schrieb:
sgevolker schrieb:

Ich habe, wie gesagt, die komplette Rückrunde dort geparkt ohne Strafzettel.

Ganz schlechter Einwand, blos weil etwas 16mal gut ging muss es noch lange nicht richtig gewesen sein.


Das bestreite ich doch auch gar nicht. Dort stehen bei jedem Spiel 200-300 Autos, wenn es da massenhaft Strafzettel gegeben hätte, dann hätten wir hier mehr Rückmeldungen. Mehr wollte ich gar nicht sagen.
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Vor allem wenn alles besetzt ist und die Polizei die Autos in den Wald ableitet.

Anders ist es natürlich, wie ich schon beobachten konnte, das manche sich vorne an der Ampel hinstellen, hinter dem Holzstamm im Wald, da wo sonst Wäldchestaggelände ist.
Seit neuesten gibts da ja einen engen Durchlass, das man an der Ampel statt vorne an der Schranke rausfahren kann.

Wenn der Durchlass inzwischen nicht wieder zugemacht wurde.
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Wehrheimer_Adler schrieb:
Generell gibt es in Deutschlaand - im Gegensatz zu Österreich - keine Halterhaftung. Der Halter ist zur Nennung des Fahrers / Fahrzeugführers verpflichtet, insofern eine Ordnungswidrigkeit vorliegt.
Bei Verweigerung der Nennung wird ggf. die Führung eines Fahrtenbuchs auferlegt.


Allerdings exestiert eine Halterhaftung, zumindest in Deutschland, bei Parkverstößen.

In diesem Fall wird die Stvo aber ja gar nicht angewandt. Deswegen eine berechtigte Frage ob hier eine Halterhaftung möglich ist.

Ein Fahrtenbuch ist zwar rein theoretisch möglich, wird bei so kleinen Dingen aber eigentlich nie angewandt. Erst wenn man versucht sich durch "Keine Ahnung wer gefahren ist" vor Punkten & Fahrverbote zu schützen.


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