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justpay Betrug bei der Aufladung

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Is mir heute auch passiert hab 10 Euro aufgeladen die aber nicht beim Bezahlen drauf waren, hab das dann grad im Stadion gemeldet und auch nochma per Mail solten die das net wieder gutschreiben werd ich Strafantrag stellen( hab ein Foto und den Namen des Aufladers)und einfach nix mehr im Stadion holen.
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Chris11551 schrieb:
einfach nix mehr im Stadion holen.



Machen wir seid dieser Saison auch so.

Als ob das alles nicht schon teuer genug wäre, kommt jetzt auch noch diese Pfand-kacke dazu.

Wir haben jetzt immer ordentlich was zu Essen und Trinken mit im Auto und machen dann vor dem Spiel ein "Parkplatz-picknick"
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Chris11551 schrieb:
Is mir heute auch passiert hab 10 Euro aufgeladen die aber nicht beim Bezahlen drauf waren, hab das dann grad im Stadion gemeldet und auch nochma per Mail solten die das net wieder gutschreiben werd ich Strafantrag stellen( hab ein Foto und den Namen des Aufladers)und einfach nix mehr im Stadion holen.



Mal vom Ärger abgesehen...

Foto gemacht? Mit Erlaubnis?
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Denis schrieb:
Foto gemacht? Mit Erlaubnis?

seit wann braucht man die Zustimmung, um ein Photo zu machen?
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Ich versteh euch nicht. Sowas kann man doch verhindern. Wenn ich wissen will, wieviel Guthaben ich noch auf der Karte habe, dann geh ich zu so einer Tante hin und leg die Karte aufs Gerät.

Das selbe einfach direkt nach dem Aufladen machen. Man bekommt die Karte zurück und lässt sie einfach nochmals vom Gerät auslesen, dann weiß man sicher, ob es drauf ist oder nicht!
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MrBoccia schrieb:
Denis schrieb:
Foto gemacht? Mit Erlaubnis?

seit wann braucht man die Zustimmung, um ein Photo zu machen?


sowas nennt man persönlichkeits recht am bild
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Blablablubb schrieb:
Ich versteh euch nicht. Sowas kann man doch verhindern. Wenn ich wissen will, wieviel Guthaben ich noch auf der Karte habe, dann geh ich zu so einer Tante hin und leg die Karte aufs Gerät.

Das selbe einfach direkt nach dem Aufladen machen. Man bekommt die Karte zurück und lässt sie einfach nochmals vom Gerät auslesen, dann weiß man sicher, ob es drauf ist oder nicht!


stimmt genau
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opaoma schrieb:
MrBoccia schrieb:
Denis schrieb:
Foto gemacht? Mit Erlaubnis?
seit wann braucht man die Zustimmung, um ein Photo zu machen?

sowas nennt man persönlichkeits recht am bild

solange ich nix veröffentliche kann ich knipsen wen ich will. Und welche aus dem Stadion kann ich sogar veröffentlichen und verwenden, denn da trittst deine Bildrechte sogar ab.
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MrBoccia schrieb:
opaoma schrieb:
MrBoccia schrieb:
Denis schrieb:
Foto gemacht? Mit Erlaubnis?
seit wann braucht man die Zustimmung, um ein Photo zu machen?

sowas nennt man persönlichkeits recht am bild

solange ich nix veröffentliche kann ich knipsen wen ich will. Und welche aus dem Stadion kann ich sogar veröffentlichen und verwenden, denn da trittst deine Bildrechte sogar ab.


Tritt man seine Persönlichkeitsrechte jetzt an jeden x-Beliebigen ab?
Das ist mir neu.
Ich trete meine Persönlichkeitsrechte an den Veranstalter ab aber nicht an die 40.000 Hobbyfotografen im Stadion. So dachte ich!  
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adler67 schrieb:
MrBoccia schrieb:
opaoma schrieb:
MrBoccia schrieb:
Denis schrieb:
Foto gemacht? Mit Erlaubnis?
seit wann braucht man die Zustimmung, um ein Photo zu machen?

sowas nennt man persönlichkeits recht am bild

solange ich nix veröffentliche kann ich knipsen wen ich will. Und welche aus dem Stadion kann ich sogar veröffentlichen und verwenden, denn da trittst deine Bildrechte sogar ab.


Tritt man seine Persönlichkeitsrechte jetzt an jeden x-Beliebigen ab?
Das ist mir neu.
Ich trete meine Persönlichkeitsrechte an den Veranstalter ab aber nicht an die 40.000 Hobbyfotografen im Stadion. So dachte ich!    

wie auch immer, trotzdem darfst da drinnen jeden photografieren. Und auch draussen.
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MrBoccia schrieb:
adler67 schrieb:
MrBoccia schrieb:
opaoma schrieb:
MrBoccia schrieb:
Denis schrieb:
Foto gemacht? Mit Erlaubnis?
seit wann braucht man die Zustimmung, um ein Photo zu machen?

sowas nennt man persönlichkeits recht am bild

solange ich nix veröffentliche kann ich knipsen wen ich will. Und welche aus dem Stadion kann ich sogar veröffentlichen und verwenden, denn da trittst deine Bildrechte sogar ab.


Tritt man seine Persönlichkeitsrechte jetzt an jeden x-Beliebigen ab?
Das ist mir neu.
Ich trete meine Persönlichkeitsrechte an den Veranstalter ab aber nicht an die 40.000 Hobbyfotografen im Stadion. So dachte ich!    

wie auch immer, trotzdem darfst da drinnen jeden photografieren. Und auch draussen.


Da ich das Thema ganz interessant finde, habe ich mal gegurgelt und folgendes gefunden:
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Was sagt das Gesetz? allgemeine Zustimmungspflicht
Die Zustimmungspflicht ist vom Grundsatz her in § 22 KUG, Satz 1 geregelt:
„Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet werden.“
Unter Bildnissen versteht man die Abbildung einer Person dergestalt, dass sie von anderen erkannt werden kann. Darunter fallen also auch Bilder, die zwar nicht oder nicht ausschließlich das Gesicht des Abgebildeten zeigen, wohl aber bestimmte charakteristische äußere Merkmale erkennen lassen. Selbst die Verwendung von „Augenbalken“ beseitigt das Einwilligungserfordernis nicht, solange der Abgebildete , etwa aus Angaben eines Begleittextes, erkennbar bleibt.
Einwilligung bedeutet eine Zustimmung vor der Veröffentlichung. Da es sich dabei um eine rechtsgeschäftliche Willenserklärung handelt, kann bei Minderjährigen eine Einwilligung wirksam nur durch die gesetzlichen Vertreter erklärt werden. Das KUG regelt zwar nicht in welcher Form die Einwilligung erfolgen muss, allerdings kann, gemäß den Datenschutzrechtlichen Anforderungen § 4 a Abs. 1 BDSG davon ausgegangen werden, dass eine Einwilligung schriftlich und unter Angabe des Zweckes, zu dem das Bild verwendet werden soll erfolgen muss.
Wichtig ist: Wer einwilligt, muss wissen, zu welchem Zweck die Aufnahme gefertigt wird, d.h. wo und in welchem Zusammenhang sie verwendet und veröffentlicht werden soll. Auf diesen Verwendungszweck ist die Einwilligung im Zweifelsfall beschränkt.


Personen bei Veranstaltungen

Nehmen Personen an Veranstaltungen (Versammlungen, Sportereignisse, Aufzüge oder ähnliche Vorgänge) teil, so dürfen nach § 23 (1) KUG Abbildungen ohne Zustimmung veröffentlicht werden. Die Abbildung muss jedoch die dargestellten Personen als Teilnehmer der betreffenden Veranstaltung erfassen. Gegenstand der erlaubten Darstellung i.S. des § 23 KUG ist immer nur die Darstellung des Gesamtvorganges, nicht aber das Herausgreifen nichtrepräsentativer Einzelereignisse. Einzelaufnahmen, Großaufnahmen oder individuell erkennbare Portraits fallen nicht unter diesen Fall der Abbildungsfreiheit. Vorsicht ist auch dann geboten, wenn es sich um Veranstaltungen handelt, bei denen Kinder oder Jugendliche im Mittelpunkt stehen."
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Man darf eben nicht einfach jeden mal eben fotografieren!
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adler67 schrieb:
MrBoccia schrieb:
adler67 schrieb:
MrBoccia schrieb:
opaoma schrieb:
MrBoccia schrieb:
Denis schrieb:
Foto gemacht? Mit Erlaubnis?
seit wann braucht man die Zustimmung, um ein Photo zu machen?

sowas nennt man persönlichkeits recht am bild

solange ich nix veröffentliche kann ich knipsen wen ich will. Und welche aus dem Stadion kann ich sogar veröffentlichen und verwenden, denn da trittst deine Bildrechte sogar ab.


Tritt man seine Persönlichkeitsrechte jetzt an jeden x-Beliebigen ab?
Das ist mir neu.
Ich trete meine Persönlichkeitsrechte an den Veranstalter ab aber nicht an die 40.000 Hobbyfotografen im Stadion. So dachte ich!    

wie auch immer, trotzdem darfst da drinnen jeden photografieren. Und auch draussen.


Da ich das Thema ganz interessant finde, habe ich mal gegurgelt und folgendes gefunden:
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Was sagt das Gesetz? allgemeine Zustimmungspflicht
Die Zustimmungspflicht ist vom Grundsatz her in § 22 KUG, Satz 1 geregelt:
„Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet werden.“
Unter Bildnissen versteht man die Abbildung einer Person dergestalt, dass sie von anderen erkannt werden kann. Darunter fallen also auch Bilder, die zwar nicht oder nicht ausschließlich das Gesicht des Abgebildeten zeigen, wohl aber bestimmte charakteristische äußere Merkmale erkennen lassen. Selbst die Verwendung von „Augenbalken“ beseitigt das Einwilligungserfordernis nicht, solange der Abgebildete , etwa aus Angaben eines Begleittextes, erkennbar bleibt.
Einwilligung bedeutet eine Zustimmung vor der Veröffentlichung. Da es sich dabei um eine rechtsgeschäftliche Willenserklärung handelt, kann bei Minderjährigen eine Einwilligung wirksam nur durch die gesetzlichen Vertreter erklärt werden. Das KUG regelt zwar nicht in welcher Form die Einwilligung erfolgen muss, allerdings kann, gemäß den Datenschutzrechtlichen Anforderungen § 4 a Abs. 1 BDSG davon ausgegangen werden, dass eine Einwilligung schriftlich und unter Angabe des Zweckes, zu dem das Bild verwendet werden soll erfolgen muss.
Wichtig ist: Wer einwilligt, muss wissen, zu welchem Zweck die Aufnahme gefertigt wird, d.h. wo und in welchem Zusammenhang sie verwendet und veröffentlicht werden soll. Auf diesen Verwendungszweck ist die Einwilligung im Zweifelsfall beschränkt.


Personen bei Veranstaltungen

Nehmen Personen an Veranstaltungen (Versammlungen, Sportereignisse, Aufzüge oder ähnliche Vorgänge) teil, so dürfen nach § 23 (1) KUG Abbildungen ohne Zustimmung veröffentlicht werden. Die Abbildung muss jedoch die dargestellten Personen als Teilnehmer der betreffenden Veranstaltung erfassen. Gegenstand der erlaubten Darstellung i.S. des § 23 KUG ist immer nur die Darstellung des Gesamtvorganges, nicht aber das Herausgreifen nichtrepräsentativer Einzelereignisse. Einzelaufnahmen, Großaufnahmen oder individuell erkennbare Portraits fallen nicht unter diesen Fall der Abbildungsfreiheit. Vorsicht ist auch dann geboten, wenn es sich um Veranstaltungen handelt, bei denen Kinder oder Jugendliche im Mittelpunkt stehen."
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Man darf eben nicht einfach jeden mal eben fotografieren!

doch, nur verwenden darf ich nicht jedes Bild.
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MrBoccia schrieb:
adler67 schrieb:
MrBoccia schrieb:
adler67 schrieb:
MrBoccia schrieb:
opaoma schrieb:
MrBoccia schrieb:
Denis schrieb:
Foto gemacht? Mit Erlaubnis?
seit wann braucht man die Zustimmung, um ein Photo zu machen?

sowas nennt man persönlichkeits recht am bild

solange ich nix veröffentliche kann ich knipsen wen ich will. Und welche aus dem Stadion kann ich sogar veröffentlichen und verwenden, denn da trittst deine Bildrechte sogar ab.


Tritt man seine Persönlichkeitsrechte jetzt an jeden x-Beliebigen ab?
Das ist mir neu.
Ich trete meine Persönlichkeitsrechte an den Veranstalter ab aber nicht an die 40.000 Hobbyfotografen im Stadion. So dachte ich!    

wie auch immer, trotzdem darfst da drinnen jeden photografieren. Und auch draussen.


Da ich das Thema ganz interessant finde, habe ich mal gegurgelt und folgendes gefunden:
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Was sagt das Gesetz? allgemeine Zustimmungspflicht
Die Zustimmungspflicht ist vom Grundsatz her in § 22 KUG, Satz 1 geregelt:
„Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet werden.“
Unter Bildnissen versteht man die Abbildung einer Person dergestalt, dass sie von anderen erkannt werden kann. Darunter fallen also auch Bilder, die zwar nicht oder nicht ausschließlich das Gesicht des Abgebildeten zeigen, wohl aber bestimmte charakteristische äußere Merkmale erkennen lassen. Selbst die Verwendung von „Augenbalken“ beseitigt das Einwilligungserfordernis nicht, solange der Abgebildete , etwa aus Angaben eines Begleittextes, erkennbar bleibt.
Einwilligung bedeutet eine Zustimmung vor der Veröffentlichung. Da es sich dabei um eine rechtsgeschäftliche Willenserklärung handelt, kann bei Minderjährigen eine Einwilligung wirksam nur durch die gesetzlichen Vertreter erklärt werden. Das KUG regelt zwar nicht in welcher Form die Einwilligung erfolgen muss, allerdings kann, gemäß den Datenschutzrechtlichen Anforderungen § 4 a Abs. 1 BDSG davon ausgegangen werden, dass eine Einwilligung schriftlich und unter Angabe des Zweckes, zu dem das Bild verwendet werden soll erfolgen muss.
Wichtig ist: Wer einwilligt, muss wissen, zu welchem Zweck die Aufnahme gefertigt wird, d.h. wo und in welchem Zusammenhang sie verwendet und veröffentlicht werden soll. Auf diesen Verwendungszweck ist die Einwilligung im Zweifelsfall beschränkt.


Personen bei Veranstaltungen

Nehmen Personen an Veranstaltungen (Versammlungen, Sportereignisse, Aufzüge oder ähnliche Vorgänge) teil, so dürfen nach § 23 (1) KUG Abbildungen ohne Zustimmung veröffentlicht werden. Die Abbildung muss jedoch die dargestellten Personen als Teilnehmer der betreffenden Veranstaltung erfassen. Gegenstand der erlaubten Darstellung i.S. des § 23 KUG ist immer nur die Darstellung des Gesamtvorganges, nicht aber das Herausgreifen nichtrepräsentativer Einzelereignisse. Einzelaufnahmen, Großaufnahmen oder individuell erkennbare Portraits fallen nicht unter diesen Fall der Abbildungsfreiheit. Vorsicht ist auch dann geboten, wenn es sich um Veranstaltungen handelt, bei denen Kinder oder Jugendliche im Mittelpunkt stehen."
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Man darf eben nicht einfach jeden mal eben fotografieren!

doch, nur verwenden darf ich nicht jedes Bild.


Nein! Der fotografierte weiß ja in dem Moment nicht, was Du mit dem Foto vor hast. Deshalb sollte man vorher fragen!
Tust Du es nicht, läufst Du Gefahr eine Schelle zu bekommen.
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Da hab ich wohl eine Diskussion entfacht.  :neutral-face  

Aber wie schon richtig gesagt worden ist, darf

Und selbst wenn er ein Bild gemacht hat, ist es für eine mögliche Verhandlung (ja, ja Strafantrag & so) eh hinfällig. Diese Beweise dürften eh nicht verwendet werden oder täusche ich mich hier?

Aber egal. Wir müssen ja nicht darüber diskutieren. Es geht ja eher im justpay. Sonst schweifen wir vom Thema ab. :p

MfG
Denis
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Schön ist auch, dass man bei Abgabe des (Pfand)Bechers gefragt wird "bar oder auf Karte?". Boah, Hauptsache schnell, oder. Man steht eh nur noch unverhältnismäßig lange an. Aufm Klo, bei den grünen Fuzzis, an den Ständen,Becherrückgabe,...
Werde zukünftig in der HZ auch vorm Stadion essen/trinken.  
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Also unsere Aufladung (inkl. Neu"kauf" der Karte) beim hannoi Spiel war eigentlich perfekt (8 Leute):

Vor dem Spiel 2 Minuten warten: 50 Euro aufgeladen. Kollege zeigt aufgeladenen betrag = 48 € zur Kontrolle...
Schön trinken und essen etc. (inkl. Becherabgabe am Stand).

Erneutes Aufladen:
50 € hin Betrag vorher gezeigt bekommen und danach Betrag gezeigt bekommen und die Nachfrage, ob es stimmt!

Nach dem Spiel: Anstehen 3 Minuten -> Rückgabe Becher und Karte gegen bargeld.

Ich fand das absolut unproblematisch!!!

Im Vergleich dazu:
Auf dem Weg zur S-Bahn vor dem Stadion am Stand noch ein Bier trinken wollen:
20 Minuten warten (inklusive einiger Vollhonks, die erst rumgepöbelt haben und dann zeche geprellt.). Anschließend Info, dass das Bier alle ist  
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paraphrasa schrieb:
Schön ist auch, dass man bei Abgabe des (Pfand)Bechers gefragt wird "bar oder auf Karte?". Boah, Hauptsache schnell, oder. Man steht eh nur noch unverhältnismäßig lange an. Aufm Klo, bei den grünen Fuzzis, an den Ständen,Becherrückgabe,...
Werde zukünftig in der HZ auch vorm Stadion essen/trinken.  




Gude,

hab in nem anderen Thread (unter altem Nick) meine "Taktik" bzgl. der Pfandproblematik schonmal beschrieben:

http://www.eintracht.de/meine_eintracht/forum/3/11191936,11720821/goto/

Es macht zwar die "Abarbeitung" per se nicht schneller, aber man muss sich eben nur einmal anstellen. Eventuell hilfts für das eine oder andere Bier im Stadion  ,-)

Abgesehn davon ist das einfach nur hinnerfozzisch, dass offensichtlich jede Menge Schindluder bei den Buchungsvorgängen getrieben wird!
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betzebow schrieb:
paraphrasa schrieb:
Schön ist auch, dass man bei Abgabe des (Pfand)Bechers gefragt wird "bar oder auf Karte?". Boah, Hauptsache schnell, oder. Man steht eh nur noch unverhältnismäßig lange an. Aufm Klo, bei den grünen Fuzzis, an den Ständen,Becherrückgabe,...
Werde zukünftig in der HZ auch vorm Stadion essen/trinken.  




Gude,

hab in nem anderen Thread (unter altem Nick) meine "Taktik" bzgl. der Pfandproblematik schonmal beschrieben:

http://www.eintracht.de/meine_eintracht/forum/3/11191936,11720821/goto/

Es macht zwar die "Abarbeitung" per se nicht schneller, aber man muss sich eben nur einmal anstellen. Eventuell hilfts für das eine oder andere Bier im Stadion  ,-)

Abgesehn davon ist das einfach nur hinnerfozzisch, dass offensichtlich jede Menge Schindluder bei den Buchungsvorgängen getrieben wird!




Da es iwie zu meinem Beitrag leitet.. Nein er ist nicht "Denis". xD
Aber seine Taktik ist trotzdem richtig gut.

Betreffend den Buchungsvorgängen: Wer weiß wie/ob die "geschult" werden... Wenn man sich unsicher ist bzw. es auch nie richtig gezeigt bekommen hat, werden Fehler gemacht.. :neutral-face


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