In der Fr von heute wird - ich hoffe, den Link stellt noch jemand rein-berichtet:
Beim 2:1 Sieg der Eintracht gegen Leverkusen am 7. Okt. 2007 ist ein Kickers-Fan auffällig und jetzt zu 3200 Euro verurteilt worden.
Im Block 32 D ( Rollstuhlfahrer ) hat er wiederholt " Kickers Offenbach Ole" gesungen. Wurde rigide von einem Frankfurter Rollstuhlfahrer angemacht, daß schließlich die Polizei einschreiten mußte.
Das Kickers Lied wurde als Beleidigung gewertet und das Amtsgericht frankfurt hat den Affebacher zu 3200 Euro verurteilt.
Mein Fazit: Da is er noch billig davon gekommen.Außerhalb des Rollstuhlbereichs werden deutl. heftigere " Strafen verhängt".
Bemerkenswert scheint mir der Umstand, dass 2,3 Promille nicht als strafmildernd erachtet wurden. Scheinbar weiß auch die Justiz, dass dies in Offenbach völlig normal ist.
Und das dies hier noch goutiert wird, setzt dem ganzen die Krone auf. Auf der einen Seite echauffiert man sich seitenlang über Hopp, auf der anderen Seite begrüßt man einen Strafe in Höhe von EUR 3.200,- gegen einen Fußballfan.
Die Feindschaft gegenüber den Oxxen in allen Ehren, aber am Ende sind wir alle Fussballfans! M.E ein völlig überzogenes Urteil, falls er die dort anwesenden nicht jenseits der Fussballrivalität beleidigt hat.
yeboah1981 schrieb: Die Feindschaft gegenüber den Oxxen in allen Ehren, aber am Ende sind wir alle Fussballfans! M.E ein völlig überzogenes Urteil, falls er die dort anwesenden nicht jenseits der Fussballrivalität beleidigt hat.
Ist doch nur der Aufmacher. Aus dem Text geht klar hervor, dass er wegen den beiden Beleidigungen veruteilt wurde, nicht wegen seines Gesangs.
yeboah1981 schrieb: Die Feindschaft gegenüber den Oxxen in allen Ehren, aber am Ende sind wir alle Fussballfans! M.E ein völlig überzogenes Urteil, falls er die dort anwesenden nicht jenseits der Fussballrivalität beleidigt hat.
Ist doch nur der Aufmacher. Aus dem Text geht klar hervor, dass er wegen den beiden Beleidigungen veruteilt wurde, nicht wegen seines Gesangs.
Naja, weitere Beleidigungen gegen den Rollstuhlfahrer werden nur vage angedeutet. Demenstprechend wurde also dieses Lied und die Beamtenbeleidigung bestraft. Ich bleibe dabei: Völlig überzogen, da sich der Beschuldigte auch noch reuig zeigt.
yeboah1981 schrieb: Die Feindschaft gegenüber den Oxxen in allen Ehren, aber am Ende sind wir alle Fussballfans! M.E ein völlig überzogenes Urteil, falls er die dort anwesenden nicht jenseits der Fussballrivalität beleidigt hat.
"T. verbietet dem Mann das Maul, und zwar dermaßen rüde, dass die Polizei endlich einsatzfähig wird: das war eindeutig eine Beleidigung. Sie nehmen ihn mit, lassen ihn blasen: 2,3 Promille. Seine Lage verbessert sich dadurch nicht. Als er dann zu einem der Polizisten sagt, er habe ja noch gar nicht gewusst, dass Adolf Hitler wiederauferstanden sei, ist sie endgültig prekär.
Es gehöre zu den Nebenwirkungen von Rechtsstaatlichkeit und Meinungsfreiheit, dass man die Kickers auch im Eintracht-Stadion verherrlichen dürfe, lässt die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer durchschimmern, fordert für die beiden anderen Sachen aber stolze 80 Tagessätze à40 Euro."
Die Strafe hätte er auch ausserhalb des Stadions bekommen. Das hat nichts mit Fussball zu tun.
yeboah1981 schrieb: Die Feindschaft gegenüber den Oxxen in allen Ehren, aber am Ende sind wir alle Fussballfans! M.E ein völlig überzogenes Urteil, falls er die dort anwesenden nicht jenseits der Fussballrivalität beleidigt hat.
Hatt mich oben nicht richtig ausgedrückt. Letztendlich hat er die Beamten angemacht. " Ist denn Hitler wieder auferstanden", was letztendlich zur verurteilung geführt hat.Klick den Link an , steht alles im Pressebericht.
"T. verbietet dem Mann das Maul, und zwar dermaßen rüde, dass die Polizei endlich einsatzfähig wird: das war eindeutig eine Beleidigung. Sie nehmen ihn mit, lassen ihn blasen: 2,3 Promille. Seine Lage verbessert sich dadurch nicht. Als er dann zu einem der Polizisten sagt, er habe ja noch gar nicht gewusst, dass Adolf Hitler wiederauferstanden sei, ist sie endgültig prekär.
Es gehöre zu den Nebenwirkungen von Rechtsstaatlichkeit und Meinungsfreiheit, dass man die Kickers auch im Eintracht-Stadion verherrlichen dürfe, lässt die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer durchschimmern, fordert für die beiden anderen Sachen aber stolze 80 Tagessätze à40 Euro."
Die Strafe hätte er auch ausserhalb des Stadions bekommen. Das hat nichts mit Fussball zu tun.
Mein Gott, wenn ich bedenke mit welchen Worten ich z.B. einen Schalker beim Spiel gegen die 06er zum Verlassen der Westkurve aufgefordert habe...
Ein einfaches Rauswerfen aus dem Block hätte es imho auch getan.
Beim 2:1 Sieg der Eintracht gegen Leverkusen am 7. Okt. 2007 ist ein Kickers-Fan auffällig und jetzt zu 3200 Euro verurteilt worden.
Im Block 32 D ( Rollstuhlfahrer ) hat er wiederholt " Kickers Offenbach Ole" gesungen. Wurde rigide von einem Frankfurter Rollstuhlfahrer angemacht, daß schließlich die Polizei einschreiten mußte.
Das Kickers Lied wurde als Beleidigung gewertet und das Amtsgericht frankfurt hat den Affebacher zu 3200 Euro verurteilt.
Mein Fazit: Da is er noch billig davon gekommen.Außerhalb des Rollstuhlbereichs werden deutl. heftigere " Strafen verhängt".
http://www.fr-online.de/frankfurt_und_hessen/nachrichten/frankfurt/?em_cnt=1613003&
"Als er dann zu einem der Polizisten sagt, er habe ja noch gar nicht gewusst, dass Adolf Hitler wiederauferstanden sei, ist sie endgültig prekär."
Aber immerhin hat so einer mal eine Strafe bekommen die ihm bestimmt wehtun wird.
Scheinbar weiß auch die Justiz, dass dies in Offenbach völlig normal ist.
Und das dies hier noch goutiert wird, setzt dem ganzen die Krone auf. Auf der einen Seite echauffiert man sich seitenlang über Hopp, auf der anderen Seite begrüßt man einen Strafe in Höhe von EUR 3.200,- gegen einen Fußballfan.
Was wird denn hier impliziert?
Ist das nicht ein wenig daneben?
da schließe ich mich mal ausnahmsweise SDBs Meinung an.
Programmierer
Ja, da hast Du Recht.
Ich möchte mich öffentlich bei allen Rollstuhlfahrern entschuldigen, dass ich sie mit Offenbachern in einen Block gesteckt habe.
Ist doch nur der Aufmacher.
Aus dem Text geht klar hervor, dass er wegen den beiden Beleidigungen veruteilt wurde, nicht wegen seines Gesangs.
Ja, dieses gehört ganz sicher dazu..
"T. verbietet dem Mann das Maul, und zwar dermaßen rüde, dass die Polizei endlich einsatzfähig wird: das war eindeutig eine Beleidigung. Sie nehmen ihn mit, lassen ihn blasen: 2,3 Promille. Seine Lage verbessert sich dadurch nicht. Als er dann zu einem der Polizisten sagt, er habe ja noch gar nicht gewusst, dass Adolf Hitler wiederauferstanden sei, ist sie endgültig prekär.
Es gehöre zu den Nebenwirkungen von Rechtsstaatlichkeit und Meinungsfreiheit, dass man die Kickers auch im Eintracht-Stadion verherrlichen dürfe, lässt die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer durchschimmern, fordert für die beiden anderen Sachen aber stolze 80 Tagessätze à40 Euro."
Die Strafe hätte er auch ausserhalb des Stadions bekommen. Das hat nichts mit Fussball zu tun.
Hatt mich oben nicht richtig ausgedrückt. Letztendlich hat er die Beamten angemacht. " Ist denn Hitler wieder auferstanden", was letztendlich zur verurteilung geführt hat.Klick den Link an , steht alles im Pressebericht.
Mein Gott, wenn ich bedenke mit welchen Worten ich z.B. einen Schalker beim Spiel gegen die 06er zum Verlassen der Westkurve aufgefordert habe...
Ein einfaches Rauswerfen aus dem Block hätte es imho auch getan.