Fußballfan Björn K. hat über eBay zwei Tickets ersteigert. Die müssen nun auf ihn und seine Lebensgefährtin umgeschrieben werden. Das hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden. Der DFB hatte sich gegen die Übertragung gewehrt, ist aber damit vor Gericht nicht durchgekommen. Allerdings bedeutet das Urteil keinen Freibrief für weitere eBay-Käufe.
Das Organisationskomitee der FIFA Fußball-WM hat es seit Beginn des Ticketverkaufs vor gut einem Jahr immer wiederholt: Wer Tickets z. B. auf einer Onlineauktionsplattform anbietet, verstößt gegen die Geschäftsbedingungen. Begründung: Der Schwarzmarkt soll eingedämmt, Sicherheitsrisiken ausgeschlossen werden. Im nun entschiedenen Fall hat allerdings nicht der Verkäufer geklagt, sondern der Käufer. Björn K. ersteigerte die beiden Karten im Nennwert von 110 Euro im letzten September für 880 Euro. Damals war noch nicht klar, ob und wie Tickets auch ganz offiziell über das Tauschportal der FIFA übertragen werden können.
Und das war entscheidend für die Urteilsfindung von Richter Jens Rüger: Tickets müssen grundsätzlich umgeschrieben werden können, der Kläger konnte die im März 2006 veröffentlichten strengen Regularien für die Übertragung von Tickets aber zum Zeitpunkt des Kaufs nicht kennen. Abgesehen davon sei Björn K. kein Sicherheitsrisiko.
Andere eBay-Kunden jetzt fein raus? Das Gericht wertete den heute entschiedenen Fall als "Einzelfall". Somit hat sich die Situation für andere, die ebenfalls teuer Tickets ersteigert haben und auf Umschreiben pochen, nicht verändert. Freilich kann jeder den Klageweg beschreiten, aber es wird wohl nicht mehr reichen. Das Turnier beginnt am 9. Juni und die Mühlen der Gerichte mahlen zuweilen langsam.
Die mündliche Verhandlung am 20. Februar hatte noch keine Entscheidung gebracht. Der Anwalt des Klägers, Jörg Dittrich, hatte unter anderem geltend gemacht, dass die Geschäftsbedingungen des DFB gegen §307 des BGB verstoßen. Dieser Paragraph erklärt Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unwirksam, wenn sie einen Vertragspartner "entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen". Offen ist, ob der DFB nun seine Geschäftsbedingungen ändern wird.
Nun sollten die Verkäufer bei Ebay normalerweise auf ihren WM-Karten sitzenbleiben !?
Mal sehen, wie sich das bei Bundesliga-Karten auswirken wird. Und... wer denn zukünftig seine AGB's überarbeiten muss.
Die von einem Fan aus Essen bei Ebay ersteigerten WM-Tickets müssen vom Organisationskomitee der Fußball-Weltmeisterschaft umgeschrieben werden. Dies entschied das Amtsgericht Frankfurt/Main. Der Karten-Kauf des Anhängers habe vor der Ankündigung und Einrichtung des offiziellen Ticket-Portals stattgefunden, begründete der Richter sein Urteil. Es handele sich dabei um einen Einzelfall.
schwachsinn, denn das "tauschportal" ist fürn *****
wenn ich meine Tickets nicht auf Freunde umschreiben darf, verkloppe ich sie vor dem Stadion an holländische Holligans, die sich schon Zugang zum Stadion verschaffen werden. Dumm nur, dass die drei dann auch noch neben mir hocken. Ich glaube, dass der DFB spätestens drei Tage nach Beginn der WM kapituliert und das Problem nur ausgesessen werden muss. Und bevor jetzt jemand nachhakt: ich habe keine Tickets zu versteigern oder zu verkaufen, höchsten zu tauschen.
kasi1981 schrieb: Die von einem Fan aus Essen bei Ebay ersteigerten WM-Tickets müssen vom Organisationskomitee der Fußball-Weltmeisterschaft umgeschrieben werden. Dies entschied das Amtsgericht Frankfurt/Main. Der Karten-Kauf des Anhängers habe vor der Ankündigung und Einrichtung des offiziellen Ticket-Portals stattgefunden, begründete der Richter sein Urteil. Es handele sich dabei um einen Einzelfall.
schwachsinn, denn das "tauschportal" ist fürn *****
Das Organisationskomitee der FIFA Fußball-WM hat es seit Beginn des Ticketverkaufs vor gut einem Jahr immer wiederholt: Wer Tickets z. B. auf einer Onlineauktionsplattform anbietet, verstößt gegen die Geschäftsbedingungen. Begründung: Der Schwarzmarkt soll eingedämmt, Sicherheitsrisiken ausgeschlossen werden. Im nun entschiedenen Fall hat allerdings nicht der Verkäufer geklagt, sondern der Käufer. Björn K. ersteigerte die beiden Karten im Nennwert von 110 Euro im letzten September für 880 Euro. Damals war noch nicht klar, ob und wie Tickets auch ganz offiziell über das Tauschportal der FIFA übertragen werden können.
Und das war entscheidend für die Urteilsfindung von Richter Jens Rüger: Tickets müssen grundsätzlich umgeschrieben werden können, der Kläger konnte die im März 2006 veröffentlichten strengen Regularien für die Übertragung von Tickets aber zum Zeitpunkt des Kaufs nicht kennen. Abgesehen davon sei Björn K. kein Sicherheitsrisiko.
Andere eBay-Kunden jetzt fein raus?
Das Gericht wertete den heute entschiedenen Fall als "Einzelfall". Somit hat sich die Situation für andere, die ebenfalls teuer Tickets ersteigert haben und auf Umschreiben pochen, nicht verändert. Freilich kann jeder den Klageweg beschreiten, aber es wird wohl nicht mehr reichen. Das Turnier beginnt am 9. Juni und die Mühlen der Gerichte mahlen zuweilen langsam.
Die mündliche Verhandlung am 20. Februar hatte noch keine Entscheidung gebracht. Der Anwalt des Klägers, Jörg Dittrich, hatte unter anderem geltend gemacht, dass die Geschäftsbedingungen des DFB gegen §307 des BGB verstoßen. Dieser Paragraph erklärt Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unwirksam, wenn sie einen Vertragspartner "entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen". Offen ist, ob der DFB nun seine Geschäftsbedingungen ändern wird.
Nun sollten die Verkäufer bei Ebay normalerweise auf ihren WM-Karten sitzenbleiben !?
Mal sehen, wie sich das bei Bundesliga-Karten auswirken wird.
Und... wer denn zukünftig seine AGB's überarbeiten muss.
Eben!
Deshalb sollten die Tickets bei Ebay auch bald verschwinden.
schwachsinn, denn das "tauschportal" ist fürn *****