Da Zwergenweit- und -rauswurf nach einem Entscheid des Verwaltungsgerichts Neustadt von 1993 sittenwidrig ist und daher nach § 33a Abs. 2 S. 2 GewO nicht genehmigungsfähig, wäre diese Aktion das Ende einer hoffnungsvollen jungen Modkarriere
Da Zwergenweit- und -rauswurf nach einem Entscheid des Verwaltungsgerichts Neustadt von 1993 sittenwidrig ist und daher nach § 33a Abs. 2 S. 2 GewO nicht genehmigungsfähig, wäre diese Aktion das Ende einer hoffnungsvollen jungen Modkarriere
Da Zwergenweit- und -rauswurf nach einem Entscheid des Verwaltungsgerichts Neustadt von 1993 sittenwidrig ist und daher nach § 33a Abs. 2 S. 2 GewO nicht genehmigungsfähig, wäre diese Aktion das Ende einer hoffnungsvollen jungen Modkarriere
die sind leider schon frei...
gehemmte grüße
Soll ich Dich rauswerfen?
Da Zwergenweit- und -rauswurf nach einem Entscheid des Verwaltungsgerichts Neustadt von 1993 sittenwidrig ist und daher nach § 33a Abs. 2 S. 2 GewO nicht genehmigungsfähig, wäre diese Aktion das Ende einer hoffnungsvollen jungen Modkarriere
http://www.youtube.com/watch?v=MwHWbsvgQUE
Ich vergaß - Beleg http://de.wikipedia.org/wiki/Zwergenwerfen
hohle politikerphrasen...
genau!
Hallo zwerg,
Soze halt....
proletarische grüße
Ist dem so?