Nebelscheinwerfer hingegen sind nicht nur bei "dicker Suppe" eine Hilfe. Man darf sie laut StVO schon einschalten, wenn Nebel, Regen oder Schneefall "die Sicht erheblich behindern". Auch und gerade bei Schneefall verbessern sie die Sicht.
Ma darf die Nebelscheinwerfer ab einer Sicht von unter 50 (oder waren es 80?) Meter anmachen. Wenn das durch starken regen- oder Schneefall gegeben ist spricht da eigentlich nichts dagegen die Nebelscheinwerfer oder die Nebelschlußleuchte anzumachen.
richtig!!!
Ich muss schnell los, ab in die Garage, Nebelscheinwerfer anmachen.
guggst du
War das nicht mal verboten?