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Ausbilderschein - Wer kennt sich aus?

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Werde zwar am am Montag bei der IHK /HWK anrufen, aber vielleicht hat ja dennoch hier schon jemand eine Idee.

Habe nämlich grade mit einem Bekannten eine Unterhaltung zum folgenden Thema -->

Max Mustermann hat keine Berufsausbildung - "nur" einen Realschulabschluss. Max macht dennoch eine Weiterbildung zum staatl. gepr. Techniker. Dies darf er, weil er eine 5jährige einschlägige Berufserfahrung hat (trotz nichtvorhandener Berufsausbildung möglich).

Max muss zusätzlich zu den vorgeschriebenen 14 Modulen noch 1-2 zwei Wahpflichtmodule absolvieren. Er entscheidet sich für die "Berufs und Arbeitspädagogik inkl. Ausbilderschein"

Nun kommt die Meinungsverschiedenheit.

Ich sage, Max darf zwar das Modul machen, allerdings bekommt er keinen Ausbilderschein ausgehändigt, da er selbst keine Berufsausbildung vorzuweisen hat.

Mein Bekannter sagt; Max darf sowohl den Kurs machen, als auch ihn absolvieren und darf sich im nachhinein Ausbilder schimpfen.

Wer hat recht?
Wer gewinnt den Pitcher Bier?
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Geht es um Dich oder um die Wette?
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Darum wer das Bier gewinnt.
Wir haben so einen Fall im Bekanntenkreis und nun haben wir uns darüber unterhalten, ob es überhaupt möglich ist, was 'Max' vorhat.
Sollten wir bis Montag früh keine Antwort erhalten die 100% richtig ist, werden wir bei der zuständigen Kammer anrufen und fragen.
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Verstehe. Dann verschiebe ich das jetzt ins "Gebabbel".
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hier bist du richtig AY
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ich wette hier und gewinne
manchmal
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AYeboah schrieb:
Max darf sowohl den Kurs machen, als auch ihn absolvieren und darf sich im nachhinein Ausbilder schimpfen.


Ja und Ja. Die Technikerausbildung ist die Berufsausbildung.
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Danke Wedge.

Bist du dir da 100% sicher?
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kann man sich evtl vorab im Internet irgendwoe informieren? Kann auf den einschlägigen Seiten (IHK/HWK) nichts finden..


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