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Frankfurt Ampel

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Hallo Leute,

heute stand ich an einer Ampel auf der Habsburger Allee. Das grüne Licht zeigte ein Hanfblatt, das gelbe Licht ein Geripptes und das rote Licht einen Frankfurt-Adler?

Hat das jemand schon mal gesehen. Was hat es damit auf sich!

Sah schon cool aus!  

Grüße,
Susannita

PS: habe gegoogelt, aber nichts Brauchbares gefunden  
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okay also ich gehe von einem scherz mit aufklebern aus...da es in der stvo nämlich so nicht zugelassen ist!!!
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das müssten die Ampelaufkleber vom UF Stand gewesen sein.
kannst du mal ein bild von der Ampel posten?
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Sah genau so aus, wie in dem Video hier: http://www.youtube.com/watch?v=M6r57-dCWsE
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Sind die neuen geile Kleber vom UF-Stand
http://s13.directupload.net/file/d/2459/agun4qd9_jpg.htm
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Danke für die Antwort. Wusste ich nicht!
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sge2387 schrieb:
okay also ich gehe von einem scherz mit aufklebern aus...da es in der stvo nämlich so nicht zugelassen ist!!!


Wer erwischt wird bekommt auch sicher eine Anzeige wegen (gefährlichen) Eingriffs in den Straßenverkehr, wenn ich das juristisch richtig formuliert habe.
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Sieht zumindestens witzig aus...  
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vonNachtmahr1982 schrieb:
Sieht zumindestens witzig aus...    


Das stimmt. Witzig und legal sind aber zwei paar Schuhe.
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Basaltkopp schrieb:
vonNachtmahr1982 schrieb:
Sieht zumindestens witzig aus...    


Das stimmt. Witzig und legal sind aber zwei paar Schuhe.


na solange man die Farben unterscheiden kann, ist doch nix passiert
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Ich sehe hier auf den ersten Blick keinen Straftatbestand erfüllt. Die Ampel wird in ihrer Funktion nicht behindert, und für Sachbeschädigung fehlt es an der Substanzverletzung, wenn sich die Aufkleber, wovon ich ausgehe, rückstandslos entfernen lassen.
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stefank schrieb:
wenn sich die Aufkleber, wovon ich ausgehe, rückstandslos entfernen lassen.


Wird wohl der entscheidene Punkt sein.

StGB §§ 303

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
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schobbe schrieb:
stefank schrieb:
wenn sich die Aufkleber, wovon ich ausgehe, rückstandslos entfernen lassen.


Wird wohl der entscheidene Punkt sein.

StGB §§ 303

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.




so sehe ich die sache auch... also meiner meinung nach eindeutig gegen das gesetz... in jedem anderen land okay aber wir leben in deutschland, da ist spaß generell verboten oder??

zu was die behörden alles nein sagen...
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sge2387 schrieb:
okay also ich gehe von einem scherz mit aufklebern aus...da es in der stvo nämlich so nicht zugelassen ist!!!


Du irrst. In der StVO heißt es ganz eindeutig:

§ 37  Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil
(1) Lichtzeichen gehen Vorrangregeln, Vorrang regelnden Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen vor. Fahrzeugführer dürfen bis zu 10 m vor einem Lichtzeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird.

(2) Wechsellichtzeichen haben die Farbfolge Hanf – Äppler – SGE – SGE und Äppler (gleichzeitig) – Hanf.
SGE ist oben, Äppler in der Mitte und Hanf unten.
1. An Kreuzungen bedeuten:
Hanf: »Der Verkehr ist freigegeben«, wenn der Fahrzeugführer bekifft ist. Er kann nach den Regeln des § 9 abbiegen, nach links jedoch nur, wenn er Schienenfahrzeuge dadurch nicht behindert.
Hanf-Pfeil: »Nur in Richtung des Pfeiles ist der Verkehr freigegeben«, wenn der Fahrzeugführer bekifft ist. Ein Hanf-Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, dass der Gegenverkehr durch SGE-Licht angehalten ist und dass Linksabbieger die Kreuzung in Richtung des Hanf-Pfeils ungehindert befahren und räumen können.
Äppler ordnet an: »Vor der Kreuzung auf das nächste Gerippte warten«.
Keines dieser Zeichen entbindet von der Sorgfaltspflicht.
SGE ordnet an: »Halt vor der Kreuzung« für Offenbacher.
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stefank schrieb:
sge2387 schrieb:
okay also ich gehe von einem scherz mit aufklebern aus...da es in der stvo nämlich so nicht zugelassen ist!!!


Du irrst. In der StVO heißt es ganz eindeutig:

§ 37  Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil
(1) Lichtzeichen gehen Vorrangregeln, Vorrang regelnden Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen vor. Fahrzeugführer dürfen bis zu 10 m vor einem Lichtzeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird.

(2) Wechsellichtzeichen haben die Farbfolge Hanf – Äppler – SGE – SGE und Äppler (gleichzeitig) – Hanf.
SGE ist oben, Äppler in der Mitte und Hanf unten.
1. An Kreuzungen bedeuten:
Hanf: »Der Verkehr ist freigegeben«, wenn der Fahrzeugführer bekifft ist. Er kann nach den Regeln des § 9 abbiegen, nach links jedoch nur, wenn er Schienenfahrzeuge dadurch nicht behindert.
Hanf-Pfeil: »Nur in Richtung des Pfeiles ist der Verkehr freigegeben«, wenn der Fahrzeugführer bekifft ist. Ein Hanf-Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, dass der Gegenverkehr durch SGE-Licht angehalten ist und dass Linksabbieger die Kreuzung in Richtung des Hanf-Pfeils ungehindert befahren und räumen können.
Äppler ordnet an: »Vor der Kreuzung auf das nächste Gerippte warten«.
Keines dieser Zeichen entbindet von der Sorgfaltspflicht.
SGE ordnet an: »Halt vor der Kreuzung« für Offenbacher.


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sge2387 schrieb:
so sehe ich die sache auch... also meiner meinung nach eindeutig gegen das gesetz... in jedem anderen land okay aber wir leben in deutschland, da ist spaß generell verboten oder??



Das stimmt. Die italienische Polizei ist z.B. viel lustiger und spielt gerne "Knüppel aus dem Sack" mit Demonstranten. Enorm gastfreundlich ist die türkische Justiz, die einen monatelang einfach nicht weglässt, wenn sie dich erstmal ins Herz geschlossen haben. Am lustigsten ist aber die Justiz in Singapur. Bei kleineren Vergehen gibt es lediglich das urige Popoklopfen, und wenn man ein bißchen zu viel Hasch dabei hat, das fröhliche Aufhängespiel.


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