Kifferparadies droht Unheil Jahrelang waren die Niederlande der Eldorado für deutsche Marihuana-Konsumenten. Das könnte jetzt vorbei sein. Der Europäische Gerichtshof erlaubt den Städten, ihre Coffeeshops, in denen weiche Drogen verkauft werden, nur Niederländern zugänglich zu machen.Für manche Deutsche lohnt sich der Trip in die Niederlande jetzt nicht mehr.Niederländische Kommunen dürfen den Drogentourismus aus Deutschland und anderen Nachbarländern stoppen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg bestätigte eine Regelung der Stadt Maastricht, wonach nur Niederländer Zugang zu den sogenannten Coffeeshops haben, in denen sogenannte weiche Drogen wie Haschisch und Marihuana verkauft werden.In den niederländischen Coffeeshops werden neben kleinen Speisen und Getränken vor allem weiche Drogen verkauft. Dies ist zwar verboten, die Abgabe von fünf Gramm Cannabis pro Person und Tag wird von den Behörden aber geduldet. Auch unzählige Deutsche nutzen diese Einkaufsmöglichkeit.7500 Drogentouristen pro Tag In der 24 Kilometer östlich von Aachen gelegene Stadt Maastricht gibt es 14 Coffeeshops. Diese hatten früher 3,9 Millionen Besucher pro Jahr. Davon kamen 70 Prozent nicht aus den Niederlanden; das waren durchschnittlich 7500 ausländische Drogentouristen pro Tag. Die durch Drogentouristen verursachten Probleme wurde die 119.000 Einwohner zählende Stadt leid. Sie beschloss daher Ende 2005, dass die örtlichen Coffeeshops nur Niederländer einlassen dürfen. Einen Coffeeshop, der dagegen verstoßen hatte, ließ der Bürgermeister vorübergehend schließen.
Das war rechtmäßig und mit EU-Recht vereinbar, urteilte der EuGH. Der Handel auch mit weichen Drogen sei europaweit verboten. Der Inhaber des Coffeeshops könne sich für den Cannabis-Verkauf daher nicht auf die EU-weite Waren- und Dienstleistungsfreiheit berufen. Dass mit dem Zutrittsverbot auch der Verkauf von Speisen und Getränken an Ausländer unmöglich werde, greife zwar in die gastronomische Dienstleistungsfreiheit der Coffeeshop-Betreiber ein, sei aber gerechtfertigt, um den Drogentourismus einzudämmen. Dies liege im öffentlichen Interesse, und ein reines Verkaufsverbot sei kaum kontrollierbar.
Jahrelang waren die Niederlande der Eldorado für deutsche Marihuana-Konsumenten. Das könnte jetzt vorbei sein. Der Europäische Gerichtshof erlaubt den Städten, ihre Coffeeshops, in denen weiche Drogen verkauft werden, nur Niederländern zugänglich zu machen.Für manche Deutsche lohnt sich der Trip in die Niederlande jetzt nicht
mehr.Niederländische Kommunen dürfen den Drogentourismus aus Deutschland und anderen Nachbarländern stoppen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg bestätigte eine Regelung der Stadt Maastricht, wonach nur Niederländer Zugang zu den sogenannten Coffeeshops haben, in denen sogenannte weiche Drogen wie Haschisch und Marihuana verkauft werden.In den niederländischen Coffeeshops werden neben kleinen Speisen und Getränken vor allem weiche Drogen verkauft. Dies ist zwar verboten, die Abgabe von fünf Gramm Cannabis pro Person und Tag wird von den Behörden aber geduldet. Auch unzählige Deutsche nutzen diese Einkaufsmöglichkeit.7500 Drogentouristen pro Tag
In der 24 Kilometer östlich von Aachen gelegene Stadt Maastricht gibt es 14 Coffeeshops. Diese hatten früher 3,9 Millionen Besucher pro Jahr. Davon kamen 70 Prozent nicht aus den Niederlanden; das waren durchschnittlich 7500 ausländische Drogentouristen pro Tag. Die durch Drogentouristen verursachten Probleme wurde die 119.000 Einwohner zählende Stadt leid. Sie beschloss daher Ende 2005, dass die örtlichen Coffeeshops nur Niederländer einlassen dürfen. Einen Coffeeshop, der dagegen verstoßen hatte, ließ der Bürgermeister vorübergehend schließen.
Das war rechtmäßig und mit EU-Recht vereinbar, urteilte der EuGH. Der Handel auch mit weichen Drogen sei europaweit verboten. Der Inhaber des Coffeeshops könne sich für den Cannabis-Verkauf daher nicht auf die EU-weite Waren- und Dienstleistungsfreiheit berufen. Dass mit dem Zutrittsverbot auch der Verkauf von Speisen und Getränken an Ausländer unmöglich werde, greife zwar in die gastronomische Dienstleistungsfreiheit der Coffeeshop-Betreiber ein, sei aber gerechtfertigt, um den Drogentourismus einzudämmen. Dies liege im öffentlichen Interesse, und ein reines Verkaufsverbot sei kaum kontrollierbar.