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Mitgliederversammlung am 20.1.2014

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Der Einladung zur kommenden Mitgliederversammlung (20.1.2014 um 19:30 am Riederwald) ist zu entnehmen, dass eine Satzungsänderung vorgesehen ist. Ordentlichen Mitgliedern soll die Möglichkeit genommen werden, sich mittels Vollmacht von einem anwesenden Mitglied bei den Mitgliederversammlungen vertreten zu lassen (Änderung §19.8).

Dieses Vorhaben finde ich nicht gut. Es kann ja immer wieder mal die Situation geben, dass man bei einer Mitgliederversammlung verhindert ist (andere Termine, zu weite Anreise/ es gibt viele Mitglieder, die weit ausserhalb von Frankfurt wohnen u.ä.). Ist der Verein an mündigen, aktiven Mitgliedern interessiert, die sich in dem Verein auch einbringen oder wünscht man den unmündigen, zahlenden Kunden (wie schon die Einführung von Fördermitgliedern zeigt)?

Wie seht Ihr das?
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Finde das auch eher fragwürdig!

Warum sollen die Mitglieder hier in ihren Rechten beschnitten werden?

Es ist doch in der Tat so, dass zahlreiche Mitglieder aufgrund der Ansetzung der MV keine Chance auf eine persönliche Teilnahme haben (weite An-/Abreise, eigene berufliche Termine, etc.) - da ist doch das Instrument der Vertretung geradezu prädestiniert, auch diesen Vereinsmitgliedern eine Chance auf Mitbestimmung einzuräumen.

Gerade dadurch werden Abstimmungsergebnisse auf eine möglichst breite Basis gestellt - andersherum könnte der Verdacht aufkommen, dass genau das künftig nicht mehr gewollt ist (wäre wenig demokratisch) und bald nur noch ein kleiner Kreis an den Entscheidungen beteiligt sein soll.

Warum sollten das die Mitglieder gut finden?

Wo liegt hier der Mehrwert & Nutzen für die Mitglieder?

Vielmehr sollte die Stimmenauszählung bei Abstimmungen künftig so professionell organisiert werden, dass hier keine Irritationen (wie zuletzt) mehr auftreten können!

Den Mitgliedern eine Möglichkeit der Mitbestimmung zu nehmen, ist mindestens eine eher bedenkliche und fragwürdige Maßnahme!
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Ich kann die Kritk von FRA_Expert verstehen, aber ich erinnere mich auch mit Grausen an die letzte reguläre und dann natürlich an die außerordentliche Mitgliederversammlung. Was da im Eingangsbereich, z.B. von Triathleten, aber auch von Mitgliedern der Fan- und Förderabteilung für ein Schindluder mit diesen Vollmachten getrieben wurde geht echt auf keine Kuhhaut.

Da wurden in großem Stil blanko unterschriebene Vollmachten herumgereicht auf die dann anwesende Abteilungsmitglieder ihre Daten eintrugen. Die Vollmachtgeber haben also gar nicht wissen können, wen sie bevollmächtigen. Ob sie denjenigen letztendlich überhaupt kannten steht in den Sternen...

Das ist aber sicher nicht der Sinn der Bevollmächtigungsregelung.

Solange die im Kern ja wirklich gute Idee der Vertretung, wenn man mal wirklich nicht kann so desauviert wird und letztlich nur dazu genutzt wird die eigene Abteilung mit mehr Stimmgewicht auszustatten habe ich schon ziemliches Verständnis, dass man das dann lieber abschafft.
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Wer die letzten Wahlveranstaltungen miterleben durfte (musste?), der kann diesen Schritt sicherlich nachvollziehen. Genau das soeben beschriebene...

Alle Seiten haben sich wo es nur ging Blanko-Vollmachten ausstellen lassen. Die Sporttreibenden Abteilungen beim Training, die Fanabteilung bei anderen Gelegenheiten. Am Eingang waren dann stapelweise Vollmachten zu sehen und jeder, der noch keine hatte, bekam eine aufgedrückt.

Das hat nichts mehr damit zu tun, wenn mein Kumpel nicht teilnehmen kann und ich für ihn eine Vollmacht mitnehme und abstimme.
Da werden von den jeweiligen "Playern" aller Seiten eher Stimmen eingesammelt.
Hat das etwas mit einer selbst gewollten Teilnahme am Vereinsleben zu tun?
Man weiß ja am Ende weder wer für einen abstimmt, noch wirklich wie er dann abstimmt.

Es ist schade, dass ich dann, sollte ich mal verhindert sein, nicht einem Freund meine Vollmacht mitgeben kann. Aber es ist mehr als nachvollziehbar. Da saßen dann teilweise Leute mit 10 Stimmkarten in der Hand. Das kann es ja auch nicht sein.
Klar wirbt jeder um Stimmen für seinen Lieblingskandidaten, doch so ein "hier haste ne Vollmacht, füll mal aus" ist etwas ganz anderes, als die selbstständige Abgabe einer Vollmacht an eine Vertrauensperson.

Klar, schade um die Vollmacht. Aber dann bewegen sich wenigstens mal mehr Leute in die Versammlung und stimmen selbst ab und geben ihre Stimmen nicht in die Hände einer Person, die bis 10 Minuten vor Veranstaltungsbeginn nicht mal feststeht, weil sie eine Vollmacht in einem Stapel von 100 Stück ist.
Ich hoffe auch, dass die Gefahr für ein Abstimmungschaos, wie im letzten Jahr, dann etwas eingedämmt ist. So wie ist es jedenfalls kein Zustand und das führt auch eine demokratische Teilnahme am Vereinsleben ad absurdum!

Mal schauen, ob die Änderung durchgeht.
In Zukunft werden dann eben nicht mehr stapelweise Vollmachten eingesammelt, sondern die Leute persönlich zum Wählen geprügelt, nostalgisch...  ,-)
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Schon mal vielen Dank für die Diskussionsbeiträge. Ein Verein lebt schliesslich von den vielfältigen Meinungen seiner Mitglieder!

Das Chaos bei der letzten Mitgliederversammlung habe ich mit eigenen Augen verfolgen dürfen. Dies betraf für mich aber in erster Linie die Art und Weise wie die Diskussion geführt wurde und die Uneinigkeit über die Art der Stimmenauszählung (sind nicht abgegebene Nein-Stimmen automatisch Ja-Stimmen oder nicht).

Was ist nicht mitbekommen habe und für mich auch überhaupt nicht nachvollziehbar wäre ist Euer Hinweis, dass diverse Mitglieder eine Vielzahl von Stimmzetteln hochgehalten hätten. Dies ist nach aktueller Satzung nämlich nicht erlaubt. Der Paragraph 19.3 lautet in der aktuellen Fassung "...Jedes anwesende Mitglied kann nur EIN nicht-anwesendes Mitglied vertreten...".

Wenn Ihr also Abstimmende gesehen habt, mit mehr als zwei Stimmzetteln, hättet Ihr entweder diejenigen selbst ansprechen können oder die verantwortlichen Organisatoren der Mitgliederversammlung darauf ansprechen sollen. Gleiches gilt übrigens für Euren Hinweis, dass im Anmeldebereich  Blankovollmachten verteilt wurden. Dies ist in der Tat nicht der Sinn der Sache.

Warum sollte aber eine grundsätzlich richtige und sinnvolle Regelung (als ordentliches Mitglied kann ich mich auch dann in das Vereinsleben einbringen, wenn ich bei der Mitgliederversammlung verhindert bin o.ä.) abgeschafft werden, nur weil man aufgrund organisatorischer Schwächen, deren regelkonforme Umsetzung nicht sichergestellt hat? Für mich wäre es eher geboten, Mitgliederversammlungen besser vorzubereiten und so einen regelkonformen Ablauf zu gewährleisten.
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Ja, schonmal sehr schön, dass es hier jetzt eine sachliche Diskussion gibt.

Organisatorische Misstände dürfen doch nicht dazu führen, dass den Mitgliedern im Verhinderungsfalle die Mitwirkungsrechte genommen werden!

Das kann doch nicht ernsthaft die Schlußfolgerung aus den letzten 'turbulenten' Mitgliederversammlungen sein.

Nur weil man nicht in der Lage war/ist das Verfahren (und damit die geltenden Satzung) umzusetzen, kann man doch nicht einfach den Mitgliedern ihre Beteiligungsrechte wegnehmen!

Der Verein sollte sich bzgl. der Abstimmungen - das haben die letzten beiden MV's gezeigt - einfach professioneller aufstellen!

Also besser die Organisation der Veranstaltung 'Mitgliederversammlung' optimieren, anstelle an der Satzung zu drehen.
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Kurze Frage. Bin jetzt seit 2013 Fördermitglied (niedrigste Stufe) und meine, dass ich auch gar kein Stimmrecht habe. Ist es denn trotzdem möglich, wenigstens auf die Sitzung zu kommen? Oder darf man als solches Mitglied auch gar nicht hinein?
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CultureFlash85 schrieb:
Kurze Frage. Bin jetzt seit 2013 Fördermitglied (niedrigste Stufe) und meine, dass ich auch gar kein Stimmrecht habe. Ist es denn trotzdem möglich, wenigstens auf die Sitzung zu kommen? Oder darf man als solches Mitglied auch gar nicht hinein?


In Paragraph 10 Nr 3 der Satzung steht:

'Fördermitglieder sind natürliche Personen, die den in der Beitrags- und Gebührenordnung fest- gelegten Förderbeitrag entrichten. Fördermitglieder genießen in den Versammlungen des Ver- eins kein Stimm-, Rede- und Antragsrecht; ihnen steht das aktive und passive Wahlrecht nicht zu.'

Du scheinst also an der MV teilnehmen zu dürfen - allerdings nur passiv ohne Stimmrecht.
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HarryHirsch schrieb:
CultureFlash85 schrieb:
Kurze Frage. Bin jetzt seit 2013 Fördermitglied (niedrigste Stufe) und meine, dass ich auch gar kein Stimmrecht habe. Ist es denn trotzdem möglich, wenigstens auf die Sitzung zu kommen? Oder darf man als solches Mitglied auch gar nicht hinein?


In Paragraph 10 Nr 3 der Satzung steht:

'Fördermitglieder sind natürliche Personen, die den in der Beitrags- und Gebührenordnung fest- gelegten Förderbeitrag entrichten. Fördermitglieder genießen in den Versammlungen des Ver- eins kein Stimm-, Rede- und Antragsrecht; ihnen steht das aktive und passive Wahlrecht nicht zu.'

Du scheinst also an der MV teilnehmen zu dürfen - allerdings nur passiv ohne Stimmrecht.


In der Einladung schreibt das Präsidium:

"Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, liebes Eintracht-Mitglied,
wir freuen uns, alle Mitglieder von Eintracht Frankfurt e.V. am
20.01.2014 zur Jahreshauptversammlung in die Wolfgang Steubing
Halle des Sportleistungszentrums am Riederwald einzuladen."

http://www.eintracht-frankfurt.de/fileadmin/upload/Verein/Veranstaltungen/Mitgliederversammlung/tischvorlage_2014web.pdf

Födermitglieder sind also ebenfalls eingeladen. Zum Stimm-, Rede- und Antragsrecht hat HarryHirsch ja schon alles geschrieben.

Für Fördermitglieder gilt also:
Nur angucken, nicht ansprechen!  
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HarryHirsch schrieb:
Das Chaos bei der letzten Mitgliederversammlung habe ich mit eigenen Augen verfolgen dürfen. Dies betraf für mich aber in erster Linie die Art und Weise wie die Diskussion geführt wurde und die Uneinigkeit über die Art der Stimmenauszählung (sind nicht abgegebene Nein-Stimmen automatisch Ja-Stimmen oder nicht).

Problem war ja vor allem, dass man schlicht nicht wusste wie viele Nein-Stimmen abgegeben worden waren.

Dass das angewendete Verfahren (Nach Gegenstimmen fragen, nach Enthaltungen fragen, den rechnerischen Rest zur Gesamtstimmenanzahl als Ja-Stimme zählen) nicht korrekt ist, haben ja Präsidium und Versammlungsleitung durch ihren Entschluss am Ende nochmal über alle Satzungsänderungen en bloc abstimmen zu lassen und diesmal auch die Ja-Stimmen zu zählen mehr oder weniger selbst zugegeben.

HarryHirsch schrieb:
Was ist nicht mitbekommen habe und für mich auch überhaupt nicht nachvollziehbar wäre ist Euer Hinweis, dass diverse Mitglieder eine Vielzahl von Stimmzetteln hochgehalten hätten. Dies ist nach aktueller Satzung nämlich nicht erlaubt. Der Paragraph 19.3 lautet in der aktuellen Fassung "...Jedes anwesende Mitglied kann nur EIN nicht-anwesendes Mitglied vertreten...".

Ja, ist bekannt. Kann mich auch nicht erinnern, jemanden mit vielen Stimmkarten gesehen zu haben, aber ich weiß z.B. nicht (mehr), ob z.B. beim Eingang erfasst wurde, wer noch eine Vollmacht dabei hat. Möglich wäre also, dass Leute die die Versammlung vorzeitig verlassen haben zwar ihre Stimmkarte zurückgegeben haben, aber nicht diejenige für die Vollmacht, sondern diese einem Kollegen überlassen haben, der dann mit 3 Stimmen da saß.

HarryHirsch schrieb:
Wenn Ihr also Abstimmende gesehen habt, mit mehr als zwei Stimmzetteln, hättet Ihr entweder diejenigen selbst ansprechen können oder die verantwortlichen Organisatoren der Mitgliederversammlung darauf ansprechen sollen.

Glaub mir, die waren sowohl auf der Veranstaltung, als auch in den Tagen danach genug genervt von mir.

Und wie du dich vielleicht erinnern kannst ging es nach den 'Hauptabstimmungen' um viel mitgliederverwaltungstechnischen Kleinkram, da war dann ehrlich gesagt auch egal ob einer eine, zwei oder, wegen mir, 5 Stimmkarten hochgehalten hat.

HarryHirsch schrieb:
Gleiches gilt übrigens für Euren Hinweis, dass im Anmeldebereich  Blankovollmachten verteilt wurden. Dies ist in der Tat nicht der Sinn der Sache.

Natürlich ist das nicht der Sinn der Sache, allerdings eben auch nicht satzungswidrig.

HarryHirsch schrieb:
Warum sollte aber eine grundsätzlich richtige und sinnvolle Regelung (als ordentliches Mitglied kann ich mich auch dann in das Vereinsleben einbringen, wenn ich bei der Mitgliederversammlung verhindert bin o.ä.) abgeschafft werden, nur weil man aufgrund organisatorischer Schwächen, deren regelkonforme Umsetzung nicht sichergestellt hat?

Nunja, bezüglich der Vollmachten ist eben alles regel-, weil satzungskonform abgelaufen. Die Satzung sagt nichts darüber aus, wie die Vollmachtsgabe ablaufen muss.
Kannst es dir ja selbst mal ansehen:
http://www.eintracht-frankfurt.de/fileadmin/upload/Verein/Veranstaltungen/Mitgliederversammlung/tischvorlage_2014web.pdf
Seite 5

Wenn dir also daran gelegen ist, auch in Zukunft einen Kollegen bevollmächtigen zu können, dann solltest du dir eine Formulierung für die Satzung einfallen lassen, die Vollmachten weiterhin vorsieht, aber verhindert, dass solche Dinge wie von mir oder NX01K beschreiben vorkommen.

Anträge zu Satzungsänderungen können noch am Versammlungsabend eingereicht werden. Besser wäre vorher, dann kann man den Antrag auch über die Technik auf die Leinwand einspielen.

Ich fände es gut, wenn du dich da reinknien würdest, erstens weil ich die generelle Idee mit den Vollmachten eigentlich ganz gut finde und zweitens weil mich interessiert, was Präsidium und Versammlungsleitung dann machen, wenn von zwei konkurrierenden Satzungsänderungsvorschlägen wieder keiner eine 2/3-Mehrheit erreicht. Wird dann wieder die Versammlung aufgelöst und eine neue angesetzt?!

HarryHirsch schrieb:
Für mich wäre es eher geboten, Mitgliederversammlungen besser vorzubereiten und so einen regelkonformen Ablauf zu gewährleisten.

Das sowieso. Aber da ja derzeit im e.V. wiedermal ganz schön was los ist, neuer Vize-Präsident - wovon in der Tischvorlage kein Wort steht, Finanzsituation, erneuter Verkauf von AG-Anteilen, ... kann ich mir vorstellen, dass das Thema "Bessere Vorbereitung von Mitgliederversammlungen" im Moment eher etwas hintenansteht...
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FRA_Expert schrieb:
Nur weil man nicht in der Lage war/ist das Verfahren (und damit die geltenden Satzung) umzusetzen, kann man doch nicht einfach den Mitgliedern ihre Beteiligungsrechte wegnehmen!

Auch mit dem System der Blankovollmachten wird der Satzung genüge getan (siehe meinen Post gerade eben).
Will man die Vollmachten behalten muss man sich wohl eine Formulierung für die Satzung einfallen lassen, die diesen Schindluder verhindert.

Und der Verein lebt von den Mitgliedern - also bring dich ein!
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Das Thema 'Vertretungsvollmacht' ist bereits in der Satzung (§ 19.8) geregelt - 'Jedes anwesende Mitglied kann nur EIN nicht-anwesendes Mitglied vertreten...'

Die Umsetzung der bereits bestehenden Regelung obliegt der Versammlungsleitung.

Es gibt also kein Regelungs- sondern ein Vollzugsdefizit!

Genau deshalb kann man doch jetzt nicht einfach Mitgliederrechte abschaffen wollen - vielmehr sollte man die Mängel in der Veranstaltungsorganisation in den Fokus aller Optimierungsbemühungen rücken...
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@Ascheberscher_Bub

Wir scheinen gar nicht soweit auseinander zu sein, da Du eine Vertretungsvollmacht ja auch für grundsätzlich gut erachtest.

Was ich nicht verstehe ist Deine Anregung, dass ich einen eigenen Vorschlag für eine Satzungsänderung einbringen soll. Wie ich geschrieben habe finde ich den Passus und die Regelung -ein Ordentliches Mitglied darf ein ordentliches Mitglied mittels Vollmacht vertreten- gut und ausreichend.

Wenn ,wie von Dir und NX01K beschrieben, offenbar anwesende Mitglieder mit mehr als zwei Stimmzetteln abgestimmt haben, ist dies mit einer Satzungsänderung nicht zu unterbinden. Vielmehr sollten sowohl die Organisatoren als auch die anwesenden Mitglieder selbst auf eine Einhaltung der Satzung achten und Verstösse ggfs melden. Für mich ist es also kein Satzungs- sondern ein Organisationsproblem. Man könnte zB vor der Abstimmung nochmal auf die Regel hinweisen.

Wenn Du schreibst, dass im Verein momentan genug Themen anstehen, hast Du sicherlich recht. Ich frage mich aber, warum man im Verein dann gerade jetzt eine solche Satzungsänderung anstimmt.

Ich werde also gegen diese Satzungsänderung stimmen und hoffe, dass dies genug andere Mitglieder auch tun werden, damit diese Satzungsänderung nicht durchkommt! Denn es ist nunmal Sinn und Zweck eines Vereins, dass sich möglichst viele Vereinsmitglieder auch in das Vereinsleben einbringen!  
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Das Streichen der Möglichkeit, Vollmachten an andere Vereinsmitglieder zu erteilen, ist ein undemokratischer Akt. Das geht nicht.

Man sollte sich lieber Gedanken machen, um den Vorgang des Erteilens von Vollmachten in geordnetere Bahnen zu lenken. Es gibt bestimmt Juristen im Verein, die sich in Vereinsrecht gut auskennen und entsprechende Satzungsänderungsvorschläge präsentieren können.

So hat es den Anschein, dass eine "herrschende Schicht" nur Angst hat, Einfluss zu verlieren und deshalb Basteleien an der Satzung vornimmt unter dem Vorschieben von Sachargumenten (hier: "Unzumutbare Zustände" rund um das Erteilen der Vollmachten).
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sotirios005 schrieb:
Das Streichen der Möglichkeit, Vollmachten an andere Vereinsmitglieder zu erteilen, ist ein undemokratischer Akt. Das geht nicht.

Man sollte sich lieber Gedanken machen, um den Vorgang des Erteilens von Vollmachten in geordnetere Bahnen zu lenken. Es gibt bestimmt Juristen im Verein, die sich in Vereinsrecht gut auskennen und entsprechende Satzungsänderungsvorschläge präsentieren können.

So hat es den Anschein, dass eine "herrschende Schicht" nur Angst hat, Einfluss zu verlieren und deshalb Basteleien an der Satzung vornimmt unter dem Vorschieben von Sachargumenten (hier: "Unzumutbare Zustände" rund um das Erteilen der Vollmachten).


Schöner Beitrag

Danke
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sotirios005 schrieb:
Das Streichen der Möglichkeit, Vollmachten an andere Vereinsmitglieder zu erteilen, ist ein undemokratischer Akt. Das geht nicht.


Sehe ich komplett anders. Ich fand diese Vollmachten-Kacke von Anfang an fragwürdig. Aber ok. Sieht jeder anders. Die einen reden von der "herrschenden Schicht" die anderen von "endlich eine Tür für Manipulationen wieder geschlossen".  
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FRA_Expert schrieb:
Das Thema 'Vertretungsvollmacht' ist bereits in der Satzung (§ 19.8) geregelt - 'Jedes anwesende Mitglied kann nur EIN nicht-anwesendes Mitglied vertreten...'

Die Umsetzung der bereits bestehenden Regelung obliegt der Versammlungsleitung.

Es gibt also kein Regelungs- sondern ein Vollzugsdefizit!


Das halte ich für deutlich zu kurz gedacht. Von der aktuellen Satzung ist nunmal leider gedeckt, dass man mit einer unterschriebenen Vollmacht am Eingang rumwedeln und fragen kann, ob ein gerade hereinkommendes Mitglied Lust hat Bevöllmächtigter zu sein.

Da dieses Gebaren einigen negativ aufgefallen ist, sollen nun die Vollmachts-Regelungen abgeschafft werden. Möchte man die Möglichkeit einer Bevollmächtigung erhalten, so halte ich es für angezeigt sich eine Lösung einfallen zu lassen, mit der weniger Leute unzufrieden sind als mit der jetzigen.
Wäre zumindest konstruktiv, oder?
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HarryHirsch schrieb:
@Ascheberscher_Bub

Wir scheinen gar nicht soweit auseinander zu sein, da Du eine Vertretungsvollmacht ja auch für grundsätzlich gut erachtest.

Ja, sicher, sehe ich genauso.

HarryHirsch schrieb:
Was ich nicht verstehe ist Deine Anregung, dass ich einen eigenen Vorschlag für eine Satzungsänderung einbringen soll. Wie ich geschrieben habe finde ich den Passus und die Regelung -ein Ordentliches Mitglied darf ein ordentliches Mitglied mittels Vollmacht vertreten- gut und ausreichend.

Dieser Passus verhindert aber nunmal nicht den von mir und NX01K getriebenen Schindluder mit den Blanko-Vollmachten.

HarryHirsch schrieb:
Wenn ,wie von Dir und NX01K beschrieben, offenbar anwesende Mitglieder mit mehr als zwei Stimmzetteln abgestimmt haben, ist dies mit einer Satzungsänderung nicht zu unterbinden. Vielmehr sollten sowohl die Organisatoren als auch die anwesenden Mitglieder selbst auf eine Einhaltung der Satzung achten und Verstösse ggfs melden. Für mich ist es also kein Satzungs- sondern ein Organisationsproblem. Man könnte zB vor der Abstimmung nochmal auf die Regel hinweisen.

Also ich habe nicht gesehen, dass jemand mehr als 2 Stimmkarten hochgehalten hat. Zumindest nicht bei den entscheidenden Abstimmungen am Anfang der letzten Versammlung. Danach war es mit egal und ich habe nichtmehr drauf geachtet.
Sorry, falls das anders rüberkam.

Die Sache mit der Anzahl der Stimmkarten halte ich in diesem Kontext auch für ziemlich marginal, das ist wirklich nur ein Nebenkriegsschauplatz. Beim System mit den Blankovollmachten ist es, wenn die Triathlon-Abteilung mit 15 Mitgliedern und 15 Vollmachten da ist, im Prinzip doch auch egal, ob diese 30 Stimmkarten von 15, von 10 oder von nur von einem in die Höhe gehalten werden, man ist ja da um als Abteilung geschlossen abzustimmen. Sieht man ja schon daran, dass dem Vollmachtsgeber offensichtlich egal war,  welche Mitglied ihn vertritt.

Die Kritik, zumindest die, die ich vernommen habe, hat sich an dem System der Blankovollmachten entzündet, daher mein Vorschlag, dass wer weiter ein Vollmacht-System haben will, am besten einen Gegenvorschlag präsentiert, der diesen Mist mit den Blankovollmachten verhindert.

HarryHirsch schrieb:
Wenn Du schreibst, dass im Verein momentan genug Themen anstehen, hast Du sicherlich recht. Ich frage mich aber, warum man im Verein dann gerade jetzt eine solche Satzungsänderung anstimmt.

Die Kritik kam halt nach der letzten Versammlung auf, wird jetzt aufgegriffen, was ich prinzipiell für sehr richtig halte, und sicher hofft man auch, damit dann das Thema Satzungsänderungen für die nächsten paar Jahre mal durch zu haben.
Wegen SEPA muss ja sowieso die Satzung geändert werden und jede Änderung muss beim Vereinregister eingetragen werden, was auch wieder Aufeand und Gebühren kostet. Also warum nicht das jetzt in einem Rutsch machen?
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eintracht-grenzenlos schrieb:
sotirios005 schrieb:
Das Streichen der Möglichkeit, Vollmachten an andere Vereinsmitglieder zu erteilen, ist ein undemokratischer Akt. Das geht nicht.

Man sollte sich lieber Gedanken machen, um den Vorgang des Erteilens von Vollmachten in geordnetere Bahnen zu lenken. Es gibt bestimmt Juristen im Verein, die sich in Vereinsrecht gut auskennen und entsprechende Satzungsänderungsvorschläge präsentieren können.

So hat es den Anschein, dass eine "herrschende Schicht" nur Angst hat, Einfluss zu verlieren und deshalb Basteleien an der Satzung vornimmt unter dem Vorschieben von Sachargumenten (hier: "Unzumutbare Zustände" rund um das Erteilen der Vollmachten).


Schöner Beitrag

Danke


Hab ich irgendwie den Ironie-Smiley übersehen, oder ist das wirklich Ernst?

Es sollen sich halt bitte einfach andere Gedanken drum machen?!?
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Der Antrag zu dieser Satzungsänderung bekam mit knapp 160 Ja und 116 Nein Stimmen nicht die erforderliche 2/3 Mehrheit und wurde damit nicht angenommen.



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