Hier kann mal schön erklären, was urheberrechtlich erlaubt ist und was nicht. Was Kreuzbürger gemacht hat, nennt man freie Nutzung. Er hat Einzelkomponenten verschiedener Bilder so zusammengesetzt, dass ein neues Werk mit eigener Aussage und Bildsprache entsteht. Da die alten Werke hinter dem neuen verschwinden, ist dies erlaubt. Bei den Posts vom Geyer und wohl auch von FredSchaub werden bereits fertige Werke hier rein gestellt, die von Dritten auf die oben beschriebene Art erlaubterweise angefertigt wurden. Und dies ist, wie bei jedem Werk, verboten. Ich befürchte, im weiteren Verlauf dieses threads wird es immer schwieriger werden, Fall 1 und Fall 2 auseinanderzuklamüsern. Aber vielleicht ist das ja eine schöne Strafarbeit für FS...
stefank schrieb: Hier kann mal schön erklären, was urheberrechtlich erlaubt ist und was nicht. Was Kreuzbürger gemacht hat, nennt man freie Nutzung. Er hat Einzelkomponenten verschiedener Bilder so zusammengesetzt, dass ein neues Werk mit eigener Aussage und Bildsprache entsteht. Da die alten Werke hinter dem neuen verschwinden, ist dies erlaubt. Bei den Posts vom Geyer und wohl auch von FredSchaub werden bereits fertige Werke hier rein gestellt, die von Dritten auf die oben beschriebene Art erlaubterweise angefertigt wurden. Und dies ist, wie bei jedem Werk, verboten. Ich befürchte, im weiteren Verlauf dieses threads wird es immer schwieriger werden, Fall 1 und Fall 2 auseinanderzuklamüsern. Aber vielleicht ist das ja eine schöne Strafarbeit für FS...
stefank schrieb: Hier kann mal schön erklären, was urheberrechtlich erlaubt ist und was nicht. Was Kreuzbürger gemacht hat, nennt man freie Nutzung. Er hat Einzelkomponenten verschiedener Bilder so zusammengesetzt, dass ein neues Werk mit eigener Aussage und Bildsprache entsteht. Da die alten Werke hinter dem neuen verschwinden, ist dies erlaubt. Bei den Posts vom Geyer und wohl auch von FredSchaub werden bereits fertige Werke hier rein gestellt, die von Dritten auf die oben beschriebene Art erlaubterweise angefertigt wurden. Und dies ist, wie bei jedem Werk, verboten. Ich befürchte, im weiteren Verlauf dieses threads wird es immer schwieriger werden, Fall 1 und Fall 2 auseinanderzuklamüsern. Aber vielleicht ist das ja eine schöne Strafarbeit für FS...
aber dürfen wir im fall 2 nicht davon ausgehen, dass die urheber dieser satirischen werke diese angefertigt haben, damit sie sich weit möglichst im internet verbreiten? sind sie nicht vlielmehr analog eines flyers zu betrachten, der dazu hergestellt wird, in möglichst breiter form verteilt zu werden?
davon abgesehen würde ich einer abmahnung eines occupy-photoshoppers recht gelassen entgegen sehen
Bigbamboo schrieb: Ist das was der Spiegel macht denn eigentlich urheberrechtlich okay?
@Bild 1: iLike.
Das würde ich im Zweifel vom Zitatrecht gedeckt sehen, da der Spiegel die Quelle durch die Verwendung von Screenshots deutlich macht und über die Tatsache dieser Fotos berichtet.
http://www.spiegel.de/fotostrecke/fotostrecke-75517.html
und nachdem ich vorhin selbst etwas gebastelt hab, dachte ich mir, vlt hat ja sonst noch jemand spaß daran.
hier mal der aufrechte wachtmeister als arbeitsgrundlage!
freigestellt:
http://dl.dropbox.com/u/35713469/john-pike.psd
http://dl.dropbox.com/u/35713469/john-pike.png
und zum selbst ausschneiden:
http://dl.dropbox.com/u/35713469/john-pike.jpg
keiner spielt mit mir
das letzte Bild reisst tiefe Wunden auf
Was Kreuzbürger gemacht hat, nennt man freie Nutzung. Er hat Einzelkomponenten verschiedener Bilder so zusammengesetzt, dass ein neues Werk mit eigener Aussage und Bildsprache entsteht. Da die alten Werke hinter dem neuen verschwinden, ist dies erlaubt.
Bei den Posts vom Geyer und wohl auch von FredSchaub werden bereits fertige Werke hier rein gestellt, die von Dritten auf die oben beschriebene Art erlaubterweise angefertigt wurden. Und dies ist, wie bei jedem Werk, verboten.
Ich befürchte, im weiteren Verlauf dieses threads wird es immer schwieriger werden, Fall 1 und Fall 2 auseinanderzuklamüsern. Aber vielleicht ist das ja eine schöne Strafarbeit für FS...
danke für die Antwort
aber dürfen wir im fall 2 nicht davon ausgehen, dass die urheber dieser satirischen werke diese angefertigt haben, damit sie sich weit möglichst im internet verbreiten? sind sie nicht vlielmehr analog eines flyers zu betrachten, der dazu hergestellt wird, in möglichst breiter form verteilt zu werden?
davon abgesehen würde ich einer abmahnung eines occupy-photoshoppers recht gelassen entgegen sehen
@Bild 1: iLike.
Das würde ich im Zweifel vom Zitatrecht gedeckt sehen, da der Spiegel die Quelle durch die Verwendung von Screenshots deutlich macht und über die Tatsache dieser Fotos berichtet.
http://craphound.com/images/tumblr_lv2huqaY7K1r6m1z5o1_1280.jpg
herrlich
http://www.fotos-hochladen.net/uploads/forrestfl7coh5be0.jpg
habt ihr ein Pferd für mich...äh uns
wir begrüßen die Vertreter des Staates Illinois
wo ist waldo?