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Urteile zum wundern

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Diese Klägerin traut sich was:

In einem verhandelten Fall hatte sich eine Frau am Drive-In-Schalter eines Schnellrestaurants einen Kaffee gekauft. Sie stellte den heißen Kaffeebecher -wie blöd- zwischen ihren Oberschenkeln ab. Er kippte um und folglich zog sie sich Verbrennungen zweiten Grades zu.

Sie forderte darauf hin 1500 Euro Schmerzensgeld von dem Restaurantbetreiber, jedoch ohne Erfolg.

Nachvollziehbare Begründung: Die Klägerin sei überwiegend (!) für den Schaden selbst verantwortlich, befand das Landgericht. Sie habe den heißen Kaffeebecher zwischen ihren Oberschenkeln abgestellt, obwohl ihr bewusst war, dass sich im Becher eine heiße Flüssigkeit befand.

Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Die Entscheidung ist damit rechtskräftig.

Mich würde wirklich mal interessieren, ob die Klägerin allen Ernstes mit einem Erfolg ihrer Klage gerechnet hat.

Es gibt aber noch genügend andere Beispiele unverständlicher Klagen.
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Immohai schrieb:
Diese Klägerin traut sich was:

In einem verhandelten Fall hatte sich eine Frau am Drive-In-Schalter eines Schnellrestaurants einen Kaffee gekauft. Sie stellte den heißen Kaffeebecher -wie blöd- zwischen ihren Oberschenkeln ab. Er kippte um und folglich zog sie sich Verbrennungen zweiten Grades zu.

Sie forderte darauf hin 1500 Euro Schmerzensgeld von dem Restaurantbetreiber, jedoch ohne Erfolg.

Nachvollziehbare Begründung: Die Klägerin sei überwiegend (!) für den Schaden selbst verantwortlich, befand das Landgericht. Sie habe den heißen Kaffeebecher zwischen ihren Oberschenkeln abgestellt, obwohl ihr bewusst war, dass sich im Becher eine heiße Flüssigkeit befand.

Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Die Entscheidung ist damit rechtskräftig.

Mich würde wirklich mal interessieren, ob die Klägerin allen Ernstes mit einem Erfolg ihrer Klage gerechnet hat.

Es gibt aber noch genügend andere Beispiele unverständlicher Klagen.


wenn das in den usa passiert wäre, wär sie jetzt reich...
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Ein Beispiel aus USA:

Absätze verboten: Turnschuhe statt High Heels: In der US-Stadt Mobile in Alabama dürfen Frauen keine hohen Absätze tragen. Das hat einen Grund:

Eine Frau war mit Stöckelschuhen in einem Gullydeckel hängengeblieben und hatte die Stadt verklagt. Nun müssen sich alle anderen Frauen das Gesetz halten.
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Und worüber genau wunderst du dich jetzt bei dem Urteil???
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AKUsunko schrieb:
Immohai schrieb:
Diese Klägerin traut sich was:

In einem verhandelten Fall hatte sich eine Frau am Drive-In-Schalter eines Schnellrestaurants einen Kaffee gekauft. Sie stellte den heißen Kaffeebecher -wie blöd- zwischen ihren Oberschenkeln ab. Er kippte um und folglich zog sie sich Verbrennungen zweiten Grades zu.

Sie forderte darauf hin 1500 Euro Schmerzensgeld von dem Restaurantbetreiber, jedoch ohne Erfolg.

Nachvollziehbare Begründung: Die Klägerin sei überwiegend (!) für den Schaden selbst verantwortlich, befand das Landgericht. Sie habe den heißen Kaffeebecher zwischen ihren Oberschenkeln abgestellt, obwohl ihr bewusst war, dass sich im Becher eine heiße Flüssigkeit befand.

Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Die Entscheidung ist damit rechtskräftig.

Mich würde wirklich mal interessieren, ob die Klägerin allen Ernstes mit einem Erfolg ihrer Klage gerechnet hat.

Es gibt aber noch genügend andere Beispiele unverständlicher Klagen.


wenn das in den usa passiert wäre, wär sie jetzt reich...


Genau das ist in den USA vor Jahren passiert. Seitdem gibt es auf Bechern die Warnung, das Getränk könne heiß sein  
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Schobberobber72 schrieb:
Und worüber genau wunderst du dich jetzt bei dem Urteil???  


Er wundert sich, dass man so was zur Anzeige bringt - und dass sich ein Gericht mit so was beschäftigen muss.

Ich schließe mich der Verwunderung an ,-)
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eSGEhtgutab schrieb:
AKUsunko schrieb:
Immohai schrieb:
Diese Klägerin traut sich was:

In einem verhandelten Fall hatte sich eine Frau am Drive-In-Schalter eines Schnellrestaurants einen Kaffee gekauft. Sie stellte den heißen Kaffeebecher -wie blöd- zwischen ihren Oberschenkeln ab. Er kippte um und folglich zog sie sich Verbrennungen zweiten Grades zu.

Sie forderte darauf hin 1500 Euro Schmerzensgeld von dem Restaurantbetreiber, jedoch ohne Erfolg.

Nachvollziehbare Begründung: Die Klägerin sei überwiegend (!) für den Schaden selbst verantwortlich, befand das Landgericht. Sie habe den heißen Kaffeebecher zwischen ihren Oberschenkeln abgestellt, obwohl ihr bewusst war, dass sich im Becher eine heiße Flüssigkeit befand.

Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Die Entscheidung ist damit rechtskräftig.

Mich würde wirklich mal interessieren, ob die Klägerin allen Ernstes mit einem Erfolg ihrer Klage gerechnet hat.

Es gibt aber noch genügend andere Beispiele unverständlicher Klagen.


wenn das in den usa passiert wäre, wär sie jetzt reich...


Genau das ist in den USA vor Jahren passiert. Seitdem gibt es auf Bechern die Warnung, das Getränk könne heiß sein    


deswegen hab ich das geschrieben  ,-)
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Afrigaaner schrieb:
Schobberobber72 schrieb:
Und worüber genau wunderst du dich jetzt bei dem Urteil???  


Er wundert sich, dass man so was zur Anzeige bringt - und dass sich ein Gericht mit so was beschäftigen muss.  


Das steht da aber net  
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Schobberobber72 schrieb:
Afrigaaner schrieb:
Schobberobber72 schrieb:
Und worüber genau wunderst du dich jetzt bei dem Urteil???  


Er wundert sich, dass man so was zur Anzeige bringt - und dass sich ein Gericht mit so was beschäftigen muss.  


Das steht da aber net    


Du musst auch zwischen den Zeilen lesen.

Bist wohl zu abgelenkt von TB?  ,-)
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Schobberobber72 schrieb:
Und worüber genau wunderst du dich jetzt bei dem Urteil???  


Naja, vielleicht fällt Dir ja bei Deiner durchaus berechtigten Frage ein wirklich wundersames Urteil ein; es gibt bestimmt genug. Wobei natürlich hierzu auch ein richtiger "Wink" vom Afrigaaner gekommen ist. ,-)  

Im Falle der USA wundert mich allerdings in diesem Falle auch die Gesetzgebung: "nur noch flache Schuhe erlaubt".
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Hmmm,
hätte man mit dem kaffeebecher tauschen mögen?
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Es gibt doch seit dieser Woche das Urteil eines Kölner Landesarbeitgerichts, in dem festgelegt wird, dass man seine Krankmeldung am gleichen Tag seinem Arbeitgeber vorlegen muss, falls es der Arbeitgeber so verlangt.

Klar, man kommt morgens ins Krankenhaus und bittet den Fahrer des Notdienstes noch schnell darum bei seinem Arbeitgeber vorbei zu fahren. Ordnung muss sein.

Toll auch bei akuten Magen-Darm-Beschwerden. Auch gut bei Pendlern, die 30, 40 oder mehr Kilometer zur Arbeit fahren.
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Tom66 schrieb:
Es gibt doch seit dieser Woche das Urteil eines Kölner Landesarbeitgerichts, in dem festgelegt wird, dass man seine Krankmeldung am gleichen Tag seinem Arbeitgeber vorlegen muss, falls es der Arbeitgeber so verlangt.

Klar, man kommt morgens ins Krankenhaus und bittet den Fahrer des Notdienstes noch schnell darum bei seinem Arbeitgeber vorbei zu fahren. Ordnung muss sein.

Toll auch bei akuten Magen-Darm-Beschwerden. Auch gut bei Pendlern, die 30, 40 oder mehr Kilometer zur Arbeit fahren.


Das Urteil hast du missverstanden. Das LAG Köln hat lediglich entschieden, dass der AG ohne Vorliegen eines besonderen Grundes verlangen kann, dass der AN bereits am ersten Tag der Erkrankung eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einholt und diese vorlegt. Die Bescheinigung muss umgehend vorgelegt werden, aber nicht am ersten Tag.
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Aah ok, ich hatte darüber im vorbeigehen einen Bericht im TV gesehen. Entweder ich habe ihn nicht ganz richtig verstanden oder das Thema wurde leicht überzogen dargestellt.

Bedeutet aber dann ja für die Zukunft, dass man immer am ersten Krankheitstag zum Arzt muss, falls der AG das so verlangt. Was mache ich denn z. B. bei einem akuten Hexenschuss mit völliger Bewegungslosigkeit? Hatte ich schon mal, übelst.
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Tom66 schrieb:
Aah ok, ich hatte darüber im vorbeigehen einen Bericht im TV gesehen. Entweder ich habe ihn nicht ganz richtig verstanden oder das Thema wurde leicht überzogen dargestellt.

Bedeutet aber dann ja für die Zukunft, dass man immer am ersten Krankheitstag zum Arzt muss, falls der AG das so verlangt. Was mache ich denn z. B. bei einem akuten Hexenschuss mit völliger Bewegungslosigkeit? Hatte ich schon mal, übelst.  


Es gelten die Regeln des billigen Ermessens, d.h. wenn es dem AN unmöglich ist, die Krankmeldung einzuholen, gilt dies als entschuldigt. Aber der AN muss sich schon bemühen, also versuchen, einen Arzt nach Hause zu rufen etc.
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stefank schrieb:
Tom66 schrieb:
Aah ok, ich hatte darüber im vorbeigehen einen Bericht im TV gesehen. Entweder ich habe ihn nicht ganz richtig verstanden oder das Thema wurde leicht überzogen dargestellt.

Bedeutet aber dann ja für die Zukunft, dass man immer am ersten Krankheitstag zum Arzt muss, falls der AG das so verlangt. Was mache ich denn z. B. bei einem akuten Hexenschuss mit völliger Bewegungslosigkeit? Hatte ich schon mal, übelst.  


Es gelten die Regeln des billigen Ermessens, d.h. wenn es dem AN unmöglich ist, die Krankmeldung einzuholen, gilt dies als entschuldigt. Aber der AN muss sich schon bemühen, also versuchen, einen Arzt nach Hause zu rufen etc.


Ich denke, hierüber kann man durchaus diskutieren, insbesondere wenn Grenzfälle vorliegen; aber es gibt Urteile (Klagen) und Gesetze über die man aufgrund völlig fehlender Logik nur mit dem Kopf schütteln bzw. sich nur wundern kann.
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Immohai schrieb:
stefank schrieb:
Tom66 schrieb:
Aah ok, ich hatte darüber im vorbeigehen einen Bericht im TV gesehen. Entweder ich habe ihn nicht ganz richtig verstanden oder das Thema wurde leicht überzogen dargestellt.

Bedeutet aber dann ja für die Zukunft, dass man immer am ersten Krankheitstag zum Arzt muss, falls der AG das so verlangt. Was mache ich denn z. B. bei einem akuten Hexenschuss mit völliger Bewegungslosigkeit? Hatte ich schon mal, übelst.  


Es gelten die Regeln des billigen Ermessens, d.h. wenn es dem AN unmöglich ist, die Krankmeldung einzuholen, gilt dies als entschuldigt. Aber der AN muss sich schon bemühen, also versuchen, einen Arzt nach Hause zu rufen etc.


Ich denke, hierüber kann man durchaus diskutieren, insbesondere wenn Grenzfälle vorliegen; aber es gibt Urteile (Klagen) und Gesetze über die man aufgrund völlig fehlender Logik nur mit dem Kopf schütteln bzw. sich nur wundern kann.


Die gibt es. Bei vielen Urteilen, die von den Medien als Unfug dargestellt werden, fehlt es aber einfach nur am juristischen Verständnis oder sie werden bewusst falsch dargestellt, um einen vermeintlichen  Aufreger zu kreieren.
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stefank schrieb:
Immohai schrieb:
stefank schrieb:
Tom66 schrieb:
Aah ok, ich hatte darüber im vorbeigehen einen Bericht im TV gesehen. Entweder ich habe ihn nicht ganz richtig verstanden oder das Thema wurde leicht überzogen dargestellt.

Bedeutet aber dann ja für die Zukunft, dass man immer am ersten Krankheitstag zum Arzt muss, falls der AG das so verlangt. Was mache ich denn z. B. bei einem akuten Hexenschuss mit völliger Bewegungslosigkeit? Hatte ich schon mal, übelst.  


Es gelten die Regeln des billigen Ermessens, d.h. wenn es dem AN unmöglich ist, die Krankmeldung einzuholen, gilt dies als entschuldigt. Aber der AN muss sich schon bemühen, also versuchen, einen Arzt nach Hause zu rufen etc.


Ich denke, hierüber kann man durchaus diskutieren, insbesondere wenn Grenzfälle vorliegen; aber es gibt Urteile (Klagen) und Gesetze über die man aufgrund völlig fehlender Logik nur mit dem Kopf schütteln bzw. sich nur wundern kann.


Die gibt es. Bei vielen Urteilen, die von den Medien als Unfug dargestellt werden, fehlt es aber einfach nur am juristischen Verständnis oder sie werden bewusst falsch dargestellt, um einen vermeintlichen  Aufreger zu kreieren.


es ist dienstag, ich habe massive magen-darmprobleme, die es ausschließen, dass ich einen arzt aufsuche. am mittwoch ist es etwas besser, ich rufe bei meinem hausarzt an, bekomme einen termin für donnerstag. das ist auch besser so, denn ich traue mich nicht wirklich weit von meiner toilette weg.

am donnerstag fahre ich zum arzt, der schreibt mich krank, sagt, dass eine magen-darm-grippe kursiert, aber dass er mich nicht für den dienstag krankschreiben kann, da er das immer maximal einen tag rückwirkend darf.

das ist mir schon so passiert und ich hatte für den ersten tag der erkrankung keinen ärztlichen bescheid (war kein problem). wäre das dann nicht ein abmahnungsgrund, wenn der arbeitgeber das "hart" spielt und mich loswerden möchte?
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peter schrieb:
stefank schrieb:
Immohai schrieb:
stefank schrieb:
Tom66 schrieb:
Aah ok, ich hatte darüber im vorbeigehen einen Bericht im TV gesehen. Entweder ich habe ihn nicht ganz richtig verstanden oder das Thema wurde leicht überzogen dargestellt.

Bedeutet aber dann ja für die Zukunft, dass man immer am ersten Krankheitstag zum Arzt muss, falls der AG das so verlangt. Was mache ich denn z. B. bei einem akuten Hexenschuss mit völliger Bewegungslosigkeit? Hatte ich schon mal, übelst.  


Es gelten die Regeln des billigen Ermessens, d.h. wenn es dem AN unmöglich ist, die Krankmeldung einzuholen, gilt dies als entschuldigt. Aber der AN muss sich schon bemühen, also versuchen, einen Arzt nach Hause zu rufen etc.


Ich denke, hierüber kann man durchaus diskutieren, insbesondere wenn Grenzfälle vorliegen; aber es gibt Urteile (Klagen) und Gesetze über die man aufgrund völlig fehlender Logik nur mit dem Kopf schütteln bzw. sich nur wundern kann.


Die gibt es. Bei vielen Urteilen, die von den Medien als Unfug dargestellt werden, fehlt es aber einfach nur am juristischen Verständnis oder sie werden bewusst falsch dargestellt, um einen vermeintlichen  Aufreger zu kreieren.


es ist dienstag, ich habe massive magen-darmprobleme, die es ausschließen, dass ich einen arzt aufsuche. am mittwoch ist es etwas besser, ich rufe bei meinem hausarzt an, bekomme einen termin für donnerstag. das ist auch besser so, denn ich traue mich nicht wirklich weit von meiner toilette weg.

am donnerstag fahre ich zum arzt, der schreibt mich krank, sagt, dass eine magen-darm-grippe kursiert, aber dass er mich nicht für den dienstag krankschreiben kann, da er das immer maximal einen tag rückwirkend darf.

das ist mir schon so passiert und ich hatte für den ersten tag der erkrankung keinen ärztlichen bescheid (war kein problem). wäre das dann nicht ein abmahnungsgrund, wenn der arbeitgeber das "hart" spielt und mich loswerden möchte?


Unter der von dir aufgezeigten Prämisse.. klares "Ja".
Zumindest würde ich ihm als AG-Vertreter dazu raten. Überhaupt habe ich die Erfahrung gemacht, dass man mit einer Reihe von Abmahnungen vor Gericht ganz gut fährt.... Bei sogenannten " Verhaltensbedingten " Kündigungen kommt recht schnell Schwung in die Sache.

Ich darf dir aber versichern, dass man auch als AN Vertreter Abmahnungen ganz gut knacken kann. Scheitert aber häufig am Nervenkostüm oder an der Geldgier der Betroffenen.
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peter schrieb:
stefank schrieb:
Immohai schrieb:
stefank schrieb:
Tom66 schrieb:
Aah ok, ich hatte darüber im vorbeigehen einen Bericht im TV gesehen. Entweder ich habe ihn nicht ganz richtig verstanden oder das Thema wurde leicht überzogen dargestellt.

Bedeutet aber dann ja für die Zukunft, dass man immer am ersten Krankheitstag zum Arzt muss, falls der AG das so verlangt. Was mache ich denn z. B. bei einem akuten Hexenschuss mit völliger Bewegungslosigkeit? Hatte ich schon mal, übelst.  


Es gelten die Regeln des billigen Ermessens, d.h. wenn es dem AN unmöglich ist, die Krankmeldung einzuholen, gilt dies als entschuldigt. Aber der AN muss sich schon bemühen, also versuchen, einen Arzt nach Hause zu rufen etc.


Ich denke, hierüber kann man durchaus diskutieren, insbesondere wenn Grenzfälle vorliegen; aber es gibt Urteile (Klagen) und Gesetze über die man aufgrund völlig fehlender Logik nur mit dem Kopf schütteln bzw. sich nur wundern kann.


Die gibt es. Bei vielen Urteilen, die von den Medien als Unfug dargestellt werden, fehlt es aber einfach nur am juristischen Verständnis oder sie werden bewusst falsch dargestellt, um einen vermeintlichen  Aufreger zu kreieren.


es ist dienstag, ich habe massive magen-darmprobleme, die es ausschließen, dass ich einen arzt aufsuche. am mittwoch ist es etwas besser, ich rufe bei meinem hausarzt an, bekomme einen termin für donnerstag. das ist auch besser so, denn ich traue mich nicht wirklich weit von meiner toilette weg.

am donnerstag fahre ich zum arzt, der schreibt mich krank, sagt, dass eine magen-darm-grippe kursiert, aber dass er mich nicht für den dienstag krankschreiben kann, da er das immer maximal einen tag rückwirkend darf.

das ist mir schon so passiert und ich hatte für den ersten tag der erkrankung keinen ärztlichen bescheid (war kein problem). wäre das dann nicht ein abmahnungsgrund, wenn der arbeitgeber das "hart" spielt und mich loswerden möchte?


Diese Abmahnung wäre juristisch berechtigt, da du dich nicht ausreichend um z.B. einen Hausbesuch bemüht hast.


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