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Auch Rechtsanwälte müssen länger arbeiten...

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Urteil - Rente mit 67 für Anwälte zulässig (Aktenzeichen 6 C 11098/11.OVG).

Die stufenweise Erhöhung des Renteneintrittsalters für Rechtsanwälte auf 67 Jahre ist zulässig. Das hat das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschieden.

http://www.stern.de/wirtschaft/job/urteil-rente-mit-67-fuer-anwaelte-zulaessig-1769401.html
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DougH schrieb:
Urteil - Rente mit 67 für Anwälte zulässig (Aktenzeichen 6 C 11098/11.OVG).

Die stufenweise Erhöhung des Renteneintrittsalters für Rechtsanwälte auf 67 Jahre ist zulässig. Das hat das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschieden.

http://www.stern.de/wirtschaft/job/urteil-rente-mit-67-fuer-anwaelte-zulaessig-1769401.html


Anwälte arbeiten?

Da bin ich gerade etwas ratlos.
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lt.commander schrieb:
DougH schrieb:
Urteil - Rente mit 67 für Anwälte zulässig (Aktenzeichen 6 C 11098/11.OVG).

Die stufenweise Erhöhung des Renteneintrittsalters für Rechtsanwälte auf 67 Jahre ist zulässig. Das hat das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschieden.

http://www.stern.de/wirtschaft/job/urteil-rente-mit-67-fuer-anwaelte-zulaessig-1769401.html


Anwälte arbeiten?

Da bin ich gerade etwas ratlos.


Lies dir den Link durch: Das Wort "arbeiten" kommt darin richtigerweise überhaupt nicht vor.
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stefank schrieb:
lt.commander schrieb:
DougH schrieb:
Urteil - Rente mit 67 für Anwälte zulässig (Aktenzeichen 6 C 11098/11.OVG).

Die stufenweise Erhöhung des Renteneintrittsalters für Rechtsanwälte auf 67 Jahre ist zulässig. Das hat das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschieden.

http://www.stern.de/wirtschaft/job/urteil-rente-mit-67-fuer-anwaelte-zulaessig-1769401.html


Anwälte arbeiten?


Da bin ich gerade etwas ratlos.


Lies dir den Link durch: Das Wort "arbeiten" kommt darin richtigerweise überhaupt nicht vor.


buckel du hur
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Filzlaus schrieb:
stefank schrieb:
lt.commander schrieb:
DougH schrieb:
Urteil - Rente mit 67 für Anwälte zulässig (Aktenzeichen 6 C 11098/11.OVG).

Die stufenweise Erhöhung des Renteneintrittsalters für Rechtsanwälte auf 67 Jahre ist zulässig. Das hat das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschieden.

http://www.stern.de/wirtschaft/job/urteil-rente-mit-67-fuer-anwaelte-zulaessig-1769401.html


Anwälte arbeiten?


Da bin ich gerade etwas ratlos.


Lies dir den Link durch: Das Wort "arbeiten" kommt darin richtigerweise überhaupt nicht vor.


buckel du hur

Ich dacht es geht um Anwälte?
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Heißt das, dass Sie ab 67 nicht mehr in Ihrer Arbeitszeit  Golfen dürfen, also ab 67 den Golfsport aufgeben müssen?
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Wehrheimer_Adler schrieb:
Heißt das, dass Sie ab 67 nicht mehr in Ihrer Arbeitszeit  Golfen dürfen, also ab 67 den Golfsport aufgeben müssen?


Nein nur selbst finanzieren


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