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@ HG, Pedro und andere Forumsrechtsberatung

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Hallo an alle Anwälte und Rechthaber,

habe ein kleines Problem und dazu ein paar Fragen.

Problem:

Ich habe eine Eigentumswohnung, die ich momentan mit einem Kredit abbezahle. Die monatlich von mir aufzuwendene Summe beträgt knapp 300€. Auf der Gegenseite stehen Mieteinnahmen von knapp 200€. Sprich, ich habe im Normalfall pro Monat Kosten von 100€ (Kreditabbezahlung - Mieteinnahmen). Nun ist es so, dass ich das Geld nicht direkt vom Mieter bekomme, sondern von einer Hausverwaltung. Diese teilt alle Einnahmen dieses Hauses, zieht ihren Anteil ab und zahlt den Rest an die Eigentümer aus. Soweit so gut. Nun ist seit ca. einem Jahr die Sache so: Es gibt angeblich einen Mieter der nicht zahlt bzw. nur unregelmäßig. Deshalb schwanken die Auszahlungen nun zwischen 20€-90€, im Schnitt waren es 54€. Habe also in einem Zeitraum von 12 Monaten nun Mieteinbussen von ca. 1.700€

Frage:

1. Wegen einem einzigen Mieter kann doch nie im Leben die Auszahlung von knapp 200€ auf durchschnittlich 54€ sinken?
2. Was kann ich tun das die Hausverwaltung endlich was unternimmt?
3. Habe ich Chancen die ca. 1.700€ noch zu bekommen
4. Wie ist die Chance, bzw. gibt es eine Möglichkeit aus dieser ganzen Geschichte raus zukommen? Wir wollen ein Haus kaufen (selbst wohnen) und ich würde gerne das Geld was in die Wohnung geht lieber ins Haus stecken. Kommt man aus so einem Kredit bzw. einer Finanzierung überhaupt ohne weiteres raus?

Hoffe ihr könnt mir helfen, denn langsam weiß ich nicht mehr was ich machen soll. Und das Soll auf meinem Konto wird das Haben bald abgelöst haben, bedingt durch die fehlenden Mieteeinnahmen.  

Gruß MMS
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MrMagicStyle schrieb:
Nun ist es so, dass ich das Geld nicht direkt vom Mieter bekomme, sondern von einer Hausverwaltung. Diese teilt alle Einnahmen dieses Hauses, zieht ihren Anteil ab und zahlt den Rest an die Eigentümer aus. Soweit so gut.  


kann dir zwar nicht wirklich helfen, aber die Vorgehensweise ist mir neu.
Aus meiner Zeit in ner WEG-Verwaltung war die Reihenfolge eher so:

Mieter zahlt Miete an Wohnungseigentümer (dir), der wiederum zahlt Hausgeld an den Hausverwalter. Der rechnet nach Ablauf des Abrechnungsjahres mit dir ab. Du dann wiederum mit dem Mieter.

Muss aber auch ehrlich gestehen, is schon ne Weile her, dass ich mit WEG was zu tun hatte. Kann ja alles stimmen, hatte mich nur gewundert.
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Ich schick dir morgen ne PN.
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HeinzGründel schrieb:
Ich schick dir morgen ne PN.


Danke.  
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Ohne nerven zu wollen lieber Heinz, aber........  
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MrMagicStyle schrieb:
Ohne nerven zu wollen lieber Heinz, aber........    


Sind doch noch gut 6,5 Stunden  
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SGE_Werner schrieb:
MrMagicStyle schrieb:
Ohne nerven zu wollen lieber Heinz, aber........    


Sind doch noch gut 6,5 Stunden    


@rsch  

Er hat sich außerdem gemeldet. THX to my Heinz.
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MrMagicStyle schrieb:
Ohne nerven zu wollen lieber Heinz, aber........    


Um mal den armen Heinz zu entlasten (weißt Du Magic ab und an müssen wir mal was arbeiten, wofür wir bezahlt werden ).

1. wenn Ihr Euch (die WEG) nicht in einem Pool (BGB-Gesellschaft) zusammengeschlossen habt, ist die Abrechnungspraxis eh nicht zulässig, sondern es muss dem jeweiligen Wohnungseigentümer seine Einnahmen und seine Ausgaben zugerechnet werden. Also, wenn kein Pool, dann kann es Dir egal sein, wenn ein anderer Mieter nicht zahlt, solange Deiner zahlt (§16 WEG gilt nur für Gemeinschaftseigentum, nicht für Sondereigentum).  
Wenn Pool, bräuchte ich zur Beurteilung den Vertrag. Im Übrigen ist es unwahrscheinlich, dass wegen einem Ausfall, die Einnahmenseite um 75% sinkt, es sei denn es gibt nur 2 Wohnungen und die andere ist 4 mal so groß.

2.+3. Dein Mieter scheint ja zu bezahlen, da gibts also nix. Sollte ein falscher Verteilungsschlüssel vorliegen haftet die Hausverwaltung oder der Begünstigte Vermieter (allerdings nur nach Bereicherungsgrundsätzen).

4. Nein. Während der Laufzeit des Darlehens müstest Du eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Vielleicht würde aber Dein Wohnungskäufer den Kredit übernehmen. Im Übrigen kannst Du mit Deiner Bank verhandeln.

Gruß
concordia-eagle

P.S. des Sachverhalt ist ein bisschen spärlich.
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concordia-eagle schrieb:
MrMagicStyle schrieb:
Ohne nerven zu wollen lieber Heinz, aber........    


Um mal den armen Heinz zu entlasten (weißt Du Magic ab und an müssen wir mal was arbeiten, wofür wir bezahlt werden ).

1. wenn Ihr Euch (die WEG) nicht in einem Pool (BGB-Gesellschaft) zusammengeschlossen habt, ist die Abrechnungspraxis eh nicht zulässig, sondern es muss dem jeweiligen Wohnungseigentümer seine Einnahmen und seine Ausgaben zugerechnet werden. Also, wenn kein Pool, dann kann es Dir egal sein, wenn ein anderer Mieter nicht zahlt, solange Deiner zahlt (§16 WEG gilt nur für Gemeinschaftseigentum, nicht für Sondereigentum).  
Wenn Pool, bräuchte ich zur Beurteilung den Vertrag. Im Übrigen ist es unwahrscheinlich, dass wegen einem Ausfall, die Einnahmenseite um 75% sinkt, es sei denn es gibt nur 2 Wohnungen und die andere ist 4 mal so groß.

2.+3. Dein Mieter scheint ja zu bezahlen, da gibts also nix. Sollte ein falscher Verteilungsschlüssel vorliegen haftet die Hausverwaltung oder der Begünstigte Vermieter (allerdings nur nach Bereicherungsgrundsätzen).

4. Nein. Während der Laufzeit des Darlehens müstest Du eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Vielleicht würde aber Dein Wohnungskäufer den Kredit übernehmen. Im Übrigen kannst Du mit Deiner Bank verhandeln.

Gruß
concordia-eagle

P.S. des Sachverhalt ist ein bisschen spärlich.



So oft wie Heinz hier tagsüber schreibt, kann der ja garnichts zu tun haben. Und Zeit für nen echten Job bleibt bei uns Problemfällen hier im Forum doch auch nicht.  

Wegen Mietpool etc. muss ich zu Hause schauen, schreib dann heute abend was dazu.

Auch dir schon mal danke.
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MrMagicStyle schrieb:
concordia-eagle schrieb:
MrMagicStyle schrieb:
Ohne nerven zu wollen lieber Heinz, aber........    


Um mal den armen Heinz zu entlasten (weißt Du Magic ab und an müssen wir mal was arbeiten, wofür wir bezahlt werden ).

1. wenn Ihr Euch (die WEG) nicht in einem Pool (BGB-Gesellschaft) zusammengeschlossen habt, ist die Abrechnungspraxis eh nicht zulässig, sondern es muss dem jeweiligen Wohnungseigentümer seine Einnahmen und seine Ausgaben zugerechnet werden. Also, wenn kein Pool, dann kann es Dir egal sein, wenn ein anderer Mieter nicht zahlt, solange Deiner zahlt (§16 WEG gilt nur für Gemeinschaftseigentum, nicht für Sondereigentum).  
Wenn Pool, bräuchte ich zur Beurteilung den Vertrag. Im Übrigen ist es unwahrscheinlich, dass wegen einem Ausfall, die Einnahmenseite um 75% sinkt, es sei denn es gibt nur 2 Wohnungen und die andere ist 4 mal so groß.

2.+3. Dein Mieter scheint ja zu bezahlen, da gibts also nix. Sollte ein falscher Verteilungsschlüssel vorliegen haftet die Hausverwaltung oder der Begünstigte Vermieter (allerdings nur nach Bereicherungsgrundsätzen).

4. Nein. Während der Laufzeit des Darlehens müstest Du eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Vielleicht würde aber Dein Wohnungskäufer den Kredit übernehmen. Im Übrigen kannst Du mit Deiner Bank verhandeln.

Gruß
concordia-eagle

P.S. des Sachverhalt ist ein bisschen spärlich.



So oft wie Heinz hier tagsüber schreibt, kann der ja garnichts zu tun haben. Und Zeit für nen echten Job bleibt bei uns Problemfällen hier im Forum doch auch nicht.  

Wegen Mietpool etc. muss ich zu Hause schauen, schreib dann heute abend was dazu.

Auch dir schon mal danke.


Man hat mich zwar gebeten keine Stellungsnahme abzugeben, aber ich kann nicht anders

Als Forums-Gott hat HG natuerlich Engel, die ihm seine lästigen Schreibarbeiten hier im Forum abnehmen. ,-)

In der Kanzlei unterstützen ihn ausgewählte Fachleute.

Seine Lebensaufgabe sieht er darin, hier kostenlose Rechtsberatung für die Fans der Eintracht zu geben.

Gruß Afrigaaner
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Afrigaaner schrieb:
MrMagicStyle schrieb:
concordia-eagle schrieb:
MrMagicStyle schrieb:
Ohne nerven zu wollen lieber Heinz, aber........    


Um mal den armen Heinz zu entlasten (weißt Du Magic ab und an müssen wir mal was arbeiten, wofür wir bezahlt werden ).

1. wenn Ihr Euch (die WEG) nicht in einem Pool (BGB-Gesellschaft) zusammengeschlossen habt, ist die Abrechnungspraxis eh nicht zulässig, sondern es muss dem jeweiligen Wohnungseigentümer seine Einnahmen und seine Ausgaben zugerechnet werden. Also, wenn kein Pool, dann kann es Dir egal sein, wenn ein anderer Mieter nicht zahlt, solange Deiner zahlt (§16 WEG gilt nur für Gemeinschaftseigentum, nicht für Sondereigentum).  
Wenn Pool, bräuchte ich zur Beurteilung den Vertrag. Im Übrigen ist es unwahrscheinlich, dass wegen einem Ausfall, die Einnahmenseite um 75% sinkt, es sei denn es gibt nur 2 Wohnungen und die andere ist 4 mal so groß.

2.+3. Dein Mieter scheint ja zu bezahlen, da gibts also nix. Sollte ein falscher Verteilungsschlüssel vorliegen haftet die Hausverwaltung oder der Begünstigte Vermieter (allerdings nur nach Bereicherungsgrundsätzen).

4. Nein. Während der Laufzeit des Darlehens müstest Du eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Vielleicht würde aber Dein Wohnungskäufer den Kredit übernehmen. Im Übrigen kannst Du mit Deiner Bank verhandeln.

Gruß
concordia-eagle

P.S. des Sachverhalt ist ein bisschen spärlich.



So oft wie Heinz hier tagsüber schreibt, kann der ja garnichts zu tun haben. Und Zeit für nen echten Job bleibt bei uns Problemfällen hier im Forum doch auch nicht.  

Wegen Mietpool etc. muss ich zu Hause schauen, schreib dann heute abend was dazu.

Auch dir schon mal danke.


Man hat mich zwar gebeten keine Stellungsnahme abzugeben, aber ich kann nicht anders

Als Forums-Gott hat HG natuerlich Engel, die ihm seine lästigen Schreibarbeiten hier im Forum abnehmen. ,-)

In der Kanzlei unterstützen ihn ausgewählte Fachleute.

Seine Lebensaufgabe sieht er darin, hier kostenlose Rechtsberatung für die Fans der Eintracht zu geben.

Gruß Afrigaaner



Also das finde ich wirklich sehr sozial von HG  
und überhaupt, wie man sich hier auch gegenseitig unterstützt und hilft  

großes Lob an Alle  

Grüße aus Franken  
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Afrigaaner schrieb:

Als Forums-Gott hat HG natuerlich Engel, die ihm seine lästigen Schreibarbeiten hier im Forum abnehmen. ,-)

In der Kanzlei unterstützen ihn ausgewählte Fachleute.

Seine Lebensaufgabe sieht er darin, hier kostenlose Rechtsberatung für die Fans der Eintracht zu geben.

Gruß Afrigaaner


An deiner Stelle käme ich mir jetzt richtig dumm vor, aber sowas passiert dir bestimmt nie.  

Ach Ralf weißte, wenn wir HG nicht hätten wäre das Forum weit weniger schön, ich schätze seine Beiträge sehr und das er hier so oft eine kostenlose Rechtsberatung gibt, ist ironischerweise unbezahlbar.
Könnt mich nun gerne als Schleimer bezeichnen, aber jeder der hier schon länger im Forum ist, weiß was ich meine.
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MrMagicStyle schrieb:
Afrigaaner schrieb:

Als Forums-Gott hat HG natuerlich Engel, die ihm seine lästigen Schreibarbeiten hier im Forum abnehmen. ,-)

In der Kanzlei unterstützen ihn ausgewählte Fachleute.

Seine Lebensaufgabe sieht er darin, hier kostenlose Rechtsberatung für die Fans der Eintracht zu geben.

Gruß Afrigaaner


An deiner Stelle käme ich mir jetzt richtig dumm vor, aber sowas passiert dir bestimmt nie.  

Ach Ralf weißte, wenn wir HG nicht hätten wäre das Forum weit weniger schön, ich schätze seine Beiträge sehr und das er hier so oft eine kostenlose Rechtsberatung gibt, ist ironischerweise unbezahlbar.
Könnt mich nun gerne als Schleimer bezeichnen, aber jeder der hier schon länger im Forum ist, weiß was ich meine.


Entweder verstehe ich dich jetzt nicht, oder du hast mich nicht verstanden. Oder du bist ironischer als ich, was mich dann wiederum dumm darstellt.

Gruß Afrigaaner
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Afrigaaner schrieb:

Entweder verstehe ich dich jetzt nicht, oder du hast mich nicht verstanden. Oder du bist ironischer als ich, was mich dann wiederum dumm darstellt.

Gruß Afrigaaner  


Ich bezog mich auf irgendeinen komischen Thread in "Unsere Eintracht", da kam sich so ein Typ irgendwie dumm vor. Keniaaner oder so hieß der glaub ich.  

Und der Rest war nur Zustimmung bzw. Unterstreichung deines Beitrages.

PS: Muss man immer noch soviel Kohle nach SA mitbringen wenn man da leben will?
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MrMagicStyle schrieb:
Afrigaaner schrieb:

Als Forums-Gott hat HG natuerlich Engel, die ihm seine lästigen Schreibarbeiten hier im Forum abnehmen. ,-)

In der Kanzlei unterstützen ihn ausgewählte Fachleute.

Seine Lebensaufgabe sieht er darin, hier kostenlose Rechtsberatung für die Fans der Eintracht zu geben.

Gruß Afrigaaner


An deiner Stelle käme ich mir jetzt richtig dumm vor, aber sowas passiert dir bestimmt nie.  

Ach Ralf weißte, wenn wir HG nicht hätten wäre das Forum weit weniger schön, ich schätze seine Beiträge sehr und das er hier so oft eine kostenlose Rechtsberatung gibt, ist ironischerweise unbezahlbar.
Könnt mich nun gerne als Schleimer bezeichnen, aber jeder der hier schon länger im Forum ist, weiß was ich meine.



Nö, keine Ahnung
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concordia-eagle schrieb:


1. wenn Ihr Euch (die WEG) nicht in einem Pool (BGB-Gesellschaft) zusammengeschlossen habt, ist die Abrechnungspraxis eh nicht zulässig, sondern es muss dem jeweiligen Wohnungseigentümer seine Einnahmen und seine Ausgaben zugerechnet werden. Also, wenn kein Pool, dann kann es Dir egal sein, wenn ein anderer Mieter nicht zahlt, solange Deiner zahlt (§16 WEG gilt nur für Gemeinschaftseigentum, nicht für Sondereigentum).  
Wenn Pool, bräuchte ich zur Beurteilung den Vertrag. Im Übrigen ist es unwahrscheinlich, dass wegen einem Ausfall, die Einnahmenseite um 75% sinkt, es sei denn es gibt nur 2 Wohnungen und die andere ist 4 mal so groß.

2.+3. Dein Mieter scheint ja zu bezahlen, da gibts also nix. Sollte ein falscher Verteilungsschlüssel vorliegen haftet die Hausverwaltung oder der Begünstigte Vermieter (allerdings nur nach Bereicherungsgrundsätzen).

4. Nein. Während der Laufzeit des Darlehens müstest Du eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Vielleicht würde aber Dein Wohnungskäufer den Kredit übernehmen. Im Übrigen kannst Du mit Deiner Bank verhandeln.

Gruß
concordia-eagle

P.S. des Sachverhalt ist ein bisschen spärlich.



zu 1.) Hab mal geschaut, habe damals einen Gesellschaftsvertrag unterschrieben, diese Gesellschaft besteht in einer Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gemäß den Vorschriften der §§ 705 ff BGB. Sie tritt unter der Bezeichnung "Mietpool WEG blablabla GbR" auf.
Also es sind glaube 8 Wohnungen in dem Objekt.
Vertrag könnte ich dir Faxen, falls ja, würde ich sagen weiter mit PN.

zu 4.) d'accord mit HG. Das der Käufer den Kredit übernimmt habe ich auch schon gedacht. Kann man das einfach so umschreiben lassen, also einen Kredit? Müsste mir der Käufer die bisher bezahlten Raten dann ersetzen? Sonst mache ich ja echt nur Miese bei dem Geschäft.  
Und was genau könnte ich mit meiner Bank verhandeln?

Danke und Gruß

MMS
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@concordia-eagle

Willkommen im Forum.  ,-)
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Altes Problem, neuer Stand.  

Kann mir mal bitte einer erklären wie hoch ungefähr (vermutlich ein Faktor x Vergleichsgebühr) eine Vergleichsgebühr nach RVG ist? Hab zwar schon im Internet geschaut, aber ich werde da net so wirklich schlau draus.  
#
Google mal nach RVG-Rechner.


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