Eine Platzsperre, ein Teilausschluss der Öffentlichkeit oder eine Spielansetzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit wird seitens des DFB-Sportgerichts bei einem erneuten gravierenden Vorfall ausdrücklich angedroht.
Erschwerend fiel bei der Strafzumessung ins Gewicht, dass die Eintracht in dieser und der vergangenen Saison wegen ähnlicher Vorfälle bereits dreimal zu Geldstrafen verurteilt worden war. Eine Platzsperre, ein Teilausschluss der Öffentlichkeit oder eine Spielansetzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit wird seitens des DFB-Sportgerichts bei einem erneuten gravierenden Vorfall ausdrücklich angedroht
quelle: DFB.de
klar sind die sanktionen angemessen! ist ja nicht das erste mal!
Nach deiner Rechnung dürften dann die Bayern mit Handgranaten werfen und mit Panzerfäusten schiessen. Die Strafe wäre dann höher, aber bei deren Etat würde es denen auch nicht weh tun.
Und Hopp oder Gazprom sponsort demnächst eine Pershing ....., die haben ja Kohle für die Strafe
Tex-Hex schrieb: wird seitens des DFB-Sportgerichts bei einem erneuten gravierenden Vorfall ausdrücklich angedroht
Ok Leute, 1 Bengalo pro Spiel ist nicht gravierend.
Ich hab vorhin mal das Sprengstoffgesetz überflogen, inwieweit werden Bengalos eigentlich eingestuft??
Würd mich mal interessieren, weil, selbst wenn man in der Kurve es erlauben würde, ist es laut Gesetz noch lange nicht erlaubt!?! Begeht man dann nicht eine Förderung einer Straftat!?!
NX01K schrieb: Es wurde gezeigt was an den Argumenten wir "terrorisieren" und "ständig" dran ist! Der Verein prügelt in aller Öffentlichkeit seine Fans um den Medien zu gefallen!
Kann es sein, daß HB nicht nur die Geschehnisse im Stadion einbezieht, sondern auch regelmäßig von der Polizei informiert wird, was sich alles vor, während und nach den Spielen abseits des Waldstadions alles abspielt? Nur mal so vermutet....
ja und? pyros und rauch kannst legal kaufen, das ganze jahr. "fuer die gartenparty" ...
wenn du das auf der strasse abfackelst, hat das mit der eintracht nix zu tun. ausserdem ist auch neben dem platz wenig passiert. wenn ich da an die adlerfrot von frueher denke, das waren ganz andere kaliber.
Siehst du da ein Feuerwerkkörper der fliegen kann oder knallen? Selbst das Abfeuern von normalen Sylvester Böllern ist in Deutschland ausserhalb vom 31.12-1.1 verboten. Also alles was knallt und fliegt ist Klasse II, Klasse I ist Kinderfeuerwerk und das fliegt nicht 30m oder verursacht Knalltraumas. (Nürnberg)Die "Täter" können froh sein das die Staatsanwaltschaften in Deutschlands besseres zu tun haben als Verbote gegen das Sprengstoffgesetz zu ahnden. Ne Haftstrafe sieht das deutsche Recht hier in schweren Fällen vor und in nem Stadion kann man imho davon reden.
Maikoff schrieb:
Basaltkopp schrieb:
NX01K schrieb: Ob nach 5 Böllern ein Stadionverbot für 20 Personen haltbar ist, die Aussage stellt sich von selbst als fragwürdig hin!
Vor allem ist es ziemlich peinlich, dass die "Ossis" im Schnitt somit offenbar 4 Leute brauchen, um einen Böller zu zünden. *duckundweg*
Ach wie witzig, euch is schon klar das man auch allen Bannerhaltern und Zaunbesteigern während der Aktion in KA auch nen SV geben könnte, wegen Beihilfe oder Behinderung bei der Aufklärung, Verschleierung einer Straftat oder whatever. Da kommste auf weit mehr als 4 Leute.
Das Rechtsverständis bei manchen im Forum ist sowieso komische, es gibt kein Recht auf Fussball, das wurde unter anderem durch das Gerichtsurteil bestätigt bei dem erlaubt worden is minderjährigen Frauen komplett zu untersuchen. Hier argumentierte das Gericht die Zuschauerin hätte ja nicht ins Stadion gehen müssen. http://www.anwaltseiten24.de/rechtsgebiete/recht-allgemein/news/news/polizeiliche-untersuchung-anlaesslich-eines-fussballspiels.html Also von Patriot Act zu sprechen halt ich schon nen Starkes Stück, hier wird gerade so der untere Rand ausgeschöpft der bereits seit Jahrzehnten in Deutschland möglich ist und schon drehen hier welche am Rad die Strafen sind zu hart.
Ach es steht übrigens jedem frei ne Partei für Pyro in Fussballstadien zu gründen sich wählen zu lassen und die Gesetzeslage zu ändern, bevor hier gleich wieder kommt alles scheiss Gesetze halten wir uns nicht dran.
Tex-Hex schrieb: wird seitens des DFB-Sportgerichts bei einem erneuten gravierenden Vorfall ausdrücklich angedroht
Ok Leute, 1 Bengalo pro Spiel ist nicht gravierend.
Ich hab vorhin mal das Sprengstoffgesetz überflogen, inwieweit werden Bengalos eigentlich eingestuft??
Würd mich mal interessieren, weil, selbst wenn man in der Kurve es erlauben würde, ist es laut Gesetz noch lange nicht erlaubt!?! Begeht man dann nicht eine Förderung einer Straftat!?!
Also eine angemeldetes Feuerwerk bei den zuständigen Stellen unter Einhaltung aller Sicherheitsaspekte stellt in Deutschland mit sicherheit keine Straftat da. Desweiteren sind Bengalos wohl als Feuerwerk der Klasse I eingestuft. Alles was knallt und fliegt als Klasse II. Ausserdem gibt es noch ne Stadionordnung und durchführungsbestimmungen der DFL. Wenn man also ca. 20 Genehmigungen und nen leeren Block mit Sandeimern und Feuerwehr zum löschen hätte kann man auch so aktionen durchführen. Dies gabs übrigens bei der Eintracht vor nem halben Jahr. Sah geil aus wurde niemand gefährdet...
Matze1204 schrieb: Das Rechtsverständis bei manchen im Forum ist sowieso komische, es gibt kein Recht auf Fussball, das wurde unter anderem durch das Gerichtsurteil bestätigt bei dem erlaubt worden is minderjährigen Frauen komplett zu untersuchen. Hier argumentierte das Gericht die Zuschauerin hätte ja nicht ins Stadion gehen müssen.
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten. Das Urteil wurde in der nächsten Instanz kassiert.
Matze1204 schrieb: Das Rechtsverständis bei manchen im Forum ist sowieso komische, es gibt kein Recht auf Fussball, das wurde unter anderem durch das Gerichtsurteil bestätigt bei dem erlaubt worden is minderjährigen Frauen komplett zu untersuchen. Hier argumentierte das Gericht die Zuschauerin hätte ja nicht ins Stadion gehen müssen.
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten. Das Urteil wurde in der nächsten Instanz kassiert.
Matze1204 schrieb: Das Rechtsverständis bei manchen im Forum ist sowieso komische, es gibt kein Recht auf Fussball, das wurde unter anderem durch das Gerichtsurteil bestätigt bei dem erlaubt worden is minderjährigen Frauen komplett zu untersuchen. Hier argumentierte das Gericht die Zuschauerin hätte ja nicht ins Stadion gehen müssen.
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten. Das Urteil wurde in der nächsten Instanz kassiert.
vielleicht nen link?
Polizeiliche Durchsuchung eines weiblichen Fußball-Fans rechtswidrig
Das Oberverwaltungsgericht hat mit aufgrund mündlicher Verhandlung vom 30.11.2007 ergangenem Urteil auf die Klage einer Anhängerin des 1. FC Dynamo Dresden festgestellt, dass ihre körperliche – mit Entkleiden verbundene - Durchsuchung durch Polizeibeamtinnen anlässlich der Fußballzweitliga-Begegnung zwischen dem 1. FC Saarbrücken und dem 1. FC Dynamo Dresden am 11.3.2005 vor dem Saarbrücker Ludwigsparkstadion rechtswidrig war.
Bei diesem Spiel vorangegangenen Auswärtsspielen des 1. FC Dynamo Dresden – u.a. in Karlsruhe - war es zu massiven Ausschreitungen durch Dresdner Fans gekommen, bei denen Pyrotechnik abgebrannt, in Richtung Gastgeberblöcke abgeschossen und auf Ordner geworfen worden war. Trotz verstärkter Einlasskontrollen war es dort Fans gelungen, Pyrotechnik – sogar mit Heftpflaster aufgeklebt im Intimbereich - in die Stadien mitzubringen. Nachdem die Dresdner Polizei im Vorfeld und am Spieltag die Saarbrücker Kollegen darüber informiert hatte, dass „unverdächtige Dynamo-Fans“, nämlich unscheinbare jüngere, ältere und insbesondere weibliche Fans von sogenannten Problem-Fans als Transporteure eingesetzt würden, um Gegenstände wie Waffen, Rauchpulver und Signalmunition ins Stadion zu schmuggeln, veranlasste die beklagte Landespolizeidirektion die Durchsuchung „unverdächtiger Dynamo-Fans“, darunter die der Klägerin.
In seiner Entscheidung ist das Oberverwaltungsgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass Spielbesucherinnen und Spielbesucher, die den im Vorfeld mitgeteilten Kriterien solcher potentiellen Transporteure entsprachen, zur Abwendung der aufgrund entsprechender Vorfälle bei vorangegangenen Spielen zu befürchtenden Gefahren für Leib und Leben durch den Einsatz pyrotechnischer Materialien grundsätzlich durchsucht werden durften. Dabei konnte angesichts des hohen Ranges der Rechtsgüter, deren Bedrohung vorliegend zu befürchten war, prinzipiell auch eine mit einem Entkleiden verbundene - einen schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht darstellende - Durchsuchung solcher potentiellen Transporteure im Einzelfall zulässig sein.
Zu beanstanden war die umstrittene Maßnahme im Falle der Klägerin jedoch deshalb, weil die von der Polizei entwickelten Kriterien zur Bestimmung potentieller Transportpersonen – von der Natur der Sache her - "unscharf" waren und erwarten ließen, dass es sich bei der überwiegenden Mehrheit der hiernach zur Durchsuchung ausgewählten Personen um "harmlose" Spielbesucherinnen und Spielbesucher handeln würde, gleichwohl aber zusätzliche Vorgaben zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit fehlten, die hätten sicherstellen können, dass sich die Inanspruchnahme der so genannten "Unverdächtigen" auf das unerlässliche Minimum beschränkte. Gemessen hieran waren Umfang sowie Art und Weise der Durchsuchung der Klägerin unverhältnismäßig.
Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 30.11.2007
Troubadix schrieb: So 40.000 Euronen kommen jetzt dazu + Androhung von Platzsperre beim nächsten Feuerwerk...
die Androhung von Platzsperre kommt jedes mal das ist wie ein gratis Zusatzpaket bei denen
trotzdem würde ich es nicht darauf ankommen lassen
Mag richtig sein, trotzdem wurde z.b. schon 2004 nach dem Spiel gegen 1860 eine Platzsperre wegen dem Werfen von Gegenständen (was seitdem regelmäßig weiter auftritt!) angedroht! (Quelle: dfb.de, News von 18.11.2004)
2002 und 2003 wurde jeweils eine Platzsperre wegen Pyro angedroht, wenn ich mich recht entsinne...
Sollte es in dieser Saison ggf. auch in diesem Kalenderjahr nochmal fackeln, könnte es dennoch gut sein, dass wir dann mal fällig sind.
Unser Glück war doch, dass zwischen den Vorfällen immer viel Wasser den Main runter gelaufen ist. Aber ich vermute mal, dass es diesmal verdammt viel Wasser braucht, bis sich die Wogen glätten.....
War fast genau so zu erwarten.
die Androhung von Platzsperre kommt jedes mal das ist wie ein gratis Zusatzpaket bei denen
quelle: DFB.de
klar sind die sanktionen angemessen! ist ja nicht das erste mal!
Und Hopp oder Gazprom sponsort demnächst eine Pershing ....., die haben ja Kohle für die Strafe
Ok Leute, 1 Bengalo pro Spiel ist nicht gravierend.
Ich hab vorhin mal das Sprengstoffgesetz überflogen, inwieweit werden Bengalos eigentlich eingestuft??
Würd mich mal interessieren, weil, selbst wenn man in der Kurve es erlauben würde, ist es laut Gesetz noch lange nicht erlaubt!?! Begeht man dann nicht eine Förderung einer Straftat!?!
Siehst du da ein Feuerwerkkörper der fliegen kann oder knallen? Selbst das Abfeuern von normalen Sylvester Böllern ist in Deutschland ausserhalb vom 31.12-1.1 verboten. Also alles was knallt und fliegt ist Klasse II, Klasse I ist Kinderfeuerwerk und das fliegt nicht 30m oder verursacht Knalltraumas. (Nürnberg)Die "Täter" können froh sein das die Staatsanwaltschaften in Deutschlands besseres zu tun haben als Verbote gegen das Sprengstoffgesetz zu ahnden. Ne Haftstrafe sieht das deutsche Recht hier in schweren Fällen vor und in nem Stadion kann man imho davon reden.
Ach wie witzig, euch is schon klar das man auch allen Bannerhaltern und Zaunbesteigern während der Aktion in KA auch nen SV geben könnte, wegen Beihilfe oder Behinderung bei der Aufklärung, Verschleierung einer Straftat oder whatever. Da kommste auf weit mehr als 4 Leute.
Das Rechtsverständis bei manchen im Forum ist sowieso komische, es gibt kein Recht auf Fussball, das wurde unter anderem durch das Gerichtsurteil bestätigt bei dem erlaubt worden is minderjährigen Frauen komplett zu untersuchen. Hier argumentierte das Gericht die Zuschauerin hätte ja nicht ins Stadion gehen müssen. http://www.anwaltseiten24.de/rechtsgebiete/recht-allgemein/news/news/polizeiliche-untersuchung-anlaesslich-eines-fussballspiels.html
Also von Patriot Act zu sprechen halt ich schon nen Starkes Stück, hier wird gerade so der untere Rand ausgeschöpft der bereits seit Jahrzehnten in Deutschland möglich ist und schon drehen hier welche am Rad die Strafen sind zu hart.
Ach es steht übrigens jedem frei ne Partei für Pyro in Fussballstadien zu gründen sich wählen zu lassen und die Gesetzeslage zu ändern, bevor hier gleich wieder kommt alles scheiss Gesetze halten wir uns nicht dran.
Genauso wird das kaum jemanden interessieren...
Also eine angemeldetes Feuerwerk bei den zuständigen Stellen unter Einhaltung aller Sicherheitsaspekte stellt in Deutschland mit sicherheit keine Straftat da. Desweiteren sind Bengalos wohl als Feuerwerk der Klasse I eingestuft. Alles was knallt und fliegt als Klasse II. Ausserdem gibt es noch ne Stadionordnung und durchführungsbestimmungen der DFL. Wenn man also ca. 20 Genehmigungen und nen leeren Block mit Sandeimern und Feuerwehr zum löschen hätte kann man auch so aktionen durchführen. Dies gabs übrigens bei der Eintracht vor nem halben Jahr. Sah geil aus wurde niemand gefährdet...
http://de.wikipedia.org/wiki/Bengalisches_Feuer
*Sarkasmus an*
eigentlich viel zu wenig bei dem vergehen was der Verein begangen hat!
*Sarkasmus aus*
die Strafen der Eintracht und der DFL waren doch zu erwarten, jetzt mal ehrlich!
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten. Das Urteil wurde in der nächsten Instanz kassiert.
Dieses Bild mal an all jene die sagen das Fans nicht auch Sponsoren anziehen können.
vielleicht nen link?
Polizeiliche Durchsuchung eines weiblichen Fußball-Fans rechtswidrig
Das Oberverwaltungsgericht hat mit aufgrund mündlicher Verhandlung vom 30.11.2007 ergangenem Urteil auf die Klage einer Anhängerin des 1. FC Dynamo Dresden festgestellt, dass ihre körperliche – mit Entkleiden verbundene - Durchsuchung durch Polizeibeamtinnen anlässlich der Fußballzweitliga-Begegnung zwischen dem 1. FC Saarbrücken und dem 1. FC Dynamo Dresden am 11.3.2005 vor dem Saarbrücker Ludwigsparkstadion rechtswidrig war.
Bei diesem Spiel vorangegangenen Auswärtsspielen des 1. FC Dynamo Dresden – u.a. in Karlsruhe - war es zu massiven Ausschreitungen durch Dresdner Fans gekommen, bei denen Pyrotechnik abgebrannt, in Richtung Gastgeberblöcke abgeschossen und auf Ordner geworfen worden war. Trotz verstärkter Einlasskontrollen war es dort Fans gelungen, Pyrotechnik – sogar mit Heftpflaster aufgeklebt im Intimbereich - in die Stadien mitzubringen. Nachdem die Dresdner Polizei im Vorfeld und am Spieltag die Saarbrücker Kollegen darüber informiert hatte, dass „unverdächtige Dynamo-Fans“, nämlich unscheinbare jüngere, ältere und insbesondere weibliche Fans von sogenannten Problem-Fans als Transporteure eingesetzt würden, um Gegenstände wie Waffen, Rauchpulver und Signalmunition ins Stadion zu schmuggeln, veranlasste die beklagte Landespolizeidirektion die Durchsuchung „unverdächtiger Dynamo-Fans“, darunter die der Klägerin.
In seiner Entscheidung ist das Oberverwaltungsgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass Spielbesucherinnen und Spielbesucher, die den im Vorfeld mitgeteilten Kriterien solcher potentiellen Transporteure entsprachen, zur Abwendung der aufgrund entsprechender Vorfälle bei vorangegangenen Spielen zu befürchtenden Gefahren für Leib und Leben durch den Einsatz pyrotechnischer Materialien grundsätzlich durchsucht werden durften. Dabei konnte angesichts des hohen Ranges der Rechtsgüter, deren Bedrohung vorliegend zu befürchten war, prinzipiell auch eine mit einem Entkleiden verbundene - einen schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht darstellende - Durchsuchung solcher potentiellen Transporteure im Einzelfall zulässig sein.
Zu beanstanden war die umstrittene Maßnahme im Falle der Klägerin jedoch deshalb, weil die von der Polizei entwickelten Kriterien zur Bestimmung potentieller Transportpersonen – von der Natur der Sache her - "unscharf" waren und erwarten ließen, dass es sich bei der überwiegenden Mehrheit der hiernach zur Durchsuchung ausgewählten Personen um "harmlose" Spielbesucherinnen und Spielbesucher handeln würde, gleichwohl aber zusätzliche Vorgaben zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit fehlten, die hätten sicherstellen können, dass sich die Inanspruchnahme der so genannten "Unverdächtigen" auf das unerlässliche Minimum beschränkte. Gemessen hieran waren Umfang sowie Art und Weise der Durchsuchung der Klägerin unverhältnismäßig.
Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 30.11.2007
trotzdem würde ich es nicht darauf ankommen lassen
Mag richtig sein, trotzdem wurde z.b. schon 2004 nach dem Spiel gegen 1860 eine Platzsperre wegen dem Werfen von Gegenständen (was seitdem regelmäßig weiter auftritt!) angedroht! (Quelle: dfb.de, News von 18.11.2004)
2002 und 2003 wurde jeweils eine Platzsperre wegen Pyro angedroht, wenn ich mich recht entsinne...
Unser Glück war doch, dass zwischen den Vorfällen immer viel Wasser den Main runter gelaufen ist. Aber ich vermute mal, dass es diesmal verdammt viel Wasser braucht, bis sich die Wogen glätten.....