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Rechtliches zum Weihnachtsgeld

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Kann mir hier jemand weiterhelfen:

meine Tochter hat eine Ausbildung im Altenheim gemacht und im Anschluss daran eine befristete 3-monatige Stelle bis 31.12.2007 in demselben bekommen. Sie hat ein Weihnachtsgeld von ca.200€ erhalten.
Meine Frage: kann es passieren, dass sie das WG zurück zahlen muss?

Danke schon mal.

LG

(Wenn diese Frage beantwortet ist, bitte schliessen)
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Das  kommt auf den Arbeitsvertrag an.

Manche haben Rückzahlungsklauseln für den Fall, dass der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis innerhalb der nächsten 6 Monate  von sich aus löst. Dann kann es sein ,dass die  als Treueprämie gedachte Grati. zurückgezahlt werden muß.

Es kommt hierbei aber auch auf die Höhe an.

Rückzahlungsklauseln sind dann unwirksam, wenn sie den AN unbillig in seiner beruflichen Wahlfreiheit benachteiligen.

Es geht also nicht das der AN  ganze Monatsgehälter zurückzahlen muß weil er den Job wechseln will.

Näheres findest du hier.

http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/klausel2.htm


Zwar schon älter aber weitesgehend noch zutreffend.
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In deinem konkreten Fall meine ich übrigens ,NEIN!
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D A N K E!  

Gruß whiteeagle
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Ein Bekannter hat am 01.12.2011 eine Stelle fürs Anerkennungsjahr angetreten. Diese ist befristet bis zum 30.11.2012. Ihm wurde gesagt da er nicht mehr am 01.12.2012 da ist hätte er diesen Anspruch nicht. Stimmt das so? Alles über 4 Wochen krankgeschrieben muss er nacharbeiten (im Arbeitsvertrag steht das so).
Wenn er also diese Zeit nachholen müsste über den 01.12.2012 hinaus - besteht dann eine Chance darauf und ist er da überhaupt weiter beschäftigt weil der Arbeitsvertrag ja nur bis zum 30.11.12 ging?
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Filzlaus schrieb:


Das Wetter gerade würde passen...
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1amanatidis8 schrieb:
Ein Bekannter hat am 01.12.2011 eine Stelle fürs Anerkennungsjahr angetreten. Diese ist befristet bis zum 30.11.2012. Ihm wurde gesagt da er nicht mehr am 01.12.2012 da ist hätte er diesen Anspruch nicht. Stimmt das so? Alles über 4 Wochen krankgeschrieben muss er nacharbeiten (im Arbeitsvertrag steht das so).
Wenn er also diese Zeit nachholen müsste über den 01.12.2012 hinaus - besteht dann eine Chance darauf und ist er da überhaupt weiter beschäftigt weil der Arbeitsvertrag ja nur bis zum 30.11.12 ging?



Bei der genannten Regelung der Verlängerung geht es nicht um Arbeitsrecht, sondern um die staatliche Anerkennung. Also entsteht auch kein Anspruch auf Weihnachtsgeld.


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