Da fährt man extra mit dem Rad über n Feldweg und die größte Gefahr besteht fürn kreuzendes Wildschwein und dann wird man dafür noch so belohnt.
Ich frag mich, wann man für alkoholisiertes Gehen bestraft wird - ich weiß, wenn man so einen Unfall verursacht, wird man es schon, was auch richtig ist.
Ja eben. Mit dem Auto hätte das schon völlig gereicht.
Könnte trotzdem ein kleines Loch in die Portokasse schlagen. Und wenn man ihm Ausfallerscheinungen anhängt...
@Feiermeyer: Ist halt immer die Frage, wo man die Grenze zieht. Auf dem Feldweg scheint er ja nicht alleine gewesen zu sein, wenn die Polizei dort unterwegs ist kann man bei ortskundigen Autofahrern erst recht davon ausgehen.
Und er wird ja mutmaßlich nicht im Feld wohnen. Irgendwann wird aus dem Feldweg wieder eine vernünftige Straße. Welcher Besoffene hält da dann an und schiebt weiter? Ich hab das jedenfalls nicht gemacht Soviel nur zum Thema Schuss nicht gehört
Ja eben. Mit dem Auto hätte das schon völlig gereicht.
Könnte trotzdem ein kleines Loch in die Portokasse schlagen. Und wenn man ihm Ausfallerscheinungen anhängt...
@Feiermeyer: Ist halt immer die Frage, wo man die Grenze zieht. Auf dem Feldweg scheint er ja nicht alleine gewesen zu sein, wenn die Polizei dort unterwegs ist kann man bei ortskundigen Autofahrern erst recht davon ausgehen.
Und er wird ja mutmaßlich nicht im Feld wohnen. Irgendwann wird aus dem Feldweg wieder eine vernünftige Straße. Welcher Besoffene hält da dann an und schiebt weiter? Ich hab das jedenfalls nicht gemacht Soviel nur zum Thema Schuss nicht gehört
Wenn kein Schaden oder keine akute Gefährdung entstanden ist, sollte das mMn nicht bestraft werden.
Dabei rede ich explizit von Fahrrad fahren und Gehen
Ja eben. Mit dem Auto hätte das schon völlig gereicht.
Könnte trotzdem ein kleines Loch in die Portokasse schlagen. Und wenn man ihm Ausfallerscheinungen anhängt...
@Feiermeyer: Ist halt immer die Frage, wo man die Grenze zieht. Auf dem Feldweg scheint er ja nicht alleine gewesen zu sein, wenn die Polizei dort unterwegs ist kann man bei ortskundigen Autofahrern erst recht davon ausgehen.
Und er wird ja mutmaßlich nicht im Feld wohnen. Irgendwann wird aus dem Feldweg wieder eine vernünftige Straße. Welcher Besoffene hält da dann an und schiebt weiter? Ich hab das jedenfalls nicht gemacht Soviel nur zum Thema Schuss nicht gehört
Wenn kein Schaden oder keine akute Gefährdung entstanden ist, sollte das mMn nicht bestraft werden.
Dabei rede ich explizit von Fahrrad fahren und Gehen
Kann man so sehen. Ist aber nunmal nicht die Praxis. Ich sehe es beim Radfahrer allerdings anders.
Es gibt im Vergleich zum Autofahrer nicht umsonst Unterschiede in der Sanktionierung. Man kann dann natürlich extra noch warten bis es knallt, und die Besoffenen ansonsten schön nachts durch die Innenstädte radeln lassen (was faktisch bis zu einem gewissen Grad ohnehin passiert). Ich will aber nicht wissen, was gerade in Universitätsstädten passiert, wenn man jedem der sich halbwegs auf dem Rad halten kann das Fahren bis 1,6 Promille erlaubt.
Von einer Promillegrenze beim Gehen habe ich im übrigen noch nichts gehört
Ja eben. Mit dem Auto hätte das schon völlig gereicht.
Könnte trotzdem ein kleines Loch in die Portokasse schlagen. Und wenn man ihm Ausfallerscheinungen anhängt...
@Feiermeyer: Ist halt immer die Frage, wo man die Grenze zieht. Auf dem Feldweg scheint er ja nicht alleine gewesen zu sein, wenn die Polizei dort unterwegs ist kann man bei ortskundigen Autofahrern erst recht davon ausgehen.
Und er wird ja mutmaßlich nicht im Feld wohnen. Irgendwann wird aus dem Feldweg wieder eine vernünftige Straße. Welcher Besoffene hält da dann an und schiebt weiter? Ich hab das jedenfalls nicht gemacht Soviel nur zum Thema Schuss nicht gehört
Wenn kein Schaden oder keine akute Gefährdung entstanden ist, sollte das mMn nicht bestraft werden.
Dabei rede ich explizit von Fahrrad fahren und Gehen
Kann man so sehen. Ist aber nunmal nicht die Praxis. Ich sehe es beim Radfahrer allerdings anders.
Es gibt im Vergleich zum Autofahrer nicht umsonst Unterschiede in der Sanktionierung. Man kann dann natürlich extra noch warten bis es knallt, und die Besoffenen ansonsten schön nachts durch die Innenstädte radeln lassen (was faktisch bis zu einem gewissen Grad ohnehin passiert). Ich will aber nicht wissen, was gerade in Universitätsstädten passiert, wenn man jedem der sich halbwegs auf dem Rad halten kann das Fahren bis 1,6 Promille erlaubt.
Von einer Promillegrenze beim Gehen habe ich im übrigen noch nichts gehört
Okay, ich komm halt vom Land
Und eine explizite Promillegrenze beim Gehen gibt es nicht. Verursacht man als Fußgänger jedoch betrunken einen Unfall, kann auch eine MPU angeordnet werden.
Ja eben. Mit dem Auto hätte das schon völlig gereicht.
Könnte trotzdem ein kleines Loch in die Portokasse schlagen. Und wenn man ihm Ausfallerscheinungen anhängt...
@Feiermeyer: Ist halt immer die Frage, wo man die Grenze zieht. Auf dem Feldweg scheint er ja nicht alleine gewesen zu sein, wenn die Polizei dort unterwegs ist kann man bei ortskundigen Autofahrern erst recht davon ausgehen.
Und er wird ja mutmaßlich nicht im Feld wohnen. Irgendwann wird aus dem Feldweg wieder eine vernünftige Straße. Welcher Besoffene hält da dann an und schiebt weiter? Ich hab das jedenfalls nicht gemacht Soviel nur zum Thema Schuss nicht gehört
Wenn kein Schaden oder keine akute Gefährdung entstanden ist, sollte das mMn nicht bestraft werden.
Dabei rede ich explizit von Fahrrad fahren und Gehen
Kann man so sehen. Ist aber nunmal nicht die Praxis. Ich sehe es beim Radfahrer allerdings anders.
Es gibt im Vergleich zum Autofahrer nicht umsonst Unterschiede in der Sanktionierung. Man kann dann natürlich extra noch warten bis es knallt, und die Besoffenen ansonsten schön nachts durch die Innenstädte radeln lassen (was faktisch bis zu einem gewissen Grad ohnehin passiert). Ich will aber nicht wissen, was gerade in Universitätsstädten passiert, wenn man jedem der sich halbwegs auf dem Rad halten kann das Fahren bis 1,6 Promille erlaubt.
Von einer Promillegrenze beim Gehen habe ich im übrigen noch nichts gehört
Okay, ich komm halt vom Land
Und eine explizite Promillegrenze beim Gehen gibt es nicht. Verursacht man als Fußgänger jedoch betrunken einen Unfall, kann auch eine MPU angeordnet werden.
Ich bin mir auch nicht sicher, ob der Zusatz "tagsüber", der im Artikel verwendet wird, wirklich immer Anwendung findet.
Auf dem Land gelten teilweise ohnehin etwas andere Regeln, denke da lässt man womöglich eher mal einen fahren der gerade vom Schützenfest kommt als wenn man denjenigen in Sachsenhausen kassiert.
Das "tagsüber" bezieht sich auf das Thema Abhängigkeit und die dadurch gegebenen grundsätzlichen Eignungszweifel was das Führen von Kraftfahrzeugen angeht. Ist schon ungewöhnlich, um 11 Uhr morgens jemanden mit zwei Promille von der Straße zu sammeln. Man riskiert den Führerschein allerdings auch, wenn man sich im Suff im Straßenverkehr zu Fuß ordentlich daneben benimmt.
Ich möchte einfach mal feststellen, dass zumindest die eine Hälfte der Forenuser hier, mich eingeschlossen, bei 1, 39 Promille sicherlich nicht mehr in der Lage wäre angemessen Fahrrad zu fahren
HansVanBreukelen schrieb: Ich möchte einfach mal feststellen, dass zumindest die eine Hälfte der Forenuser hier, mich eingeschlossen, bei 1, 39 Promille sicherlich nicht mehr in der Lage wäre angemessen Fahrrad zu fahren
HansVanBreukelen schrieb: Ich möchte einfach mal feststellen, dass zumindest die eine Hälfte der Forenuser hier, mich eingeschlossen, bei 1, 39 Promille sicherlich nicht mehr in der Lage wäre angemessen Fahrrad zu fahren
1,39 Promille wär ja noch ok, aber wie er schrieb hatte er ja etwas mehr...
DerGeyer schrieb:
Gibt nun ne Anzeige wegen Trunkenheit im Strassenverkehr, 1.39% hatte ich...
HansVanBreukelen schrieb: Ich möchte einfach mal feststellen, dass zumindest die eine Hälfte der Forenuser hier, mich eingeschlossen, bei 1, 39 Promille sicherlich nicht mehr in der Lage wäre angemessen Fahrrad zu fahren
1,39 Promille wär ja noch ok, aber wie er schrieb hatte er ja etwas mehr...
DerGeyer schrieb:
Gibt nun ne Anzeige wegen Trunkenheit im Strassenverkehr, 1.39% hatte ich...
und wieder:
Vorhin vom feiern mit dem Fahrrad heimgefahren und rausgezogen worden.
Gibt nun ne Anzeige wegen Trunkenheit im Strassenverkehr, 1.39% hatte ich...
Blöde Scheiße, mal gespannt was kommt.
War nurn blöder Feldweg, keine Ahnung wo die Schnittlauchs auf einmal herkamen...
Scönsaufen geht ja mal garnet.
Sei froh dass du kein Auto gefahren bist
und dass er nur 1,39 promille hatte.
http://www.adfc.de/Verkehr--Recht/Recht/Regeln-fuer-Radfahrer/Bussgeldkatalog/Bussgeldkatalog-fuer-Radfahrer
Die haben doch alle den Schuss net mehr gehört...
Da fährt man extra mit dem Rad über n Feldweg und die größte Gefahr besteht fürn kreuzendes Wildschwein und dann wird man dafür noch so belohnt.
Ich frag mich, wann man für alkoholisiertes Gehen bestraft wird - ich weiß, wenn man so einen Unfall verursacht, wird man es schon, was auch richtig ist.
Ja eben. Mit dem Auto hätte das schon völlig gereicht.
Könnte trotzdem ein kleines Loch in die Portokasse schlagen. Und wenn man ihm Ausfallerscheinungen anhängt...
@Feiermeyer: Ist halt immer die Frage, wo man die Grenze zieht. Auf dem Feldweg scheint er ja nicht alleine gewesen zu sein, wenn die Polizei dort unterwegs ist kann man bei ortskundigen Autofahrern erst recht davon ausgehen.
Und er wird ja mutmaßlich nicht im Feld wohnen. Irgendwann wird aus dem Feldweg wieder eine vernünftige Straße. Welcher Besoffene hält da dann an und schiebt weiter? Ich hab das jedenfalls nicht gemacht Soviel nur zum Thema Schuss nicht gehört
Wenn kein Schaden oder keine akute Gefährdung entstanden ist, sollte das mMn nicht bestraft werden.
Dabei rede ich explizit von Fahrrad fahren und Gehen
Kann man so sehen. Ist aber nunmal nicht die Praxis. Ich sehe es beim Radfahrer allerdings anders.
Es gibt im Vergleich zum Autofahrer nicht umsonst Unterschiede in der Sanktionierung. Man kann dann natürlich extra noch warten bis es knallt, und die Besoffenen ansonsten schön nachts durch die Innenstädte radeln lassen (was faktisch bis zu einem gewissen Grad ohnehin passiert). Ich will aber nicht wissen, was gerade in Universitätsstädten passiert, wenn man jedem der sich halbwegs auf dem Rad halten kann das Fahren bis 1,6 Promille erlaubt.
Von einer Promillegrenze beim Gehen habe ich im übrigen noch nichts gehört
Okay, ich komm halt vom Land
Und eine explizite Promillegrenze beim Gehen gibt es nicht.
Verursacht man als Fußgänger jedoch betrunken einen Unfall, kann auch eine MPU angeordnet werden.
http://www.netzeitung.de/autoundtechnik/310838.html
Ich bin mir auch nicht sicher, ob der Zusatz "tagsüber", der im Artikel verwendet wird, wirklich immer Anwendung findet.
Auf dem Land gelten teilweise ohnehin etwas andere Regeln, denke da lässt man womöglich eher mal einen fahren der gerade vom Schützenfest kommt als wenn man denjenigen in Sachsenhausen kassiert.
Das "tagsüber" bezieht sich auf das Thema Abhängigkeit und die dadurch gegebenen grundsätzlichen Eignungszweifel was das Führen von Kraftfahrzeugen angeht. Ist schon ungewöhnlich, um 11 Uhr morgens jemanden mit zwei Promille von der Straße zu sammeln.
Man riskiert den Führerschein allerdings auch, wenn man sich im Suff im Straßenverkehr zu Fuß ordentlich daneben benimmt.
Radfahren ist wie Saufen, das verlernt man nie!
1,39 Promille wär ja noch ok, aber wie er schrieb hatte er ja etwas mehr...