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Parkstadionaffäre: Assauer muss zahlen

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Spiegel-OnlineSport vom 28.12.:

Rudi Assauer wird von seiner Vergangenheit eingeholt: Die Staatsanwaltschaft Essen verhängte heute eine Geldbuße gegen den ehemaligen Manager des FC Schalke 04. Grund ist der nicht korrekte abgelaufene Verkauf des Gelsenkirchener Parkstadions.


Gelsenkirchen - Assauer und Schalke-Geschäftsführer Peter Peters müssen Geldbußen von insgesamt 60.000 Euro zahlen. In beiden Fällen ging es um den Verdacht der Bilanzfälschung im Zusammenhang mit dem Verkauf des Parkstadions. Assauer muss 35.000 Euro zahlen, gegen Peters wurde eine Geldstrafe von 25.000 Euro verhängt. Das teilte die Staatsanwaltschaft Essen heute mit. Von einer Anklageerhebung werde abgesehen. Sollten die Beschuldigten die Auflagen erfüllen, werde das Verfahren endgültig eingestellt.

Gegen Assauer und Peters in ihrer Funktion als Geschäftsführer der "Schalke Parkstadion-Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG" hatte sich "ein hinreichender Tatverdacht wegen unrichtiger Darstellung von Bilanzen" ergeben, teilte die Strafverfolgungsbehörde weiter mit. Assauer war im Mai 2006 bei den Schalkern von allen Ämtern zurückgetreten.

Der 62-Jährige zeigte sich nach dem Urteil erleichtert. "Ich bin froh, dass die Kuh vom Eis ist. Ich habe von Finanzen nicht viel Ahnung. Ich habe auf Bitten unseres Finanzchefs Josef Schnusenberg gehandelt. Wir zwei teilen uns jetzt brüderlich die Summe, die zu zahlen ist. Fest steht, ich habe niemanden gelinkt", sagte Assauer der "Bild"-Zeitung.

Die auf dem Grundstück des Parkstadions stehende Tribüne wurde mit einem Wert von rund 6,6 Millionen Euro zu einem Zeitpunkt in die Bilanz der Gesellschaft aufgenommen, als bereits der Gebäudeabriss begonnen hatte. Es habe sich jedoch in Bezug auf die GmbH & Co. KG um einen "reinen Formalverstoß ohne Außenwirkung" gehandelt, heißt es in der Erklärung der Staatsanwaltschaft weiter. Soweit diese Werte im Jahresabschluss des Vereins FC Schalke 04 bilanziert wurden, unterfalle dies keiner Strafvorschrift.

Die Staatsanwaltschaft Essen hatte auch wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung und der unrichtigen Darstellung von Bilanzen ermittelt. Die Stadt Gelsenkirchen hatte das Grundstück, das mit einer Million Euro bewertet wurde, 2003 für einen Euro an den Verein verkauft. In der Schalke-Bilanz schlug das Gelände später mit 15,6 Millionen Euro zu Buche.

Es bestand der Verdacht, dass Schalke den Wert des Grundstücks in der Bilanz zu hoch angesetzt haben könnte. Die Vereinsführung hatte seinerzeit alle Vorwürfe zurückgewiesen. Die Stadt stand im Verdacht, das Grundstück unter Wert abgegeben zu haben. Sie hatte den Verkauf für den symbolischen Preis damit begründet, dass die Kosten für eine Umnutzung des Geländes zu hoch gewesen wären.

Die Ermittlungen gegen den Schalke- Finanzvorstand wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung und gegen zwei ehemalige leitende Vertreter der Stadt wegen Verdachts der Untreue und der Beihilfe zur Steuerhinterziehung seien eingestellt worden, teilte die Staatsanwaltschaft bereits gestern mit.


Quelle: http://www.spiegel.de/sport/fussball/0,1518,456849,00.html
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Da können die Schalker aber froh sein, dass ihr Verein - oder vielmehr Unternehmen? - jahrelang von jemandem geführt wurde, der von Geld wenig Ahnung hat.
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crusher schrieb:
Da können die Schalker aber froh sein, dass ihr Verein - oder vielmehr Unternehmen? - jahrelang von jemandem geführt wurde, der von Geld wenig Ahnung hat.


haben sich die für die Lizenzerteilung zuständigen Gremien eigentlich überhaupt damit befasst ?

Immerhin ist da ja bei der Darstellung der Bilanzwerte, die ja -per Saldo- das Vermögen bzw. die Überschuldung darstellen, offenbar ganz kräftig getrickst worden, wenn man da liest, dass von der Stadt Gelsenkirchen ein Grundstück mit aufstehenden Gebäuden  für 1 EURO (!!) an den Verein veräußert wurde, obwohl es einen Wert von 1 MIO EURO gehabt haben soll. Die Spitze ist dann, dass dieses Geschäft offenbar in der Bilanz von Schalke dann mit 15,6 MIO (!!) EURO erscheint.

Wenn dies tatsächlich so stattgefunden hat, zeigt dies wirklich, dass die Geschäftsführer "von Geld wenig Ahnung" hatten. Oder vll doch vieel Ahnung, weil ja vieel Vermögenswerte in der Bilanz standen... nee, doch nicht.... ,-)
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wedro27 schrieb:
crusher schrieb:
Da können die Schalker aber froh sein, dass ihr Verein - oder vielmehr Unternehmen? - jahrelang von jemandem geführt wurde, der von Geld wenig Ahnung hat.


haben sich die für die Lizenzerteilung zuständigen Gremien eigentlich überhaupt damit befasst ?

Immerhin ist da ja bei der Darstellung der Bilanzwerte, die ja -per Saldo- das Vermögen bzw. die Überschuldung darstellen, offenbar ganz kräftig getrickst worden, wenn man da liest, dass von der Stadt Gelsenkirchen ein Grundstück mit aufstehenden Gebäuden  für 1 EURO (!!) an den Verein veräußert wurde, obwohl es einen Wert von 1 MIO EURO gehabt haben soll. Die Spitze ist dann, dass dieses Geschäft offenbar in der Bilanz von Schalke dann mit 15,6 MIO (!!) EURO erscheint.

Wenn dies tatsächlich so stattgefunden hat, zeigt dies wirklich, dass die Geschäftsführer "von Geld wenig Ahnung" hatten. Oder vll doch vieel Ahnung, weil ja vieel Vermögenswerte in der Bilanz  standen... nee, doch nicht.... ,-)  


So wird´s wohl sein.

Die lachen sich jetzt ins Fäustchen.        
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Was stimmt denn jetzt?
In dem Spiegelbericht steht "Geldstrafe" und gleichzeitig Verfahrenseinstellung!?
Ist assauer damit tatsächlich vorbestraft? Oder hat sich hier wieder mal jemand mit Geld vor einer Verurteilung gerettet und freigekauft?

Letzteres hatte ich eigentlich rausgehört, als ich den " Ausgang" in den Medien verfolgt habe.

Wer kennt sich aus? Verurteilung oder Einstellung gegen Geldzahlung?
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Dirty-Harry schrieb:
Was stimmt denn jetzt?
In dem Spiegelbericht steht "Geldstrafe" und gleichzeitig Verfahrenseinstellung!?
Ist assauer damit tatsächlich vorbestraft? Oder hat sich hier wieder mal jemand mit Geld vor einer Verurteilung gerettet und freigekauft?

Letzteres hatte ich eigentlich rausgehört, als ich den " Ausgang" in den Medien verfolgt habe.

Wer kennt sich aus? Verurteilung oder Einstellung gegen Geldzahlung?


Meiner Kenntnis nach ist das KEINE Verurteilung, sondern -wie es auch in dem Bericht steht- eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage (KEINE Geldstrafe). Diese Einstellung nach § 153 a StPO ist dann gültig, wenn die Auflage von dem Beschuldigten erfüllt ist.
Die Zahlung des Geldbetrages durch den Beschuldigten ist dabei keine Strafe, sondern es handelt sich um eine „Auflage“ die von dem Beschuldigten erfüllt wird. Sofern diese Auflage erfüllt ist, wird das eingeleitete Strafverfahren dann (gem § 153a StPO) eingestellt.

Der Begriff "Geldstrafe" ist wohl für Peters missverständlich, da es wenig später heisst, dass das Verfahren bei Erfüllung der Auflagen endgültig eingestellt werde.

Im Ergebnis haben sich offenbar tatsächlich -mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft- "freigekauft".

So, und nun allen einen guten Rutsch ins neue Jahr.  


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