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Angestellter/Freier Mitarbeiter

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Habe mal ne Frage zum Thema Arbeitsverhältniss zwischen Bundesligaverein und Spieler. Es ist ja nun eindeutig so, dass alle Spieler anzusehen sind wie feste Angestellte eines Unternehmens, mit befristeter Dauer und evtl. beidseitiger Option auf Verlängerung. Lohnsteuer wird vom Verein abgeführt. BG Beiträge werden wie für Angestellte abgeführt. Sozialleistungen weiß ich jetzt nicht, vielleicht privat, keine Ahnung.

Ich frage mich es eigentlich schon seit Jahren. Warum gehen Vereine nicht dazu über und machen nur noch Verträge mit freien Mitarbeitern? Der Spieler wäre halt wie ein Schauspieler selbstständig. Der Verein würde nur Vorteile durch erzielen. Hätte viel mehr Macht auf den Spieler. Was ich mir gerade im jüngsten Fall Jones verdammt herbei wünschen würde.

Danke dem der mich aufklärt!

Ist sowas rechtlich nicht durchsetzbar, oder was ist genau der Punkt warum Vereine in den letzten Jahren nicht step by step dazu übergegangen sind?
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Guten Abend

Die rechtliche Einordnung eines Arbeitsverhältnisses bestimmt sich ja nicht danach, was über dem Vertrag steht, sondern was sein Inhalt ist.
Du könntest auch einen Kaufvertrag in irgend einen anderen Vertrag umbenennen, er wird jedoch rechtlich gesehen immer ein Kaufvertrag bleiben.

Die Einordnung als AN erfolgt an bestimmten Kriterien, zB der Weisungsgebundenheit, also wann und wo er zu "arbeiten" hat.
Gerade diesesr Faktor grenzt einen AN von einem "freien Mitarbeiter" ab, dieser ist nämlich in der Gestaltung seiner Arbeitsverhältnisse sehr frei.

Und dies ist ja bei einem Fussballprofi gerade nich der Fall, er bekommt gesagt, wann und wo er zu trainieren hat, wann Abfahrt zum Hotel ist, wann er zu Fanclubsreisen muss, wann Autogrammstunde ist, ob er spielen darf oder auf der Bank Platz nehmen muss etc pp.

Also an der rechtlichen Einordnung eines Fussballprofis als Arbeitnehmer wird man nur schwerlich etwas ändern können.
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Isaakson schrieb:
Die Einordnung als AN erfolgt an bestimmten Kriterien, zB der Weisungsgebundenheit, also wann und wo er zu "arbeiten" hat.
hmm... also der schauspieler kann ja auch nicht frei entscheiden, wann er seinen text aufsagt, sondern ist ja auch an seinen "trainer" (regisseur) gebunden und steht in abhängigkeit seiner aufführung (theater) oder aufzeichnung (film)...
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Schauspieler gilt aber gemäß Einkommenssteuergesetz als "freier Beruf". Sportler nicht.
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ecommercer schrieb:
Der Verein würde nur Vorteile durch erzielen. Hätte viel mehr Macht auf den Spieler.

1. Es gäbe keine Vorteile für den Verein.
2. http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/scheinselbstaendigkeit/index.html
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ei herr schusch, mir gings doch nur darum, grundsätzliche gemeinsamkeiten zu zeigen. das schauspielerei kunst und damit frei ist, is klar. warum ein fußballer nicht freiberufler sein sollte, aber nicht...


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