Auch unter Fans der Frankfurter Ein- tracht sucht die Bremer Polizei jetzt nach Zeugen eines brutalen Angriffs auf einen Beamten. Vor dem Bundesligaspiel vom vergangenen Samstag hatte ein Hoo- ligan den 48-Jährigen geschlagen und ihm ins Gesicht getreten. Der Polizist liegt schwer verletzt im Krankenhaus.
Bislang geht die Polizei davon aus, dass es sich bei dem Schläger um einen Werder-Anhänger handelte. Der Täter soll eine Jacke mit der Aufschrift "Ca- nada" getragen haben. Gegen den Mann wird wegen versuchter Tötungs ermit- telt. Für Hinweise wurden 3.000 Euro Belohnung ausgesetzt
Dr.Ball schrieb: wieso ist das versuchte tötung und nicht schwere körperverletzung ?
Schwere Körperverletzung: Vorsatz des Täters bzgl. der Körperverletzung und Fahrlässigkeit bzgl. der eingetretenen schweren Folge.
Versuchte Tötung: Ziel bzw. Absicht des Täters ist die Tötung.
Entscheide selbst was jemand vorhat, der jemand in's Gesicht tritt. Und da es zu Knochenbrüchen im Gesicht gekommen sein soll (lt. Thread im "Auswärts dabei") wird es sich kaum um einen "kleinen" Tritt gehandelt haben. Aber da kommt es schon auf die Tat im Detail an, da lässt dieser kleine Auszug keine abschließende Beurteilung zu. Aber wie gesagt, bilde dir selbst ein Urteil.
PS: Ein versuchter Totschlag beinhaltet nicht zwangsläufig eine schwere Körperverletzung (gilt andersrum übrigens auch).
Dr.Ball schrieb: wieso ist das versuchte tötung und nicht schwere körperverletzung ?
Ich denke das kommt auf die Verletzung an und auf den Ablauf. Ich hatte mal jemanden in der Klasse, der hat auf nem Weinfest jemanden zusammengeschlagen und dann als das Opfer auf dem Boden lag und sich nichtmehr rührte hat er noch mehrfach auf dessen Kopf eingetreten. Der wurde auch (zu Recht!) wegen versuchtem Todschlag zu ner Haftstrafe verurteilt (fragt mich jetzt aber nicht für wie lange).
Und in dem Artikel steht ja nur "Der Polizist liegt schwer verletzt im Krankenhaus".
ZEUGEN VON HOOLIGAN-ATTACKE GESUCHT
Auch unter Fans der Frankfurter Ein-
tracht sucht die Bremer Polizei jetzt
nach Zeugen eines brutalen Angriffs auf
einen Beamten. Vor dem Bundesligaspiel
vom vergangenen Samstag hatte ein Hoo-
ligan den 48-Jährigen geschlagen und
ihm ins Gesicht getreten. Der Polizist
liegt schwer verletzt im Krankenhaus.
Bislang geht die Polizei davon aus,
dass es sich bei dem Schläger um einen
Werder-Anhänger handelte. Der Täter
soll eine Jacke mit der Aufschrift "Ca-
nada" getragen haben. Gegen den Mann
wird wegen versuchter Tötungs ermit-
telt. Für Hinweise wurden 3.000 Euro
Belohnung ausgesetzt
Quelle: HR Videotext S.209
Besondere Gefährlicheit der Handlung, auch wohl niedrige Hemmschwelle. Aber wird schwer das durchzukriegen. Der BGH ist da recht restriktiv.
Schwere Körperverletzung: Vorsatz des Täters bzgl. der Körperverletzung und Fahrlässigkeit bzgl. der eingetretenen schweren Folge.
Versuchte Tötung: Ziel bzw. Absicht des Täters ist die Tötung.
Entscheide selbst was jemand vorhat, der jemand in's Gesicht tritt. Und da es zu Knochenbrüchen im Gesicht gekommen sein soll (lt. Thread im "Auswärts dabei") wird es sich kaum um einen "kleinen" Tritt gehandelt haben. Aber da kommt es schon auf die Tat im Detail an, da lässt dieser kleine Auszug keine abschließende Beurteilung zu. Aber wie gesagt, bilde dir selbst ein Urteil.
PS: Ein versuchter Totschlag beinhaltet nicht zwangsläufig eine schwere Körperverletzung (gilt andersrum übrigens auch).
Vielleicht ist es ja einfach nur krank.
Ich denke das kommt auf die Verletzung an und auf den Ablauf. Ich hatte mal jemanden in der Klasse, der hat auf nem Weinfest jemanden zusammengeschlagen und dann als das Opfer auf dem Boden lag und sich nichtmehr rührte hat er noch mehrfach auf dessen Kopf eingetreten. Der wurde auch (zu Recht!) wegen versuchtem Todschlag zu ner Haftstrafe verurteilt (fragt mich jetzt aber nicht für wie lange).
Und in dem Artikel steht ja nur "Der Polizist liegt schwer verletzt im Krankenhaus".