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Urteil löst Erdbeben im Transfersystem aus

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eigentlich gehört das eher hier rein:



Rimas schrieb:
Ebifix schrieb:
Soviel ich weiß bezieht sich das Urteil nur auf einen Wechsel ins Ausland.
Und auch nur auf diesen Einzelfall(Webster).Es ist also noch kein Grundsatz
Urteil .Des weiteren Widerspricht es Deutschem wie auch Europäischem
Arbeits - und Vertragsrecht. So schnell schießen die Preußen nicht. Das  muss
erst alles ganz genau geprüft werden , bevor hier die große Panik ausbricht.

Ich bin kein §-Reiter und lasse mich gerne von dir aufklären, aber dein Kommentar steht im Gegensatz zu dem Rauschen im Blätterwald, den ich durchstöbert habe:


Wir reden ja hier von § 17 der Fifa-Statuten. Der besagt, dass nach drei Vertragsjahren Spieler ablösefrei wechseln können. Sind sie bei der Unterschrift älter als 27 Jahre, sind es sogar nur zwei Jahre. Sie müssten im Falle eines Wechsels lediglich eine Entschädigung an den abgebenden Verein zahlen.  

Vom Ausland steht da erstmal garnix im §.
Ok, bei Wechseln innerhalb der Buli braucht man wohl trotzdem keine Angst zu haben, in deutschen Arbeitsrecht steht Vertragstreue ganz oben. Ein Spieler  könnte trotzdem in Deutschland den Versuch starten und sich durch alle Instanzen klagen. Das dauert dann 10 Jahre und er hat hat selbst nichts davon aber am Ende stünde europäisches Recht,  über dem deutschen.
Wieso also widerspricht es Europäischem Arbeits- und Vertragsrecht?

Dieser § wurde doch auf drängen der EU eingeführt. Nur leider hat die Fifa ihn zu schwammig formuliert bzw. vergessen einen Schlüssel für die Berechnung der Entschädigung festzusetzen.

btw die Entschädigung am Gehalt fest zu machen ist falsch. Der Betrag müsste sich an den Kosten/Marktwert für einen adäquaten Ersatz orientieren. Aber die Fifa hat halt gepennt!



und hier der Link zum

Fifa-Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern

http://de.fifa.com/mm/document/affederation/administration/reglement_bez%C3%BCglich_status_und_transfer_von_spielern_de_33411.pdf
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ich hab ne Idee, man sollte einfach die Vertragslaufzeit auf z.B. 25 Jahre erhöhen, dann kann man das Geld über die ausstehenden Gehälter reiholen,
wenn der Spieler sich sowieso raus klagen kann, sollte es ihm egal sein.

Bsp: der Spieler bekommt 500k pro Jahr, drei Jahre sind rum,
500.000 x 22 Jahre = 11 Mio. €
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man sollte überhaupt keine Verträge mehr abschliesen...brauch der Verein auch nicht mehr planen, so kann man immer von Jahr zu Jahr sehen wer kommt und wer geht...
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wario79 schrieb:
ich hab ne Idee, man sollte einfach die Vertragslaufzeit auf z.B. 25 Jahre erhöhen, dann kann man das Geld über die ausstehenden Gehälter reiholen,
wenn der Spieler sich sowieso raus klagen kann, sollte es ihm egal sein.

Bsp: der Spieler bekommt 500k pro Jahr, drei Jahre sind rum,
500.000 x 22 Jahre = 11 Mio. €


Wenn aber keine Sau den Spieler will, muß der Verein ihm 25 Jahre Kohle zahlen, bis der "Spieler" Rentner ist. Denn Vertrag ist Vertrag  
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Noch schlimmer wäre ja, wenn Spieler billig ins Ausland gehen und ein Jahr später wieder ebenso billig zurück kommen und bei einem Ligakonkurrenten spielen.

Wie Heribert Bruchhagen sagte, wird man in Zukunft noch genauer auf den Charakter der Spieler schauen müssen. Spieler die dieser neuen Praxis folgen werden zwangsläufig kaum mehr eine neue Chance bekommen.

Wer will denn heute noch Herrn Webster angagieren? Weiß doch jeder wie der drauf ist. Der bekommt keine tollen Verträge bei tollen Vereinen mehr.

Außerdem wird durch die 6+5 Regelung sowieso der Transfermarkt für Ausländer enger. Die Clubs werden sich also nicht nur aufgrund dieser Regelung wieder vermehrt um junge deutsche Spieler kümmern.

Diese Regel trifft wohl auch vermehrt auf Topspieler zu. Wenn der billige Durchschnitt ablösefrei nach drei Jahren abgeworben wird kann das den Vereinen ja nur Recht sein.

Aber bei Topspielern werden die Vertragserhandlungen härter, die exorbitanten Gehälter bekommen einen weiteren Schub und dann haben wir ja noch gott sei dank deutsches Vertragsrecht.

Solange Verträge in Deutschland noch Gültigkeit haben werden Spieler nur nach Ablauf der Vertragslaufzeit ablösefrei gehen können. Auch nach drei Jahren noch werden Spieler sind sie vertraglich gebunden für hohe Transfergelder zu anderen Vereinen wechseln können.

Sollte ein Spieler vertragsbrüchig werden und bewußt vom Training seiner Stammmannschaft fernbleiben und bei einem anderen Verein einen Vertrag unterschrieben haben, dort trainieren, wird dieser keine Spielgenehmigung des abgebenden Verbandes bekommen und der bisherige Verein wird Klage wegen Nichterfüllung des Vertrages erheben.

So sehe ich die Sachlage. Bis weiteres entschieden wird gehen wohl noch WOchen ins Land. Zu einer endgültigen Klärung wird es wohl erst in der Sommerpause nach der EM kommen.

lg

Al
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Die staatlichen Gerichte sind gefragt

http://www.sport1.de/de/sport/artikel_2164296.html

..."Für eine außerordentliche Kündigung muss der Spieler gewichtige Gründe vorbringen, die ihm ein Festhalten am bestehenden Vertrag unzumutbar machen. Der CAS hat nicht ansatzweise angedeutet, dass Art. 17 Fifa-Reglement dem Spieler ein Recht zur außerodentlichen Kündigung einräume."...


bin sehr gespannt wie sich das entwickelt...


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