Im Rahmen des möglichen Chris Wechsels zum VFL Wolfsburg bin ich im Netz beim googeln über folgende Passage gestolpert:
Im Jahr 2001 wurde die VfL Wolfsburg-Fußball GmbH für die aus dem VfL Wolfsburg e. V. in die GmbH ausgegliederte Fußball-Lizenzspieler-Mannschaft gegründet.
An dieser Gesellschaft waren zu Beginn zu 90 Prozent die Volkswagen AG und zu 10 Prozent der VfL Wolfsburg e. V. beteiligt. Nach einer Delegierten-Versammlung des VfL Wolfsburg e. V. am 28. November 2007 stimmten 93 der 94 Delegierten dafür, den 10-Prozent-Anteil an den anderen Gesellschafter Volkswagen zu verkaufen. Somit wird nach Vollzug dieser Transaktion die VfL Wolfsburg-Fußball GmbH zu 100 Prozent der Volkswagen AG gehören.
Ist das eine reiche "Abwicklungs GmbH" für den Geschäftsbetrieb und hat mit der Lizensierung nichts zu tun oder ist hier die 50+1 Regel bereits ausgehebelt? Ein Werksclub im klassischen Sinne wie Leverkusen ist es ja imho nicht.
ich habe reichlich gesucht, bin aber zu keinem vernünftigen ergebnis gekommen. unterläuft wolfsburg 50+1 oder was ist da anders, als es auf den ersten blick wirkt? neugierig geworden.
.."Das ist nur möglich, wenn die 50-plus-1-Klausel fällt.» Für die Investmentbank Morgan Stanley, Minderheitsaktionärin von Borussia Dortmund, ist ein Fussballklub ein «normales mittelständisches Unternehmen», wie Vertreter Oliver Kehren kürzlich gegenüber der «Welt» betonte. Demnach müsste die EU nicht nur das VW-Gesetz kippen (TA vom 24. Oktober); Schutzregeln vor Übergriffen wären auch bei Fussballklubs nicht mehr erlaubt. Vor Krisen schützt das Übernahmeverbot die Vereine sowieso nicht, sagt Klaus Fuchs
"..das seit 1960 geltende Gesetz begrenzt bislang die Stimmrechte für jeden Aktionär unabhängig vom Anteilsbesitz auf 20 Prozent. Es sollte sicherstellen, dass kein Aktionär dominierenden Einfluss gewinnt und der Aktienbesitz breit gestreut bleibt. Und es sicherte dem Land Niedersachsen eine starke Stellung bei dem Konzern"
"Seit dem 23.5.2001 nimmt diese Sonderregelung auch die VfL Wolfsburg GmbH für sich in Anspruch, die zu 90% der Volkswagen AG gehört."
Danke Martin für die Links. Eine richtige Begründung, warum WOB diese Sonderregelung für sich in Anspruch nimmt (genommen hat) konnte ich aber nicht finden. Alleine die Besetzung des Aufsichtsrates (11 Mitglieder, davon nur 2 aus dem e.V.) wirft mehr Fragen auf als sie beantwortet. Die Argumentation, die Sonderregelung könne nicht alleine für LEV gelten, VW würde schon mehr als 30 Jahre mit dem VfL zusammenarbeiten, naja. In 20 Jahren kann uns dann Fraport kaufen? Ich glaube/fürchte, die DFL/DFB hat eine juristische Auseinandersetzung mit Wolfsburg gescheut und daher, wie CE treffend formuliert hat, die Lex VW geschaffen.
bernie schrieb: In 20 Jahren kann uns dann Fraport kaufen?
Nicht, wenn die jetzt bestehende Satzung bzw. der entsprechende Parapraph um den es hier geht, dann immernoch Bestand hat, denn dann hätte Fraport den Fußball bei der Eintracht schon seit mindestens 1.1.1979 ununterbrochen unterstützen müssen & das ist nicht der Fall...
Im Jahr 2001 wurde die VfL Wolfsburg-Fußball GmbH für die aus dem VfL Wolfsburg e. V. in die GmbH ausgegliederte Fußball-Lizenzspieler-Mannschaft gegründet.
An dieser Gesellschaft waren zu Beginn zu 90 Prozent die Volkswagen AG und zu 10 Prozent der VfL Wolfsburg e. V. beteiligt. Nach einer Delegierten-Versammlung des VfL Wolfsburg e. V. am 28. November 2007 stimmten 93 der 94 Delegierten dafür, den 10-Prozent-Anteil an den anderen Gesellschafter Volkswagen zu verkaufen. Somit wird nach Vollzug dieser Transaktion die VfL Wolfsburg-Fußball GmbH zu 100 Prozent der Volkswagen AG gehören.
Ist das eine reiche "Abwicklungs GmbH" für den Geschäftsbetrieb und hat mit der Lizensierung nichts zu tun oder ist hier die 50+1 Regel bereits ausgehebelt?
Ein Werksclub im klassischen Sinne wie Leverkusen ist es ja imho nicht.
"in die GmbH ausgegliederte Fußball-Lizenzspieler-Mannschaft gegründet."
ja wohl nicht.
Keine Ahnung, wieso hier eine Gesellschaft mehr als 49,9999% an einer im Lizenzbetrieb stehenden anderen Gesellschaft erwerben kann/darf.
"Lex VW", wie sonst auch?
Gruß
concordia-eagle
Es sollte reine AbwicklungsGmbH statt reiche AbwicklingsGmbH heißen.
Ist in diesem Falle aber auch egal.... :neutral-face
ich habe reichlich gesucht, bin aber zu keinem vernünftigen ergebnis gekommen. unterläuft wolfsburg 50+1 oder was ist da anders, als es auf den ersten blick wirkt? neugierig geworden.
peter
http://www.welt.de/print-welt/article498567/VfL_Wolfsburg_wittert__Verschwoerung_beim_DFB.html
Wolfsburg und Leverkusen profitieren von der selben Ausnahmeregelung.
http://www.stefan-t-launer.de/10.html.html
Dort gibt es eine Arbeit "Der Fußballverein zwischen e.V. und Kapitalgesellschaft", laut der
"Seit dem 23.5.2001 nimmt diese Sonderregelung auch die VfL Wolfsburg GmbH für sich in Anspruch, die zu 90% der Volkswagen AG gehört."
Die Arbeit macht einen wissenschaftlichen Eindruck, dass ich einfach mal davon ausgehe, dass das so stimmt.
http://community.vfl-wolfsburg.de/viewtopic.php?t=438&postdays=0&postorder=asc&start=15
.."Das ist nur möglich, wenn die 50-plus-1-Klausel fällt.» Für die Investmentbank Morgan Stanley, Minderheitsaktionärin von Borussia Dortmund, ist ein Fussballklub ein «normales mittelständisches Unternehmen», wie Vertreter Oliver Kehren kürzlich gegenüber der «Welt» betonte.
Demnach müsste die EU nicht nur das VW-Gesetz kippen (TA vom 24. Oktober); Schutzregeln vor Übergriffen wären auch bei Fussballklubs nicht mehr erlaubt. Vor Krisen schützt das Übernahmeverbot die Vereine sowieso nicht, sagt Klaus Fuchs
http://www.waz-online.de/newsroom/vflwolfsburg/dezentral/vflwolfsburg/art3726,155392
zum VW-Gesetz:
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/vwgesetz4.html
"..das seit 1960 geltende Gesetz begrenzt bislang die Stimmrechte für jeden Aktionär unabhängig vom Anteilsbesitz auf 20 Prozent. Es sollte sicherstellen, dass kein Aktionär dominierenden Einfluss gewinnt und der Aktienbesitz breit gestreut bleibt. Und es sicherte dem Land Niedersachsen eine starke Stellung bei dem Konzern"
Danke Martin für die Links.
Eine richtige Begründung, warum WOB diese Sonderregelung für sich in Anspruch nimmt (genommen hat) konnte ich aber nicht finden.
Alleine die Besetzung des Aufsichtsrates (11 Mitglieder, davon nur 2 aus dem e.V.) wirft mehr Fragen auf als sie beantwortet.
Die Argumentation, die Sonderregelung könne nicht alleine für LEV gelten, VW würde schon mehr als 30 Jahre mit dem VfL zusammenarbeiten, naja.
In 20 Jahren kann uns dann Fraport kaufen?
Ich glaube/fürchte, die DFL/DFB hat eine juristische Auseinandersetzung mit Wolfsburg gescheut und daher, wie CE treffend formuliert hat, die Lex VW geschaffen.
Nicht, wenn die jetzt bestehende Satzung bzw. der entsprechende Parapraph um den es hier geht, dann immernoch Bestand hat, denn dann hätte Fraport den Fußball bei der Eintracht schon seit mindestens 1.1.1979 ununterbrochen unterstützen müssen & das ist nicht der Fall...