Ja , das hat aber nichts mit der DFL oder den Vereinen zu tun, denn der Gesetzgeber vierbietet es ja seid 1991. Da müsst ihr euch schon an die Politik wenden, und in zeiten von Terrordrohungen werdet Ihr/Wir da höchstens belächelt wenn wir eine Lockerung oder Ausnahmeregelung des Sprengstoffgesetzes für "Massenveranstaltungen" erreichen möchten...
Du könntest es erlauben wenn es nur dazu Ausgebildetes Personal durchführen würde, natürlich unter allen Sicherheitsbestimmungen, was in den neuen Stadien wiederrum unmöglich ist weil es keinen Platz dafür gibt.
ScHrAnZDiNgEnS schrieb: Also Max, ich weiss ja was du meinst, und es sind auch schöne Bilder wenn mal eine ganze Kurver rot ist aber:
Man kann es nicht in Stadien erlauben, weil auch ein Stadion keine rechtsfreie Zone ist (ausser für ein paar Polizisten vielleicht). Fakt ist doch das das erwerben/mitführen/abbrennen von Sprengstoffen grundsätzlich verboten ist.
Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) sagt dazu folgendes:
...§ 21 (1) Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen in der Zeit vom 1. Januar bis zum 28. Dezember dem Verbraucher nicht feilgeboten oder überlassen werden, es sei denn, daß er eine Ausnahmegenehmigung nach § 24 Abs. 1 besitzt. Ist der 28. Dezember ein Donnerstag, Freitag oder Samstag, so endet das Verbot nach Satz 1 bereits mit Ablauf des 27. Dezember. Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen pyrotechnische Gegenstände der Klasse II nicht aufbewahren.....
§ 23 sagt dir aucch wann du es zünden darfst:
§ 23 (1) Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember nicht verwendet (abgebrannt) werden, außer wenn sie von einem Erlaubnisinhaber nach § 7 oder § 27 des Gesetzes oder von einem Befähigungsscheininhaber nach § 20 des Gesetzes abgebrannt werden. Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen pyrotechnische Gegenstände der Klasse II auch am 31. Dezember und am 1. Januar nicht abbrennen. Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist verboten..... Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/BJNR021410977.html#BJNR021410977BJNG000501309
Von daher ist eine Diskussion zum abbrennen von Pyrotechnik in Fussballstadien komplett überflüssig.
Dumm nur, dass Bengalos und Rauch nicht der Klasse II angehören, sondern der Klasse T1. T1 wird auf jedem Konzert, Theater (also Indoor!) und sonstige Massenveranstaltungen benutzt, z.B. von der DFL beim ersten Spieltag in Wolfsburg, die hatten wahrscheinlich auch eine Genehmigung.
Es kam schon ein paar mal vor, das Fotografen, Zuschauer,Ordner und Spieler von Feuerwerkskörpern verletzt wurden. Manche mussten daraufhin ihren Beruf aufgeben. Es ist in meinen Augen schon zu viel passiert, dass man es weiter zulassen kann. Wenn Bengalo, Knaller oder sonst was aufs Spielfeld geworfen wird und z.B. Oka verletzt, dann sagen hier wahrscheinlich immernoch einige hat halt Pech gehabt, ist sein Beruf. ( und es wurden schon Spieler verletzt!). Ich persönlich gehe ins stadion, um meine Mannschaft zu sehen und nicht um mich selber zu feiern.
ScHrAnZDiNgEnS schrieb: Also Max, ich weiss ja was du meinst, und es sind auch schöne Bilder wenn mal eine ganze Kurver rot ist aber:
Man kann es nicht in Stadien erlauben, weil auch ein Stadion keine rechtsfreie Zone ist (ausser für ein paar Polizisten vielleicht). Fakt ist doch das das erwerben/mitführen/abbrennen von Sprengstoffen grundsätzlich verboten ist.
Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) sagt dazu folgendes:
...§ 21 (1) Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen in der Zeit vom 1. Januar bis zum 28. Dezember dem Verbraucher nicht feilgeboten oder überlassen werden, es sei denn, daß er eine Ausnahmegenehmigung nach § 24 Abs. 1 besitzt. Ist der 28. Dezember ein Donnerstag, Freitag oder Samstag, so endet das Verbot nach Satz 1 bereits mit Ablauf des 27. Dezember. Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen pyrotechnische Gegenstände der Klasse II nicht aufbewahren.....
§ 23 sagt dir aucch wann du es zünden darfst:
§ 23 (1) Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember nicht verwendet (abgebrannt) werden, außer wenn sie von einem Erlaubnisinhaber nach § 7 oder § 27 des Gesetzes oder von einem Befähigungsscheininhaber nach § 20 des Gesetzes abgebrannt werden. Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen pyrotechnische Gegenstände der Klasse II auch am 31. Dezember und am 1. Januar nicht abbrennen. Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist verboten..... Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/BJNR021410977.html#BJNR021410977BJNG000501309
Von daher ist eine Diskussion zum abbrennen von Pyrotechnik in Fussballstadien komplett überflüssig.
Dumm nur, dass Bengalos und Rauch nicht der Klasse II angehören, sondern der Klasse T1. T1 wird auf jedem Konzert, Theater (also Indoor!) und sonstige Massenveranstaltungen benutzt, z.B. von der DFL beim ersten Spieltag in Wolfsburg, die hatten wahrscheinlich auch eine Genehmigung.
Stimmt, somit hat es sich dann ja ganz erledigt, denn T1 ist genehmigugspflichtig und zwar an allen 365 Tagen. An Massenveranstaltungen wird es auch genehmigt, nur nicht IN Massenveranstaltungen.
- Sehr heiss (bis zu 1600°C) - Schwer zu löschen (enthält meistens Magnesium) - Direkter Rauchkontakt ist gesundheitsschädlich.
Also auch um T1 Bühnenstoffe oder Techniche Stoffe im Block abzubrennen würde dir niemand eine Genehmigung erteilen....
ScHrAnZDiNgEnS schrieb: Also Max, ich weiss ja was du meinst, und es sind auch schöne Bilder wenn mal eine ganze Kurver rot ist aber:
Man kann es nicht in Stadien erlauben, weil auch ein Stadion keine rechtsfreie Zone ist (ausser für ein paar Polizisten vielleicht). Fakt ist doch das das erwerben/mitführen/abbrennen von Sprengstoffen grundsätzlich verboten ist.
Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) sagt dazu folgendes:
...§ 21 (1) Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen in der Zeit vom 1. Januar bis zum 28. Dezember dem Verbraucher nicht feilgeboten oder überlassen werden, es sei denn, daß er eine Ausnahmegenehmigung nach § 24 Abs. 1 besitzt. Ist der 28. Dezember ein Donnerstag, Freitag oder Samstag, so endet das Verbot nach Satz 1 bereits mit Ablauf des 27. Dezember. Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen pyrotechnische Gegenstände der Klasse II nicht aufbewahren.....
§ 23 sagt dir aucch wann du es zünden darfst:
§ 23 (1) Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember nicht verwendet (abgebrannt) werden, außer wenn sie von einem Erlaubnisinhaber nach § 7 oder § 27 des Gesetzes oder von einem Befähigungsscheininhaber nach § 20 des Gesetzes abgebrannt werden. Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen pyrotechnische Gegenstände der Klasse II auch am 31. Dezember und am 1. Januar nicht abbrennen. Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist verboten..... Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/BJNR021410977.html#BJNR021410977BJNG000501309
Von daher ist eine Diskussion zum abbrennen von Pyrotechnik in Fussballstadien komplett überflüssig.
Dumm nur, dass Bengalos und Rauch nicht der Klasse II angehören, sondern der Klasse T1. T1 wird auf jedem Konzert, Theater (also Indoor!) und sonstige Massenveranstaltungen benutzt, z.B. von der DFL beim ersten Spieltag in Wolfsburg, die hatten wahrscheinlich auch eine Genehmigung.
Stimmt, somit hat es sich dann ja ganz erledigt, denn T1 ist genehmigugspflichtig und zwar an allen 365 Tagen. An Massenveranstaltungen wird es auch genehmigt, nur nicht IN Massenveranstaltungen.
- Sehr heiss (bis zu 1600°C) - Schwer zu löschen (enthält meistens Magnesium) - Direkter Rauchkontakt ist gesundheitsschädlich.
Also auch um T1 Bühnenstoffe oder Techniche Stoffe im Block abzubrennen würde dir niemand eine Genehmigung erteilen....
Ich kann dir Massenveranstaltungen mit richtigem Feuerwerk nennen, wo die Verletztungsgefahr für Besucher weit aus höher ist als ein paar Bengalos im Stadion, die immer wieder eine Sondergenehmigung erhalten (obwohl es schon Verletzte gab!). Sogar in Frankfurt, ich sag nur Mainfest ...
Sondergenehmigungen für Feuerwerke bekommt man leichter, als ein Parkschein in der Anwohnerzone.
Für feuerwerke ja, wenn man über entsprechende qualifikationen verfügt. Um Bengalos IN Menschenmassen zu zünden aber nicht. Du bekommst nichtmal eine wenn du an Sylvester mal schön dein Haus rot leuchten lassen möchtest, so ist es zumindest bei uns.
Es macht ja auch einen unterschied ob ein Feuerwerk in großer höhe explodiert oder ob du etwas Mitten in einer Menschenmasse zündest. Selbst die beiliegenden Sicherheishinweise erlauben dir das nicht....
Du könntest es erlauben wenn es nur dazu Ausgebildetes Personal durchführen würde, natürlich unter allen Sicherheitsbestimmungen, was in den neuen Stadien wiederrum unmöglich ist weil es keinen Platz dafür gibt.
Somit gibts es wohl nichts dran zu rütteln....
Dumm nur, dass Bengalos und Rauch nicht der Klasse II angehören, sondern der Klasse T1.
T1 wird auf jedem Konzert, Theater (also Indoor!) und sonstige Massenveranstaltungen benutzt, z.B. von der DFL beim ersten Spieltag in Wolfsburg, die hatten wahrscheinlich auch eine Genehmigung.
Wenn Bengalo, Knaller oder sonst was aufs Spielfeld geworfen wird und z.B. Oka verletzt, dann sagen hier wahrscheinlich immernoch einige hat halt Pech gehabt, ist sein Beruf. ( und es wurden schon Spieler verletzt!).
Ich persönlich gehe ins stadion, um meine Mannschaft zu sehen und nicht um mich selber zu feiern.
Stimmt, somit hat es sich dann ja ganz erledigt, denn T1 ist genehmigugspflichtig und zwar an allen 365 Tagen. An Massenveranstaltungen wird es auch genehmigt, nur nicht IN Massenveranstaltungen.
- Sehr heiss (bis zu 1600°C)
- Schwer zu löschen (enthält meistens Magnesium)
- Direkter Rauchkontakt ist gesundheitsschädlich.
Also auch um T1 Bühnenstoffe oder Techniche Stoffe im Block abzubrennen würde dir niemand eine Genehmigung erteilen....
Ich kann dir Massenveranstaltungen mit richtigem Feuerwerk nennen, wo die Verletztungsgefahr für Besucher weit aus höher ist als ein paar Bengalos im Stadion, die immer wieder eine Sondergenehmigung erhalten (obwohl es schon Verletzte gab!). Sogar in Frankfurt, ich sag nur Mainfest ...
Sondergenehmigungen für Feuerwerke bekommt man leichter, als ein Parkschein in der Anwohnerzone.
Es macht ja auch einen unterschied ob ein Feuerwerk in großer höhe explodiert oder ob du etwas Mitten in einer Menschenmasse zündest.
Selbst die beiliegenden Sicherheishinweise erlauben dir das nicht....