tutzt schrieb: Hoffentlich erwischen sie den Verbrecher. Wozu diese Böller in Stadien gebracht werden, außer um andere zu verletzen, werde ich nie verstehen...
Na ja, einen Böllerwerfer als Verbrecher zu bezeichnen ist wohl leicht übertrieben....hätte er das Ding wie es sich gehört auf den Boden geworfen, wäre nichts passiert und kein Hahn würde nach krähen. Sollte man ihn erwischen, sollte er wegen Fahrlässigkeit ordentlich an den Behandlungkosten beteiligt werden sowie ein Schmerzensgeld bezahlen, das dürfte dann Lektion genug sein.
ich wuerde es auch net Verbrecher nennen, kommt aber schon nahe dran, wenn jemand in grosser Menschenmenge in so fahrlaessiger Weise einen Boeller benutzt, so dass ein anderer Mensch sein Augenlicht verliert
Würde man sich einfach daran halten, hätte nicht jemand auf einem Auge sein Augenlicht verloren.
Dazu kommt übrigens noch, dass man schon verflucht assozial sein muss, einen Böller auf andere Menschen oder eine Menschenansammlung zu werfen. Selbst dem unterbelichtesten Menschen muss doch klar sein, dass man dabei in Kauf nimmt, dass sich jemand verletzt.
dawiede schrieb: ich wuerde es auch net Verbrecher nennen, kommt aber schon nahe dran, wenn jemand in grosser Menschenmenge in so fahrlaessiger Weise einen Boeller benutzt, so dass ein anderer Mensch sein Augenlicht verliert
Naja, kommt halt darauf an. Für mich nimmt jemand, der in eine Menschenmenge Böller wirft eine Körperverletzung billigend in Kauf und handelt nicht mehr nur fahrlässig. Damit wäre es dann hier auch eine schwere Körperverletzung und damit halt ein Verbrechen.
@Wuschelbub: Ne, ein Verbrecher ist nur, wer Verbrechen begeht. Ansonsten spricht man "nur" vom Straftäter oder dem Kriminellen.
Na ja, einen Böllerwerfer als Verbrecher zu bezeichnen ist wohl leicht übertrieben....hätte er das Ding wie es sich gehört auf den Boden geworfen, wäre nichts passiert und kein Hahn würde nach krähen. Sollte man ihn erwischen, sollte er wegen Fahrlässigkeit ordentlich an den Behandlungkosten beteiligt werden sowie ein Schmerzensgeld bezahlen, das dürfte dann Lektion genug sein.
http://bundesrecht.juris.de/sprengv_1/BJNR021410977BJNE003704377.html
Würde man sich einfach daran halten, hätte nicht jemand auf einem Auge sein Augenlicht verloren.
Dazu kommt übrigens noch, dass man schon verflucht assozial sein muss, einen Böller auf andere Menschen oder eine Menschenansammlung zu werfen. Selbst dem unterbelichtesten Menschen muss doch klar sein, dass man dabei in Kauf nimmt, dass sich jemand verletzt.
Naja, kommt halt darauf an. Für mich nimmt jemand, der in eine Menschenmenge Böller wirft eine Körperverletzung billigend in Kauf und handelt nicht mehr nur fahrlässig. Damit wäre es dann hier auch eine schwere Körperverletzung und damit halt ein Verbrechen.
@Wuschelbub: Ne, ein Verbrecher ist nur, wer Verbrechen begeht. Ansonsten spricht man "nur" vom Straftäter oder dem Kriminellen.