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Bochum "Fans" verprügeln Ordner krankenhausreif

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untouchable schrieb:
Edit: Das beides hier wohl eher nicht gegeben ist stimmt natürlich.


Und wie kommst Du darauf? Mord ist es nicht, da sind wir uns einig, aber einem Menschen, der auf dem Boden liegt, immer wieder auf den Kopf zu treten (wenn dies denn stimmt), kann man schon als Totschlag bezeichnen.
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Ich war am Samstag auf der Gegenüberliegenden Seite (Fankurve Arminia Bielefeld). Gleich zu Beginn des Spieles konnte man die Rauchbombe sehen. Gefolgt von einem unheimlich lauten Knall. Was mit dem Ordner dann passiert ist konnte man natürlich aus der Entfernung nicht erkennen. Man sah nur, dass die Bochumer Fans sehr stimmungsfreudig waren und weiter gepusht haben. Zu dem Zeitpunkt dachten natürlich alle, es wäre bei der Rauchbombe und dem Kanonenschlag geblieben. Selbst ich hab dann erst in der Sportschau von dem Ordner erfahren.

Eine wirklich hässliche Aktion. Rivalität zwsichen 2 Vereinen in näherer Umgebung ist ja noch normal. Aber sowas ist einfach nur Krank. Ich hoffe dass die beiden Täter schnell ihre Strafe bekommen und ein paar Jahre im Gefängnis nachdenkden dürfen, was die da getan haben. Einfach unfassbar. Nch auf einen Ordner draufzuspringen, der schon am Boden liegt ist einfach nur total hohl im Kopf!

Dem Ordner aus meiner Heimat wünsche ich natürlich allesgute und eine möglichst komplikationsfreie Genesung.

Leider (aber wohl zurecht) bekommt jetzt mein Verein auchnoch eine Strafe dafür, dass die Idioten die Rauchbombe und den Knaller mit reinbekommen haben. Und wegen solchen Idioten werden dann Fans wie ihr und ich beim nächsten Auswärtsbesuch bis auf die Unterhosenkontrolliert. Und nicht zuletzt ist ads natürlich auch ein herber Imageverlust für die Anhänger des VfL Bochum die natürlich zum Großteil diese Aktion verurteilen!
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Es ist eine super-große Sauerei, auf einem Menschen, der bereits am Boden liegt, noch weiter kräftig herumzutrampeln! Typen, die so was machen, stehen ausserhalb unserer zivilisierten Gesellschaft! Egal, ob in einem Fussballstadion, auf einem Bahnhof oder sonstwo.
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miri1178 schrieb:


Wir leben hier nicht im Myanmar oder Haiti, d.h. das niemand der friedlich, sagen wir mal auf einer Demo oder im Stadion ist, einfach mal so von der Polizei verdroschen wird.


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Aufm DSF war der Pressesprecher von Bielefeld zu hören. Als der Ordner bewußtlos auf dem Boden lag, scheint ihm die junge Frau von einem der Wellenbrecher auf den Kopf gesprungen zu sein.
Anscheinend gibt es zu dem ganzen glücklicherweise entsprechendes Videomaterial.

Sollte dieser Sprung mit Absicht erfolgt sein, dann ist sowas versuchter Totschlag.  
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was ich bis heute noch nicht verstehe, warum ist in dem Moment wo der Ordner am Boden liegt keiner der aussenrumstehenden Fans eingeschritten  
Wenn man nicht einschreitet wenn einer Pyro zündet weil man vllt. Angst vor der großen Gruppe hat ist das vllt. noch verständlich. Aber in so einem Fall gibts dafür keine Entschuldigung mehr....  
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Wuschelblubb schrieb:
Aufm DSF war der Pressesprecher von Bielefeld zu hören. Als der Ordner bewußtlos auf dem Boden lag, scheint ihm die junge Frau von einem der Wellenbrecher auf den Kopf gesprungen zu sein.
Anscheinend gibt es zu dem ganzen glücklicherweise entsprechendes Videomaterial.

Sollte dieser Sprung mit Absicht erfolgt sein, dann ist sowas versuchter Totschlag.    


Nein, es wäre dann bereits versuchter Mord! denn wer von einem Wellenbrecher geziehlt auf den Kopf einer am Boden liegendnen Person springt, handelt meinem Verständnis nach mit Absicht. Dieser Argumentation bedient sich übrigens auch die Staatsanwaltschaft im Falle der Brückenwerfer von Ostern.

Gute Besserung an den Ordner!
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Schoppenpetzer schrieb:
Wuschelblubb schrieb:
Aufm DSF war der Pressesprecher von Bielefeld zu hören. Als der Ordner bewußtlos auf dem Boden lag, scheint ihm die junge Frau von einem der Wellenbrecher auf den Kopf gesprungen zu sein.
Anscheinend gibt es zu dem ganzen glücklicherweise entsprechendes Videomaterial.

Sollte dieser Sprung mit Absicht erfolgt sein, dann ist sowas versuchter Totschlag.    


Nein, es wäre dann bereits versuchter Mord! denn wer von einem Wellenbrecher geziehlt auf den Kopf einer am Boden liegendnen Person springt, handelt meinem Verständnis nach mit Absicht. Dieser Argumentation bedient sich übrigens auch die Staatsanwaltschaft im Falle der Brückenwerfer von Ostern.

Gute Besserung an den Ordner!


Nein. Mord würde voraussetzen, dass das ganze geplant war und man mit dem festen Vorsatz einen Ordner zu töten, ins Stadion gekommen wäre.


Aber warten wir am besten erstmal alle ab, was wirklich auf den Bändern zu sehen ist und ob sich vielleicht doch noch sowas wie Zeugen melden.
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Wuschelblubb schrieb:


Nein. Mord würde voraussetzen, dass das ganze geplant war und man mit dem festen Vorsatz einen Ordner zu töten, ins Stadion gekommen wäre.


Ich bezweifle, daß die Steinwerfer pfeiffend zur Brücke gelaufen sind mit dem Ziel:"Heute stirbt die Frau im Auto (die zu dem Zeitpunkt noch kilometerweit entfernt war)!"
Bevor wir hier jedoch eine Diskussion darüber entfachen, wäre es ganz hilfreich, wenn ein Jurist hier die Anklagsmöglichkeiten darlegen könnte.
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Aber pfeifend einen mehrere Kilogramm schweren Gegenstand, in der Absicht ihn herunterzuwerfen, durch die Gegend zu schleppen macht einen Unterschied aus.
Mir ist nicht bekannt, dass der Wellenbrecher extra dafür mit ins Stadion genommen wurde.
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Schoppenpetzer schrieb:
Wuschelblubb schrieb:


Nein. Mord würde voraussetzen, dass das ganze geplant war und man mit dem festen Vorsatz einen Ordner zu töten, ins Stadion gekommen wäre.


Ich bezweifle, daß die Steinwerfer pfeiffend zur Brücke gelaufen sind mit dem Ziel:"Heute stirbt die Frau im Auto (die zu dem Zeitpunkt noch kilometerweit entfernt war)!"
Bevor wir hier jedoch eine Diskussion darüber entfachen, wäre es ganz hilfreich, wenn ein Jurist hier die Anklagsmöglichkeiten darlegen könnte.


Die Steinewerfer haben heimtückisch gehandelt -> Mord.
Die Wellenbrecherspringerin eher nicht -> bei Tötungsabsicht versuchter Totschlag, ohne (schwere) Körperverletzung.
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Achso: Ich bin kein Jurist. Ich interpretiere nur:

   (2) Mörder ist, wer

       aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
       heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
       um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

   einen Menschen tötet.
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Totschläger ist grundsätzlich derjenige, der einen anderen Menschen vorsätzlich und damit mglw auch absichtlich tötet.

Mörder wird man nur, wenn bestimmte Umstände dazutreten, wie besipielsweise Habgier oder Grausamkeit.

Die Steinewerfer von Ostern könnten wegen Mord belangt werden, da das Verhalten von ihnen "gemeingefährlich" war.
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Isaakson schrieb:
Totschläger ist grundsätzlich derjenige, der einen anderen Menschen vorsätzlich und damit mglw auch absichtlich tötet.

Mörder wird man nur, wenn bestimmte Umstände dazutreten, wie besipielsweise Habgier oder Grausamkeit.

Die Steinewerfer von Ostern könnten wegen Mord belangt werden, da das Verhalten von ihnen "gemeingefährlich" war.


Wird mal wieder Zeit für einen unserer Forums-Juristen hier.
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Warum
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Wuschelblubb schrieb:

Aber warten wir am besten erstmal alle ab, was wirklich auf den Bändern zu sehen ist und ob sich vielleicht doch noch sowas wie Zeugen melden.


die gibt es wohl...die Bilder mussten allerdings gelöscht werden...

http://www.11freunde.de/bundesligen/110843
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Damit hier Klarheit herrscht, was gefährliche Körperverletzung, was Totschlag und was Mord ist. Und was "versuchter XXX" ist.

Alles unschöne Dinge wie auch der Vorfall in BI ziemlich unschön ist, aber wir brauchen hier keine Stammtisch-Exegese, wenn ein Profi mal kurz Bescheid sagt.

Dann können wir uns wieder aufs wesentliche konzentrieren.
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Ja aber noch einfacher kann ich den Unterschied zwischen Mord und Totschlag nicht erklären, sonst wirds wieder verwirrend.

Faustregel: Vorsätzliche Tötung eines Menschen: Totschlag.
Treten bestimmte Umstände hinzu (bspw Habgier, Heimtücke, Befriedigung des Geschlechtstriebes) ist es Mord.
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Aber an die "alten Hasen" hätt ich mal ne Frage zu dem Thema: Woher kommt eigentlich die Mär, dass eine vorsätzliche Tötung eines Menschen kein Totschlag ist? Das wurde mir selbst in der Schule mal falsch erklärt.
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Mord ist ein unter den besonderen Voraussetzungen des § 211 StGB begangener Totschlag (bzw. die Tötung eines Menschen unter den besonderen Voraussetzungen des § 211 StGB).
Geplant oder spontan aus der Situation heraus begangen spielt dabei keinerlei Rolle, nicht einmal beim Strafmaß, da der Mord nur lebenslange Freiheitsstrafe kennt.

"§ 211 StGB

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

     aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

     heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

     um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet. "

http://dejure.org/gesetze/StGB/211.html


Ich denke nicht, dass hier eines dieser Merkmale vorliegt. Heimtücke kaum, Mordlust wohl auch eher nicht, sonstige niedere Beweggründe sind auch nicht ersichtlich, der Rest kommt nicht in Frage.


Zumal es hier bereits fraglich ist, ob überhaupt ein für ein (versuchtes) vorsätzliches Tötungsdelikt nötiger Vorsatz besteht. In Frage käme hier ohnehin einzig ein Eventualvorsatz, d.h. es billigend in Kauf genommen hat, dass der Tot eintritt (also der/die Täter/in müsste beim Sprung auf den Kopf damit gerechnet haben, dass der Mensch dadurch sterben könnte und dann gedacht haben "egal, ich machs trotzdem" und nicht "könnte sterben, hoffentlich tut ers nicht") das dürfte schwer nachweisbar sein.
Zudem hat der BGH für solche Fälle noch die sog. "Hemmschwellentheorie" entwickelt, geht also von einer Hemmschwelle beim Töten anderer Menschen im Kopf und damit zunächst generell zugunsten des Täters von der Hoffnung auf das Ausbleiben des Todes des Opfers aus.

Was aber in solchen Fällen und ähnlichen (Größeren Stein auf Kopf schmeißen, etc.) nicht unumstritten ist.

Deswegen vermute ich, dass es bei gefährlicher Körperverletzung(gefährlicher Gegenstand und mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung, vermutlich auch gemeinschaftlich) bleibt, hoffentlich kommt keine schwere hinzu.



Jedenfalls eine brutale und dumme Tat, hoffentlich fasst man die Täter.


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