Dortelweil-Adler schrieb:Gegen welchen Paragraphen des StGB genau verstößt das denn? DA
propain schrieb: Dortelweil-Adler schrieb:Gegen welchen Paragraphen des StGB genau verstößt das denn? DA Der Aufkleber mit "Blau-Weiss aus der Stadt prügeln" könnte als Aufruf zur Gewalt ausgelegt werden.
FredSchaub schrieb:sachen mit Blau-Weiss könnten auch als Islamfreindlich ausgelegt werden
Das war Arabisch auf Yum.
*didielidielididididelidedideldamdamdamdam*
Der Aufkleber mit "Blau-Weiss aus der Stadt prügeln" könnte als Aufruf zur Gewalt ausgelegt werden.
sachen mit Blau-Weiss könnten auch als Islamfreindlich ausgelegt werden
Also §130 "Volksverhetzung" Absatz 2
Ja, passt.
DA