ghostinthemachine schrieb: Können wir machen, muß aber nicht unbedingt sein. Wir weichen weder vom Thema ab, noch führen wir einen Privatkrieg. Oder? ,-)
Nein , ganz im Gegenteil ,-)
Unser Forum ist so sensibel , dann diskutieren hier zig Teilnehmer sich wieder tagelang die köpfe heiß............
HeinzGründel schrieb: Mal eine Frage. Wieso bekomme ich eigentlich für eine Straftat am Kasseler Bahnhof Stadionverbot?
Straftaten sollte man also besser ohne jegliche erkennbare Fussball-Fan-Utensilien begehen. Dann gibts wenigstens kein Stadionverbot...
(Ironie-Modus aus)
Mal ohne Ironie, das ist wirklich so, Hannover 96 hat sicher kein Interesse das Leute ihr Logo bzw. Verein im Zusammenhang mit Neonazi Tendenzen als Video in Youtube auftaucht. Deswegen sprechen sie dann auch ein bundesweites Stadionverbot aus. Bei solchen geistigen Tieffliegern ist es kein Verlust, immer vorrausgesetzt ihnen wird die Straftat nachgewiesen und nicht willkürlich irgendwelche rausgeworfen.
Anderes Beispiel: Du bist Chef von ner Firma, deine Angestellten tragen dein Firmenlogo oder geben sich als Mitarbeiter zu erkennen und zeigen Hitlergrüße in der Öffentlichkeit, dann würdest du die auch rauswerfen.
HeinzGründel schrieb: Mal eine Frage. Wieso bekomme ich eigentlich für eine Straftat am Kasseler Bahnhof Stadionverbot?
Straftaten sollte man also besser ohne jegliche erkennbare Fussball-Fan-Utensilien begehen. Dann gibts wenigstens kein Stadionverbot...
(Ironie-Modus aus)
Es ist mir neu das man Fan-Utensilien an haben muss um SV zu bekommen, das ist doch denjenigen egal die das aussprechen ob jemand mit Trikot, zivil oder nackt rumläuft. In den 80ern liefen die Leute zivil rum und es gab reihenweise Stadionverbote.
Eben. Völlig richtig. Aus dem Hausrecht. Das nächste Stadion ist aber ca 120 km entfernt. Ganz schön weitgehend dieses Hausrecht.
Abgesehen davon, dass man nicht nur in dieses Stadion, sondern auch in alle anderen der 36 Profivereine, sowie in die aus 3.Liga und Regionalliga nicht mehr darf. Wenn ich, um das Beispiel hier aufzugreifen, vor der Oper rumpöbele, oder in der Kneipe negativ auffalle, bekomme ich eventuell DORT Hausverbot. Nicht aber auch noch in allen anderen relevanten Opernhäusern und Kneipen in ganz Deutschland.
Und um diese Praxis gehts finde ich, Hitlergruß hin oder her. Traurig, dass das von einigen hier tatsächlich als Maßnahme gutgehießen wird.
Die Kneipe befindet sich nicht in einem Verbund mit 35 anderen Kneipen, die einen zwielichtigen Veranstalter mimen.
Bleibt also die Frage, kann ein lokaler Veranstalter und Mitglied des 36-köpfigen Veranstalter-Verbunds Hausrecht ausüben, wenn 100km von ihm entfernt auf dem Weg zu seinem Veranstaltungsort etwas passiert?
Ich halte das aus meinem rechtlichen Verständnis heraus für nicht möglich. Gründel wohl auch nicht?!
Wenn nun was im Stadion passiert, ist das für mich was anderes, da es direkt im Zusammenhang mit der Veranstaltung steht und auf dem Gelände des Veranstalters. Wenn ein Herr Müller 5 REWE-Läden betreibt und jemand in einem etwas klaut, würde ich dem Täter als Herr Müller auch in allen 5 Hausverbot geben und nicht nur in einem. Wenn aber jemand auf dem Weg zum Rewe mit Einkaufstüte in der Hand jemanden zusammenschlägt, sehe ich nicht mal annähernd einen rechtlichen Grundsatz, ein Hausverbot herzuleiten. Aber wie gesagt, Fankleidung reicht wohl für diese dürftige Rechtsauslegung.
Wie heißt es so schön, ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.
Das blöde dabei ist doch die Pauschalisierung Wenn die ein paar H96 Aufkleber aufgeklebt hätten, hätten sie wahrscheinlich die selbe Strafe gekriegt
Wenn Leute auf Dem Weg vom oder zum Stadion randalieren oder andere verprügeln finde ich ein Stadionverbot schon angemessen da dies die betreffenden personen sicher mehr abschreckt als ne Vorstrafe wegen Körperverletzung oder Sachbeschädigung
SGE_Werner schrieb: Die Kneipe befindet sich nicht in einem Verbund mit 35 anderen Kneipen, die einen zwielichtigen Veranstalter mimen.
Bleibt also die Frage, kann ein lokaler Veranstalter und Mitglied des 36-köpfigen Veranstalter-Verbunds Hausrecht ausüben, wenn 100km von ihm entfernt auf dem Weg zu seinem Veranstaltungsort etwas passiert?
Ich halte das aus meinem rechtlichen Verständnis heraus für nicht möglich. Gründel wohl auch nicht?!
Und genau das werde ich nie verstehen. Ich kann man Hausrecht ejderzeit ausüben, auch ohne dass jemand direkt bei mir Ärger gemacht hat. Wieso ich mein Hausrecht hier rechtlich nicht anwenden können soll, ist mir nicht so ganz klar, denn Hausrecht bleibt Hausrecht.
Um nochmal auf das Kneipenbeispiel zurück zu kommen: Wenn ich jetzt nen Kneipenbesitzer am anderen Ende des Landes kenne, der Faschos genauso abhaben kann wie ich, ich aber weiß, dass die entsprechenden Personen demnächst auch bei ihm in der Stadt sein werden, kann ich ihn anrufen und ihm sagen "hör mal die ... haben sich so und so aufgeführt", worauf hin dieser ihnen auch gleich mal Hausverbot gibt.
Sprich: Wenn ich jemanden nicht bei mir haben will, dann kommt er nicht rein, egal wo und wann er sich daneben benommen hat.
Dass es teilweise SVs für lächerlich geringfügige Sachen gibt, steht dabei auf einem ganz anderen Blatt.
Ich halte verhängte SV's für Straftaten abseits der Stadien für äußert fragwürdig, im Falle von Faschisten drücke ich da allerdings gerne beide Augen zu.
HessiP schrieb: Ich halte verhängte SV's für Straftaten abseits der Stadien für äußert fragwürdig, im Falle von Faschisten drücke ich da allerdings gerne beide Augen zu.
Man kann Schlechtes nicht mit Schlechtem bekämpfen!
HessiP schrieb: Ich halte verhängte SV's für Straftaten abseits der Stadien für äußert fragwürdig, im Falle von Faschisten drücke ich da allerdings gerne beide Augen zu.
Man kann Schlechtes nicht mit Schlechtem bekämpfen!
Wiglaf Droste schrieb: Das Schicksal von Nazis ist mir komplett gleichgültig; ob sie hungern, frieren, bettnässen, schlecht träumen usw. geht mich nichts an. Was mich an ihnen interessiert, ist nur eins: daß man sie hindert, das zu tun, was sie eben tun, wenn man sie nicht hindert: die bedrohen und nach Möglichkeit umbringen, die nicht in ihre Zigarettenschachtelwelt passen. Ob man sie dafür einsperrt oder sie dafür auf den Obduktionstisch gelegt werden müssen, ist mir gleich, und wer vom Lager (für andere) träumt, kann gerne selbst hinein.
Straftaten sollte man also besser ohne jegliche erkennbare Fussball-Fan-Utensilien begehen. Dann gibts wenigstens kein Stadionverbot...
(Ironie-Modus aus)
Nein , ganz im Gegenteil ,-)
Unser Forum ist so sensibel , dann diskutieren hier zig Teilnehmer sich wieder tagelang die köpfe heiß............
Beim Wiener Opernball kommste sogar als Hitler selbst rein...
http://www.oe24.at/kultur/Die_10_groessten_Skandale_des_Wiener_Opernballs_215978.ece
Mal ohne Ironie, das ist wirklich so, Hannover 96 hat sicher kein Interesse das Leute ihr Logo bzw. Verein im Zusammenhang mit Neonazi Tendenzen als Video in Youtube auftaucht. Deswegen sprechen sie dann auch ein bundesweites Stadionverbot aus. Bei solchen geistigen Tieffliegern ist es kein Verlust, immer vorrausgesetzt ihnen wird die Straftat nachgewiesen und nicht willkürlich irgendwelche rausgeworfen.
Anderes Beispiel:
Du bist Chef von ner Firma, deine Angestellten tragen dein Firmenlogo oder geben sich als Mitarbeiter zu erkennen und zeigen Hitlergrüße in der Öffentlichkeit, dann würdest du die auch rauswerfen.
Es ist mir neu das man Fan-Utensilien an haben muss um SV zu bekommen, das ist doch denjenigen egal die das aussprechen ob jemand mit Trikot, zivil oder nackt rumläuft. In den 80ern liefen die Leute zivil rum und es gab reihenweise Stadionverbote.
Abgesehen davon, dass man nicht nur in dieses Stadion, sondern auch in alle anderen der 36 Profivereine, sowie in die aus 3.Liga und Regionalliga nicht mehr darf. Wenn ich, um das Beispiel hier aufzugreifen, vor der Oper rumpöbele, oder in der Kneipe negativ auffalle, bekomme ich eventuell DORT Hausverbot. Nicht aber auch noch in allen anderen relevanten Opernhäusern und Kneipen in ganz Deutschland.
Und um diese Praxis gehts finde ich, Hitlergruß hin oder her.
Traurig, dass das von einigen hier tatsächlich als Maßnahme gutgehießen wird.
Bleibt also die Frage, kann ein lokaler Veranstalter und Mitglied des 36-köpfigen Veranstalter-Verbunds Hausrecht ausüben, wenn 100km von ihm entfernt auf dem Weg zu seinem Veranstaltungsort etwas passiert?
Ich halte das aus meinem rechtlichen Verständnis heraus für nicht möglich. Gründel wohl auch nicht?!
Wenn nun was im Stadion passiert, ist das für mich was anderes, da es direkt im Zusammenhang mit der Veranstaltung steht und auf dem Gelände des Veranstalters. Wenn ein Herr Müller 5 REWE-Läden betreibt und jemand in einem etwas klaut, würde ich dem Täter als Herr Müller auch in allen 5 Hausverbot geben und nicht nur in einem. Wenn aber jemand auf dem Weg zum Rewe mit Einkaufstüte in der Hand jemanden zusammenschlägt, sehe ich nicht mal annähernd einen rechtlichen Grundsatz, ein Hausverbot herzuleiten. Aber wie gesagt, Fankleidung reicht wohl für diese dürftige Rechtsauslegung.
Wie heißt es so schön, ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.
Anzeige?
SV?
Wenn die ein paar H96 Aufkleber aufgeklebt hätten,
hätten sie wahrscheinlich die selbe Strafe gekriegt
Wenn Leute auf Dem Weg vom oder zum Stadion randalieren oder andere
verprügeln finde ich ein Stadionverbot schon angemessen
da dies die betreffenden personen sicher mehr abschreckt
als ne Vorstrafe wegen Körperverletzung oder Sachbeschädigung
Und genau das werde ich nie verstehen. Ich kann man Hausrecht ejderzeit ausüben, auch ohne dass jemand direkt bei mir Ärger gemacht hat. Wieso ich mein Hausrecht hier rechtlich nicht anwenden können soll, ist mir nicht so ganz klar, denn Hausrecht bleibt Hausrecht.
Um nochmal auf das Kneipenbeispiel zurück zu kommen: Wenn ich jetzt nen Kneipenbesitzer am anderen Ende des Landes kenne, der Faschos genauso abhaben kann wie ich, ich aber weiß, dass die entsprechenden Personen demnächst auch bei ihm in der Stadt sein werden, kann ich ihn anrufen und ihm sagen "hör mal die ... haben sich so und so aufgeführt", worauf hin dieser ihnen auch gleich mal Hausverbot gibt.
Sprich: Wenn ich jemanden nicht bei mir haben will, dann kommt er nicht rein, egal wo und wann er sich daneben benommen hat.
Dass es teilweise SVs für lächerlich geringfügige Sachen gibt, steht dabei auf einem ganz anderen Blatt.
Kneippe, Oper und jede sonstige Veranstaltungsorganisation erfährt aus gutem Grund nichts über den geschützten Privatbereich.
Mit dem Fanschal sind alle Rechte verwirkt. Oder wenn der Kumpel einen Fanschal getragen hat.......
Man kann Schlechtes nicht mit Schlechtem bekämpfen!
das stimmt. es ist unglaublich sowas.
darin steht alles und man kann sich drauf einstellen:
http://www.dfb.de/uploads/media/SV_RiLi_ab_31032008_01.pdf
ABER:
der dfb muss halt etwas davon wissen. WOHER bekommt er denn diese infos????
DAS ist der SKANDAL! warum klagt der fanrechtefonds denn nicht mal gegen dieses absolut rechtswidrige verhalten?!
Aber kein Stadionverbot!
Rechte Arschlöcher als Fußballfans gibt es leider, diese sind von uns zu isolieren, ihnen muss von uns der Mund verboten werden und fertg aus...
Keine Sonderstrafe für Fußballfans.......