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Frage an die Juristen!!!

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Hallo,

wir haben ein kleines Problem. Vielleicht kann der eine oder andere helfen!

Wir haben im letzten Jahr 7 Auswärtskarten für Bochum bestellt. Diese wurden von der Eintracht nach Vorkasse (150 €) per Einschreiben versandt. Allerdings war mein Kollege (Sendungsempfänger) nicht zuhause, so dass er einen Benachrichtigungsschein erhielt. Mit diesem ging er zur Post um das Einschreiben abzuholen. Dort lag die Briefsendung allerdings nicht vor und ist auch bis heute nicht mehr aufgetaucht. Die Post geht davon aus, dass die Karten verschwunden sind und hat ihren Haftungsanteil gemäß ihren AGBs in Höhe von 25 € an die Eintracht überwiesen. Dieses Geld wird nun an uns weitergeleitet. Die Eintracht übernimmt keinerlei Haftung.

Kann dies sein???

In meinen Augen liegt ein Verbrauchsgüterkauf vor, der besagt, dass die Gefahr des Untergangs erst mit Übergabe an den Käufer auf diesen übergeht?

Kennt ihr ähnliche Fälle?
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Bin zwar weißgott kein Fachmann, aber da der Eintracht-Vorverkauf als gewerblicher Händler fungiert (davon gehe ich doch mal stark aus), liegt das Versandrisiko soweit ich weiß bis zur bestätigten Warenannahme bei denen.
Nach meinem Verständnis ist es so, dass die Vorgänge zwischen Post und Eintracht Dir gradmal egal sind, Du aber gegenüber der Eintracht Anspruch auf vollen Ersatz hast.
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@ Ozzy
Hab in ner Fortbildung auch sehr viel mit BGB zu tun gehabt und sehe das genauso!

Uns fehlen die 125 € zur Zeit in der Kasse.
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Ja und genau den Absatz möchte der Starter von einem Juristen geprüft wissen.

Nicht alles was Unternehmen so in die AGB aufnehmen ist auch zulässig.
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Ja ich stell mir die Frage, ob der Passus rechtens ist. Normalerweise trägt
der Verkäufer das Risiko
Wir haben gegenüber der Eintracht eine Leistung (Vorkasse) erbracht
und keine Gegenleistung erhalten.
Es darf doch nicht sein, dass wir da nichts tun können
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EFCAdlerangriff06 schrieb:
Ja ich stell mir die Frage, ob der Passus rechtens ist. Normalerweise trägt
der Verkäufer das Risiko
Wir haben gegenüber der Eintracht eine Leistung (Vorkasse) erbracht
und keine Gegenleistung erhalten.
Es darf doch nicht sein, dass wir da nichts tun können


Das Einzige was du durch so eine Aktion erreichen würdest ist, dass wenn die Eintracht im Unrecht wäre, einfach nichts mehr verschickt und nur noch in den Shops verkauft. Die Karten werden die so oder so los.
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eagle72 schrieb:
Ja und genau den Absatz möchte der Starter von einem Juristen geprüft wissen.

Nicht alles was Unternehmen so in die AGB aufnehmen ist auch zulässig.



Du spielst da sicher auf etwaige Teile der AGB an, die gegen geltendes Recht verstoßen.  Diese Frage wird wohl in der Regel über ein Gerichtsverfahren zu klären sein, von 4 Juristen wirst Du möglicherweise 5 verschiedene Meinungen erhalten.  ,-)
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IhgittIhgitt schrieb:
EFCAdlerangriff06 schrieb:
Ja ich stell mir die Frage, ob der Passus rechtens ist. Normalerweise trägt
der Verkäufer das Risiko
Wir haben gegenüber der Eintracht eine Leistung (Vorkasse) erbracht
und keine Gegenleistung erhalten.
Es darf doch nicht sein, dass wir da nichts tun können


Das Einzige was du durch so eine Aktion erreichen würdest ist, dass wenn die Eintracht im Unrecht wäre, einfach nichts mehr verschickt und nur noch in den Shops verkauft. Die Karten werden die so oder so los.



Du kannst uns ja gerne den Fehlbetrag erstatten.
Uns geht es nicht darum die Eintracht anzuschwärzen, wir wollen nur unser Geld wieder haben. Wir sind ein junger EFC, der gerne Doppelhalter und Zaunfahnen anschaffen würden. Doch dafür fehlt zur Zeit das Geld.
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EFCAdlerangriff06 schrieb:
IhgittIhgitt schrieb:
EFCAdlerangriff06 schrieb:
Ja ich stell mir die Frage, ob der Passus rechtens ist. Normalerweise trägt
der Verkäufer das Risiko
Wir haben gegenüber der Eintracht eine Leistung (Vorkasse) erbracht
und keine Gegenleistung erhalten.
Es darf doch nicht sein, dass wir da nichts tun können


Das Einzige was du durch so eine Aktion erreichen würdest ist, dass wenn die Eintracht im Unrecht wäre, einfach nichts mehr verschickt und nur noch in den Shops verkauft. Die Karten werden die so oder so los.



Du kannst uns ja gerne den Fehlbetrag erstatten.
Uns geht es nicht darum die Eintracht anzuschwärzen, wir wollen nur unser Geld wieder haben. Wir sind ein junger EFC, der gerne Doppelhalter und Zaunfahnen anschaffen würden. Doch dafür fehlt zur Zeit das Geld.



aufgrund der o.g. 7 karten, die ihr bezahlt und nicht erhalten habt?  

sicherlich ärgerlich, keine frage. aber von EUR 17,85 p.p. geht die welt nicht unter, oder?
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Oh man, zum Glück sind nicht alle Eintrachtfans so wie einige hier!

Ein Fan, dessen finanzieller Spielraum auf Grund seines geringen Alters stark eingeschrängt ist, fragt, ob es rechtens ist, was das Eintracht Ticketing da treibt. Und alles was er zuhören bekommt sind Töne à la auch wenn du beschissen wurdest, es ist doch für deinen Verein.

Hallo? Dieser Verein macht 60 Millionen Euro Umsatz im Jahr und seine Existenz ist bestimmt nicht von ein paar Tickets abhängig. Finde es gut, dass Adlerangriff das nicht einfach so schluckt und sich zumindest erkundigt.

Also, wer weiß wie die Rechtslage ist?
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werde mal Patrick von der Geschäftsstelle kontaktieren.

Wenn ich ihn erreicht habe, poste ich das Wesentliche hier rein.

Dumm gelaufen sowas, echte kagge !!

A2
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Wir haben die Karten für 7 Mitglieder (überwiegend Schüler und Azubis) vorgestreckt! Nachdem sie verschwunden waren, konnten wir ja wohl schlecht noch Geld einfordern! Würdet du für etwas bezahlen, was du nicht erhalten hast???

Es geht hier auch ein wenig ums Prinzip. Wir haben für die nächsten Auswärtsspiele auch wieder 23 Karten bestellt. Was machen wir, wenn das gleiche wieder passiert???

Die ABGs sind in meinen Augen nicht rechtens. Im BGB kenne ich mich ein wenig aus.

P.S. Danke Alpha für die Unterstützung. Hab vorhin auch noch mal ne Email an die Eintracht geschrieben!
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EFCAdlerangriff06 schrieb:
Wir haben die Karten für 7 Mitglieder (überwiegend Schüler und Azubis) vorgestreckt! Nachdem sie verschwunden waren, konnten wir ja wohl schlecht noch Geld einfordern! Würdet du für etwas bezahlen, was du nicht erhalten hast???

Es geht hier auch ein wenig ums Prinzip. Wir haben für die nächsten Auswärtsspiele auch wieder 23 Karten bestellt. Was machen wir, wenn das gleiche wieder passiert???


ja, du hast recht. entschuldige mein kommentar.
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Na, dann will ich mal: Der von Pedrogranata zitierte Passus der Geschäftsbedingungen verteilt das Risiko des Untergangs der Tickets im Falle des Versands einseitig auf den Besteller. Da Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgenommen sind, erscheint mir dies einer Inhaltskontrolle nach den §§ 307-309 BGB stand zu halten.  Insbesondere wird die Vertragserfüllung nicht einseitig gefährdet, da die Eintracht trotz der Risikoabwälzung den relativ sicheren Versandweg des Einschreibens wählt.
Um es umgangsspachlich zu sagen: Wenn etwas schiefgeht, muss leider zwingend einer der Geschädigte sein. Die Eintracht hat sich für den Kunden entschieden - das kann man kritisieren, ist aber mit rechtlichen Mitteln m.E. nicht anfechtbar.  
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Eine Frage ist ja auch, warum die Karten nicht höher versichert sind. Für sowas müsste es doch spezielle Einschreiben geben (muss ja nicht zwangsweise teurer sein). Sonst könnte man sich ja auch die Einschreibegebühren sparen und als Normalbrief verschicken!
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filius schrieb:
Eine Frage ist ja auch, warum die Karten nicht höher versichert sind....



Na ja, wenn das als Einschreiben an den Empfänger ging, ist die Haftung der Post eben auf diesen -zugegebenermaßen- sehr geringen Betrag von z.Zt. 25 EURO begrenzt. Ich habe selbst einmal einschlägige Erfahrungen machen müssen.

Bei Sendungen von höherem Wert sollte man die Sendung eben als separat versicherte Sendung verschicken (oder wie immer das heißen mag), da ist die Haftung bei Verlust erheblich höher. Diese Auskunft wurde mir jedenfalls von der Post gegeben.

Hier stellt sich natürlich die Frage, ob die Eintracht das auf Wunsch des Bestellers überhaupt macht. Bei Versand von mehreren Karten, deren Wert schnell 100 EURO überschreitet, wäre dies aber mit Sicherheit schon sinnvoll. Kommt eben vll. auf eine Anfrage beim Ticketing der Eintracht an.

wedro27
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Trotz alledem könnte sich die Eintracht in diesem Fall von ihrer kulanten Seite zeigen. Bin mal gespannt, welche Antwort ich auf meine letzte Email erhalte!
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EFCAdlerangriff06 schrieb:
Trotz alledem könnte sich die Eintracht in diesem Fall von ihrer kulanten Seite zeigen. Bin mal gespannt, welche Antwort ich auf meine letzte Email erhalte!


Hast ne PN
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Bei solchen Fragen, sollte der Forenbetreiber das Rechtsberatungsgesetz beachten und solche Threads schließen, um möglichen Ärger zu verhindern.

Es ist gesetzlich verboten, in einem solchen Forum Rechtsberatung zu leisten.


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