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Übertragbarkeit ermäßigte Dauerkarten

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Hallo sind ermäßigte Dauerkarten übertragbar mit entsprechender Vollmacht?
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Ja, die entsprechende Person muss halt auch "ermäßigungsberechtigt" sein!

Ermäßigungen gelten für folgende Personen: Rentner, Schwerbeschädigte ab 50 %, Zivil- und Wehrdienstleistende, Studenten und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs. Im Stehplatzbereich gibt es eine gesonderte Ermäßigung für Kinder bis 14 Jahre (Geburtsjahr 1992). Bei der Bestellung der ermäßigten Karten muss auf jeden Fall eine Kopie des entsprechenden Aus- bzw. Nachweises beigefügt werden. Bitte beachten Sie, dass ermäßigte Karten nur in bestimmten Blöcken und somit nur ein begrenztes Kontingent zur Verfügung stehen. Der gültige Nachweis ist am Spieltag mitzubringen und auf Verlangen dem Ordnungsdienst vorzuzeigen.
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thx, jemand der nicht ermäßgungsberechtigt ist, hat also keine chance
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doch indem du der fufa beitrittst bist du auch ermäßigungsberechtigt...
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ich bin ja bei der fufa und der ermäßigte. mich hats nur interessiert, habe diese saison das erste mal eine ermäigte und bin wahrscheinlich bei 2 spielen nicht dabei.
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Es ist nur(!) wichtig, dass der, der die Karte in Anspruch nimmt, ebenfalls berechtigt ist, Ermäßigungen in Anspruch zu nehmen. Der Kartenservice hat diesbezüglich ja schon darauf aufmerksam gemacht, dass verstärkt mit Kontrollen zu rechnen ist. Ich persönlich glaube da aber nicht dran!  
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War da nicht auch mal was, dass man an der Tageskasse den Zuschlag zu ner "normalen" Karte draufzahlen kann??
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Sternblume79 schrieb:
War da nicht auch mal was, dass man an der Tageskasse den Zuschlag zu ner "normalen" Karte draufzahlen kann??


Das geht nur bei Tageskarten aber nicth bei Dauerkarten


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