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Karten verkauft/verschickt und Geld nicht bekommen ...was nun?

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AirHarry schrieb:
..... Polizei ....



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Kann man nicht nach zweimaliger Mahnung einen Gerichtsvollzieher beauftragen?
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bacchus22 schrieb:
die karten gingen nach mainz!

alles in allem sollte naürlich ein verfahren den kartenwert nicht überschreiten, sonst könnte ich den aufwand auch gleich vergessen  


Wie kann man nur so dämlich sein und Karten nach Mainz verschicken ?!  
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grinch schrieb:
Kann man nicht nach zweimaliger Mahnung einen Gerichtsvollzieher beauftragen?


So einfach geht das nicht.

Du musst klagen.
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Max_Merkel schrieb:
grinch schrieb:
Kann man nicht nach zweimaliger Mahnung einen Gerichtsvollzieher beauftragen?


So einfach geht das nicht.

Du musst klagen.


Stimmt auch nicht ganz.

Mal ne Frage an den Geschädigten. Hast Du die Karten per Einschreiben verschickt und kannst nachweisen, daß die Karten angekommen sind?

Falls nicht, hilft dir wohl nur ein persönliches Gespräch mit dem Typ.

Falls ja, Schreiben an den Typ mit Fristsetzung und Androhung Mahnbescheid. Wenn er nicht zahlt, Mahnbescheid beantragen. Widerspricht er dem Mahnbescheid nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, hast du einen vollstreckbaren Titel und kannst den Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung beauftragen.
Widerspricht er dem Mahnbescheid, geht die ganze Sache vor Gericht und du mußt nachweisen, daß deine Forderung berechtigt ist. Je nach Gerichtsurteil hast entweder gelitten oder du hast auch einen vollstreckbaren Titel und kannst die Zwangsvollstreckung veranlassen.
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was wurde denn aus der sache, hat er sein geld bekommen?


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