grinch schrieb: Kann man nicht nach zweimaliger Mahnung einen Gerichtsvollzieher beauftragen?
So einfach geht das nicht.
Du musst klagen.
Stimmt auch nicht ganz.
Mal ne Frage an den Geschädigten. Hast Du die Karten per Einschreiben verschickt und kannst nachweisen, daß die Karten angekommen sind?
Falls nicht, hilft dir wohl nur ein persönliches Gespräch mit dem Typ.
Falls ja, Schreiben an den Typ mit Fristsetzung und Androhung Mahnbescheid. Wenn er nicht zahlt, Mahnbescheid beantragen. Widerspricht er dem Mahnbescheid nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, hast du einen vollstreckbaren Titel und kannst den Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung beauftragen. Widerspricht er dem Mahnbescheid, geht die ganze Sache vor Gericht und du mußt nachweisen, daß deine Forderung berechtigt ist. Je nach Gerichtsurteil hast entweder gelitten oder du hast auch einen vollstreckbaren Titel und kannst die Zwangsvollstreckung veranlassen.
Wie kann man nur so dämlich sein und Karten nach Mainz verschicken ?!
So einfach geht das nicht.
Du musst klagen.
Stimmt auch nicht ganz.
Mal ne Frage an den Geschädigten. Hast Du die Karten per Einschreiben verschickt und kannst nachweisen, daß die Karten angekommen sind?
Falls nicht, hilft dir wohl nur ein persönliches Gespräch mit dem Typ.
Falls ja, Schreiben an den Typ mit Fristsetzung und Androhung Mahnbescheid. Wenn er nicht zahlt, Mahnbescheid beantragen. Widerspricht er dem Mahnbescheid nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, hast du einen vollstreckbaren Titel und kannst den Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung beauftragen.
Widerspricht er dem Mahnbescheid, geht die ganze Sache vor Gericht und du mußt nachweisen, daß deine Forderung berechtigt ist. Je nach Gerichtsurteil hast entweder gelitten oder du hast auch einen vollstreckbaren Titel und kannst die Zwangsvollstreckung veranlassen.