ich habe mal eine Frage und kein passsenden Thread dazu gefunden.
Wie sieht es denn aus, falls unsere Fans sich nochmal daneben benehmen würden, bei einem Geisterspiel. Also unter Auschluss der Öffentlichkeit.
Ich habe so die Befürchtung, da wir ja schon mehr als einmal negativ aufgefallen sind, und wir bald gegen die Kickers spielen, dass so etwas mal vorkommen könnte.
Bekommt man dann als DK Besitzer anteilhaft für das nicht besuchbare Spiel Geld erstattet?
Alles aus reiner Interesse. Habe natürlich nicht vor für so einen Zustand zu sorgen.
Also in den Dauerkarten-AGB ist dieser Fall nicht erwähnt (falls ich nix übersehen hab)... Für Einzeltickets ist der Fall klar geregelt:
Einzelticket AGB §8.5 schrieb: Wird eine Veranstaltung ersatzlos abgesagt, so erhält der Ticketinhaber den Eintrittspreis gegen Rückgabe des Originaltickets bei der Vorverkaufsstelle zurück, bei der er das Ticket erworben hat. Bei der Erstattung werden keine Bearbeitungs- und Versandgebühren zurückgezahlt.
juendder schrieb: Für Einzeltickets ist der Fall klar geregelt:
Einzelticket AGB §8.5 schrieb: Wird eine Veranstaltung ersatzlos abgesagt, so erhält der Ticketinhaber den Eintrittspreis gegen Rückgabe des Originaltickets bei der Vorverkaufsstelle zurück, bei der er das Ticket erworben hat. Bei der Erstattung werden keine Bearbeitungs- und Versandgebühren zurückgezahlt.
Was ist da klar geregelt? Das hat doch mit dem Sachverhalt hier nichts zu tun. Was hat das mit einem "Geisterspiel" zu tun? Auch wenn das Publikum ausgeschlossen ist, findet die Veranstaltung (also das Spiel) doch statt!
ich habe mal eine Frage und kein passsenden Thread dazu gefunden.
Wie sieht es denn aus, falls unsere Fans sich nochmal daneben benehmen würden, bei einem Geisterspiel. Also unter Auschluss der Öffentlichkeit.
Ich habe so die Befürchtung, da wir ja schon mehr als einmal negativ aufgefallen sind, und wir bald gegen die Kickers spielen, dass so etwas mal vorkommen könnte.
Bekommt man dann als DK Besitzer anteilhaft für das nicht besuchbare Spiel Geld erstattet?
Alles aus reiner Interesse. Habe natürlich nicht vor für so einen Zustand zu sorgen.
Adlergrüße
Sascha
Für Einzeltickets ist der Fall klar geregelt:
Ich würde (auch wegen der Einzelkarten Regelung) vermuten, dass die Eintracht anteilig das Spiel erstatten würde.
Die Aussage damals: die DKs werden anteilig erstattet.
Was ist da klar geregelt? Das hat doch mit dem Sachverhalt hier nichts zu tun. Was hat das mit einem "Geisterspiel" zu tun? Auch wenn das Publikum ausgeschlossen ist, findet die Veranstaltung (also das Spiel) doch statt!