>

Wichtiges Urteil: Fan verliert Klage wegen Ticketverkauf bei ebay

#
Mit Urteil vom 20.06.2007 - Az.: 3 S 220/06 verliert ein Fan seine Klage gegen M105, die ihn wegen eines ebay-Verkaufs von Tickets vom Dauerkartenverkauf ausgeschlossen hatte.
Hier werden vor Allem Sicherheitsgründe angeführt, die die Vereine berechtigen, die Versteigerung von Tickets zu untersagen.

http://www.main-rheiner.de/dpa/artikel.php3?id=538847

Ein für alle Fans wichtiges Urteil!
#
Sehr schön!
#
Das heißt doch aber nur das er keine DK mehr bekommt bei dem Verein !

Mit dem Ticket Verkauf in Ebay hat das so nichts zu tun also das es jetzt heißt man darf keine Tickets mehr in Ebay verkaufen , oder ?
#
BernemerAdler75 schrieb:
Das heißt doch aber nur das er keine DK mehr bekommt bei dem Verein !

Mit dem Ticket Verkauf in Ebay hat das so nichts zu tun also das es jetzt heißt man darf keine Tickets mehr in Ebay verkaufen , oder ?


Doch natürlich heißt es das.

Alleine schon, weil du z.B. wenn es es um Eintrachtkarten geht, gegen die AGBs der Eintracht verstößt. Karten, die über ebay verkauft werden, können gesperrt werden.
#
In meinen Augen spricht nichts gegen einen Kartenverkauf bei Ebay soweit man sich an den vorgegeben Preis der Eintracht hält und somit damit kein Geschäft machen will.

Die AGB sind in diesem Punkt unsinnig!

Solange die Eintracht kein sinnvolles System zum Kartenumtausch anbietet habe ich für alle Verständnis die  Karten über "Sofortkauf"  mit dem reg. Preis bei Ebay anbieten, also keinen Gewinnmachen wollen.
#
Tube schrieb:
BernemerAdler75 schrieb:
Das heißt doch aber nur das er keine DK mehr bekommt bei dem Verein !

Mit dem Ticket Verkauf in Ebay hat das so nichts zu tun also das es jetzt heißt man darf keine Tickets mehr in Ebay verkaufen , oder ?


Doch natürlich heißt es das.

Alleine schon, weil du z.B. wenn es es um Eintrachtkarten geht, gegen die AGBs der Eintracht verstößt. Karten, die über ebay verkauft werden, können gesperrt werden.




Das ist mir schon klar lese ja auch öfters hier im Forum die Threads  

um was es mir geht es gibt eine Klage in Hamburg darauf warten z.B. alle Vereine weil das dann binden ist wenn der Kläger gewinnen sollte dürfen alle Leutz bei Ebay verkaufen soweit ich das verstanden habe ....und nein ich verkaufe keine Tickets im Ebay !!!
#
tobotobsen schrieb:
In meinen Augen spricht nichts gegen einen Kartenverkauf bei Ebay soweit man sich an den vorgegeben Preis der Eintracht hält und somit damit kein Geschäft machen will. Die AGB sind in diesem Punkt unsinnig!

Solange die Eintracht kein sinnvolles System zum Kartenumtausch anbietet habe ich für alle Verständnis die  Karten über "Sofortkauf"  mit dem reg. Preis bei Ebay anbieten, also keinen Gewinnmachen wollen.


Dies sieht das Gericht aber grundlegend anders!

Im Originalbericht der Zeitung schreibt der Verfasser weiter:

Das Gericht wies die Klage eines Fußballfans gegen den FSV M105 ab. Der Verein hatte den Kläger vom Bezug von Dauerkarten ausgeschlossen, nachdem der die Nutzung einer Dauerkarte für ein Spiel für 153 Euro versteigert hatte.
Der Verein verwies auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach der Weiterverkauf im Internet ausdrücklich untersagt sei.
Der Kläger meinte dagegen, die Klausel benachteilige ihn unverhältnismäßig. Der Verein dürfe keinen Einfluss darauf nehmen, was er mit ordnungsgemäß erworbenen Tickets tue.
Das Gericht befand aber, die Klausel sei wirksam. Die Sicherheitsinteressen hätten Vorrang vor den finanziellen Interessen des Käufers.

05-Sprecher Tobias Sparwasser:"Wir sagen immer wieder, dass der Verkauf über Ebay verboten ist - und wir kontrollieren das auch" Der Verein hat einen Mitarbeiter, der bei Ebay nach Ticket-Angeboten fahndet, damit man gegen Verkäufer vorgehen kann. Gerade bei kritischen Spielen, etwa gegen Frankfurt (Kommentar niemainz: "Welche Spiele? Freundschaftsspiele oder Pokal?) oder Kaiserslautern, "muss verhindert werden, dass Gästefans im falschen Block sind - das ist eine Frage der Sicherheit". Viele Vereine würden gegen den Ebay-Schwarzmarkt vorgehen, so Sparwasser.
Auch viele Fans seien sauer über den Handel und die astronomischen Preise: "Die stehen stundenlang an, bekommen aber doch keine Tickets, und dann machen andere damit ein Riesengeschäft". Klar, ein Ticket für 150 Eoro zu ersteigern, das können sich nur die allerwenigsten leisten Und wenn dann jemand seine Dauerkarte weitergeben will - etwa weil er im Urlaub ist? Sparwasser: " Dafür haben wir auf unserer Internetseite im Fan-Forum eine Börse eingerichtet".

Zwar geht das Gericht nicht explizit auf den Verkauf zum Normalpreis ein, aber ich denke, dass Urteil ist eindeutig: Verkauf bei Ebay u.ä. verboten!

Es wäre sicher sinnvoll, wenn auch hier eine solche "Börse" eingerichtet werden würde und sich man nicht durch 1.000 Threads durchkämpfen müsste.
#
niemainz schrieb:
Zwar geht das Gericht nicht explizit auf den Verkauf zum Normalpreis ein, aber ich denke, dass Urteil ist eindeutig: Verkauf bei Ebay u.ä. verboten!

So eindeutig sehe ich (als Nichtjurist) das nicht. Der einzige Grund, den das Gericht angibt, ist die Sicherheit. Es gibt jedoch jede Menge Spiele, die aus Sicht der Sicherheit völlig harmlos sind. Sei es ein Spiel gegen einen (fan-)befreundeten Verein (S06-FCN, KSC-Hertha, etc) oder ein Spiel gegen einen von Grund auf völlig harmlosen Verein (Wolfsburg, Hoffenheim, Mainz, Freiburg, ...), oder ein Spiel am letzten Spieltag, der sportlich keine Bedeutung mehr hat.

Die Vereine benutzen doch die Sicherheit v.A. als Alibigrund gegen ebay & co. Denen geht es doch in allererster Linie ums Geld. Denn der einzige, der aus ihrer Sicht mit einem Spiel Geld verdienen sollte, sind sie selbst als Heimverein. Oder weshalb wird im Allgemeinen der ebay-Verkauf zum Sofortpreis toleriert? Doch nicht deshalb, weil Störenfriede nur überteuerte Karten kaufen ...

Deswegen sehe ich in diesem Urteil keinen Durchbruch im Kampf gegen ebay. Wenn sich jetzt nämlich jemand Karten für das Spiel gegen Bayern besorgt oder für das letzte Spiel gegen Duisburg und diese bei ebay vertickt, verstößt er sicherlich nicht gegen die Sicherheitsinteressen des Vereins. Bei Dauerkarten sind ja in der Regel auch sicherheitsrelevante Spiele dabei, aber wie es bei Einzelkarten aussieht, ist bei diesem Urteil doch völlig unklar.
#
emjott schrieb:
Die Vereine benutzen doch die Sicherheit v.A. als Alibigrund gegen ebay & co. Denen geht es doch in allererster Linie ums Geld. Denn der einzige, der aus ihrer Sicht mit einem Spiel Geld verdienen sollte, sind sie selbst als Heimverein. Oder weshalb wird im Allgemeinen der ebay-Verkauf zum Sofortpreis toleriert? Doch nicht deshalb, weil Störenfriede nur überteuerte Karten kaufen ...

Was`n das für eine Argumentation?
Es geht hier doch nicht um finanzielle Interessen der Vereine, denn sie haben ja keine fin. Nachteile. Es sind doch andere Gründe, die die Vereine bewegen, nun massiv gegen den Ebay-Verkauf von Tickets vorzugehen. Und da wiegen die letzten Randale, v.a. im Osten sicher recht schwer.

Bei Dauerkarten sind ja in der Regel auch sicherheitsrelevante Spiele dabei, aber wie es bei Einzelkarten aussieht, ist bei diesem Urteil doch völlig unklar.

Hast du den Artikel richtig verstanden?
Hier geht es nicht um den Unterschied zwischen Dauer- und Einzelkarten, das wird gleich gesehen. (wo sollte auch der Unterschied sein?)
Das Thema Dauerkarten kam hier nur hoch, da M105 die Sanktionen mit der Sperrung von Dauerkarten ergriffen hat.


Zu diesem Thema gibt es noch einen interessanten Artikel im Spiegel:

http://www.spiegel.de/sport/fussball/0,1518,470248,00.html

Ich denke - über kurz oder lang - wird es nicht mehr möglich sein, Bundesligatickets über Ebay zu ver-/ersteigern.
#
niemainz schrieb:
tobotobsen schrieb:
In meinen Augen spricht nichts gegen einen Kartenverkauf bei Ebay soweit man sich an den vorgegeben Preis der Eintracht hält und somit damit kein Geschäft machen will.
Die AGB sind in diesem Punkt unsinnig!

Solange die Eintracht kein sinnvolles System zum Kartenumtausch anbietet habe ich für alle Verständnis die  Karten über "Sofortkauf"  mit dem reg. Preis bei Ebay anbieten, also keinen Gewinnmachen wollen.


Dies sieht das Gericht aber grundlegend anders!

Im Originalbericht der Zeitung schreibt der Verfasser weiter:

Das Gericht wies die Klage eines Fußballfans gegen den FSV M105 ab. Der Verein hatte den Kläger vom Bezug von Dauerkarten ausgeschlossen, nachdem der die Nutzung einer Dauerkarte für ein Spiel für 153 Euro versteigert hatte.
Der Verein verwies auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach der Weiterverkauf im Internet ausdrücklich untersagt sei.
Der Kläger meinte dagegen, die Klausel benachteilige ihn unverhältnismäßig. Der Verein dürfe keinen Einfluss darauf nehmen, was er mit ordnungsgemäß erworbenen Tickets tue.

Das Gericht befand aber, die Klausel sei wirksam. Die Sicherheitsinteressen hätten Vorrang vor den finanziellen Interessen des Käufers.


Das ist jetzt für diesen einen Fall festgestellt worden, ich vermute mal es ging um eine Karte im Heim-Block.
Völlig ungeklärt ist jedoch, wie sich die Sache verhält, wenn die Sicherheitsinteressen des Vereins nicht derart berührt werden.
Wenn es sich etwa um Karten im neutralen Bereich (z.B. Gegentribüne Oberrang) handelt, die sich auch jeder ohne Personalien anzugeben an einem Kartenkiosk hätte kaufen können.

Dann macht es nämlich für die Sicherheitsinteressen des Verein keinen Unterschied, ob der Karteninhaber die Karte über ebay oder im Kiosk-VVK gekauft hat.

niemainz schrieb:

05-Sprecher Tobias Sparwasser:"Wir sagen immer wieder, dass der Verkauf über Ebay verboten ist - und wir kontrollieren das auch"


Naja, "verboten" heißt ja gemeinhin "durch Gesetz verboten/nicht erlaubt".
Es gibt aber doch kein Gesetz, dass den Weiterverkauf von Tickets untersagt (solange es nicht in den Bereich des "Wuchers" kommt).

Bei der ganzen Sache geht es aber, da ja zwischen den Parteien ein Kaufvertrag geschlossen wurde, vornehmlich nicht um Recht aus Gesetz, sondern um Recht aus Vertrag.
Und die AGBs der verschiedenen Vereine sind nunmal Teil des Vertrages.

Die Mainzer haben festgestellt, dass ihr Fan gegen ihre AGB verstoßen hat, daraufhin haben sie ihn von der Dauerkartenvergabe ausgeschlossen.

Das wollte der Fan nicht akzeptieren und hat das Gericht angerufen, dieses hat festgestellt, dass es in der Vertragsfreiheit des Vereins liegt, wem sie eine Dauerkarte geben wollen.

Wenn die Dauerkarten noch am Schalter verkauft würden, könnten Vereine genausogut sagen, "du siehst gefährlich aus, mit dir wollen wir keinen Vertrag machen, du bekommst keine Karte"...

Weiß jemand, ob es eigentlich einen Fall eines aufgrund von "Verkauf mit erhöhtem Preis" ungültig gemachten Tickets gibt, wo der "Gearschte", also der (ebay)Käufer dann vor Gericht gegangen ist?
Wie ist das ausgegangen?

Sind überhaupt schon Tickets gesperrt worden, die die Eintracht nicht selbst "ersteigert" hat? Weiß da jemand was?

niemainz schrieb:
Zwar geht das Gericht nicht explizit auf den Verkauf zum Normalpreis ein, aber ich denke, dass Urteil ist eindeutig: Verkauf bei Ebay u.ä. verboten!


Ich glaube nicht, dass es in einer gerichtlichen Auseinandersetzung haltbar ist, dass man den Verkauf des Tickets zum Einkaufspreis auf freizugänglichen Internetseiten (z.B. Eintracht.de) zulässt, über ebay jedoch nicht.
Das verstehe ich nicht gerade unter "Gleichheitsgrundsatz".

niemainz schrieb:
Es wäre sicher sinnvoll, wenn auch hier eine solche "Börse" eingerichtet werden würde und sich man nicht durch 1.000 Threads durchkämpfen müsste.


Oh ja, das wäre echt sinnvoll, auch da hinkt die Eintracht leider mal wieder Jahre hinterher, bei Bremen und Bayern gibt es das schon seit einiger Zeit. Wenn sogar ein Vorort-Verein wie Mainz sowas hinbekommt...
Das wäre auch ein gutes Argument für die Vereine, denn bei sowas wäre durch vorherige Registrierung bei dem Verein ein deutlicher Unterschied zu ebay zu erkennen.

Ich verstehe eh nicht, warum die Vereine und die DFL / der DFB das nicht etwas mehr forcieren.

Grüße

Andi
#
niemainz schrieb:


Zu diesem Thema gibt es noch einen interessanten Artikel im Spiegel:

http://www.spiegel.de/sport/fussball/0,1518,470248,00.html


Der zweite Teil des Artikels:
http://www.spiegel.de/sport/fussball/0,1518,470426,00.html

niemainz schrieb:
Ich denke - über kurz oder lang - wird es nicht mehr möglich sein, Bundesligatickets über Ebay zu ver-/ersteigern.


Tja, bei der Eintracht sieht man nicht so hoffnungsfroh in die Zukunft:
eines allerdings ist laut Eintracht Frankfurts Jurist Reschke klar: "Wer glaubt, dass man den Schwarzmarkt trocken legen kann, irrt."

Aber es muss doch möglich sein, gerade die großen Tickethändler, die ihre Karten (teilweise ja bis zu 50 pro Spiel) entweder durch einen Eintracht-Mitarbeiter oder durch den Mitarbeiter/Eigner einer Vorverkaufsstelle bekommen (anders kann ich es mir echt nicht vorstellen) zu erwischen und denen halt keine Karten mehr zu geben.

Einfach mal eine Karte ersteigern bei einem dieser großen Händler oder bei bundesligakarten.de kaufen.
Da alle Karten einen Barcode haben weiß die Eintracht dann sofort, wo die Karte herkommt.
Dann bekommen die für die nächsten Spiele keine Karten mehr.

Ich verstehe nicht warum von der Eintracht so Statements kommen:
Reschke: "Man kann nicht jede Vorverkaufsstelle bis ins kleinste kontrollieren."

Gerade bei den VVK-Stellen (sooo viele sind's ja auch wieder nicht) kann man doch recht leicht nachvollziehen, welche Karten die hatten.

Man könnte auch eine "Höchstabgabe-Menge" (außer für EFC's natürlich) einführen. Und wenn halt jemand mal mit seiner gesamten C-Jugend ins Stadion will, dann schreibt man halt der Eintracht und dann wird sowas ja trotzdem noch gehen.

Dadurch, dass Kartenhändler beliebig viele Karten bestellen können, leistet man doch dem Schwarzhandel Vorschub.

Da finde ich es ganz schön krass, dass im Gegenzug aber sog. "kleine Fische", die auf ebay ihre Karten anbieten, an den öffentlichen Pranger gestellt werden, wenn auch nur mit Nicknamen.

Naja, hoffen wir halt, dass es nächste Saison besser wird, wie so oft bei der Eintracht...

Andi
#
Du solltest bedenken, dass keiner dieser "großen Fische" zu einer VVK geht und 50 Karten kauft, sondern sich da ein entsprechendes Netzwerk aufgebaut hat durch das ihm diese Karten besorgt werden.
Und willst du bei jedem Käufer von 2 oder 3 Karten Name und Adresse notieren lassen weil er für einen solchen großen Fisch arbeiten könnte?
#
pipapo schrieb:
Du solltest bedenken, dass keiner dieser "großen Fische" zu einer VVK geht und 50 Karten kauft, sondern sich da ein entsprechendes Netzwerk aufgebaut hat durch das ihm diese Karten besorgt werden.


Hab ja eher den Verdacht, dass ein oder mehrere dieser "großen" Fische selbst eine VVK-Stelle besitzen, bzw. der Bruder/Onkel/Schwager...
Da ist es ja kein Problem an die Eintracht zu melden, dass man die Karten verkauft hat (natürlich zum normalen Verkaufspreis), verschleudert sie aber unter der Hand oder lässt das halt von nem Bekannten machen.

Selbst wenn die VVK-Stellen alle sauber sind, brauch sich doch niemand ein "Netzwerk" aufbauen, weil unsere Eintracht es ihm besonders einfach macht, denn er kann ja einfach zu einer VVK-Stelle gehen und da 50 Karten pro Spiel kaufen. Die bezahlt er bar und geht.
Warum ist das möglich?

Kann doch nicht so schwer sein den VVK-Stellen zur Bedingung zu machen, nur höchstens 5 Karten pro Person abzugeben.

Dann müssten wirklich Netzwerke aufgebaut werden und das würde die Sache schon schwieriger machen, denn alle die mitmachen wollen was vom Kuchen ab und sind Mitwisser...

pipapo schrieb:

Und willst du bei jedem Käufer von 2 oder 3 Karten Name und Adresse notieren lassen weil er für einen solchen großen Fisch arbeiten könnte?


Ich hätte auch kein Problem, wenn die Eintracht nur noch über's Netz oder am  Spieltag am Stadion verkaufen würde.

Und wenn schon gerichtlich festgestellt ist, dass das "Sicherheitsinteresse" der Vereine derart groß ist, dass sie bei der Weitergabe von Karten das Recht haben diese aufgrund von Sicherheitsbedenken zu untersagen, dann ist es doch auch kein Problem die Namen der Käufer zu erfassen, oder?
#
Ich hätte auch kein Problem, wenn die Eintracht nur noch über's Netz oder am Spieltag am Stadion verkaufen würde.


Die Eintracht hat daran aber sicher kein Interesse.
Für die ist wichtig, daß sie so viele Karten so früh wie möglich absetzt, um nicht auf Kontingenten sitzen zu bleiben.
#
andihembes schrieb:

Selbst wenn die VVK-Stellen alle sauber sind, brauch sich doch niemand ein "Netzwerk" aufbauen....



Die "großen Fische" begnügen sich nicht mit Karten für Eintrachtspiele.
#
Nochmal im Klartext  

Habe 2 Einzeltickets über und will die für den Originalpreis bei ebay verkaufen

Damit verstößt man also gegen die AGBs ????

Wie soll man die Karten denn sonst loswerden ?
( Nur hier über das Forum )
Brauche keine leeren Sitze neben mir  

PS. Dann habe ich letzte Saison gesehen das viele einfach Wertlose Zeitungsartikel angeboten haben + die Eintrittskarten ( um die es ja eigentlich  
geht ) als Geschenk versteigert haben mit den hinweis es sei ja verboten Eintracht Tickets bei ebay zu verkaufen
#
crunchips schrieb:


PS. Dann habe ich letzte Saison gesehen das viele einfach Wertlose Zeitungsartikel angeboten haben + die Eintrittskarten ( um die es ja eigentlich  
geht ) als Geschenk versteigert haben mit den hinweis es sei ja verboten Eintracht Tickets bei ebay zu verkaufen


Das sind jene, die sich für besonders klug halten, aber mit solchen Aktionen genau das Gegenteil dessen beweisen. So etwas funktioniert natürlich NICHT.

Im Übrigen verstößt es auch gegen die Ebay-Regeln für Verkäufer:

Der Wert der Zugabe darf den Wert der angebotenen Ware nicht erreichen oder übersteigen (dies ist als übertriebenes Anlocken gesetzlich untersagt
#
pipapo schrieb:
Du solltest bedenken, dass keiner dieser "großen Fische" zu einer VVK geht und 50 Karten kauft, sondern sich da ein entsprechendes Netzwerk aufgebaut hat durch das ihm diese Karten besorgt werden.
Und willst du bei jedem Käufer von 2 oder 3 Karten Name und Adresse notieren lassen weil er für einen solchen großen Fisch arbeiten könnte?



Also ich hab beim Riederwald schon mitbekommen das Leutz mehr Tickets bekommen haben müßten dann Ihren Perso zeigen und die Daten würden aufgeschrieben !
#
Aus dem Urteil, ich bin jetzt totaler Rechtslaie, aber ich versteh das so und ich hoffe ich versteh es falsch, weil sonst ebay Tür und Tor geöffnet sind. Vielleicht kann sich ja mal einer der Jura gelehrten hier im forum das durchlesen.

BGH-Urteil: schrieb:
Hinzu kommt, dass vielfach als Verkäufer in Betracht kommende Privatpersonen nicht wirksam aufgrund der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Klägers einem Weiterverkaufsverbot an gewerbliche Erwerber unterworfen sein werden. So fehlt es etwa an einer derartigen Bindung, wenn Karten privat verschenk worden sind, der Erwerber am Besuch des Spiels plötzlich gehindert ist oder wenn bei einer Kartenbestellung - aus welchen Gründen auch immer - die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Klägers nicht wirksam einbezogen wurden. Die Beklagten wenden sich mit ihren Suchanfragen also auch an Privatpersonen, die ihnen Karten anbieten können, ohne Vertragspflichten gegenüber dem Kläger zu verletzen


Das heisst doch auf gut Deutsch, das es Privatpersonen gibt die nicht den AGBs unterliegen und somit bei ebay legal an die Ticketbörse verkaufen dürfen. Kann nicht mal ein Gericht entgültig den Fall Privatperson vs. Fussballverein klären. Damit entweder die AGBs angepasst werden oder aber der Verkauf zu überhöhten Preisen ein für alle mal verboten wird.

Und noch viel wichtiger dieser Abschnitt:

BGH: schrieb:
(4) Ebenso wenig ist das Handeln der Beklagten unlauter, weil sie mit ihrem Geschäftsmodell das Interesse des Klägers beeinträchtigen, einen"Schwarzhandel" mit seinen Karten zu unterbinden. Ein Schwarzhandel im eigentlichen Sinne, das heißt ein Warenverkauf unter Umgehung polizeilicher oder gesetzlicher Vorschriften zu überhöhten Preisen, liegt nicht vor. Es gibt insbesondere kein Gesetz, das den Verkauf von Fußballkarten besonderen Preisauflagen unterwirft (vgl. Weller, NJW 2005, 934). Die Revision weist mit Recht darauf hin, dass es wettbewerbskonformem Verhalten entspricht, Ware - auch vom Endkäufer - zu dem Zweck zu erwerben, sie zu einem höheren
Preis weiterzuverkaufen.


...

Nach den von der Revision insoweit nicht angegriffenen Feststellungen
des Berufungsgerichts ist im Übrigen nicht ersichtlich, dass die Geschäftstätigkeit der Beklagten die ohnehin schon bestehenden Gefahren für die Sicherheit der Stadionbesucher in relevantem Maße konkret erhöht. Dazu hätte etwa zumindest ein ernsthaftes Risiko dargelegt werden müssen, dass eine für Störungen hinreichende Anzahl von Fußballanhängern über die Beklagten nahe zusammenhängende Plätze in einem für sie nicht vorgesehenen Teil des Stadions erwerben kann. Da die Beklagten verpflichtet sind, den Direkteinkauf beim Kläger zu unterlassen, müssten sie diese räumlich verbundenen Karten von Privatpersonen erwerben. Das erscheint schwer vorstellbar.


und hier noch ein kracher, das versteh ich so das karten nicht gesperrt werden dürfen die über ebay eghandelt sind:

BGH schrieb:
III. Der Handel der Beklagten ist schließlich auch nicht wegen einer Täuschung
über die Verkehrsfähigkeit der Karten wettbewerbswidrig. Nach den
Feststellungen des Berufungsgerichts können die Kunden der Beklagten durch
den Kartenkauf wirksam ein Zutrittsrecht zu dem entsprechenden Spiel erwerben.
Die Eintrittskarten sind damit ein verkehrsfähiges Wirtschaftsgut.


Teilen