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Will die Eintracht mein Geld nicht?

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Diese Frage stelle ich mir schon länger. Ich habe vor 6 Jahren, damals noch als Schüler, eine Ermäßigungsberechtigung vorgelegt. In den Folgejahren hieß es zwar in den Anschreiben immer, dass ich erneut einen Berechtigungsnachweis erbringen müsse, das tat ich allerdings nie und verlangt wurde auch keiner.

In den AGBs wird das -Stand heute- wie folgt formuliert:
AGBs schrieb:
Die entsprechenden Nachweise für ermäßigte Dauerkarten sind bei einer Änderung grundsätzlich vor dem Versand der Dauerkarten zu aktualisieren, d.h. der jeweils gültige Ermäßigungsnachweis ist Eintracht Frankfurt rechtzeitig vorzulegen.


Das bedeutet, dass man einen Stichtag geschaffen hat, bis zu dem der Ermäßigungsnachweis erbracht werden muss.

So, bei mir ist es jedoch der Fall, dass ich nicht weniger bezahlen möchte, sondern mehr. Doch scheinbar will man mein Geld nicht.

Mir bleibt jetzt nur die Möglichkeit einem EFC beizutreten, um so an einen Berechtigungsnachweis zu kommen. Soll mir egal sein, aber wenn ich mir das Rumgeflenne aus der letzten Saison anschaue, als es hieß der Eintracht würden große Mengen an Ticketingerlösen, Aufgrund von Missbrauch entgehen, dann finde ich es schon reichlich unverschämt mir jetzt keine Vollzahlerkarte zu geben.
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bla_blub schrieb:
Diese Frage stelle ich mir schon länger. Ich habe vor 6 Jahren, damals noch als Schüler, eine Ermäßigungsberechtigung vorgelegt. In den Folgejahren hieß es zwar in den Anschreiben immer, dass ich erneut einen Berechtigungsnachweis erbringen müsse, das tat ich allerdings nie und verlangt wurde auch keiner.

In den AGBs wird das -Stand heute- wie folgt formuliert:
AGBs schrieb:
Die entsprechenden Nachweise für ermäßigte Dauerkarten sind bei einer Änderung grundsätzlich vor dem Versand der Dauerkarten zu aktualisieren, d.h. der jeweils gültige Ermäßigungsnachweis ist Eintracht Frankfurt rechtzeitig vorzulegen.


Das bedeutet, dass man einen Stichtag geschaffen hat, bis zu dem der Ermäßigungsnachweis erbracht werden muss.

So, bei mir ist es jedoch der Fall, dass ich nicht weniger bezahlen möchte, sondern mehr. Doch scheinbar will man mein Geld nicht.

Mir bleibt jetzt nur die Möglichkeit einem EFC beizutreten, um so an einen Berechtigungsnachweis zu kommen. Soll mir egal sein, aber wenn ich mir das Rumgeflenne aus der letzten Saison anschaue, als es hieß der Eintracht würden große Mengen an Ticketingerlösen, Aufgrund von Missbrauch entgehen, dann finde ich es schon reichlich unverschämt mir jetzt keine Vollzahlerkarte zu geben.


Dann geh doch einfach zum Ticketing vor dem Stadion am ersten Spieltag und lass die Karte dauerhaft upgraden, dann bekommst du ganz unkompliziert eine Vollzahler-Karte. Sonst musst du eben jedes Mal, wenn du kontrolliert wirst und keinen Ermäßigungs-Nachweis hast 10 € draufzahlen...
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bla_blub schrieb:
Diese Frage stelle ich mir schon länger. Ich habe vor 6 Jahren, damals noch als Schüler, eine Ermäßigungsberechtigung vorgelegt. In den Folgejahren hieß es zwar in den Anschreiben immer, dass ich erneut einen Berechtigungsnachweis erbringen müsse, das tat ich allerdings nie und verlangt wurde auch keiner.

In den AGBs wird das -Stand heute- wie folgt formuliert:
AGBs schrieb:
Die entsprechenden Nachweise für ermäßigte Dauerkarten sind bei einer Änderung grundsätzlich vor dem Versand der Dauerkarten zu aktualisieren, d.h. der jeweils gültige Ermäßigungsnachweis ist Eintracht Frankfurt rechtzeitig vorzulegen.


Das bedeutet, dass man einen Stichtag geschaffen hat, bis zu dem der Ermäßigungsnachweis erbracht werden muss.

So, bei mir ist es jedoch der Fall, dass ich nicht weniger bezahlen möchte, sondern mehr. Doch scheinbar will man mein Geld nicht.

Mir bleibt jetzt nur die Möglichkeit einem EFC beizutreten, um so an einen Berechtigungsnachweis zu kommen. Soll mir egal sein, aber wenn ich mir das Rumgeflenne aus der letzten Saison anschaue, als es hieß der Eintracht würden große Mengen an Ticketingerlösen, Aufgrund von Missbrauch entgehen, dann finde ich es schon reichlich unverschämt mir jetzt keine Vollzahlerkarte zu geben.

Hast du denn der Eintracht bei der Bestellung mitgeteilt das du nicht mehr ermäsigungsberechtigt bist? Wenn nein, dann ist es dein Fehler, denn du musst Änderungen mitteilen und nicht die Eintracht muss nachfragen ob sich was geändert hat.
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Im jährlichen Anschreiben (ca im April/Mai) bekommst du Login-Daten um deine Karten zu ändern. So kannst du auch eine Ermäßigung entfernen.
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dyna schrieb:
Im jährlichen Anschreiben (ca im April/Mai) bekommst du Login-Daten um deine Karten zu ändern. So kannst du auch eine Ermäßigung entfernen.


Danke. Mich regt nur diese verborte Haltung auf, dass man sich einerseits darüber beklagt, dass oftmals ermäigte Tickets benutzt werden, ohne das ein Anspruch darauf besteht und man im Gegenzug jemandem, der es verpasst hat seinen Status auf Vollzahler zu ändern nicht die Möglichkeit einräumt, dies zu korregieren. Die konsequenz daraus ist für mich der Beitritt in einen EFC und damit entgehen der Eintracht langfrist Einnahmen.
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bla_blub schrieb:
dyna schrieb:
Im jährlichen Anschreiben (ca im April/Mai) bekommst du Login-Daten um deine Karten zu ändern. So kannst du auch eine Ermäßigung entfernen.


Danke. Mich regt nur diese verborte Haltung auf, dass man sich einerseits darüber beklagt, dass oftmals ermäigte Tickets benutzt werden, ohne das ein Anspruch darauf besteht und man im Gegenzug jemandem, der es verpasst hat seinen Status auf Vollzahler zu ändern nicht die Möglichkeit einräumt, dies zu korregieren. Die konsequenz daraus ist für mich der Beitritt in einen EFC und damit entgehen der Eintracht langfrist Einnahmen.  


Schonmal was von Ehrlichkeit und Eigenverantwortung gehört? Die Eintracht baut darauf das du als DK-Inhaber ihr selbst mitteilst, haben wann du den Anspruch auf Ermäßigung verlierst. Und sich einaml an den PC zu setzen und seine Login-Daten einzugeben und seinen Status zu ändern kann doch wohl nicht zu schwer sein oder?
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für manche wohl schon
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eden81 schrieb:
für manche wohl schon


Das musst du mir erklären. Ist es etwa ein Indiz für Unehrlichkeit, wenn man sich beim Ticketing meldet und auf die eigene nicht rechtmäßige Kategorisierung aufmerksam macht, um dann um eine Korrektur bittet? Ist es denn nicht viel mehr kleinkariert die AGBs(die nichteinmal astrein Formuliert sind) und deren Anwendung als unumstößliches Dogma zu betrachten und mir die Mehrzahlung von 51 Euro zu verweigern?  


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