"schwerbeschädigt" ist die alte gesetzliche Formulierung, seit 1974 heißt es "schwerbehindert" bzw. nach neuer Rechtschreibung wohl "schwer behindert"?
Den Begriff gibt es noch im Bundesversorgungsgesetz:
Bundesversorgungsgesetz schrieb:
Beschädigtenrente
§ 32
[Ausgleichsrente]
(1) Schwerbeschädigte erhalten eine Ausgleichsrente, wenn sie infolge ihres Gesundheitszustands oder hohen Alters oder aus einem von ihnen nicht zu vertretenden sonstigen Grunde eine ihnen zumutbare Erwerbstätigkeit nicht oder nur in beschränktem Umfang oder nur mit überdurchschnittlichem Kräfteaufwand ausüben können.
ansonsten hieß es schon seit Jahrzehnten behindert oder schwerbehindert.
sogenannter_Fan schrieb: "schwerbeschädigt" ist die alte gesetzliche Formulierung, seit 1974 heißt es "schwerbehindert" bzw. nach neuer Rechtschreibung wohl "schwer behindert"? http://www.seh-netz.info/ausweis/seite1.php sollte man also ändern
Hmmm... Im SGB IX wird die Formulierung schwerbehindert verwendet, in zwei Gesetzen des Sozialen Entschädigungsrechtes - OEG (Opferentschädigungsgesetz) http://db03.bmgs.de/Gesetze/oeg10a.htm und - BVG (Bunderversorgungsgesetz) http://db03.bmgs.de/Gesetze/bvg10.htm wird weiterhin die Forumlierung schwerbeschädigt verwendet.
Wenn die Eintracht nur den Menschen, die nach diesen speziellen Gesetzen einen Anspruch haben (wie z. Bsp. den Opfer einer Gewalttat oder im Dienst "beschädigten" Soldaten), eine Ermäßigung einräumen will, wäre die von der Eintracht verwendete Formulierung korrekt. Das kann ich mir aber eigentlich nicht vorstellen...
Man kann´s natürlich auch wie die Amis super p.c. machen. Da habe ich letztens im Zusammenhang mit sehbehindert den Begriff "visually challenged" gelesen. "Beim Sehen herausgefordert". Tolle Herausforderung, wenn man nix gucke kann. Kann man ja trotzdem bestehen, die Herausforderung. Man nimmt´s sportlich.
Stimmt, da gibts auch noch "vertically challenged" für Kleinwüchsige. Das "challenged" meint offenbar gerade nicht die Herausforderung, diesen Zustand zu ändern (geht in manchen Fällen ja auch kaum), vielmehr die Herausforderung, sich darin zu behaupten und so auch respektiert zu werden.
Bei Ermäßigungen steht:
Irre ich mich oder ist die Formulierung SCHWERBESCHÄDIGT nicht schon fast diskriminierend?
Sollte wohl swas wie "schwerbehindert" oder "...GEschädigt" heißen.. Besser ändern.
nein,da es nun mal im gesetzestext so lautet.
p.s.sind wir nicht alle ein bissi bluna?
Na, das dürfte SO nicht ganz stimmen, schau mal hier nach
http://www.seh-netz.info/ausweis/seite1.php
sollte man also ändern
ansonsten hieß es schon seit Jahrzehnten behindert oder schwerbehindert.
Hmmm... Im SGB IX wird die Formulierung schwerbehindert verwendet, in zwei Gesetzen des Sozialen Entschädigungsrechtes
- OEG (Opferentschädigungsgesetz)
http://db03.bmgs.de/Gesetze/oeg10a.htm
und
- BVG (Bunderversorgungsgesetz)
http://db03.bmgs.de/Gesetze/bvg10.htm
wird weiterhin die Forumlierung schwerbeschädigt verwendet.
Wenn die Eintracht nur den Menschen, die nach diesen speziellen Gesetzen einen Anspruch haben (wie z. Bsp. den Opfer einer Gewalttat oder im Dienst "beschädigten" Soldaten), eine Ermäßigung einräumen will, wäre die von der Eintracht verwendete Formulierung korrekt. Das kann ich mir aber eigentlich nicht vorstellen...
:neutral-face :neutral-face :neutral-face
@ Schusch:
Stimmt, da gibts auch noch "vertically challenged" für Kleinwüchsige. Das "challenged" meint offenbar gerade nicht die Herausforderung, diesen Zustand zu ändern (geht in manchen Fällen ja auch kaum), vielmehr die Herausforderung, sich darin zu behaupten und so auch respektiert zu werden.