>

Wichtige Infos bezüglich Copyrightverletzungen - Bitte lesen!

#
Matzel schrieb:
Danke für Eure Mühe, das Thema auch den juristischen Laien verständlich näher zu bringen. Ich denke, mit den Ausführungen kann man sowohl die Zielrichtung als auch die Komplexität dieses Themas abschätzen.

Allerdings fällt mein Blick vor allem auf ein Abschnitt, der in dieser Angelegenheit wohl am ehesten von Bedeutung ist:

"Ein Ansatz gegen die DFL-Praktiken könnte sich meiner Meinung nach nur aus anderen Gebieten ergeben. Das Vorgehen, Fans, die privare Aufnahmen ohne kommerzielle Zwecke und die Abbildung von Spielszenen veröffentlichen, mit Strafen, Abmahnungen etc. zu überziehen, erscheint mir fast rechtsmissbräuchlich. Womit wir wieder bei § 242 BGB wären..."

Denn letztendlich geht es ja nicht darum, der DFL das Recht an den Stadionbildern zu nehmen (es sei denn einen Kuhhandel zu schließen: "Ihr dürft nur, wenn wir auch dürfen"), sondern, Bilder und Videos von Fans und Choreos verbreiten zu dürfen.

Verständlich ist die Sperrung der Bilddateien ja - bis zu einem gewissen Grad - noch bei Spielszenen und bei gewerblichem Gebrauch. Die Verbote der DFL konsequent umgesetzt würde derzeit aber bedeuten, dass ich ein Bild meines Sohnes im Waldstadion nicht mehr auf meine private Homepage setzen dürfte (oder sehe ich da was falsch?). Und genau an dieser Stelle endet für den "normalen" Bürger die rechtliche Vorstellungskraft!

Hier gilt es dann sehr wohl zu überlegen, inwieweit diese AGB's sittenwidrig im Sinne §242 BGB und somit angreifbar wären.

Gruß
Matzel



Ich denke du duerftest noch nicht mal dein eigenes Bild (im Stadion) veroeffentlichen. - Nur wer will das auch sehen? ,-)  ,-)

Es ist schon traurig mit was sich arbeitssuchende Rechtanwaelte (nicht gegen dich Heinz) rumschlagen.

Anders waere das ja, wenn der Fan Geld verlangen wuerde oder irgendjemanden einen Schaden entsteht.

Gruss aus Kapstadt
#
Gegen Videos auf privaten Homepages geht die DFL (bzw. in deren Auftrag netresult) meines Wissens derzeit (noch?) nicht vor. Bei einer möglichen rechtlichen Auseinandersetzung mit der DFL sollte man aber einen langen (finanziellen) Atem haben - die DFL würde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Instanzenweg bis zum Ende ausreizen. Und wie immer: Zwei Juristen, drei Meinungen. Teilweise wird das Verbot des Durchführens von Videoaufnahmen im Stadion als tragfähige Anspruchsgrundlage für die DFL gesehen. Hier kann man sich über die Diskussion einen ersten Überblick verschaffen:
http://blog.handelsblatt.de/indiskretion/eintrag.php?id=948
#
Na gut, dann hilft maximal folgendes Vorgehen. Bilder privat einstellen, warten und, sollte dann die Löschungsaufforderung kommen, die Rechtschutzversicherung anrufen. Sehen die das genauso wie ich/wir, steht einem langen und öffentlichkeitswirksamen Rechtsstreit nichts mehr im Wege...

@ Afrigaaner: keine Angst, von mir würde ich kein Bild reinstellen, denn dann hätte ich - neben der DFL - vermutlich auch noch einige Menschenrechtsorganisationen sowie den Kinderschutzbund am Hals. Man nennt mich auch "die Kreuzung aus Glöckner von Frankfurt und Suomo-Ringer"...    
#
Matzel schrieb:
stefank schrieb:
Allerdings ist es auch meine Auffassung, dass reine Fanvideos, also ohne jegliche Aufnahmen vom Spiel, Spielfeld, Anzeigetafel, Spielern, Trainern, Schiedsrichter und anderen Beteiligten nicht unter das Bildrecht an der Veranstaltung fallen und einige der Löschungsansprüche der DFL mit rechtlichen Mitteln angreifbar wären. YouTube und andere wollen aber Ärger vermeiden und löschen nach Aufforderung durch die DFL bislang prompt.  


Mmmh, also sollte es erstens kein Problem sein, Bilder, die die von Dir genannten Voraussetzungen erfüllen, auf eine private Homepage zu stellen?
Und zweitens müsste sich "nur" irgendjemand finden, der eine juristische Auseinandersetzung mit der DFL nicht scheut, um deren pauschalen Rundumschlag Grenzen zu setzen?


Genau das dürfte der Punkt sein. Ich schrieb ja auch "auf anderem Gebiet", denn mit der eigentlichen AGB-Klausel hat dies nicht mehr so viel zu tun. Besagte Klausel an sich dürfte im Ergebnis wohl rechtmäßig sein.
Es geht vielmehr darum, dass die DFL ein ihr formal zustehendes Recht auf eine Art und Weise ausübt, die in keinem vernünftigen Verhältnis mehr zu dessen Stoßrichtung steht. Sinn und Zweck des Verbotes ist zu verhindern, dass Besucher Bildmaterial, dessen Rechte der DFL zustehen, kommerziell verwerten. Dies würde die DFL nämlich auch gegenüber ihren Vertragspartnern (i.e. arena und co.) vertragsbrüchig machen (Stichwort "Exklusivität"). Die Verfolgung von privater Verwertung, die in den AGBs explizit ausgenommen ist, fällt imho eindeutig nicht darunter.
Wie stefank schon anmerkte, löscht Youtube wohl in vorauseilendem Gehorsam alles vermeintlich anstößige Material. Ob ein Gericht die geltend gemachten Ansprüche ebenfalls anerkennen würde, bezweifle ich. Allerdings bedürfte es wohl schon eines Präzedenzfalles, der sich langwierig und kostspielig durch die Instanzen ziehen würde.

@matzel
Auf den Versuch käme es an. Ich denke aber, dass ein Portal wie Youtube, das nicht eindeutig als "privat" zu bezeichnen ist, eine andere Sache als eine private Homepage ist. Bisher ist mir auch noch nichts von derartigen Fällen zu Ohren gekommen.
#
Matzel schrieb:
Na gut, dann hilft maximal folgendes Vorgehen. Bilder privat einstellen, warten und, sollte dann die Löschungsaufforderung kommen, die Rechtschutzversicherung anrufen. Sehen die das genauso wie ich/wir, steht einem langen und öffentlichkeitswirksamen Rechtsstreit nichts mehr im Wege...

@ Afrigaaner: keine Angst, von mir würde ich kein Bild reinstellen, denn dann hätte ich - neben der DFL - vermutlich auch noch einige Menschenrechtsorganisationen sowie den Kinderschutzbund am Hals. Man nennt mich auch "die Kreuzung aus Glöckner von Frankfurt und Suomo-Ringer"...      


Du bist doch nicht mein unbekannter Bruder?! ,-)  ,-)  ,-)

Zu deiner Idee mit der RS glaube ich ist nicht gedeckt.

Gruss aus Kapstadt
#
Afrigaaner schrieb:

Zu deiner Idee mit der RS glaube ich ist nicht gedeckt.

 


Wohl keine übliche Privatrechtsschutzversicherung weist Urheberrechtsstreitigkeiten als abgedecktes Rechtsgebiet auf. Und selbst wenn, würden Leistungen nur unter Regressvorbehalt erfolgen - da die Verletzung fremden Urheberrechts (hier wohl eigtl. Leistungsschutzrecht) vorsätzlich erfolgt wäre.
#
Afrigaaner schrieb:


Du bist doch nicht mein unbekannter Bruder?! ,-)  ,-)  ,-)  


Wenn das Dein (unser) Vater ist...          ,-)  


Afrigaaner schrieb:

Zu deiner Idee mit der RS glaube ich ist nicht gedeckt.
Gruss aus Kapstadt  


Och, ich glaube schon - vor allem, wenn die mich verklagen würden. Ich bin nämlich so gegen ungefähr alles RS-versichert, was man sich nur vorstellen kann...

Gruß aus dem kalten Frankfurt, das in wenigen Stunden seine ersten Schneeflocken des Winters 2006/2007 erwartet...

Matzel
(der einen gewissen Neid wegen des "in Kapstadt Wohnens" nicht verbergen kann, dies jedoch mit der Aussicht auf den morgigen Besuch im Waldstadion kompensiert...)
#
stefank schrieb:
Afrigaaner schrieb:

Zu deiner Idee mit der RS glaube ich ist nicht gedeckt.

 


Wohl keine übliche Privatrechtsschutzversicherung weist Urheberrechtsstreitigkeiten als abgedecktes Rechtsgebiet auf. Und selbst wenn, würden Leistungen nur unter Regressvorbehalt erfolgen - da die Verletzung fremden Urheberrechts (hier wohl eigtl. Leistungsschutzrecht) vorsätzlich erfolgt wäre.



@Stefank, bist du Anwalt oder studierst du so was in der Richtung.

@ Matzel, also wenn das deine RS deckt, solltest du schleunigst den Versicherer bekannt geben.
Das mit dem Besuch Morgen im Stadion, war eine boesartige unnoetige Bemerkung. Dafuer gehe ich aber auf eine Weinfarm, geniese mein Essen und einen guten Chardonnay   ,-)  ,-)

Gruss aus Kapstadt
#
Also könnte man festhalten. daß wir erst in ein paar Jahren näheres wissen, wenn ein Verfahren den Weg durch die Instanzen gefunden hat - bitter!

Selbst wenn der Bundesgerichtshof feststellen würde, daß es hier eine Gesetzteslücke gibt, die dringenst geschlossen werden müsste und den Schwarzen Peter an die Regierung weitergibt, denke ich, daß diese eher die Fernsehzuschauer unterstützt und den Fans sämtliche (die letzten Rechte) nimmt. Eigentlich wäre es jetzt reif, für eine Demo vor der DFL-Zentrale mit zugeklebtem Mund und v.a. schön medienwirksam...
#
Schoppenpetzer schrieb:
Also könnte man festhalten. daß wir erst in ein paar Jahren näheres wissen, wenn ein Verfahren den Weg durch die Instanzen gefunden hat - bitter!

Selbst wenn der Bundesgerichtshof feststellen würde, daß es hier eine Gesetzteslücke gibt, die dringenst geschlossen werden müsste und den Schwarzen Peter an die Regierung weitergibt, denke ich, daß diese eher die Fernsehzuschauer unterstützt und den Fans sämtliche (die letzten Rechte) nimmt. Eigentlich wäre es jetzt reif, für eine Demo vor der DFL-Zentrale mit zugeklebtem Mund und v.a. schön medienwirksam...


Wäre interessant zu wissen, ob die Bilder dieser Demo dann ebenfalls den Rechten der DFL unterliegen, oder nicht...!?

@Afrigaaner:  Na, dann lass' Dir's mal schmecken...    
#
Verstehe ich es richtig, dass wenn man hier von Bildern spricht, ausschließlich "bewegte Bilder" gemeint sind oder führt neuerlich selbst das Veröffentlichen von "privaten" Fotoaufnahmen  aus dem Stadion (bspw. auf seiner Homepage) zum Verstoss gegen die DFL-Statuten?
#
Ähm, aber das die DFL Videos vom UEFA-Cup löschen lässt, kann ja nicht wirklich Sinn der Sache sein, oder haben die da auch die Rechte drauf?
#
Durch das DFL-Thema sind wir vom eigentlichen Anlass für diesen thread etwas abgekommen: Ein User dieses Forums hatte von einer dieser "Bilderfallen-Websites" ein Foto hier geposted. Der Betreiber der Site hatte Strafanzeige wegen Verletzung seines Urheberrechts gestellt, so dass er den Namen des Betreffenden herausbekommen hat. Und jetzt liegt die Endabrechnung vor: Zunächst mal 200,- Euro an die Staatsanwaltschaft als sog. Auflage, das Verfahren wurde nach Zahlung wegen geringer Schuld eingestellt. Dann 750,- Euro Schadenersatz an den Urheber des Fotos. Hierbei geht es nach einer Tabelle, die die "Mittelstandsvereinigung Fotomarketing" herausgibt und die von den Gerichten anerkannt wird. Nach ständiger Rechtssprechung verdoppeln sich die dort aufgeführten Sätze, wenn ein Foto ohne den Urhebervermerk veröffentlicht wird. Und schließlich 673,90 Euro Gebühren an den Rechtsanwalt des Urhebers. Summa summarum schlappe 1.623,90 Euro für ein ganz belangloses Foto hier im Forum. Im Normalfall wären noch die Kosten zumindest einer Erstberatung durch einen Anwalt auf ihn zugekommen, wenigstens die sind ihm erspart geblieben.
Ich möchte nochmals dringend dazu auffordern, auf keinen Fall mehr Fotos hier einzustellen, wenn man sie nicht selbst gemacht hat. Die derzeitige Rechtslage macht Abmahnern das Leben leider leicht und lukrativ, wie man aus obigem Beispiel unschwer ersehen kann.
Nur der guten Ordnung halber: Der Betroffene ist selbstverständlich damit einverstanden, dass ich die Details hier bekannt gebe. Leider konnte ich in der Angelegenheit nichts Materielles für ihn tun (so komisch das klingt: Die o.g. Forderungen sind im Verhältnis zu anderen als moderat einzustufen).  
#
Bleibt noch die Frage wie die an die Daten gekommen sind.

http://board.gulli.com/thread/688413-t-online-ignoriert-bgh-urteil-zur-speicherung-von-ip-adressen/

Da kann man auch sehen welche ISPs es nicht so genau nehmen.
http://board.gulli.com/thread/663847-logistep-und-konsorten/
#
Was ich mich dabei frage ist, wenn jemand nicht will das seine Bilder benutzt werden, dann kann er sie doch so eintragen das sie geschützt sind, man nicht leicht an die Adresse der Bilder dran kommt. Ich finde nur wenn Bilder geschützt sind und man das umgeht sollten Leute bestraft werden, schützt jemand seine Bilder nicht könnte man genauso unterstellen das derjenige will das seine Bilder woanders verlinkt werden.
#
propain schrieb:
... schützt jemand seine Bilder nicht könnte man genauso unterstellen das derjenige will das seine Bilder woanders verlinkt werden.


Nein, propain, du willst doch wohl diesen Leuten nicht unterstellen, dass sie gerade wegen der schönen Abmahnmöglichkeit ihre Bilddateien so optimieren, dass sie bei Googlepictures ganz vorne erscheinen, so dass einfache Menschen ohne jegliches Unrechtsbewusstsein unfreiwillig in diese Falle gelockt werden? Ich kann und will einfach nicht glauben, dass die Menschen so schlecht sind.  
#
Da ja keiner auf mein Kochbuch von der Marion reagiert hat, kann ich ja mal eine Geschichte aus dem WWW erzählen.

Diese "Marion" hat ein Online-Kochbuch (es wird hier nicht verlinkt, ich möchte der keinen einzigen Klick zuschanzen. Sucht auch nicht danach, bitte). Da sind aufregende Bilder von Würstchen oder Sauerkraut drin. Die Seite ist Google-optimiert, so dass wenn man ein Bild von einem Würstchen sucht, das das erste Bild von einem Würstchen ist.

"Eh geil, Wörstscher, des kimmt jetzt in de Oxxen-Fred!"

Das sollte man nicht tun.  Derjenige auf dessen Website, Blog oder in dessen Forum so ein Bild auftaucht,  wird direkt angeschrieben, kriegt sofort vom Anwalt eine fette Abmahnung. 500 E für ein Foto von einem Eierweck.

Urheberrechtsverletzung.

Man könnte sich ja fragen, was denn ein Foto von einem Eierweck denn für einen künstlerischen Wert hat oder auch, wenn man so was nicht mag, etwa  nicht genauso durch ein einfaches Skript das Hotlinking unterbinden könnte.

Wenn man diese Fragen beide mit negativ beantwortet, dann könnte man, muss nicht, könnte man, zu dem Schluss kommen, dass das ein Geschäftsmodell ist. Zumindest, die Art und Weise, wie das dort grad aufgezogen wird, könnte den Eindruck entstehen lassen, dass da ein System dahinter steckt.


httP://www.maingold.com
/2007/01/15/abmahnung-durch-folkert-knieper-von-****************/

http://www.nerdcore.de/wp/2007/01/23/brotchen-fur-500-euro-jetzt-auch-bei-nerdcore/

In Technorati grad ziemlich weit oben: http://www.technorati.com

Die Jungs in den Blogs haben sich natürlich aufgeregt, kommt gleich die zweite Abmahnung hinterher.

Da die Jungs sich nicht einschüchtern lassen, geht das wohl vor Gericht, schaun mer mal...

Ich koche gerne und ich weiß gute Kochrezepte immer zu schätzen.

Manche Leute hab ich auch zum Fressen gern.

Also Leute, keine Bilder mehr direkt verlinken. Damit macht das Internet zwar nur noch halb so viel Spaß, da hatte ursprünglich auch mal eine andere Idee dahinter gesteckt. Aber ist halt so.
#
hätte mal ne Frage:

Sind die Bilder in meiner webgalerie clean ?
Dürfen die Vereins-Logos verwendet werden ?
Oder steht der Richter schon kurz vor der Haustür...  

http://picasaweb.google.com/riederwaeldsche  
#
sollte man ein foto dringend zeigen wollen, obwohl man sich über die copyright-frage nicht ganz im klaren ist, so kann man die gefahr um einige grössenordnungen minimieren, indem man das foto zb bei imageshack hochlädt. das macht die sache im zweifelsfall natürlich nicht legaler, verhindert aber die schnelle und eindeutige identifizierung über die referrer-url.
#
singender_adler schrieb:
sollte man ein foto dringend zeigen wollen, obwohl man sich über die copyright-frage nicht ganz im klaren ist, so kann man die gefahr um einige grössenordnungen minimieren, indem man das foto zb bei imageshack hochlädt. das macht die sache im zweifelsfall natürlich nicht legaler, verhindert aber die schnelle und eindeutige identifizierung über die referrer-url.


Nutzt in einem Forum wie diesem hier überhaupt nichts. Über die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft kann die Identität des Users einfach in Erfahrung gebracht werden.


Teilen