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Wichtige Infos bezüglich Copyrightverletzungen - Bitte lesen!

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stefank schrieb:
singender_adler schrieb:
sollte man ein foto dringend zeigen wollen, obwohl man sich über die copyright-frage nicht ganz im klaren ist, so kann man die gefahr um einige grössenordnungen minimieren, indem man das foto zb bei imageshack hochlädt. das macht die sache im zweifelsfall natürlich nicht legaler, verhindert aber die schnelle und eindeutige identifizierung über die referrer-url.


Nutzt in einem Forum wie diesem hier überhaupt nichts. Über die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft kann die Identität des Users einfach in Erfahrung gebracht werden.  


aber die bilderfallen-websites würden ihre fotos nicht so einfach finden.   bei einem normal verlinkten bild sehen sie ja in den logs, von wo das bild aufgerufen wurde und brauchen quasi nur noch zu kassieren. haben sie den referrer nicht und ist das bild auch noch umbenannt (so wie es bei imageshack automatisch geschieht), so müssten sie aktiv zigtausende von foren, websites und blogs nach ihren fotos durchsuchen. dazu gibt es natürlich software (oder ein paar stufen einfacher die google bildersuche), aber ausser der dfl und ähnlichen grossen unternehmen werden sich dazu nur wenige die zeit bzw. das geld nehmen.
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Mal davon abgesehen dass es reicht wenn sich nur einer dafür die Zeit nimmt, bitten wir doch bei ungeklärtem Urheberrecht ganz einfach auf das Posten des Bildes zu verzichten.
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Wie die Bilderfallen das Auffinden ihrer Fotos im Netz technisch bewerkstelligen, ob über google-pictures, eine Agenten-Software oder sonstwie, weiss ich nicht en detail. Natürlich hast du recht, dass man es ihnen ganz einfach oder etwas schwieriger machen kann. Ich möchte nur davor warnen, "unbedingt ein (urheberrechtlich geschütztes) Bild hier reinstellen zu wollen". Das Risiko, das mit erheblichem finanziellen Folgen (s.o.) verbunden ist, ist einfach zu hoch.  
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... auch wenn man es nur verlinkt? Eher nicht, oder?
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Links sind jedenfalls dann kein Problem, wenn es sich um einen Link mit vollständiger Adressangabe handelt, bei dem also schon am Link zu erkennen ist, welche Site verlinkt wurde.    
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heute ist werbung im stadionmagazin von youtube
sach mal denken die auch ein wenig nach ?
eine seite die wir alle gute kennen (megavideos) wird abgemahnt und dann werbung im stadionheft. finde ich mal wieder völlig daneben soetwas, da hat mal wieder keiner nachgedacht bei der eintracht.
 
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GoodButcher schrieb:
heute ist werbung im stadionmagazin von youtube
sach mal denken die auch ein wenig nach ?
eine seite die wir alle gute kennen (megavideos) wird abgemahnt und dann werbung im stadionheft. finde ich mal wieder völlig daneben soetwas, da hat mal wieder keiner nachgedacht bei der eintracht.
   

Wenn dann musst du die DFL anklagen, Youtube kann nix dafür das die von der DFL so bescheuert sind.
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propain schrieb:
GoodButcher schrieb:
heute ist werbung im stadionmagazin von youtube
sach mal denken die auch ein wenig nach ?
eine seite die wir alle gute kennen (megavideos) wird abgemahnt und dann werbung im stadionheft. finde ich mal wieder völlig daneben soetwas, da hat mal wieder keiner nachgedacht bei der eintracht.
   

Wenn dann musst du die DFL anklagen, Youtube kann nix dafür das die von der DFL so bescheuert sind.


Achso die DFL ist schuld das die Eintracht noch Werbung für youtube macht obwohl eine Internetseite abgemahnt wurde weil sie Megavideos reingestellt hatte.  

Das die DFL abmahnt ist scheisse hoch drei aber das ich dann trotz des Treades hier Werbung im Stadionmagazin sehe, da fällt mir mal wieder auf welch gescheite Menschen bei der Eintracht arbeiten.
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Im Stadion-Magazin zum Spiel gegen den VFB macht die Eintracht Werbung für "You Tube". Der Titel des Beitrages: "Tore aus dem World Wide Web"

Dort wird u. a. auf das Tor von Jay Jay gegen Kahn verwiesen. Wie passt das zu der aktuellen Diskussion um die Fan-Videos, bei denen noch nicht mal Spielszenen gezeigt werden?
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janaage01 schrieb:
Im Stadion-Magazin zum Spiel gegen den VFB macht die Eintracht Werbung für "You Tube". Der Titel des Beitrages: "Tore aus dem World Wide Web"

Dort wird u. a. auf das Tor von Jay Jay gegen Kahn verwiesen. Wie passt das zu der aktuellen Diskussion um die Fan-Videos, bei denen noch nicht mal Spielszenen gezeigt werden?


Ganz ehrlich....

Genau das habe ich mich auch gefragt!
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Genau darauf wollte ich hinaus. Anscheinend wird nicht nachgedacht bei der Eintracht. Ist vielleicht der gleiche Verantwortliche der auch für die Server oder Ticketbestellung zuständig ist.
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OK, ich hoffe mein Halbwissen ist nicht zu schlecht, falls ich unrecht habe korrigiert mich ...

Das Internet existiert erst seit 1995 als eigene Nutzungsart (Irgendein OLG im Jahr 2000).
Theoretisch liegen die Rechte an den Bildern der Übertragungen vor 1995 bei den jeweiligen Produzenten, also Ü-Wagen Firmen und/oder dem Veranstalter, also der Eintracht. Die Rechte am eigenen Bild liegen bei den entsprechenden Personen.
Die Ü-Wagen Firmen wissen das meist nicht einmal, manche sind pleite, ...
Die Eintracht hat kein Interesse die eigenen Fans zu verfolgen.
Die DFL hat in meinen Augen keine Handhabe, weil sie die Rechte nicht haben (Alles nur in Bezug auf die Nutzungsart Internet vor 1995).
Das ein Fan da was dagegen hat kann ich mir nicht vorstellen.

Ich bin kein Anwalt also Vorsicht bei der Verbreitung von meinem juristischen Halbwissen, daher kann ich aus meiner Sicht nur sagen:

Wo kein Kläger, da kein Richter.
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ich kann deinem halbwissen nur schwerlich folgen, muss ich gestehen... wenn du mit "ü-wagen-firma" zb. den hr meinst, so ist der genauso wenig pleite wie rtl oder sat1, die auch schon vor 95 rechteinhaber geworden sind...
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janaage01 schrieb:
Im Stadion-Magazin zum Spiel gegen den VFB macht die Eintracht Werbung für "You Tube". Der Titel des Beitrages: "Tore aus dem World Wide Web"

Dort wird u. a. auf das Tor von Jay Jay gegen Kahn verwiesen. Wie passt das zu der aktuellen Diskussion um die Fan-Videos, bei denen noch nicht mal Spielszenen gezeigt werden?



Event. gibt es ja eine off. Erklärung seitens der Eintracht. Aber ich vermute dass Thema ist nicht wichtig genug...
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@kreuzberger
guter Einwand bezgl. der ü-Wagen, ich habe nachgelesen und gebe mich geschlagen! Da kann ich keinen Nachweis finden.  Ich bin davon ausgegangen, dass kleine Sender wie Arena oder Premiere keine eigene Ü-Wagen Flotte haben und Produktionsfirmen beauftragen die Spiele zu übertragen. Ich weiss, dass auch SAT 1 seinerzeit Ü-Wagen Firmen beauftragt hat die Spiele zu übetragen. Ob welche davon Pleite gegangen sind weiss ich nicht. Wie die Verträge zwischen Sender und Produzent im Detail aussehen kann ich auch nicht sagen.

Ich wollte auf §31(4) UrhG hinaus
"Die Einräumung von Nutzungsrechten für noch nicht bekannte Nutzungsarten sowie Verpflichtungen hierzu sind unwirksam."

Das kommt aber nicht den Ü-Wagen Firmen zugute, wie ich vermutete, sondern nur denen, denen Urheberrechte oder Rechte am Bild o.ä. zustehen. (Moderatoren, Regisseure, Kommentatoren, Publikum in Nahaufnahme, etc.).

Weil das Internet erst seit 1995 als bekannte Nutzungsart gilt, müsste das Internet in den Verträgen und AGB von vor 1995 ausdrücklich erwähnt sein um Nutzungsrechte abzuleiten. Ich glaube nicht dass sich die DFL bei den Vereinen oder die Sender von den Produzenten ausdrücklich ein Nutzungsrecht an der Übertragung im Internet vor 1995 gesichert haben. Ab 1995 greifen dann wieder allgemeine Formulierungen wie Absatz 8 in den Ticket AGB der Eintracht (siehe oben).
Legal darf die Spielbeiträge in meinen Augen keiner online anbieten, weil keiner über den vollen Umfang der Nutzungsrechte verfügt. Also kann auch keiner einen nennenswerten Verlust beklagen.
Verbieten lassen könnten es bestimmt viele, aber die Betroffenen wissen es nicht oder es ist ihnen egal. Diejenigen die es gerne unterbinden würden haben nicht die Handhabe, weil sie keine vollständige Rechtekette nachweisen können.

Kein Kläger - Kein Richter.

Das ist meine Sicht der Dinge, ich bin bei weitem kein Experte! Schön wäre es ja wenn es noch eine Grauzone gäbe.
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spontan fallen mir ein paar dinge dazu ein:

1) eine freie "ü-wagen-firma" wird niemals die rechte eines bundesligaspiel inne gehabt haben, und selbst wenn die kameramänner zur "ü-wagen-firma" gehören, haben die vor antritt ihres jobs ihre rechte schon an die produzenten/auftragsgeber durch zahlung eines einmaligen honorars abgetreten...

2) der jetzige rechteinhaber der onlinenutzungsrechte dürfte die telekom sein. das heißt aber nicht, dass nur weil die netzrechte vorher nicht vermarktet wurden (1995), dass die bilder rechtefrei wären. es ist ja zb. auch illegal musik vor 1995 über p2p zu tauschen und zb. die nevermind von nirvana kostet im itunes store auch noch geld...
die rechte hält nach wie vor der urheber, so er die nutzung nicht anderweitig veräußert hat.

3) deinem §31(4) wird üblicherweise vorgebeugt, in dem man als urheber dem nutzungsrechtler die rechte für sämtliche noch nicht bekannten nutzungsarten explizit einräumt. (meine ich jedenfalls dunkel, dies im anhang eines jeden vertrags zu unterschreiben.)
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zu 1) geschenkt! Ü- Wagen Firmen und Produzenten haben nix!
zu 2) Im angelsächsischen Rechtstraum gibt es §31(4) UrhG nicht und bitte zeig mir den Link zum Okocha - Tor im iTunes Store!
zu 3) Meiner Meinung nach kippt §31(4) Klauseln über zukünftige Nutzungsarten, nicht umgekehrt.

Weiter heist es in §31(5) UrhG:
"Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt. ..."

Ist das Internet nicht ausdrücklich erwähnt kann sich ein solcher Vertrag von vor 1995 nur auf die tatsächliche TV Nutzung oder die zu diesem Zeitpunkt bekannten Nutzungsarten bezogen haben. Das Internet ist in diesem Fall nicht der Vertragszweck.
Natürlich sind die Rechte entstanden, aber wie ich beim letzten Post schrieb, glaube ich, dass sie über eine große Anzahl von Personen und/oder Firmen verstreut sind. Kein Anbieter wird das Material kommerziell erfolgreich verwerten können, genau weil wieder Honorare fällig werden würden.
Deshalb denke ich das es im Moment keinen stört und deshalb keiner Anstalten macht es zu unterbinden.

Kein Kläger - Kein Richter
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Das ist alles nicht verkehrt, was hier zum Thema "Internet und Urheberrecht für Aufnahmen vor 1995" gesagt wurde. In Deutschland (im Gegensatz zu z.B. USA) gilt der Zweckübertragungsgrundsatz, wie oben dargestellt. Da beide Vertragsparteien keine Kenntnis haben können, welche Medien zukünftig entstehen können, sind Rechte für solche Medien nicht übertragbar. Das heisst dann aber nicht etwa, das solche Rechte gemeinfrei (also für jeden verwertbar) sind. Vielmehr haben die ursprünglichen Urheber diese Rechte inne. Und das ist sehr wohl z.B. der Bildregisseur im Ü-Wagen (bzw. der Inhaber der Ü-Wagen-Firma). Denn nur er ist Schöpfer des Werks, auf das es für das Urheberrecht ankommt. Der dahinter stehende Veranstalter hat die Bildaufnahmen nämlich vorab genehmigt, damit erschöpft sich sein Anteil. Erst durch die kreative Tätigkeit des Regisseurs entsteht das Werk, und die diesbezüglichen Internetrechte sind für Aufnahmen vor 1995 eben, wie dargestellt, nicht mitübertragen.  
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stefank schrieb:
Und das ist sehr wohl z.B. der Bildregisseur im Ü-Wagen (bzw. der Inhaber der Ü-Wagen-Firma). Denn nur er ist Schöpfer des Werks, auf das es für das Urheberrecht ankommt.

ich beziehe mich jetzt nur mal auf diesen text, und das ist auch das letzte, was ich zu diesem thema poste...

jedenfalls finde ich den gedanken recht amüsant, mir den seidenschal tragenden zampano im ü-wagen vorzustellen, wie er tobt, weil die dilletanten auf der bühne ihre rolle nicht können...

ok, der vergleich zu theater hinkt, ist ja eher dok-film. halt nicht in 1-2 jahren geschnitten, sondern in 45min, aber trotzdem: große schöpfung eines werks. gerade die inszenierung einer stadiontotalen stell ich mir künstlerisch besonders anspruchsvoll vor.

aber genug des sarkastischen untertons, bei der suche bin ich doch tatsächlich auf eine analogie gestoßen:

Bei der Fernsehaufzeichnung einer Konzertaufführung wird das dargebotene Musikwerk nicht verfilmt. Das Werk der Musik wird dadurch nur vervielfältigt, nicht bearbeitet.

Die Vorschrift des § 96 Abs. 1 UrhG schützt den Inhaber des Vervielfältigungsrechts, indem sie ihm ein Verbotsrecht hinsichtlich andersartiger Werknutzungen (öffentliche Wiedergabe und Verbreitung) gibt, die mithilfe des rechtswidrig hergestellten Vervielfältigungsstücks vorgenommen werden. Auf die Vervielfältigung rechtswidriger Vervielfältigungen ist sie nicht entsprechend anzuwenden. Soweit die Vervielfältigungsrechte von einer Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden, steht deshalb ein Anspruch aus § 97 Abs. 1 i.V. mit § 96 Abs. 1, § 16 UrhG dieser zu.


von den paragraphen und deren bedeutung habsch kA, bin nur ein einfacher urheber, der jedesmal sämtliche rechte an den produzenten abtritt und kein jurist.
doch die einleitung verstehe ich ganz gut... der typ, der beim konzertmitschnitt im ü-wagen saß, hat nicht geschaffen, sondern vervielfätigt. eine analogie zu einem fußballspiel zu ziehen erscheint mir jedenfalls nicht auf den ersten blick sonderlich bauernschlau zu sein.

im übrigen dürfte das eh nur um die "ran"-zeit zwischen 92-95 gehen, bzw. die von 88-91 paralell zur sportschau produzierten "anpfiff"-beiträge, da die sportschau-ü-wägen vom hr, bzw. den angeschlossenen funkhäusern kamen...


ich abe fertig
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So leid es mir tut, das oben Zitierte hat mit der Frage nach dem Urheber einer aufgezeichneten Sportübertragung nichts zu tun. Kurz: Die Kombination Musik/Film gilt generell als Bearbeitung in Form der Werkverbindung. Es entsteht ein neues Werk. Der ursprüngliche Urheber, also der Komponist/Texter der Musik, muss hierzu, wie zu jeder Bearbeitung, seine Zustimmung geben. Die obige Entscheidung stellt klar, dass diese Zustimmungserfordernis nicht gilt, wenn man einfach eine Aufführung eines Musikwerks filmt. Schöpfer des Werks "Film einer Musikaufführung" ist der Regisseur dieser Aufnahmen trotzdem.
Im Gegensatz zum obigen Fall gilt ein Fussballspiel nicht als Werk im Sinne des Urheberrechts. Erst die schöpferische Leistung des Bildregisseurs lässt ein Werk entstehen.  


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