Soviel geschrieben und trotzdem nix gesagt. Was issn jetzt dein Punkt?
Wenn du das geschriebene verstehen würdest, könnte es durchaus als Gegenantwort zu den von dir aufgestellten Thesen "nur deren Job", "als ob jeder Brand eine Lebensgefährdung wäre",... interpretieren. Zumindest theoretisch
Bist du son Law-and-Order Heini? Oder wieso stellst du mir diese absurde Frage?
Überteibung - stilistisches Mittel seit 1948 - oder so ähnlich. Deine Überraschung darüber warum jemand deswegen überhaupt ins Gefängnis kommt, lässt zumindest die Frage zu, in welchen Fällen es denn deiner Meinung nach sonst Gefängnisstrafen geben sollte?
Soviel geschrieben und trotzdem nix gesagt. Was issn jetzt dein Punkt?
Wenn du das geschriebene verstehen würdest, könnte es durchaus als Gegenantwort zu den von dir aufgestellten Thesen "nur deren Job", "als ob jeder Brand eine Lebensgefährdung wäre",... interpretieren. Zumindest theoretisch
Ob Hobby oder Hauptberuf, wenn es brennt ist es trotzdem ihr Job. Und wenn sie es freiwillig machen, dann haben sie es sich sogar selbst ausgesucht diese Risiko einzugehen.
So und wo wir schon dabei sind, solltest du vielleicht meinen Post nochmal lesen und wenn du dir schon die Mühe machst zu zitieren, dann lass doch bitte die wichtigen Stellen nicht weg. Ich hab geschrieben: "als ob jeder Brand eine absichtliche Lebensgefährdung wäre". Vielleicht hab ich mich da nicht klar ausgedrückt, aber für mich ist es völlig klar, dass es eine Lebengefährdung ist, das is aber wieder so banal wegen der Job/Hobby Sache. Ich kann das irgendwie als Argument nicht wirklich ernst nehmen. Is aber auch nich so wichtig.
Überteibung - stilistisches Mittel seit 1948 - oder so ähnlich. Deine Überraschung darüber warum jemand deswegen überhaupt ins Gefängnis kommt, lässt zumindest die Frage zu, in welchen Fällen es denn deiner Meinung nach sonst Gefängnisstrafen geben sollte?
Ok. Mir war das mit dem Brandstiftungsdelikt nicht in vollem umfang bewusst, sonst hätte ich mich vielleicht nicht gewundert. Bin aber anscheinend nicht der einzige. Du kannst bei dem Fall ne ganze Bandbreite an Ansichten einnehmen, von "Der hat ein leeres Haus abgefackelt", bis "Der hätte fast die ganze Siedlung niedergebrannt und unschuldige Menschenleben gefährdet". Die lebengefährdeten Feuewehrleute sind die Überspitzung der letzteren Ansicht.
Ok. Mir war das mit dem Brandstiftungsdelikt nicht in vollem umfang bewusst, sonst hätte ich mich vielleicht nicht gewundert. Bin aber anscheinend nicht der einzige. Du kannst bei dem Fall ne ganze Bandbreite an Ansichten einnehmen, von "Der hat ein leeres Haus abgefackelt", bis "Der hätte fast die ganze Siedlung niedergebrannt und unschuldige Menschenleben gefährdet". Die lebengefährdeten Feuewehrleute sind die Überspitzung der letzteren Ansicht.
aus: Pressebericht der Freiwilligen Feuerwehr Grünwald vom 20. September 2011:
"In der Nacht zum Dienstag, den 20. September wurde die Feuerwehr Grünwald um 0:21 Uhr wegen eines Feuers alarmiert. [...] Schließlich waren insgesamt 50 Feuerwehrleute, teilweise unter schwerem Atemschutz, mit der Brandbekämpfung beschäftigt. Dabei galt es unter anderem, die umliegenden Wohngebäude vor einem Überspringen des Feuers zu schützen. [...] Erst nach vielen Stunden konnte die Meldung "Feuer aus, Nachlöscharbeiten" gegeben werden, und es wurde unter erhöhter Vorsicht wegen der Einsturzgefahr damit begonnen, das Gebäude zu betreten. Dabei retteten die Feuerwehrleute zwei Hunde, die wie durch ein Wunder den Brand überlebten. Sie konnten mit Verdacht auf Rauchgasvergiftung der Tierrettung übergeben werden. [...]
Was genau war Dir denn in punkto Brandstiftung in diesem Zusammenhang unbekannt? Wusstest Du nicht, dass es Brandstiftung ist, wenn man (s)ein Haus anzündet? Oder war Dir nicht klar, dass Brandstiftung bestraft wird, weil es unglaublicherweise wirklich eine Straftat ist?
Basaltkopp schrieb: Was genau war Dir denn in punkto Brandstiftung in diesem Zusammenhang unbekannt? Wusstest Du nicht, dass es Brandstiftung ist, wenn man (s)ein Haus anzündet? Oder war Dir nicht klar, dass Brandstiftung bestraft wird, weil es unglaublicherweise wirklich eine Straftat ist?
Die Härte des Strafmaßes war mir nicht bewusst. Wie gesagt, die Vorstellung bei dem Wort Brandstiftung kann vom zündeln im Mülleimer der Bushaltestelle, bis zum mutwilligen Abfackeln von Wohnhäusern gehen. Ich hab Brandstiftung bisher eher mit zündeln verbunden.
Und deswegen hab ich mich gewundert und dachte im Fall Breno würde eine mildere Strafe ausgesprochen. Hab ich doch jetzt schon 10 mal ausgeführt.
Das Strafmaß ist mir ja jetzt auch klar. Ich kann aber auch nachvollziehen, wenn man sich drüber wundert.
Ein vor Ort in der Brandnacht erschienener Polizist hat vor Gericht (laut Presseartikel) ausgesagt, dass der Breno in Anbetracht seines Alkoholkonsums "erstaunlich gerade" druch einen Flur gelaufen sei, der Polizist folgerte auf Grund seiner Berufserfahrung daraus, dass Breno offenkundig eine gewisse Gewöhnung an Alkohol gehabt habe.
Da es sich um einen Leistungssportler handelt, ist das für mich eine erstaunliche Feststellung. Und es stellt sich die Frage, ist Breno so schlecht in die Bundesliga gestartet wegen Alkohols oder ist seine Gewöhnung an Alkohol auf Grund seiner langwierigen Verletzungsproblematik entstanden? Die Frage werden wir von hier aus nicht beantworten können, die Antwort weiß nur Uli Hoeneß oder C. Nerlinger...
Wenn man Brenos Aussagen vor Gericht glauben darf, wurde er aufgrund seiner erneuten schweren Verletzung (umgangssprachlich?) depressiv und trank wohl regelmäßig eine Flasche Whisky pro Tag. Das würde dann auch seine Alkoholgewöhnung erklären.
Korn schrieb: Die Härte des Strafmaßes war mir nicht bewusst. Wie gesagt, die Vorstellung bei dem Wort Brandstiftung kann vom zündeln im Mülleimer der Bushaltestelle, bis zum mutwilligen Abfackeln von Wohnhäusern gehen. Ich hab Brandstiftung bisher eher mit zündeln verbunden.
Letztendlich wird ja aus diesem Grund im Gesetz zwischen Brandstiftung, schwerer Brandstiftung, Besonders schwerer Brandstiftung, Brandstiftung mit Todesfolge und fahrlässiger Brandstiftung unterschieden.
Und man darf auch nicht vergessen das er ja eigentlich das Eigentum eines anderen anzündete.
Das es trotzdem eigentlich ne arme Wurst ist, steht außer Frage.
Hat der Hoeneß eigentlich noch den Schuß gehört? Bei einem Handwerker soll ein anderes Strafmaß als bei einem Fussballer angelegt werden??? Vielleicht kann Breno im Knast ja den Beruf des Maurers lernen damit das Leben des mit mindestens hohem sechsstelligen Jahresgehalt ausgestatten Jungprofis auch danach noch weitergehen kann. Der hat in seiner kurzen Profizeit vermutlich so viel verdient wie ein Maurergeselle, der seinen Beruf aufgrund der körperlichen Anstrengung zumeist auch nicht bis zum Rentenalter ausüben kann, vielleicht nie in seinem Leben verdienen wird auch ohne eine Zwischenstation im Knast...unabhängig davon, ob das Strafmaß für die Tat grundsätzlich gerechtfertigt ist, egal ob Maurer oder Fussballprofi.
Ätzend ist auch, wie drauf hingewiesen wird, dass sich die Bayern um Breno und die Frau kümmern, was in Anbetracht der Tat und der Umstände absolut lächerlich erscheint, denn hätten sich die tollen Bayern um den Spieler Breno gekümmert, dann hätte er wohl kaum im Suff die Hütte abgefackelt und man hätte früher einschneidende Maßnahmen ergreifen können, damit die Sache nicht so eskaliert....
pelo schrieb: Eine derart dämliche Aussage hätte ich von UH eigentlich nicht erwartet.
Was hat der für ein Rechtsempfinden.
Das UH bei den Seinen ein anderes Rechtsempfinden hat, ist nichts neues. Die Aussage in dieser Form ist aber wirklich dämlich. Aber das ist typisch Hoeness wenn es seine Leute betrifft. Wäre es jemand anderes würde er ganz andere Kommentare dazu abgeben.
Die Strafe selber halte ich für recht hoch. Kenne den Fall nicht wirklich, aber wenn jemand mit einem Depri- und Alkoholproblem so etwas im Vollsuff macht, fällt die Strafe meistens doch nicht so hoch aus, oder? Fast 4 Jahre für einen nicht vorbestraften und zur Tatzeit unter Drogeneinfluss stehenden jungen Menschen halte ich selbst bei schwerer Brandstiftung (warum schwere Brandstiftung? Wo liegen da die Grenzen/Maßstäbe?) ohne direkte Lebensgefahr für andere für zu hoch.
Die fast 4 Jahre waren noch im unteren Bereich des möglichen Strafrahmens.
Hoeneß ist eben jemand, der die Seinen beschützt, so gut es geht. Bei Breno hat man wohl vorher evtl. geschlampt, aber das wissen wir nicht. Und er beschützt halt die Seinen auch manchmal mit absolutem Humbug, den er labert. So wie jetz.
Für Herrn Hoeneß eine kleine (Nach-)Hilfe in Sachen Jura: Art. 3 Absatz 1 GG: " Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." Diese elementare Rechtsgrundsatz gilt sowohl für Maurer als auch für Fußballer!
pelo schrieb: Eine derart dämliche Aussage hätte ich von UH eigentlich nicht erwartet.
Was hat der für ein Rechtsempfinden.
Das UH bei den Seinen ein anderes Rechtsempfinden hat, ist nichts neues. Die Aussage in dieser Form ist aber wirklich dämlich. Aber das ist typisch Hoeness wenn es seine Leute betrifft. Wäre es jemand anderes würde er ganz andere Kommentare dazu abgeben.
Die Strafe selber halte ich für recht hoch. Kenne den Fall nicht wirklich, aber wenn jemand mit einem Depri- und Alkoholproblem so etwas im Vollsuff macht, fällt die Strafe meistens doch nicht so hoch aus, oder? Fast 4 Jahre für einen nicht vorbestraften und zur Tatzeit unter Drogeneinfluss stehenden jungen Menschen halte ich selbst bei schwerer Brandstiftung (warum schwere Brandstiftung? Wo liegen da die Grenzen/Maßstäbe?) ohne direkte Lebensgefahr für andere für zu hoch.
Unter Drogeneinfluss stand Breno nicht. Es wurde lediglich ein Schlafmittel im Blut nachgewiesen. Sein Alkoholgehalt betrug "nur" 1.74 Promille. Das ist für einen Alkoholabhängigen-u. Breno wurde von den Rechtsmedizinern vor Gericht so bezeichnet- nicht so viel. Alkoholiker haben damit noch keinen Vollsuff,dass man ihnen Unzurechnungsfähigkeit bescheinigen könnte.
Den Brand legte er vorsätzlich.
Er machte fast bis zuletzt keine Angaben.
Ein frühes Tatgeständnis,verbunden mit Reue u. dem Hinweis auf seine Ausnahmesituation hätten das Gericht wahrscheinlich milder gestimmt.
C.Preuß_88 schrieb: Für Herrn Hoeneß eine kleine (Nach-)Hilfe in Sachen Jura: Art. 3 Absatz 1 GG: " Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." Diese elementare Rechtsgrundsatz gilt sowohl für Maurer als auch für Fußballer!
aber nicht wenn du beim FC Bayern München bist.
war halt doch ziemlich heiß die letzten Tage,vielleicht brauch er auch mal einen Maurer,der ihm hoffentlich vor den Koffer sch......
C.Preuß_88 schrieb: Für Herrn Hoeneß eine kleine (Nach-)Hilfe in Sachen Jura: Art. 3 Absatz 1 GG: " Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." Diese elementare Rechtsgrundsatz gilt sowohl für Maurer als auch für Fußballer!
aber nicht wenn du beim FC Bayern München bist.
Wie Recht du doch hast! Ich habe vergessen den gestern verabschiedeten Art. 3 Absatz 4 GGzu zitieren: " Absatz 1 findet keine Anwendung, sofern es um das Wohlbefinden eines Spielers oder Verantwortlichen des FC Bayern München geht."
C.Preuß_88 schrieb: Für Herrn Hoeneß eine kleine (Nach-)Hilfe in Sachen Jura: Art. 3 Absatz 1 GG: " Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." Diese elementare Rechtsgrundsatz gilt sowohl für Maurer als auch für Fußballer!
Naja, zahl du mal keinen Zoll für einen Gegenstand am Flughafen und wenn man dir auf die Schliche kommt, sag mal schön artig von zuhause aus dass du es nach verzollen läßt.
Ich glaube nicht dass man dir freundlich mitteilt wird, das es selbstverständlich kein Problem sei.
2. Hoeness moniert die soziale Härte des Urteils in bezug auf die Möglichkeit der Berufsausübung. Soweit es mein Laienwissen hegibt, berücksichtigen Richter so etwas bei der Strafbemessung schon. Z.B. wird bei Verkehrsdelikten in die Art und Höhe der Strafe einfließen, ob der Verurteilte seinen FS beruflich braucht.
3. Hoeness´ bedingungsloser Einsatz für die Seinen in Not ist legendär. Dass evtl. zuvor einiges versäumt wurde, steht auf einem anderen Blatt.
4. Es ist ein Standpunkt. Über den man diskutieren kann. Würde ein Verantworlicher von EF derart klar Position beziehen, wenn es um einen Spieler von EF ginge, wäre der Beifall hier groß.
Wenn du das geschriebene verstehen würdest, könnte es durchaus als Gegenantwort zu den von dir aufgestellten Thesen "nur deren Job", "als ob jeder Brand eine Lebensgefährdung wäre",... interpretieren. Zumindest theoretisch
Überteibung - stilistisches Mittel seit 1948 - oder so ähnlich. Deine Überraschung darüber warum jemand deswegen überhaupt ins Gefängnis kommt, lässt zumindest die Frage zu, in welchen Fällen es denn deiner Meinung nach sonst Gefängnisstrafen geben sollte?
Ob Hobby oder Hauptberuf, wenn es brennt ist es trotzdem ihr Job. Und wenn sie es freiwillig machen, dann haben sie es sich sogar selbst ausgesucht diese Risiko einzugehen.
So und wo wir schon dabei sind, solltest du vielleicht meinen Post nochmal lesen und wenn du dir schon die Mühe machst zu zitieren, dann lass doch bitte die wichtigen Stellen nicht weg. Ich hab geschrieben: "als ob jeder Brand eine absichtliche Lebensgefährdung wäre". Vielleicht hab ich mich da nicht klar ausgedrückt, aber für mich ist es völlig klar, dass es eine Lebengefährdung ist, das is aber wieder so banal wegen der Job/Hobby Sache. Ich kann das irgendwie als Argument nicht wirklich ernst nehmen. Is aber auch nich so wichtig.
Ok. Mir war das mit dem Brandstiftungsdelikt nicht in vollem umfang bewusst, sonst hätte ich mich vielleicht nicht gewundert. Bin aber anscheinend nicht der einzige. Du kannst bei dem Fall ne ganze Bandbreite an Ansichten einnehmen, von "Der hat ein leeres Haus abgefackelt", bis "Der hätte fast die ganze Siedlung niedergebrannt und unschuldige Menschenleben gefährdet". Die lebengefährdeten Feuewehrleute sind die Überspitzung der letzteren Ansicht.
aus: Pressebericht der Freiwilligen Feuerwehr Grünwald vom 20. September 2011:
"In der Nacht zum Dienstag, den 20. September wurde die Feuerwehr Grünwald um 0:21 Uhr wegen eines Feuers alarmiert. [...] Schließlich waren insgesamt 50 Feuerwehrleute, teilweise unter schwerem Atemschutz, mit der Brandbekämpfung beschäftigt. Dabei galt es unter anderem, die umliegenden Wohngebäude vor einem Überspringen des Feuers zu schützen. [...] Erst nach vielen Stunden konnte die Meldung "Feuer aus, Nachlöscharbeiten" gegeben werden, und es wurde unter erhöhter Vorsicht wegen der Einsturzgefahr damit begonnen, das Gebäude zu betreten.
Dabei retteten die Feuerwehrleute zwei Hunde, die wie durch ein Wunder den Brand überlebten. Sie konnten mit Verdacht auf Rauchgasvergiftung der Tierrettung übergeben werden.
[...]
Also ganz leer war das Haus ja dann doch nicht...
Wusstest Du nicht, dass es Brandstiftung ist, wenn man (s)ein Haus anzündet? Oder war Dir nicht klar, dass Brandstiftung bestraft wird, weil es unglaublicherweise wirklich eine Straftat ist?
Die Härte des Strafmaßes war mir nicht bewusst. Wie gesagt, die Vorstellung bei dem Wort Brandstiftung kann vom zündeln im Mülleimer der Bushaltestelle, bis zum mutwilligen Abfackeln von Wohnhäusern gehen. Ich hab Brandstiftung bisher eher mit zündeln verbunden.
Und deswegen hab ich mich gewundert und dachte im Fall Breno würde eine mildere Strafe ausgesprochen. Hab ich doch jetzt schon 10 mal ausgeführt.
Das Strafmaß ist mir ja jetzt auch klar. Ich kann aber auch nachvollziehen, wenn man sich drüber wundert.
Da es sich um einen Leistungssportler handelt, ist das für mich eine erstaunliche Feststellung. Und es stellt sich die Frage, ist Breno so schlecht in die Bundesliga gestartet wegen Alkohols oder ist seine Gewöhnung an Alkohol auf Grund seiner langwierigen Verletzungsproblematik entstanden? Die Frage werden wir von hier aus nicht beantworten können, die Antwort weiß nur Uli Hoeneß oder C. Nerlinger...
Letztendlich wird ja aus diesem Grund im Gesetz zwischen Brandstiftung, schwerer Brandstiftung, Besonders schwerer Brandstiftung, Brandstiftung mit Todesfolge und fahrlässiger Brandstiftung unterschieden.
Und man darf auch nicht vergessen das er ja eigentlich das Eigentum eines anderen anzündete.
Das es trotzdem eigentlich ne arme Wurst ist, steht außer Frage.
Aber wir haben uns ja jetzt alle gütlich geeinigt
Hat der Hoeneß eigentlich noch den Schuß gehört? Bei einem Handwerker soll ein anderes Strafmaß als bei einem Fussballer angelegt werden??? Vielleicht kann Breno im Knast ja den Beruf des Maurers lernen damit das Leben des mit mindestens hohem sechsstelligen Jahresgehalt ausgestatten Jungprofis auch danach noch weitergehen kann. Der hat in seiner kurzen Profizeit vermutlich so viel verdient wie ein Maurergeselle, der seinen Beruf aufgrund der körperlichen Anstrengung zumeist auch nicht bis zum Rentenalter ausüben kann, vielleicht nie in seinem Leben verdienen wird auch ohne eine Zwischenstation im Knast...unabhängig davon, ob das Strafmaß für die Tat grundsätzlich gerechtfertigt ist, egal ob Maurer oder Fussballprofi.
Was hat der für ein Rechtsempfinden.
Am liebsten würde er für Breno jetzt immer noch eine Ablöse von Lazio Rom kassieren, auch wenn der Vertrag längst ausgelaufen ist...
Das UH bei den Seinen ein anderes Rechtsempfinden hat, ist nichts neues.
Die Aussage in dieser Form ist aber wirklich dämlich. Aber das ist typisch Hoeness wenn es seine Leute betrifft. Wäre es jemand anderes würde er ganz andere Kommentare dazu abgeben.
Die Strafe selber halte ich für recht hoch. Kenne den Fall nicht wirklich, aber wenn jemand mit einem Depri- und Alkoholproblem so etwas im Vollsuff macht, fällt die Strafe meistens doch nicht so hoch aus, oder? Fast 4 Jahre für einen nicht vorbestraften und zur Tatzeit unter Drogeneinfluss stehenden jungen Menschen halte ich selbst bei schwerer Brandstiftung (warum schwere Brandstiftung? Wo liegen da die Grenzen/Maßstäbe?) ohne direkte Lebensgefahr für andere für zu hoch.
Hoeneß ist eben jemand, der die Seinen beschützt, so gut es geht. Bei Breno hat man wohl vorher evtl. geschlampt, aber das wissen wir nicht. Und er beschützt halt die Seinen auch manchmal mit absolutem Humbug, den er labert. So wie jetz.
Diese elementare Rechtsgrundsatz gilt sowohl für Maurer als auch für Fußballer!
Unter Drogeneinfluss stand Breno nicht. Es wurde lediglich ein Schlafmittel im Blut nachgewiesen.
Sein Alkoholgehalt betrug "nur" 1.74 Promille.
Das ist für einen Alkoholabhängigen-u. Breno wurde von den Rechtsmedizinern vor Gericht so bezeichnet- nicht so viel. Alkoholiker haben damit noch keinen Vollsuff,dass man
ihnen Unzurechnungsfähigkeit bescheinigen könnte.
Den Brand legte er vorsätzlich.
Er machte fast bis zuletzt keine Angaben.
Ein frühes Tatgeständnis,verbunden mit Reue u. dem Hinweis auf seine Ausnahmesituation hätten das Gericht wahrscheinlich milder gestimmt.
aber nicht wenn du beim FC Bayern München bist.
war halt doch ziemlich heiß die letzten Tage,vielleicht brauch er auch mal einen Maurer,der ihm hoffentlich vor den Koffer sch......
Wie Recht du doch hast!
Ich habe vergessen den gestern verabschiedeten Art. 3 Absatz 4 GG zu zitieren: " Absatz 1 findet keine Anwendung, sofern es um das Wohlbefinden eines Spielers oder Verantwortlichen des FC Bayern München geht."
Naja, zahl du mal keinen Zoll für einen Gegenstand am Flughafen und wenn man dir auf die Schliche kommt, sag mal schön artig von zuhause aus dass du es nach verzollen läßt.
Ich glaube nicht dass man dir freundlich mitteilt wird, das es selbstverständlich kein Problem sei.
2. Hoeness moniert die soziale Härte des Urteils in bezug auf die Möglichkeit der Berufsausübung.
Soweit es mein Laienwissen hegibt, berücksichtigen Richter so etwas bei der Strafbemessung schon. Z.B. wird bei Verkehrsdelikten in die Art und Höhe der Strafe einfließen, ob der Verurteilte seinen FS beruflich braucht.
3. Hoeness´ bedingungsloser Einsatz für die Seinen in Not ist legendär. Dass evtl. zuvor einiges versäumt wurde, steht auf einem anderen Blatt.
4. Es ist ein Standpunkt. Über den man diskutieren kann. Würde ein Verantworlicher von EF derart klar Position beziehen, wenn es um einen Spieler von EF ginge, wäre der Beifall hier groß.