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Forums-Anwälte - Rückforderung Hauptentschädigung, Hypothekenforderungen

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Ev. ist ja einer der hier im Forum aktiven Juristen in der Lage, meine Verwirrung bzw. mein Unverständnis auf ein kleineres Maß zu bringen.

Und zwar geht es um eine Rückforderung von Hauptentschädigungen nach Schadensausgleich (Grundstück in Eberswalde), die eine Freundin meiner Mutter erhalten hat. Ich komme nun als Erbe meines Vaters, der meine Mutter beerbt hat, die eben in 1983 Erbin besagter Freundin war, in den 'Genuss', diese leisten zu dürfen/sollen. Parallel besteht wohl die Möglichkeit, die von mir zu leistende Zahlung durch eine Hypothekenforderung auf ein erträgliches Maß zu stutzen. Allerdings verlässt mich an dieser Stelle die Fähigkeit, das Ganze nachzuvollziehen, geschweige denn, zu begreifen.

Falls sich einer der hier anwesenden Juristen berufen und/oder in der Lage fühlt, mir in dieser Sache zu helfen bzw. mir Verständnis für diese Sache zu vermitteln, wäre eine PM nett. Ich bin allerdings nur noch heute und morgen erreichbar & dann für 14 Tage computerlos außer Landes.

Verwirrt, fnf


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