Mich wundert es nicht das Leute die sich bestechen lassen, betrügen und schieben straffrei wegkommen können, nicht umsonst steht unser Land bei Korruption ziemlich weit oben in der Liste und rutscht jedes Jahr ein paar Plätzchen höher, wenn sich Deutschland anstrengt kann es Tabellenführer werden.
fast so ähnlich wie in Italien. Zuerst werden drakonische Strafen verhängt, und dann kommt doch nichts bei rum... Den ganzen Aufwand hätten sich die Gerichte doch sparen können. Scheinen ja echte Blitzmerker bei den Juristen am Start zu sein, wenn sie jetzt erst feststellen, dass die aktuellen Gesetze keine Verurteilung zulassen.
propain schrieb: Mich wundert es nicht das Leute die sich bestechen lassen, betrügen und schieben straffrei wegkommen können, nicht umsonst steht unser Land bei Korruption ziemlich weit oben in der Liste und rutscht jedes Jahr ein paar Plätzchen höher, wenn sich Deutschland anstrengt kann es Tabellenführer werden.
Auch wenn die Korruption zu hoch ist hier, Deutschland ist von 163 getesteten Ländern immer noch nur 148. bzgl. der Korruption.
Und das seit Jahren stagnierend..
Besser gesagt sind wir 16. Noch weniger korrupt als Frankreich, Japan, USA oder Israel.
Ist aber sicherlich steigerungsfähig, wenn man bedenkt dass man nur knapp vor Chile liegt...
@SGE Werner Korruption ist nunmal ganz schwer nachweisbar. Die Dunkelziffer dürfte um einiges größer sein. Der aktuelle Siemensvorfall verdeutlicht ja die Aktualität diese Themas.
Naja... Klar gibt es eine sehr große Dunkelziffer. Aber die gibt es in jedem Land, ich denke, dass sich durch Herbeirechnung einer Dunkelziffer die Platzierungen kaum ändern würden, nur die Bewertung würde deutlich sinken! :neutral-face
Vll. verdecken aber auch einfach nur die Finnen etc. ihre Korruption so gut!
SGE_Werner schrieb: Naja... Klar gibt es eine sehr große Dunkelziffer.
Wir haben eine sehr grosse Dunkelziffer. Alleine bei städtischen Bauaufträgen weiss jeder das es seit Jahren ohne Schmiergelder nicht geht, wieviele Beamte standen deswegen schon vor Gericht? Genau, so gut wie keine, man hat immer nur was gemacht wenn zuviel an die Öffentlichkeit kam. Aber was will man von einem Land erwarten welches einen Ex-Kanzler frei rumlaufen lässt obwohl er bestochen wurde und so ganz nebenbei eine ganze Region verraten und verkauft hat.
man weiß es nicht. In der "Knöllchenstatistik" spielen ja auch andere Punkte wie z.b. die Einstellung gegenüber Amerika eine nicht unbedeutende Rolle. Ich bin wirklich mal gespannt, wie lange sich Deutschland noch auf Platz 16 in der Rangliste von Transparency International befindet und wie lange Deutschland das Korruptions-Ranking von der Weltbank mit -2.21 beibehalten kann.
SGE_Werner schrieb: Hab ich, danke!
Naja... Klar gibt es eine sehr große Dunkelziffer. Aber die gibt es in jedem Land, ich denke, dass sich durch Herbeirechnung einer Dunkelziffer die Platzierungen kaum ändern würden, nur die Bewertung würde deutlich sinken! :neutral-face
Vll. verdecken aber auch einfach nur die Finnen etc. ihre Korruption so gut!
propain schrieb: Mich wundert es nicht das Leute die sich bestechen lassen, betrügen und schieben straffrei wegkommen können, nicht umsonst steht unser Land bei Korruption ziemlich weit oben in der Liste und rutscht jedes Jahr ein paar Plätzchen höher, wenn sich Deutschland anstrengt kann es Tabellenführer werden.
Auch wenn die Korruption zu hoch ist hier, Deutschland ist von 163 getesteten Ländern immer noch nur 148. bzgl. der Korruption.
Und das seit Jahren stagnierend..
Besser gesagt sind wir 16. Noch weniger korrupt als Frankreich, Japan, USA oder Israel.
Ist aber sicherlich steigerungsfähig, wenn man bedenkt dass man nur knapp vor Chile liegt...
Wenn der Senat ursprünglich am Ende der Sitzung verkünden wollten, hat sie das Plädoyer des Bundesanwalts wohl in der Tat ein kleines bißchen auf dem falschen Fuß erwischt Gruß concordia-eagle
Da ja hier genügend Fachleute (Heinz, Concordia und last not least "Der BGH und ich - Fluchtgefahrexperten" propain) versammelt sind: Der Bundesanwalt hat darauf hingewiesen, dass die mangelnde Strafbarkeit in den zur Tatzeit geltenden Geschäftsbedingungen von Oddset zu sehen sei. Also eine vergleichbare Situation mit der mangelnden Strafbarkeit von Benzindiebstählen an Tankstellen, bis diese den Eigentumsvorbehaltsaufkleber an ihre Zapfsäulen geklebt haben.
stefank schrieb: Der Bundesanwalt hat darauf hingewiesen, dass die mangelnde Strafbarkeit in den zur Tatzeit geltenden Geschäftsbedingungen von Oddset zu sehen sei.
Ich kaufe doch mit meiner Eintrittskarte kein verschobenes Spiel. Sorry, aber mein rechtsempfinden sagt mir das ich betrogen werde. Und wenn ein Verein wegen sowas die nächste Runde DFB Pokal (im Hoyzer fall der Hsv) nicht ereicht oder ein Club sogar absteigt , ist das nicht mehr mit Ladendiebstahl zu vergleichen. Da gehts um Millionenschäden.Dabei ist mir das Wettbüro erstmal völlig schnuppe, obwohl die wettkunden auch ''betrogen'' werden.
stefank schrieb: Der Bundesanwalt hat darauf hingewiesen, dass die mangelnde Strafbarkeit in den zur Tatzeit geltenden Geschäftsbedingungen von Oddset zu sehen sei.
Ich kaufe doch mit meiner Eintrittskarte kein verschobenes Spiel. Sorry, aber mein rechtsempfinden sagt mir das ich betrogen werde. Und wenn ein Verein wegen sowas die nächste Runde DFB Pokal (im Hoyzer fall der Hsv) nicht ereicht oder ein Club sogar absteigt , ist das nicht mehr mit Ladendiebstahl zu vergleichen. Da gehts um Millionenschäden.Dabei ist mir das Wettbüro erstmal völlig schnuppe, obwohl die wettkunden auch ''betrogen'' werden.
DAS IST BETRUG !!!
Sehe ich auch so, es werden zwei Seiten betrogen, die Leute die wetten und die Vereine mit ihren Fans, selbst wenn das mit den Wetten nicht zutrifft, so bleibt immer noch der andere Betrug an Vereinen und Fans.
Soeben meldet das ZDF das ein Teil der BGH -Richter wohl schwierigkeiten mit der rechtlichen Würdigung der Bundesanwaltschaft hat. Warten wirs mal ab. Im übrigen finde ich die Einschätzung von Propain und niemiec so falsch nicht.
Objektiver Tatbestand des § 263StGb
Die Tathandlung ist die Vorspiegelung falscher oder die Unterdrückung wahrer Tatsachen Täuschung ist hierbei die intellektuelle Einwirkung auf das Vorstellungsbild eines anderen, durch die eine unrichtige Vorstellung über Tatsachen erzeugt oder aufrecht erhalten werden soll. Die Täuschung kann ausdrücklich schriftlich, mündlich, durch Gesten, schlüssig erfolgen. Tatsachen sind alle konkreten Geschehnisse und Zustände der Vergangenheit oder Gegenwart, die die Außenwelt oder psychische Vorgänge betreffen und dem Beweis zugänglich sind (Lackner in Lackner/Kühl, StGB, § 263 Rdnr. 4) Die Täuschungshandlung muss einen Irrtum bei einem Dritten erregen oder unterhalten Aufgrund des Irrtums muss der Getäuschte eine Vermögensverfügung vornehmen. Vermögensverfügung ist jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das unmittelbar zu einer Vermögensminderung führt.
Aus der Vermögensverfügung muss ein Vermögensschaden resultieren Dabei ist es unerheblich, ob der Getäuschte und der Geschädigte identisch sind . Vermögensschaden ist jedes Minus gegenüber dem vorher bestehenden Vermögen, welches nicht durch ein vermögenswertes Äquivalent ausgeglichen wurde.
So weit so gut Man könnte glatt auf die Idee kommen das Hoyzer nicht Beihilfe geleistet hat sondern Täter ist. Täuschungshandlung Irrtumseregung und Vermögensverfügung sind klar.Geschädigt sind zum Beispiel die Vereine die Siegprämien gezahlt haben. Dies lag zwar in ihrem Interesse aber möglicherweise hätten sie es bei regulärem Verlauf nicht gemußt. Schwierig schwierig.
propain schrieb: .....es werden zwei Seiten betrogen, die Leute die wetten
Falsch falsch falsch, die leute die wetten hätten erstmal die Geschäftsbedinungen lesen sollen. Da steht nicht drin das ein Schiri im Profilfussball nicht bestochen werden darf wenn die quoten schlecht sind. Um genau zu sein steht da garnix von kavaliersdelikten wie manipulation . Das muss der Wettkunde mit einkalkulieren bei seinen Geldwetten.
Ich setze 10euro darauf das der Staatsanwalt ausgetauscht wird. Es wäre doch gelacht wenn der DFB nach DIESER wm keinen einfluss hätte. GrööööhL
Das Problem bei der Betrugsstrafbarkeit könnte hier natürlich sein, dass für eine solche ein Irrtum bei jemandem erregt worden sein muss und er dadurch in seinem Vermögen geschädigt worden sein muss.
Der Vermögensschaden liegt hier natürlich in erster Linie bei den Vereinen. Aber hier ist fraglich, wo der Irrtum liegen kann. Hier wird es darauf ankommen, ob der BGH als Anhänger der "Drecksack Theorie" es sich irgendwie zurechtwurschteln wird, dass der Irrtum darin besteht, dass die Vereine davon ausgingen, dass Hoyzer wirklich unparteiisch ist. Dies wird aber juristisch glaube ich schwer zu begründen sein, da die Vereine ja von vornherein davon ausgingen, dass Hoyzer unparteiisch ist und er selbst diesen Irrtum nicht noch besonders hervorrufen oder aufrechterhalten musste.
Problem ist natürlich auch, dass man als Schiedsrichter kein öffentliches Amt bekleidet. In dem Fall hätte Hoyzer Problemlos eine Straftat im Amt begangen.
Aber trotzdem halt ich es für gut möglich, dass der BGH sich die Betrugsstrafbarkeit über etwas lebensferne Auslegungen oder analogien zurecht basteln wird (denn allen ist klar, dass Hoyzer Strafe verdient). So hat man das z.B. bis Ende letzten Jahres auch mit den Grafitie-Schmierereien gemacht, die erst jetzt tatsächlich im Gesetz wirklich gescheit unter einen neu hinzugefügten Absatz in der Sachbeschädigung aufgenommen ist. Wird ein spannendes Urteil.
http://www.spiegel.de/sport/fussball/0,1518,451116,00.html
Nun sollte der Gesetzgeber sich aber beeilen.
Zuerst werden drakonische Strafen verhängt, und dann kommt doch nichts bei rum...
Den ganzen Aufwand hätten sich die Gerichte doch sparen können.
Scheinen ja echte Blitzmerker bei den Juristen am Start zu sein, wenn sie jetzt erst feststellen, dass die aktuellen Gesetze keine Verurteilung zulassen.
Auch wenn die Korruption zu hoch ist hier, Deutschland ist von 163 getesteten Ländern immer noch nur 148. bzgl. der Korruption.
Und das seit Jahren stagnierend..
Besser gesagt sind wir 16. Noch weniger korrupt als Frankreich, Japan, USA oder Israel.
Ist aber sicherlich steigerungsfähig, wenn man bedenkt dass man nur knapp vor Chile liegt...
http://www.transparency.de/Tabellarisches-Ranking.954.0.html
Korruption ist nunmal ganz schwer nachweisbar.
Die Dunkelziffer dürfte um einiges größer sein.
Der aktuelle Siemensvorfall verdeutlicht ja die Aktualität diese Themas.
zieh dir mal diesen Link komplett rein
NUMERATOR
Was Falschparken über Korruption verrät
http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,441967,00.html
Naja... Klar gibt es eine sehr große Dunkelziffer.
Aber die gibt es in jedem Land, ich denke, dass sich durch Herbeirechnung einer Dunkelziffer die Platzierungen kaum ändern würden, nur die Bewertung würde deutlich sinken! :neutral-face
Vll. verdecken aber auch einfach nur die Finnen etc. ihre Korruption so gut!
Wir haben eine sehr grosse Dunkelziffer. Alleine bei städtischen Bauaufträgen weiss jeder das es seit Jahren ohne Schmiergelder nicht geht, wieviele Beamte standen deswegen schon vor Gericht? Genau, so gut wie keine, man hat immer nur was gemacht wenn zuviel an die Öffentlichkeit kam. Aber was will man von einem Land erwarten welches einen Ex-Kanzler frei rumlaufen lässt obwohl er bestochen wurde und so ganz nebenbei eine ganze Region verraten und verkauft hat.
Ich bin wirklich mal gespannt, wie lange sich Deutschland noch auf Platz 16 in der Rangliste von Transparency International befindet und wie lange Deutschland das Korruptions-Ranking von der Weltbank mit -2.21 beibehalten kann.
hat bestimmt ein bisschen was gekostet, damit deutschland diese tabelle nicht anführt.
Quelle
Wenn der Senat ursprünglich am Ende der Sitzung verkünden wollten, hat sie das Plädoyer des Bundesanwalts wohl in der Tat ein kleines bißchen auf dem falschen Fuß erwischt
Gruß
concordia-eagle
Ich kaufe doch mit meiner Eintrittskarte kein verschobenes Spiel. Sorry, aber mein rechtsempfinden sagt mir das ich betrogen werde.
Und wenn ein Verein wegen sowas die nächste Runde DFB Pokal (im Hoyzer fall der Hsv) nicht ereicht oder ein Club sogar absteigt , ist das nicht mehr mit Ladendiebstahl zu vergleichen. Da gehts um Millionenschäden.Dabei ist mir das Wettbüro erstmal völlig schnuppe, obwohl die wettkunden auch ''betrogen'' werden.
DAS IST BETRUG !!!
Sehe ich auch so, es werden zwei Seiten betrogen, die Leute die wetten und die Vereine mit ihren Fans, selbst wenn das mit den Wetten nicht zutrifft, so bleibt immer noch der andere Betrug an Vereinen und Fans.
Warten wirs mal ab.
Im übrigen finde ich die Einschätzung von Propain und niemiec so falsch nicht.
Objektiver Tatbestand des § 263StGb
Die Tathandlung ist die Vorspiegelung falscher oder die Unterdrückung wahrer Tatsachen
Täuschung ist hierbei die intellektuelle Einwirkung auf das Vorstellungsbild eines anderen, durch die eine unrichtige Vorstellung über Tatsachen erzeugt oder aufrecht erhalten werden soll. Die Täuschung kann ausdrücklich schriftlich, mündlich, durch Gesten, schlüssig erfolgen.
Tatsachen sind alle konkreten Geschehnisse und Zustände der Vergangenheit oder Gegenwart, die die Außenwelt oder psychische Vorgänge betreffen und dem Beweis zugänglich sind (Lackner in Lackner/Kühl, StGB, § 263 Rdnr. 4)
Die Täuschungshandlung muss einen Irrtum bei einem Dritten erregen oder unterhalten
Aufgrund des Irrtums muss der Getäuschte eine Vermögensverfügung vornehmen. Vermögensverfügung ist jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das unmittelbar zu einer Vermögensminderung führt.
Aus der Vermögensverfügung muss ein Vermögensschaden resultieren
Dabei ist es unerheblich, ob der Getäuschte und der Geschädigte identisch sind . Vermögensschaden ist jedes Minus gegenüber dem vorher bestehenden Vermögen, welches nicht durch ein vermögenswertes Äquivalent ausgeglichen wurde.
So weit so gut
Man könnte glatt auf die Idee kommen das Hoyzer nicht Beihilfe geleistet hat sondern Täter ist. Täuschungshandlung Irrtumseregung und Vermögensverfügung sind klar.Geschädigt sind zum Beispiel die Vereine die Siegprämien gezahlt haben. Dies lag zwar in ihrem Interesse aber möglicherweise hätten sie es bei regulärem Verlauf nicht gemußt. Schwierig schwierig.
Ich bin halt kein Strafrechtler.
Falsch falsch falsch, die leute die wetten hätten erstmal die Geschäftsbedinungen lesen sollen. Da steht nicht drin das ein Schiri im Profilfussball nicht bestochen werden darf wenn die quoten schlecht sind. Um genau zu sein steht da garnix von kavaliersdelikten wie manipulation . Das muss der Wettkunde mit einkalkulieren bei seinen Geldwetten.
Ich setze 10euro darauf das der Staatsanwalt ausgetauscht wird. Es wäre doch
gelacht wenn der DFB nach DIESER wm keinen einfluss hätte. GrööööhL
Der Vermögensschaden liegt hier natürlich in erster Linie bei den Vereinen. Aber hier ist fraglich, wo der Irrtum liegen kann. Hier wird es darauf ankommen, ob der BGH als Anhänger der "Drecksack Theorie" es sich irgendwie zurechtwurschteln wird, dass der Irrtum darin besteht, dass die Vereine davon ausgingen, dass Hoyzer wirklich unparteiisch ist. Dies wird aber juristisch glaube ich schwer zu begründen sein, da die Vereine ja von vornherein davon ausgingen, dass Hoyzer unparteiisch ist und er selbst diesen Irrtum nicht noch besonders hervorrufen oder aufrechterhalten musste.
Problem ist natürlich auch, dass man als Schiedsrichter kein öffentliches Amt bekleidet. In dem Fall hätte Hoyzer Problemlos eine Straftat im Amt begangen.
Aber trotzdem halt ich es für gut möglich, dass der BGH sich die Betrugsstrafbarkeit über etwas lebensferne Auslegungen oder analogien zurecht basteln wird (denn allen ist klar, dass Hoyzer Strafe verdient). So hat man das z.B. bis Ende letzten Jahres auch mit den Grafitie-Schmierereien gemacht, die erst jetzt tatsächlich im Gesetz wirklich gescheit unter einen neu hinzugefügten Absatz in der Sachbeschädigung aufgenommen ist.
Wird ein spannendes Urteil.