Mainhattener schrieb: Von der Geschichte hab ich auch schon gelesen. Name und Wappen ist klar, nur wie ist es möglich das Vereinsfarben verboten werden dürfen?
Das frage ich mich auch.Wer trägt die Rechte an Farben? Wie kann man jemanden verbieten eine Farbe zu verwenden?
nachdem die Ringer gescheitert sind, werden die auch scheitern .... die Eintracht gibts ja schon länger als die Regierung ..... mh .... evtl täte sich da eine Einnahmequelle auf ^^
Oberzentadler schrieb: Natürlich geht das. Versuch mal Magenta zu benutzen ohne die Telekom mit Geld zu beglücken. wünsche dir viel Spaß dabei.
Sollte ohne weiteres möglich sein....
Leider nicht. Haben sich schon vor Jahren Magenta als Markenfarbe schützen lassen. Mahnen auch mal fröhlich ab, auch bei Firmen die nix mit Telekommunikation zu tun haben.
Oberzentadler schrieb: Natürlich geht das. Versuch mal Magenta zu benutzen ohne die Telekom mit Geld zu beglücken. wünsche dir viel Spaß dabei.
Sollte ohne weiteres möglich sein....
Leider nicht. Haben sich schon vor Jahren Magenta als Markenfarbe schützen lassen. Mahnen auch mal fröhlich ab, auch bei Firmen die nix mit Telekommunikation zu tun haben.
Ich bin kein Anwalt aber hier mein Verständnis des ganzen:
Die haben genau einen Farbton eintragen und das ist #E20074 (nicht das originale Magenta). Sofern du nicht konkurrierst könntest du sogar diesen nutzen. Alle anderen Töne könntest du aus Markenrechtlichen Gründen auch als konkurrierendes Unternehmen nutzen, es führt jedoch zu einem Problem wenn die Nutzung zur Verwechslungsgefahr führt und genau das wird dann auch abgemahnt.
BTW: eigentlich hätte die Telekom auch diesen Farbcode nicht eintragen lassen können, da sieht man wieder wie gleich alle sind. Wenn du Morgen ein Unternehmen gründest und eine Farbe schützen lassen möchtest wird man dir den Vogel zeigen.
BTW: eigentlich hätte die Telekom auch diesen Farbcode nicht eintragen lassen können, da sieht man wieder wie gleich alle sind. Wenn du Morgen ein Unternehmen gründest und eine Farbe schützen lassen möchtest wird man dir den Vogel zeigen.
Marken müssen um eintragungsfähig zu sein Unterscheidungskraft besitzen. Bei Farben ist das regelmäßig nicht ohne weiteres gegeben. Man braucht vielmehr noch eine sog. Verkehrsdurchsetzung, d.h. Konsumenten müssen sich an die Verwendung einer Farbe für bestimmte Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens gewöhnt haben und darin einen Hinweis auf dieses Unternehmen sehen. Diese Verkehrsdurchsetzung wirst Du, wenn Du morgen ein Unternehmen gründest, naturgemäß kaum vorweisen können.
http://www.kicker.de/news/fussball/intligen/startseite/617062/artikel_steaua-bukarest-verliert-name-logo-und-vereinsfarben.html
verrückt
Name und Wappen ist klar, nur wie ist es möglich das Vereinsfarben verboten werden dürfen?
Das frage ich mich auch.Wer trägt die Rechte an Farben? Wie kann man jemanden verbieten eine Farbe zu verwenden?
*hust*
im Farbengeschäft sehen die das anders.....
Eintracht Frankfurt hat den Adler aus dem STADTWAPPEN adaptiert!
Sollte ohne weiteres möglich sein....
Leider nicht. Haben sich schon vor Jahren Magenta als Markenfarbe schützen lassen. Mahnen auch mal fröhlich ab, auch bei Firmen die nix mit Telekommunikation zu tun haben.
Ich bin kein Anwalt aber hier mein Verständnis des ganzen:
Die haben genau einen Farbton eintragen und das ist #E20074 (nicht das originale Magenta). Sofern du nicht konkurrierst könntest du sogar diesen nutzen. Alle anderen Töne könntest du aus Markenrechtlichen Gründen auch als konkurrierendes Unternehmen nutzen, es führt jedoch zu einem Problem wenn die Nutzung zur Verwechslungsgefahr führt und genau das wird dann auch abgemahnt.
BTW: eigentlich hätte die Telekom auch diesen Farbcode nicht eintragen lassen können, da sieht man wieder wie gleich alle sind. Wenn du Morgen ein Unternehmen gründest und eine Farbe schützen lassen möchtest wird man dir den Vogel zeigen.
Marken müssen um eintragungsfähig zu sein Unterscheidungskraft besitzen. Bei Farben ist das regelmäßig nicht ohne weiteres gegeben. Man braucht vielmehr noch eine sog. Verkehrsdurchsetzung, d.h. Konsumenten müssen sich an die Verwendung einer Farbe für bestimmte Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens gewöhnt haben und darin einen Hinweis auf dieses Unternehmen sehen. Diese Verkehrsdurchsetzung wirst Du, wenn Du morgen ein Unternehmen gründest, naturgemäß kaum vorweisen können.