Nein, es ist nicht erlaubt. Denn die Rechte an den bewegten Bildern liegen bei irgendeiner Agentur. Wenn Du aber einen digitalen Fotoapparat hast, der auch Filme macht, ist das kein Prob.
Soweit ich weiss, betrifft dies nur Übertragungsrechte und nicht den lediglich privaten Gebrauch. Über diesen kann der Veranstalter als Hausherr bestimmen, soweit er diese Rechte nicht abgetreten hat. Insofern dürfte die Regel von Veranstalter zu Veranstalter unterschiedlich sein.
Dr.Ball
Insofern dürfte die Regel von Veranstalter zu Veranstalter unterschiedlich sein.
Stimmt, aber i. d. R. mit einer Digicam mit Videofunktion. So machen wir das bei uns nämlich auch.