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RWO-Zaunfahne!

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Wenn Frankfurt jetzt ne neue ZF hat, HTM die Kohle kriegen und die versammelte Ordnerschaft dafür ordentlich eins aufn Deckel bekommt, können ja nun wirklich alle zufrieden sein
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Meiner Meinung nach muß der Banner wieder her

Die 2 Jungs werden mal die Ohren langgezogen und der Banner kommt zu seinem Besitzer zurück

Sind wir ein Kindergarten oder was

Banner abrippen ist Diebstahl und hat nix mit Heldentaten zutun
Möchte mal wissen was passiert wenn se einen erwischen, der ne Anzeige bekommt, und kleinlaut Jugendstrafe bekommt, ob er dann immer noch der große Held ist

Also: Rückt den Banner raus und biegt die Sache wieder gerade

Gerade kleineren Gruppierungen wie die Oberhausner, denen die Finanziellen mitteln fehlen, sollte man mit solchen Aktionen nicht schaden

Gruß
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Wie es aussieht sind die Einzigen die hier die ganze Zeit wegen dem Banner rumjammern Frankfurter.
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propain schrieb:
Nur darf diese Notwehr nicht übertrieben sein, also spätestens wenn der Täter flüchten will sollte man ihn in Ruhe lassen.


Kommt drauf an ob mit Beute oder ohne...
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miep0202 schrieb:

propain schrieb:
Nur darf diese Notwehr nicht übertrieben sein, also spätestens wenn der Täter flüchten will sollte man ihn in Ruhe lassen.


Kommt drauf an ob mit Beute oder ohne...


Das stimmt natürlich auch wieder.
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Wenn mir(egal wem) das banner geklaut wird, dann versuche ich es mir wiederzuholen, und wenn das nicht geklappt hat. Shit Happens! So läuft das nun mal und das weiß die HTM auch.

Aber dieses rumgeheule hier ist echt zum Kotzen. Fehlt nur noch der Thread: Freundschaft mit RWO......
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propain schrieb:
Nur darf diese Notwehr nicht übertrieben sein, also spätestens wenn der Täter flüchten will sollte man ihn in Ruhe lassen.

Das ist so eine Sache. Laut §127 I StPO hat jedermann das Recht einen auf frischer Tat betroffenen Täter festzuhalten. Wer sich der Festnahme entzieht, ist auch hierbei gerechtfertigt.

Zum anderen aber differenziert da die Rechtsprechung. So ist ein Diebstahl (Banküberfall etwa), der nach §242 strafbar ist, mit der Zueignungshandlung der Beute durch den Täter vollendet, die Tat damit aber noch nicht beendet, also noch gegenwärtig iSd §32 II, da der Dieb noch nicht die vollständige Kontrolle über die Beute hat. Wird er in diesem Moment von einem ihn verfolgenden Wachmann niedergeballert und stirbt ggf. an den Folgen, so kann der Wachmann in Notwehr gehandelt haben (so der BGH in einem konkreten Falle).

Bei Scheinwaffen ist das übrigens ähnlich. Wer mit einer täuschend echt aussehenden Waffe den Macker macht und jemanden bedroht, muß "sich von der Rechtsordnung beim Wort nehmen lassen", wenn man auf seinen Angriff entsprechend reagiert, also ihn dann etwa selbst abknallt.

Die Notwehr ist nur bei einem krassen Mißverhältnis der Verteidigungshandlung ausgeschlossen. Das macht man wahlweise beim Merkmal "geboten" (§32 I StGB ) oder "erforderlich" (§32 II StGB ) fest (str.). Wenn also ein schmächtiger Zwerg dem Herrn Schobberobber den Banner klauen will und Schobbi knallt den Wicht deswegen ab, wirds schwierig, sofern ein Faustschlag ausgereicht hätte. In dem Falle kommt der schöne Rechtssatz zur Anwendung: "Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen." (hübsch, oder?).

In der teils hochpathologischen Lehrbuchkriminalität geht es dann um die Fälle, daß ein flüchtender Einbrecher, der nichts entwendet hatte, von einem rüstigen Rentner mit einer Flinte abgemurkst wird, oder jemand mit einem Luftgewehr einen Kirschräuber aus seinem Baum vertreiben will.

Es ist eine interessante Materie.
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@zeus

Bitte erläutere doch auch noch den putativen Notwehrexzeß

Rollschobbe
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Zeus schrieb:
Wenn also ein schmächtiger Zwerg dem Herrn Schobberobber den Banner klauen will und Schobbi knallt den Wicht deswegen ab, wirds schwierig, sofern ein Faustschlag ausgereicht hätte.


Na da bin ich aber froh, dass ich i.d.R. keine Schusswaffen mit mir rumtrage.

Zum Thema Rumgeheule, mal völlig abgesehen davon, wie man dem Bannerklau generell gegenüber steht.....die Art und Weise wie das hier abgelaufen ist, ist einfach lächerlich und zeugt nicht gerade von besonders ausgeprägten Eiern der Bannerdiebe. Abgesehen davon, dass unsere Ordner noch nie die Hellsten waren !!!
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Rollschobbe schrieb:
@zeus

Bitte erläutere doch auch noch den putativen Notwehrexzeß

Offensichtlich kennst Du Dich ja mit der Materie aus.
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Zeus schrieb:

Rollschobbe schrieb:
@zeus

Bitte erläutere doch auch noch den putativen Notwehrexzeß

Offensichtlich kennst Du Dich ja mit der Materie aus.

Oder doch den amputativen Notwehrexxeß !? Heißt das, ich kann ihm beispielsweise den Arm abhacken ?
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Schobberobber72 schrieb:

Oder doch den amputativen Notwehrexxeß !? Heißt das, ich kann ihm beispielsweise den Arm abhacken ?


Nee, das mit dem Amputieren wär dann im Normalfall - glaube ich - ein intensiver Notwehrexzeß. Ach, es ist schon sooo lange her ...

Rollschobbe


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