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Wer kennt sich aus? (ebay/Gewerbe)

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Hallo,
habe mal eine Frage an diejenigen die sich mit sowas vielleicht ein bißchen auskennen:
Habe evtl vor, mit einem Freund zusammen ein kleines Ebay-Gewerbe zu eröffnen, indem wir Restposten oder andere billig zu habende Produkte in größeren Mengen erwerben und dann einzeln bei Ebay reinsetzen, um so möglichst einen Gewinn zu erzielen!
Da wir zwar BWL-Studenten, aber trotzdem Laien sind würde ich mich freuen wenn der eine oder andere mir vielleicht ein paar Tipps oder Erfahrungsberichte geben könnte, z.B. in Sachen Gewerbeschein (was muss man da beachten?) oder, ganz wichtig: Wer kennt irgendwelche Anbieter (wie z.B. www.restposten.de) die solche Waren zum Verkauf anbieten und wo findet man diese?
Über diverse Tipps und Anregungen in diesem Thread oder auch per Mail wäre ich wirklich sehr dankbar!
Schönen Gruß,
Riedadler
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Ich würde mir vor allen Dingen mal Gedanken machen, ob du da wirklich noch in eine Marktlücke stößt. Auf diese Idee sind IMHO schon zu viele gekommen und ebay ist überschwemmt mit Konkurs-/Restposten. Verhältnismäßig viel Arbeit ohne dass wirklich was bei rumkommt.

BK
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Als Denkanstoß: wer "gewerblich" bei Ebay verkauft, fällt grundsätzlich unter den Begriff des Unternehmers im Sinne des §14 BGB. Da die "Auktionen" bei Ebay rechtlich besehen Verkäufe gegen Höchstgebot sind und nicht durch Zuschlag zustande kommen, greifen für Unternehmer im Verhältnis zu Verbrauchern (§13) die Vorschriften über den Widerruf bei Fernabsatzverträgen. Verkäufe gegen Festpreis sind gewöhnliche Verkäufe.

Ebenfalls sind die §§474 ff. über den Verbrauchsgüterkauf einschlägig, dh, daß insbesondere Abweichungen von den gesetzlichen Gewährleistungenrechten nicht oder nur bedingt möglich sind, noch weniger im Rahmen von AGB.

Eine "Restposten"-Klausel sieht das Gesetz nicht in dem Sinne vor, als daß man die im Online-Versandhandel potentiell am meisten Kosten verursachenden Vorschriften abbedingen könnte.

Mit Spannung wird vor diesem Hintergrund die Urteilsverkündung (3.11.2004) in einer Revisionsverhandlung vor dem BGH zum Thema erwartet, ob ggf. gewisse Verkäufe bei Ebay unter die Ausnahme vom Widerrufsrecht nach §312 d IV Nr. 5 (AZ: VIII ZR 375/03) stellt oder auch nicht.
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Zeus schrieb:
Als Denkanstoß: ...


Und Du meinst, dass Riedadler um diese Uhrzeit mit Deinem Denkanstoß klar kommt...?

RG
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Rigobert_G schrieb:
Und Du meinst, dass Riedadler um diese Uhrzeit mit Deinem Denkanstoß klar kommt...?

Du meinst, wer nachts um 2:10 auf solche Ideen kommt, der muß morgens erst einmal ausschlafen?
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Zumindest sollte er ausgeschlafen sein!
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BWLer sind bekanntlich kühle Rechner und verfallen nicht auf Schnappsideen. Außerdem begrüßen sie schon um 5 Uhr morgens den Tag, ganz gleich wie spät es geworden ist. Harte Jungs eben. Die verkraften so etwas schon.
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Markus wollte sich bei Dir melden. Wir wollen nach Fürth fahren (WET). Machste mit?

Gruß

Heiko

P.S.: Schalte mal Deine Gästebucheinträge frei.
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100% Zustimmung @ Basaltkopp

Mittlerweile gibt es wirklich für jeden Murks Spezialanbieter. Jetzt da als Neueinsteiger hauptberuflich mitmischen zu können halte ich für verdammt schwierig.
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Ich glaube zwar nicht, dass Riedalder das hauptberuflich machen will. Aber auch bei nebenberuflichen Tätigkeiten ist eigentlich Geldverdienen Sinn und Zweck der Sache.
Ich glaube nicht, dass hier Aufwand und ertrag in einem akzeptablen Verhältnis stehen würden.
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Klar, dass soll nur eine nebenberufliche Tätigkeit sein. Wichtig wären natürlich vor allem relativ billige Bezigsquellen, also nochmal die Frage ob jemand sowas kennt, vielleicht auch in der Nähe, damit man als Selbstabholer das Porto sparen kann.

@Heiko: Ja Fürth wär ne Idee, allerdings ist das Spiel ja jetzt Freitags abends angesetzt, Sonntag wäre mit Sicherheit besser gewesen.


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