Hallo Leute, ich habe seit kurzem die Gelegenheit VÖLLIG LEGAL billig Handys zu kaufen. Arbeite nämlich seit kurzen in nem Grosshandel für Handys.
Da habe ich mit dem Gedanken gespielt diese Geräte die ich dort kaufen kann, auch bei -ebay weiter zu verkaufen.
Nun, meine Frage ist: Wie ist das gesetzlich fetgelegt. Brauch ich selbst wenn ich nur ein paar Handys monatlich verkaufen möchte einen Gewerbeschein und muss auch gleichzeitig nen Gewerbe anmelden? und wie siehst auch mít der Garantie aus? Muss ich die über mich geben, oder kann ich die über den Grosshandel laufen lassen, sprich, wenn mit dem Handy was nicht stimmt, können die Käufer sich beim Grosshandel melden.
Kenne mich da echt null aus, wäre deswegen auch Froh darüber wenn mir da jemand weiter helfen könnte.
Sobald du die Handys einkaufst und wieder verkaufst betreibst du einen Handel damit. Somit müsstest du ein Gewerbe anmelden und deine Umsätze entsprechend versteuern. Aber das ist natürlich reine Theorie. Solange es keinem auffällt, passiert auch nichts. Aber wenn doch, kann es auch Ärger geben.
Basaltkopp schrieb: Sobald du die Handys einkaufst und wieder verkaufst betreibst du einen Handel damit. Somit müsstest du ein Gewerbe anmelden und deine Umsätze entsprechend versteuern. Aber das ist natürlich reine Theorie. Solange es keinem auffällt, passiert auch nichts. Aber wenn doch, kann es auch Ärger geben.
am besten gibt er mir auch ein paar handys,die ich dann verkaufe,dann fällt es überhaupt nicht auf
ich denke mal da kommt es auf die menge an. wenn du zwei oder drei handys im monat verkaufst ist das wahrscheinlich eher nicht dramatisch. da wird sicherlich kein finanzamt drauf anspringen.
wenn du deutlich mehr verkaufst solltest du auf jeden fall ein gewerbe anmelden. kostet einen einmaligen betrag und du hast einen jährlichen freibetrag innerhalb dessen du keine steuern zahlen mußt.
so war es jedenfalls vor ein paar jahren. allerdings mußt du (da bin ich mir ziemlich sicher) MwSt. aufrufen und abführen.
Wenn du ein Gewerbe anmeldest wird sich das Finanzamt mit Sicherheit bei dir melden, da die i.d.R. eine Kopie deiner Anmeldung erhalten. Das heißt aber noch nicht, daß du Steuern bezahlen mußt. Umsatzsteuer z.B. mußt du nur abführen, wenn dein Umsatz über 17500 Euronen liegt. Und dann auch erst ab dem Folgejahr. Du darfst aber keine Rechnungen mit Umsatzsteuer ausstellen. Machst du das, mußt du sie auch abführen. Wenn du Arbeitnehmer bist, darfst du 410 Euro im Jahr steuerfrei verdienen. Bist du drüber mußt du Einkommensteuern zahlen.
ich habe seit kurzem die Gelegenheit VÖLLIG LEGAL billig Handys zu kaufen. Arbeite nämlich seit kurzen in nem Grosshandel für Handys.
Da habe ich mit dem Gedanken gespielt diese Geräte die ich dort kaufen kann, auch bei -ebay weiter zu verkaufen.
Nun, meine Frage ist: Wie ist das gesetzlich fetgelegt. Brauch ich selbst wenn ich nur ein paar Handys monatlich verkaufen möchte einen Gewerbeschein und muss auch gleichzeitig nen Gewerbe anmelden? und wie siehst auch mít der Garantie aus? Muss ich die über mich geben, oder kann ich die über den Grosshandel laufen lassen, sprich, wenn mit dem Handy was nicht stimmt, können die Käufer sich beim Grosshandel melden.
Kenne mich da echt null aus, wäre deswegen auch Froh darüber wenn mir da jemand weiter helfen könnte.
Vielen dank im Voraus
AYeboah
Aber das ist natürlich reine Theorie. Solange es keinem auffällt, passiert auch nichts. Aber wenn doch, kann es auch Ärger geben.
am besten gibt er mir auch ein paar handys,die ich dann verkaufe,dann fällt es überhaupt nicht auf
ich brauche nämlich auch dringend geld*gg
gleichzeitig wird aber das finanzamt auf dich
aufmerksam.
alles andere ist zu gefährlich.
wenn du deutlich mehr verkaufst solltest du auf jeden fall ein gewerbe anmelden. kostet einen einmaligen betrag und du hast einen jährlichen freibetrag innerhalb dessen du keine steuern zahlen mußt.
so war es jedenfalls vor ein paar jahren. allerdings mußt du (da bin ich mir ziemlich sicher) MwSt. aufrufen und abführen.
peter
ich fürchte, da hast du was ausgelöst...
peter
Das heißt aber noch nicht, daß du Steuern bezahlen mußt.
Umsatzsteuer z.B. mußt du nur abführen, wenn dein Umsatz über 17500 Euronen liegt. Und dann auch erst ab dem Folgejahr. Du darfst aber keine Rechnungen mit Umsatzsteuer ausstellen. Machst du das, mußt du sie auch abführen.
Wenn du Arbeitnehmer bist, darfst du 410 Euro im Jahr steuerfrei verdienen. Bist du drüber mußt du Einkommensteuern zahlen.