31. 3 .2005 RAUER TON “DU BIST EIN ********* UND DEINE FRAU DIE FICK ICH AUCH”
Diese Botschaft schickte ein Azubi im dritten Lehrjahr per SMS an seinen Ausbilder, einen Gebäudereinigermeister. Das Arbeitsgericht Iserlohn hält die fristlose Kündigung nicht für gerechtfertigt, das heißt der Auszubildende muss weiter beschäftigt werden.
Begründet wird das Urteil unter anderem mit dem Hinweis, dass im Gebäudereinigerhandwerk ein rauerer Umgangston herrscht als in den Geschäftsräumen einer Bank.
Na da hat ja mal wieder ein Gericht gezeigt welch Vorurteile sie gegen Teile der Bevölkerung haben. Vielleicht sollte mal einer diesen Richter als ********* beschimpfen, der dürfte sich ja dann dadrüber nicht aufregen, findet er ja sowas anscheinend normal. Womit haben sie diesen Richter eigentlich gepudert und vor allem wo?
RAUER TON
“DU BIST EIN ********* UND DEINE FRAU DIE FICK ICH AUCH”
Diese Botschaft schickte ein Azubi im dritten Lehrjahr per SMS an seinen Ausbilder, einen Gebäudereinigermeister. Das Arbeitsgericht Iserlohn hält die fristlose Kündigung nicht für gerechtfertigt, das heißt der Auszubildende muss weiter beschäftigt werden.
Begründet wird das Urteil unter anderem mit dem Hinweis, dass im Gebäudereinigerhandwerk ein rauerer Umgangston herrscht als in den Geschäftsräumen einer Bank.
Die Entscheidung ist hier veröffentlicht. Einige Anmerkungen dazu in den Lichtenrader Notizen
so stehts im lawblog von gestern
.....dann schick ihm doch ne sms
*lach*