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Juristen (Jugendstrafrecht) gesucht!

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Hi, an meiner Volksschule haben 2 Sechstklässerjungs, die ich aus vergangenen Zeiten kenne, folgende "Heldentat" vollbracht:
Sie haben in einer Wohnstraße ein Drahtseil über die Straße gespannt und ein ihnen bekanntes (zwei Jahre älteres) Mädchen, das auf Inlinern fuhr, zu sich gerufen.
Die kam natürlich auch, sah das Seil nicht, stürzte und verletzte sich massiv im Gesicht.

Frage: Kann diesen elf- und zwölfjährigen Idioten aus rechtlicher Sicht überhaupt etwas passieren? Die Eltern des Mädchens haben einen Rechtsanwalt zu Rate gezogen. Was inzwischen passiert ist, weiß ich nicht.
Ich schiebe nur einen absoluten Frust, weil ich befürchte, dass diesen Deppen nichts passiert.

Hat jemand von euch eine Idee, welchen Rat man dem betroffenen Mädchen und den Eltern geben könnte?

Gruß, Wolfgang  
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meines wissens haften, wenn die kinder unter 14 sind, die eltern. erst ab 14 jahren fällt man unter das jugendstrafrecht.
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Bin zwar kein Experte, aber:

strafrechtlich wird den Jungs nichts passieren, da sie (noch) nicht strafmündig sind.

Ob zivilrechtliche Ansprüche bestehen (Schmerzensgeld etc.) könnten, muss ein Anwalt klären. Der wird sie dann gegebenenfalls einklagen.
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Soviel ich weiss werden die von einem Gericht nicht bestraft, da ist man ja noch am diskutieren das Alter von 14 auf 12 herunter zu setzen. Also meines Wissens passiert diesen zwei kleinen Deppen nix. Wie kommt man eigentlich auf so eine Scheissidee? Diese zwei Idioten können froh sein das net mehr passiert ist, da sind schon Menschen bei zu Tode gekommen.
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@el-sobi

Ja glaube das stimmt... Aber in diesem Fall ist es ja wurscht - wenn die Eltern vor Geericht kommen, werden die beiden Jungs wohl ordentlich was zu hören bekommen, oder sonstwie bestraft werden, was ja das Ziel ist...
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strafrechtlich kann man bei solchen wänsten nur sammeln, bis irgendwann mal so viel zusammenkommt, dass man sie wegschließen kann
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Also, strafrechtlich passiert denen nichts, da sie noch nicht strafmündig sind. (Wenn ich sehe, wer mit 13 Jahren 11 Monaten hier schon wild surft und postet, denke ich aber auch, dass man diese Grenze mal runtersetzen sollte).  

Aber zivilrechtlich sollten sich die Eltern des Mädchens an den Eltern der beiden schadlos halten. (Falls letztere eine Haftpflichtversicherung haben, erstmal an die halten). Arztkosten, Schmerzensgeld, kaputte Kleidung, Verdienstausfall für Krankenhausbesuche, Anwaltskosten usw., ja nichts vergessen! (Wers nachsehen mag, § 828 BGB).

Gute Besserung vom

sog. Fan
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sogenannter_Fan schrieb:


Aber zivilrechtlich sollten sich die Eltern des Mädchens an den Eltern der beiden schadlos halten. (Falls letztere eine Haftpflichtversicherung haben, erstmal an die halten). Arztkosten, Schmerzensgeld, kaputte Kleidung, Verdienstausfall für Krankenhausbesuche, Anwaltskosten usw., ja nichts vergessen! (Wers nachsehen mag, § 828 BGB).

Gute Besserung vom

sog. Fan



Haftpflichtversicherungen haften doch nicht bei Vorsatz und Fahrlässigkeit, oder ist das mittlerweile geändert?

gm
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nein lieber gm, da ich aus der Branche komme weiß ich das das nicht versichert ist. das wäre ja noch schöner, sonst würde ich dem Nachbarssohn sagen, er soll mal mein auto mit absicht zerkratzen, weil ich einen neuen lack haben möchte. so einfach ist das nicht.
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Eins ist aber auch nicht sicher, das die Eltern für ihre Kinder haften, denn dazu muss man beweisen das die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Auch ist es so, das auch andere haftbar gemacht werden können, wenn Kinder was anstellen. Ich hab da was in Erinnerung, das eine Baufirma Eltern verklagt hatte weil deren Kinder auf einer Baustelle etwas handiert haben und dabei grösserer Schaden entstanden ist. Der Baufirma wurde aber nachgewiesen, das sie das Handwerkszeug nicht ordnungsgemäs weggeschlossen hatte und somit den Kindern erst die Möglichkeit zur Durchsetzung ihrer "lustigen Ideen" gegegen hatte und somit durfte sie den Schaden selber begleichen. Ich weiss jetzt net 100% ob das so zutraf, ich meine es in irgendeiner Zeitung mal gelesen zu haben, ist aber auch schon wieder etwas her. Das die Eltern für alles haften was die Kinder anstellen stimmt meines Wissens nicht.
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@all:
Danke erstmal für die vielen ernstgemeinten Antworten (das ist ja nicht immer so im Forum)!
Wir sind im Kollegium auch bestürzt über diesen Vorfall und jeder von uns muss die Hände kramphaft in der Tasche verstecken, wenn er einen dieser Deppen im Schulhaus sieht (so schlimm sich das auch anhört).
Leider ist es auch hier, wie so häufig, so, dass die Vernunft, Intelligenz und das gesamte Sozialverhalten dieser Jungs keinen Anlass zur Hoffnung geben. Was aus den beiden in 3 bis 5 Jahren wird, möchte ich nicht wissen. Die Eltern der Jungs sind durchaus bemüht, aber selbst die kommen nicht an ihre Kinder ran (warum auch immer).
Das Frustrierende in meinem Job ist genau diese Situation. Du stehst hilflos daneben und kannst nichts machen (zumal es noch außerhalb der Schulzeit passiert ist).
Noch schlimmer für mich persönlich ist, dass ich in der 3. und 4. Klasse der Klasslehrer dieser beiden war. Da wird einem immer wieder bewusst, dass vieles vom persönlichen Herzblut, das man über 2 Jahre hinweg in die "Erziehung" der Kids investiert hat, einfach für den Ar... ist!

Frustrierte Grüße, Wolfgang
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Bei solchen Idioten hilft reden nichts. Ich kannte selbst einen der ständig andere geschlagen hatte, bis er selbst mal an die Falschen geraten ist und übelst aufs Maul bekommen hat.
Ab diesem Tag war dieser Junge ein Engel.

Ich bin selbst Betreuer in 'ner Hausaufgabenbetreuung für 5. und 6.-Klässler und kann dazu sagen, dass die meisten Kinder heute total verzogen sind (Ich bin mir sicher das war vor 7 Jahren als ich so alt war nicht so extrem!!!).
Die meisten von ihnen leiden unter totaler Profilierungssucht auf kosten der schwächsten Anwesenden. In der Gruppe kann man mit denen nicht reden, aber wenn man sie sich alleine mal zur Brust nimmt, sind sie plötzlich wieder ganz lieb.

Und großen Anteil an dieser besch...enen Einstellung von Kindern haben diese Idioten-Rapper wie Sido und Eminem, die sich die Kleinen
als Vorbild nehmen. Die denken, dann es wäre cool andere zu beleidgen und in jedem 2. Satz das Wort ****** oder ********* (noch eines der harmloseren Wörter) zu benutzen.
Leider wird es immer schlimmer und das Fernsehen unterstützt diese Volksverdummung noch...
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@wowo

Zum Nachlesen: http://dejure.org/gesetze/StGB/19.html

Strafrechtlich sind sie also unantastbar.

Weitere Möglichkeiten wären aber eventuell Einschaltung des Jugendamtes. Zivilrechtlich kann und sollte man beide verklagen. Die "Eltern haften für ihre Kinder"-Nummer allerdings ist Unsinn. Hausnummer für diesen Baustellen-Mythos wäre allerdings auch nicht §828, der nur Regelungen über das Verschulden trifft, sondern vielmehr §832 BGB.

Eine weitere, elegante Lösung der Kostenfrage wäre die Schadloshaltung der Versicherung an den Delinquenten aus - juristischer Terminus - Cessio legis. Genaueres dürfte man mittels RA klären.

Vielleicht hilft es den Tätern auf die Sprünge, daß es wenig hilfreich ist, auf absehbare Zeit am Existenzminimum nach Erreichen der regulären Erwerbsfähigkeit herumkrebsen zu dürfen. Je länger sich die Behandlung des Mädchens hinzieht usw., desto teurer wirds - für die Jungen.

Ausdrücklich möchte ich mein Bedauern über diese perfide Tat ausdrücken. Mitunter dürfte hier eine kriminelle Karriere aus der Taufe gehoben worden sein. Hoffentlich gesundet das Mädchen wieder, äußerlich als auch innerlich.


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