Mein Kumpel hat ne Fernsehkarte, hat mir also ne schöne DVD vom 34.Spieltag erstellt.
Und auch vom Reutlingen-Spiel (6:3) hab ich das ganze auf 3CDs...
aber ist schon gut möglich, dass das gg Urheberrecht verstösst?!? bin mir nicht sicher, ob es nur nicht kommerziell genutzt werden darf, aber ob man es nicht mal privat, ohne kommerzielle zwecke zu verfolgen, weitergeben darf...
Kurzum: private Kopien sind erlaubt (wie verkauft man sonst noch Videorekorder?). Niemand kann Dir (afaik bei aktueller Rechtsprechung) verbieten, mit Deinem Videorekorder oder Computer eine Sendung aufzunehmen. Es macht keinen Unterschied, ob Du Dir das ganze auf DVD oder VHS aufnimmst.
Du darfst Deine Aufnahme auch unentgeltlich an einen Freund weitergeben. Sobald man aber Geld verlangt, wird es kritisch. Dabei spielt es keine Rolle, ob Du damit nur die Kosten deckst, oder nicht. Mir persönlich ist die Aufstiegs-CD z.B. durchaus 10 EUR wert, nur begibt sich damit der Kopierer schon auf sehr sehr dünnes Eis.
Natürlich darf das ganze nicht kommerziell geschehen und auch nicht öffentlich. Die Frage, ob der Empfänger der Kopie nun tatsächlich ein Bekannter des Kopierers ist oder nicht, könnte unter gewissen Umständen auch eine Rolle spielen. In jedem Fall sollte der Kopierer nicht selbst das Kopieren anbieten, sondern nur auf Anfrage eine Kopie anfertigen. Und wie gesagt: unentgeltlich.
Das ist aber nur ein grober Umriss, und da ich kein Anwalt bin (dieser Hinweis muss aus rechtlichen Gründen sein), ist diese Antwort keine Rechtsberatung, ohne Gewähr und lediglich eine Meinungsäußerung ohne Anspruch auf Fehlerfreiheit. Man möge mich korrigieren, falls nötig.
Wenn ich die DVD unentgeltlich weitergebe, darf ich doch aber die Unkosten (DVD Rohling, Porto Verpackung) als Spende akzeptieren oder steh ich dann auch schon mit einem Bein im Knast??? Man ist das mittlerweile alles kompliziert in unserer Gesellschaft. Kein Wunder das da keiner mehr durchblickt. Wer was benötigt kann sich ja bei mir melden
Das mit den Unkosten ist vielleicht noch Grauzone. Ich beschäftige mich zwar ein wenig mit Urheberrecht, aber bin wie gesagt kein Anwalt und kann nur mein Verständnis der Materie wiedergeben. Hundertprozentig sicher kann ich das auch nicht sagen.
Was man sagen kann ist, dass wohl vieles (noch) stillschweigend geduldet wird, solange es im Rahmen ist. Ich denke nicht, dass Premiere gegen die hier im Forum kopierten DVDs vorgehen würde, solange das ganze zum Selbstkostenpreis geschieht. Diesen Imageverlust möchte sich wohl kein Sender geben. Schätze ich zumindest so ein.
Bei einem Verkauf über ebay wäre unter Umständen mit einer kostenpflichtigen Abmahnung zu rechnen. Wer 100 Kopien anfertigt und jedesmal 5 EUR verlangt, macht das eben schon nicht mehr nur zu den Selbstkosten, nicht im Bekanntenkreis und eigentlich sogar öffentlich. Das ist dann gleich "kommerziell".
Wenn Dich aber ein "Bekannter" fragt, ob Du die DVD kopierst, dann mache das doch einfach, ohne Geld zu verlangen.
Mal ein anderes Thema: Wenn Du dem glücklichen Empfänger der Kopie zufälligerweise z.B. Geld für zwei Äppler geliehen hast, und er Dir das unbedingt zurückgeben bzw. überweisen möchte, warum sich dagegen wehren? B)
Ich suche übrigens noch den letzten Aufstiegskrimi gegen Reutlingen oder wer das damals war. 6:3 war das Endergebniss.
Und auch vom Reutlingen-Spiel (6:3) hab ich das ganze auf 3CDs...
aber ist schon gut möglich, dass das gg Urheberrecht verstösst?!? bin mir nicht sicher, ob es nur nicht kommerziell genutzt werden darf, aber ob man es nicht mal privat, ohne kommerzielle zwecke zu verfolgen, weitergeben darf...
Oder das altbekannte Google verwenden:
http://groups.google.de/group/de.soc.recht.marken+urheber/browse_thread/thread/f823814bd6c3db39/2663f0eb988782bd?q=TV-aufnahme+legal&rnum=2&hl=de#2663f0eb988782bd
Kurzum: private Kopien sind erlaubt (wie verkauft man sonst noch Videorekorder?). Niemand kann Dir (afaik bei aktueller Rechtsprechung) verbieten, mit Deinem Videorekorder oder Computer eine Sendung aufzunehmen. Es macht keinen Unterschied, ob Du Dir das ganze auf DVD oder VHS aufnimmst.
Du darfst Deine Aufnahme auch unentgeltlich an einen Freund weitergeben. Sobald man aber Geld verlangt, wird es kritisch. Dabei spielt es keine Rolle, ob Du damit nur die Kosten deckst, oder nicht. Mir persönlich ist die Aufstiegs-CD z.B. durchaus 10 EUR wert, nur begibt sich damit der Kopierer schon auf sehr sehr dünnes Eis.
Natürlich darf das ganze nicht kommerziell geschehen und auch nicht öffentlich. Die Frage, ob der Empfänger der Kopie nun tatsächlich ein Bekannter des Kopierers ist oder nicht, könnte unter gewissen Umständen auch eine Rolle spielen. In jedem Fall sollte der Kopierer nicht selbst das Kopieren anbieten, sondern nur auf Anfrage eine Kopie anfertigen. Und wie gesagt: unentgeltlich.
Das ist aber nur ein grober Umriss, und da ich kein Anwalt bin (dieser Hinweis muss aus rechtlichen Gründen sein), ist diese Antwort keine Rechtsberatung, ohne Gewähr und lediglich eine Meinungsäußerung ohne Anspruch auf Fehlerfreiheit. Man möge mich korrigieren, falls nötig.
Was man sagen kann ist, dass wohl vieles (noch) stillschweigend geduldet wird, solange es im Rahmen ist. Ich denke nicht, dass Premiere gegen die hier im Forum kopierten DVDs vorgehen würde, solange das ganze zum Selbstkostenpreis geschieht. Diesen Imageverlust möchte sich wohl kein Sender geben. Schätze ich zumindest so ein.
Bei einem Verkauf über ebay wäre unter Umständen mit einer kostenpflichtigen Abmahnung zu rechnen. Wer 100 Kopien anfertigt und jedesmal 5 EUR verlangt, macht das eben schon nicht mehr nur zu den Selbstkosten, nicht im Bekanntenkreis und eigentlich sogar öffentlich. Das ist dann gleich "kommerziell".
Wenn Dich aber ein "Bekannter" fragt, ob Du die DVD kopierst, dann mache das doch einfach, ohne Geld zu verlangen.
Mal ein anderes Thema: Wenn Du dem glücklichen Empfänger der Kopie zufälligerweise z.B. Geld für zwei Äppler geliehen hast, und er Dir das unbedingt zurückgeben bzw. überweisen möchte, warum sich dagegen wehren? B)