Mitgliedschaft bezeichnet die Zugehörigkeit in einem Verein, einer Partei oder einer anderen Vereinigung. Sie ist verbunden mit bestimmten Rechten, zum Beispiel der Teilnahme an eigens für Mitglieder geplante Aktivitäten, als auch mit Pflichten, etwa der Entrichtung von festgesetzten Mitgliedsbeiträgen oder der Übernahme bestimmter Ämter, die zur Organisation des jeweiligen Vereins oder der Gruppe dienen, so zum Beispiel Schriftführer, Presse- oder Kassenwarte. -------------------- Pflicht ist - systemtheoretisch ausgedrückt - die Erwartung eines Systems, dass ein anderes, untergeordnetes System ein bestimmtes näher bezeichnetes Verhalten praktiziert. Eine Pflicht ist also eine das Verhaltensrepertoire eines Systems einschränkende Sache. Ein System, welches diese Pflicht erfüllt, gibt etwas (von seiner Freiheit) auf.
Eine Pflicht, etwas unter bestimmten Bedingungen tun zu müssen, steht einem Recht gegenüber, etwas unter bestimmten Bedingungen tun zu dürfen. Noch genauer gesagt werden für den Fall einer Pflichtverletzung Sanktionen angedroht, während bei einem Recht gerade die Nicht-Sanktionierung garantiert wird.
Schoppenpetzer schrieb: Meine Mitgliedschaft ist durch! JUUUUUUUHUUUUUUUUUU!!!!!
Na ja. Offenbar ist er Pyro-Fan. Da ist das mit der Mitgliedschaft nicht so selbstverständlich... Aber wer immer den Smilie programmiert hat, war doch farbenblind, oder?
Es gibt zwischen Rechten und Pflichten noch die Obliegenheiten. Diesen steht kein Anspruch, also ein Forderungsrecht, auf Beobachtung gegenüber. Verletzt man jedoch diese, schädigt man sich selbst.
DANKE Eintracht! Du bist so GEIL!!!!
Mitgliedschaft bezeichnet die Zugehörigkeit in einem Verein, einer Partei oder einer anderen Vereinigung. Sie ist verbunden mit bestimmten Rechten, zum Beispiel der Teilnahme an eigens für Mitglieder geplante Aktivitäten, als auch mit Pflichten, etwa der Entrichtung von festgesetzten Mitgliedsbeiträgen oder der Übernahme bestimmter Ämter, die zur Organisation des jeweiligen Vereins oder der Gruppe dienen, so zum Beispiel Schriftführer, Presse- oder Kassenwarte.
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Pflicht ist - systemtheoretisch ausgedrückt - die Erwartung eines Systems, dass ein anderes, untergeordnetes System ein bestimmtes näher bezeichnetes Verhalten praktiziert. Eine Pflicht ist also eine das Verhaltensrepertoire eines Systems einschränkende Sache. Ein System, welches diese Pflicht erfüllt, gibt etwas (von seiner Freiheit) auf.
Eine Pflicht, etwas unter bestimmten Bedingungen tun zu müssen, steht einem Recht gegenüber, etwas unter bestimmten Bedingungen tun zu dürfen. Noch genauer gesagt werden für den Fall einer Pflichtverletzung Sanktionen angedroht, während bei einem Recht gerade die Nicht-Sanktionierung garantiert wird.
Na ja. Offenbar ist er Pyro-Fan. Da ist das mit der Mitgliedschaft nicht so selbstverständlich... Aber wer immer den Smilie programmiert hat, war doch farbenblind, oder?
Es gibt zwischen Rechten und Pflichten noch die Obliegenheiten. Diesen steht kein Anspruch, also ein Forderungsrecht, auf Beobachtung gegenüber. Verletzt man jedoch diese, schädigt man sich selbst.
Obliegenheiten sind Pflichten !