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Juristen gesucht!

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Hallo Leutz,

ich brauch mal juristischen Rat:

Wie verhält es sich mit Vereinsemblemen von unterklassigen Vereinen, sind diese ähnlich wie Warenzeichen geschützt? Könnte ich, z.B. von einem beliebigen Landesligisten Fan-Utensilien herstellen lassen und vertreiben, wenn dieser selbst keine anbietet?

Oder muß ich Lizenzverträge abschliessen?

Gruß

T.
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Moin,

ich würde sagen das ist ganz einfach. Ob GmbH, GbR, oder auch e. V. (eingetragener Verein) - alle Logos, die diese verwenden, sind rechtlich geschützt. Ohne Verträge geht da gar nichts.

Viele Grüße nicht aus sondern von Cuba
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Moin!

Yep, in der Regel genießen die Embleme nach dem UrhG Schutz. Gesonderter Markenschutz nach dem MarkenG besteht meist ebenso, und zwar schon durch Benutzung eines Zeichens (= Wappen) im Verkehr, vgl. §3 MarkenG.

Inhalt des UrhG usw. ist auch die sog. negative Verwertung, sprich das Unterlassen der Verwertung. Nur weil jemand kein Interesse (sic!) an der wirtschaftlichen Ausbeutung hat, obliegt das Recht hierzu immer noch ihm alleine.

Versuche Dich daher mit dem Verein zu einigen. Im gewissen Umfang dulden die Vereine auch eine kommerzielle Dritt-Ausbeutung ihrer Marken, man vergleiche nur die vielen Eintracht-Embleme, die auf all den Schals und Websites ihr Dasein fristen, wodurch auch nicht immer Geld in die Kassen der Lizenz-Inhaber wandert.

Gruß,

Zeus
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Dazke!

Nun, natürlich sollte der Verein auch davon profitieren, ich wollte halt nur mal wissen, wie es rechtlich aussieht, bevor man in Verhandlungen geht...


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